CO2-Abgabe auf grauen Emissionen
- ShortId
-
07.3564
- Id
-
20073564
- Updated
-
28.07.2023 13:30
- Language
-
de
- Title
-
CO2-Abgabe auf grauen Emissionen
- AdditionalIndexing
-
52;Kohlendioxid;Güterverkehr;Organisation der Produktion;Klimaveränderung;Kontrolle der Umweltbelastungen;Beförderungsart;Bekämpfung der Umweltbelastungen;CO2-Abgabe;Verursacherprinzip;Umweltverträglichkeit
- 1
-
- L05K1701010502, CO2-Abgabe
- L03K060104, Bekämpfung der Umweltbelastungen
- L03K180103, Beförderungsart
- L04K18010202, Güterverkehr
- L04K06010417, Verursacherprinzip
- L04K06010404, Kontrolle der Umweltbelastungen
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L04K07060202, Organisation der Produktion
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Menschen in der Schweiz verursachen nicht nur im Inland Treibhausgasemissionen. Über den Transport und die Herstellung von in der Schweiz konsumierten Produkten werden auch im Ausland Emissionen verursacht. Ein neuer Bericht (Bafu 2007. Graue Treibhausgas-Emissionen der Schweiz 1990-2004, Bern, www.umwelt-schweiz.ch/uw-0711.d) zeigt, dass diese sogenannten grauen Emissionen etwa 70 Prozent der direkten Emissionen betragen. Damit verursacht die Schweizer Bevölkerung nicht 6, sondern 11 Tonnen CO2. Zudem nahmen die verursachten Emissionen in den letzten zehn Jahren wegen der Zunahme der grauen Emissionen insgesamt zu.</p><p>Zur Stabilisierung der Klimaerwärmung unter 2 bis 2,6 Grad sind die Pro-Kopf-Emissionen global bis 2050 um 50 bis 85 Prozent zu reduzieren (IPCC 2007. Mitigation of Climate Change, Genf, http://www.ipcc.ch/SPM040507.pdf). Da die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern einen sehr hohen Pro-Kopf-Ausstoss aufweist, sollte sie die Treibhausgasemissionen um mindestens 80 Prozent reduzieren. Dazu müssen langfristig auch die grauen Emissionen berücksichtigt und reduziert werden. Die Berücksichtigung der grauen Emissionen lässt sich aus dem im Schweizer Umweltrecht verankerten Verursacherprinzip ableiten und kann mit der Erweiterung der CO2-Abgabe auf graue Emissionen umgesetzt werden.</p><p>Die grauen Emissionen stammen hauptsächlich vom Transport, von der Produktion und Verarbeitung der Produkte. Die CO2-Abgabe für den Transport lässt sich durch Distanz und Transportmittel berechnen. Mit der Einführung eines Grenzausgleiches können die bei der Produktion und Verarbeitung entstehenden grauen Emissionen mit einer CO2-Abgabe versehen werden. Die Durchführbarkeit eines Grenzausgleiches wurde bereits 1996 von Infras und Ecoplan für die Energie aufgezeigt (Infras und Ecoplan 1996. Economic Impact Analysis of Ecotax Proposals - Comparative Analysis of Modeling Results, CEC DG XII, EU 3rd Framework Programme). Ein solcher Grenzausgleich war auch in den USA für die erfolgreiche Reduktion der FCKW entscheidend (Hoerner, J.A. 1998. The Role of Border Tax Adjustments in Environmental Taxation: Theory and U.S. Experience, Institute for Environmental Studies, Amsterdam).</p><p>Die Besteuerung der grauen Emissionen führt durch Internalisierung der externen Kosten in der Schweiz zu einem Marktvorteil für die ökologisch sinnvollen kurzen Wege und für klimafreundliche Unternehmen. Davon könnten insbesondere die Schweizer Landwirtschaft sowie effizient und CO2-arm produzierende Unternehmen des inländischen Werkplatzes profitieren. Zudem verhindert die Erweiterung der CO2-Abgabe auf graue Emissionen Fehlentwicklungen wie die Zunahme von durch Kohlekraftwerke hergestellten Strom oder den steigenden Import anderer klimaschädlicher Produkte.</p>
- <p>Als "graue" Emissionen bezeichnet man Treibhausgasemissionen, die z. B. bei der Herstellung von Produkten, der Erzeugung von Energie und der Entsorgung von Produktionsabfällen ausserhalb der Landesgrenze entstehen. Beim Austausch von Gütern und Dienstleistungen mit dem Ausland werden diese grauen Emissionen sowohl importiert als auch exportiert. Für eine offene, eng in den Welthandel eingebundene Volkswirtschaft wie die Schweiz fallen die grauen Emissionen entsprechend stark ins Gewicht. Dies hat die im Jahre 2007 aufdatierte Studie des Bafu über die grauen Treibhausgasemissionen bestätigt.