Fragen zum Putschversuch gegen Bundesrat Blocher

ShortId
07.3573
Id
20073573
Updated
28.07.2023 12:01
Language
de
Title
Fragen zum Putschversuch gegen Bundesrat Blocher
AdditionalIndexing
04;421;Regierungsmitglied;politische Kultur;Bundesanwaltschaft;GPK;politische Krise;Kollegialitätsprinzip;Beratung;Kontrolle;parlamentarische Kontrolle
1
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L06K080303010103, GPK
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
  • L04K08040407, Bundesanwaltschaft
  • L04K08020326, politische Kultur
  • L04K08020303, politische Krise
  • L06K070106020203, Beratung
  • L06K080701010106, Kollegialitätsprinzip
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat verurteilt den Gebrauch des Ausdrucks "Putschversuch", der nicht in das Vokabular eines demokratischen Rechtsstaates gehört. Eine solche Sprache schadet der politischen Kultur unseres Landes. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Nach Auskunft der Bundesanwaltschaft hat diese weder die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) noch deren Sekretariat mit Akten beliefert. Mit Schreiben vom 25. Juli 2007 orientierte der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati den Präsidenten der GPK-N sowie die Präsidentin der Subkommission EJPD/BK-N über die Existenz von neu aufgetauchten Dokumenten und bot die Einsichtnahme an, da sie in Zusammenhang mit dem damals hängigen Aufsichtsverfahren der Subkommission EJPD/BK-N zu stehen schienen. Am 8. August 2007 erfolgte eine Vororientierung des Präsidenten der GPK-N und der Präsidentin der Subkommission EJPD/BK-N. Seitens der Bundesanwaltschaft nahmen der stellvertretende Bundesanwalt Michel-André Fels (als BA a. i.), der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati und Staatsanwalt Alberto Fabbri teil. Diese Personen gewährten am 14. August 2007 auf Aufforderung der Subkommission EJPD/BK-N hin der Subkommission Einsicht in vier Skizzen und ein Dokument mit verschiedenen Auflistungen.</p><p>2. In den Tagen vor dem 5. September 2007 wurde in einigen Medien darüber berichtet, dass die GPK-N ihren Bericht zur Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes in den nächsten Tagen veröffentlichen würde, und es wurde über die Absetzung des Bundesanwaltes spekuliert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. September 2007 beschlossen, einen Rechtsexperten einzusetzen, der sich mit den Auswirkungen des GPK-Berichtes auf die vom EJPD dem Bundesrat vorgelegte Vernehmlassungsvorlage betreffend das Bundesgesetz über die Strafbehörden des Bundes (StBOG) befassen solle.</p><p>3. Mit dem Beizug eines Rechtsberaters will sich der Bundesrat von einem unabhängigen, aussenstehenden Experten zu den von der GPK-N in ihrem Bericht aufgeworfenen Fragen und zu den Empfehlungen beraten lassen. Dem Bundesrat lagen am 5. September 2007 neben dem Antrag des EJPD zur Eröffnung der Vernehmlassung über das StBOG keine anderen Informationen vor als die Medienberichte betreffend ein allfälliges Komplott gegen den damaligen Bundesanwalt, in welches der Vorsteher des EJPD beteiligt sein könnte. Bundesrat Blocher stellte in dieser Sitzung klar, dass er weder von einem solchen Komplott Kenntnis habe und schon gar nicht in ein solches verwickelt sein könne.</p><p>4./5. Der Bundesrat hatte zur Kommunikation über den Rechtsberater in der Sitzung vom 5. September 2007 noch keinen Entscheid gefällt, weil der Beizug eines solchen zwar beschlossen worden war, jedoch dessen Name und Mandat noch nicht feststanden.</p><p>6. Der Bundesrat stellt dazu keine Spekulationen an.</p><p>7./8. Mit seiner Aussage hat Bundesrat Couchepin kein Mitglied des Bundesrates in die Nähe eines faschistischen Diktators gestellt. Es liegt somit kein Verstoss gegen das Kollegialitätsprinzip vor.</p><p>9. Der Bundesrat hat am 4. Juli 2007 beschlossen, die Strafverfolgung auf Bundesebene neu auszurichten und die Kräfte auf komplexe und aufwendige Fälle zu konzentrieren. Dabei hat er sich auch für eine Priorisierung der zu bearbeitenden Delikte entschieden. Terrorismus, Finanzierung des Terrorismus, organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität stehen an erster Stelle. Im Bereich der Wirtschaftskriminalität soll mit der Behandlung von grossen Verfahren ein neuer Schwerpunkt gesetzt werden, obwohl in diesem Bereich nur eine fakultative Bundeskompetenz besteht.</p><p>Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren gelangte der Bundesrat zur Überzeugung, dass die mit dem Inkrafttreten der Effizienzvorlage per 1. Januar 2002 eingeführte geteilte Aufsicht über die Bundesanwaltschaft Probleme schafft und sich als Hindernis für eine effiziente und kohärente Aufsicht erweist. Deshalb war eine Lösung zu erarbeiten, welche eine ungeteilte Aufsicht ermöglicht. Mit der am 21. September 2007 in die Vernehmlassung geschickten Vorlage betreffend das StBOG strebt der Bundesrat grundsätzlich die Ansiedlung der Aufsicht bei ihm als Kollegium an. Im Brief an die Vernehmlassungsadressaten wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bundesrat zur Frage der Aufsicht definitiv festlegen wird, wenn er zum Bericht der GPK Stellung genommen und von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen hat. Auf diese Weise besteht Gewähr dafür, dass neben den Ergebnissen der Vernehmlassung unter anderem die Erkenntnisse aus dem Bericht der GPK-N vom 5. September 2007 zum Thema "Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes" in die Vorlage einfliessen werden. Dies gilt insbesondere für die Frage über die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Welches Modell schliesslich die grösste Akzeptanz finden wird, ist im jetzigen Zeitpunkt offen und kann erst nach erfolgter Vernehmlassung des StBOG definitiv entschieden werden!</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die ausführlichen Mutmassungen der Präsidentin der Subkommission EJPD/BK der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) anlässlich der Präsentation des jüngsten Untersuchungsberichtes zur Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes, welche Gerüchte geschürt haben, wonach der Justizminister möglicherweise in einen Komplott mit einem Angeschuldigten zur Absetzung des Bundesanwaltes verwickelt sein könnte, werfen eine Reihe von Fragen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob hier nicht eine gezielte Aktion im Gange war, um Bundesrat Blocher aus dem Amt zu stossen. Die Mehrheit der GPK-N präsentierte gerade sieben Wochen vor den Wahlen einen sogenannten "Schlussbericht" an einer Pressekonferenz, ohne die Abklärungen zu den zusätzlichen Dokumenten vorgängig getroffen zu haben, welche das Sekretariat der GPK, der Präsident der GPK und die Präsidentin der zuständigen Subkommission der GPK-N gemäss Medienberichten am 8. August 2007 von der Bundesanwaltschaft erhalten haben sollen. Es ist daher notwendig, im Rahmen einer dringlichen Debatte Licht in die dunklen Seiten der parlamentarischen "Aufsichtstätigkeit" zu bringen. Nur so kann das Vertrauen in die parlamentarischen Institutionen wiederhergestellt werden.</p><p>In diesem Sinne wird der Bundesrat, insbesondere auch der Justizminister als administrativ für die Bundesanwaltschaft zuständiges Regierungsmitglied, gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wann, wie und