</p><p>Eine Erweiterung der CO-Abgabe auf die grauen Emissionen, wie sie das Postulat anregt, setzt voraus, dass sich die grauen Emissionen zuverlässig bestimmen lassen. Eine solche Identifikation ist jedoch methodisch äusserst schwierig und nur mit grossem Aufwand möglich. Zum einen müsste sich die Ermittlung grauer Emissionen auf ausländische Ökobilanzdaten über Gewinnung, Verarbeitung und Transport abstützen, zum anderen müsste sie laufend an den Stand der Technik und an veränderte Produktionsbedingungen und Warenströme angepasst werden. Ebenso müsste bei der Festlegung der CO-Abgabe eine Bewertung der Klimapolitik des Produktionslandes vorgenommen werden, um zu verhindern, dass Waren mehrfach belastet werden.</p><p>Der Vollzug solcher CO-Abgaben würde folglich in einem Spannungsfeld erfolgen zwischen dem Anspruch auf Genauigkeit, der potenziell für Handelsunternehmen und Verwaltung sehr hohe Kosten auslösen könnte, und dem Anspruch auf Vereinfachung, der die ökologische Wirksamkeit der Abgabe beeinträchtigen könnte. Zudem widerspricht die Differenzierung der Einfuhrbelastung nach Massgabe des Herstellungsverfahrens sowie nach der Umweltpolitik des Produktionslandes den Grundsätzen des geltenden Völkerrechtes im Rahmen der WTO. Die Anwendung dieses Instrumentes durch die Schweiz oder andere Länder könnte als Importschutz ausgelegt werden und somit zu neuen handelspolitischen Interessenkonflikten führen. Dies wäre weder im Interesse der Schweiz, noch wäre es förderlich für die globale Bewältigung des Klimaproblems, das eine hohe Bereitschaft zur internationalen Zusammenarbeit erfordert.</p><p>Nach Meinung des Bundesrates ist eine Reduktion der grauen Emissionen in erster Linie dadurch anzustreben, dass die internationale Staatengemeinschaft die zur Bekämpfung der globalen Klimaerwärmung notwendigen Massnahmen ergreift. Die Schweiz setzt sich deshalb im Rahmen ihrer internationalen Klimapolitik für verbindliche Reduktionsziele und wirksame Instrumente ein. Daneben steht der Schweiz die Möglichkeit offen, direkt Einfluss auf die Treibhausgasemissionen im Ausland zu nehmen. Das Kyoto-Protokoll setzt Anreize, konkrete Klimaschutzprojekte im Ausland zu verwirklichen. Werden solche Projekte in Sektoren realisiert, aus denen graue Emissionen importiert werden, wird ein Beitrag zu deren Verringerung geleistet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bis im Jahr 2008 einen Bericht über die Möglichkeiten einer Erweiterung der CO2-Abgabe auf graue Emissionen zu erstellen. Dabei sollen auch die Vorteile für den Werkplatz Schweiz aufgrund der Verteuerung langer Transportwege und klimafeindlicherer Produkte aus dem Ausland sowie das Verhindern von klimapolitischen Fehlentwicklungen untersucht und aufgezeigt werden.</p>
- CO2-Abgabe auf grauen Emissionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Menschen in der Schweiz verursachen nicht nur im Inland Treibhausgasemissionen. Über den Transport und die Herstellung von in der Schweiz konsumierten Produkten werden auch im Ausland Emissionen verursacht. Ein neuer Bericht (Bafu 2007. Graue Treibhausgas-Emissionen der Schweiz 1990-2004, Bern, www.umwelt-schweiz.ch/uw-0711.d) zeigt, dass diese sogenannten grauen Emissionen etwa 70 Prozent der direkten Emissionen betragen. Damit verursacht die Schweizer Bevölkerung nicht 6, sondern 11 Tonnen CO2. Zudem nahmen die verursachten Emissionen in den letzten zehn Jahren wegen der Zunahme der grauen Emissionen insgesamt zu.</p><p>Zur Stabilisierung der Klimaerwärmung unter 2 bis 2,6 Grad sind die Pro-Kopf-Emissionen global bis 2050 um 50 bis 85 Prozent zu reduzieren (IPCC 2007. Mitigation of Climate Change, Genf, http://www.ipcc.ch/SPM040507.pdf). Da die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern einen sehr hohen Pro-Kopf-Ausstoss aufweist, sollte sie die Treibhausgasemissionen um mindestens 80 Prozent reduzieren. Dazu müssen langfristig auch die grauen Emissionen berücksichtigt und reduziert werden. Die Berücksichtigung der grauen Emissionen lässt sich aus dem im Schweizer Umweltrecht verankerten Verursacherprinzip ableiten und kann mit der Erweiterung der CO2-Abgabe auf graue Emissionen umgesetzt werden.</p><p>Die grauen Emissionen stammen hauptsächlich vom Transport, von der Produktion und Verarbeitung der Produkte. Die CO2-Abgabe für den Transport lässt sich durch Distanz und Transportmittel berechnen. Mit der Einführung eines Grenzausgleiches können die bei der Produktion und Verarbeitung entstehenden grauen Emissionen mit einer CO2-Abgabe versehen werden. Die Durchführbarkeit eines Grenzausgleiches wurde bereits 1996 von Infras und Ecoplan für die Energie aufgezeigt (Infras und Ecoplan 1996. Economic Impact Analysis of Ecotax Proposals - Comparative Analysis of Modeling Results, CEC DG XII, EU 3rd Framework Programme). Ein solcher Grenzausgleich war auch in den USA für die erfolgreiche Reduktion der FCKW entscheidend (Hoerner, J.A. 1998. The Role of Border Tax Adjustments in Environmental Taxation: Theory and U.S. Experience, Institute for Environmental Studies, Amsterdam).</p><p>Die Besteuerung der grauen Emissionen führt durch Internalisierung der externen Kosten in der Schweiz zu einem Marktvorteil für die ökologisch sinnvollen kurzen Wege und für klimafreundliche Unternehmen. Davon könnten insbesondere die Schweizer Landwirtschaft sowie effizient und CO2-arm produzierende Unternehmen des inländischen Werkplatzes profitieren. Zudem verhindert die Erweiterung der CO2-Abgabe auf graue Emissionen Fehlentwicklungen wie die Zunahme von durch Kohlekraftwerke hergestellten Strom oder den steigenden Import anderer klimaschädlicher Produkte.</p>
- <p>Als "graue" Emissionen bezeichnet man Treibhausgasemissionen, die z. B. bei der Herstellung von Produkten, der Erzeugung von Energie und der Entsorgung von Produktionsabfällen ausserhalb der Landesgrenze entstehen. Beim Austausch von Gütern und Dienstleistungen mit dem Ausland werden diese grauen Emissionen sowohl importiert als auch exportiert. Für eine offene, eng in den Welthandel eingebundene Volkswirtschaft wie die Schweiz fallen die grauen Emissionen entsprechend stark ins Gewicht. Dies hat die im Jahre 2007 aufdatierte Studie des Bafu über die grauen Treibhausgasemissionen bestätigt.</p><p>Eine Erweiterung der CO-Abgabe auf die grauen Emissionen, wie sie das Postulat anregt, setzt voraus, dass sich die grauen Emissionen zuverlässig bestimmen lassen. Eine solche Identifikation ist jedoch methodisch äusserst schwierig und nur mit grossem Aufwand möglich. Zum einen müsste sich die Ermittlung grauer Emissionen auf ausländische Ökobilanzdaten über Gewinnung, Verarbeitung und Transport abstützen, zum anderen müsste sie laufend an den Stand der Technik und an veränderte Produktionsbedingungen und Warenströme angepasst werden. Ebenso müsste bei der Festlegung der CO-Abgabe eine Bewertung der Klimapolitik des Produktionslandes vorgenommen werden, um zu verhindern, dass Waren mehrfach belastet werden.</p><p>Der Vollzug solcher CO-Abgaben würde folglich in einem Spannungsfeld erfolgen zwischen dem Anspruch auf Genauigkeit, der potenziell für Handelsunternehmen und Verwaltung sehr hohe Kosten auslösen könnte, und dem Anspruch auf Vereinfachung, der die ökologische Wirksamkeit der Abgabe beeinträchtigen könnte. Zudem widerspricht die Differenzierung der Einfuhrbelastung nach Massgabe des Herstellungsverfahrens sowie nach der Umweltpolitik des Produktionslandes den Grundsätzen des geltenden Völkerrechtes im Rahmen der WTO. Die Anwendung dieses Instrumentes durch die Schweiz oder andere Länder könnte als Importschutz ausgelegt werden und somit zu neuen handelspolitischen Interessenkonflikten führen. Dies wäre weder im Interesse der Schweiz, noch wäre es förderlich für die globale Bewältigung des Klimaproblems, das eine hohe Bereitschaft zur internationalen Zusammenarbeit erfordert.</p><p>Nach Meinung des Bundesrates ist eine Reduktion der grauen Emissionen in erster Linie dadurch anzustreben, dass die internationale Staatengemeinschaft die zur Bekämpfung der globalen Klimaerwärmung notwendigen Massnahmen ergreift. Die Schweiz setzt sich deshalb im Rahmen ihrer internationalen Klimapolitik für verbindliche Reduktionsziele und wirksame Instrumente ein. Daneben steht der Schweiz die Möglichkeit offen, direkt Einfluss auf die Treibhausgasemissionen im Ausland zu nehmen. Das Kyoto-Protokoll setzt Anreize, konkrete Klimaschutzprojekte im Ausland zu verwirklichen. Werden solche Projekte in Sektoren realisiert, aus denen graue Emissionen importiert werden, wird ein Beitrag zu deren Verringerung geleistet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bis im Jahr 2008 einen Bericht über die Möglichkeiten einer Erweiterung der CO2-Abgabe auf graue Emissionen zu erstellen. Dabei sollen auch die Vorteile für den Werkplatz Schweiz aufgrund der Verteuerung langer Transportwege und klimafeindlicherer Produkte aus dem Ausland sowie das Verhindern von klimapolitischen Fehlentwicklungen untersucht und aufgezeigt werden.</p>
- CO2-Abgabe auf grauen Emissionen
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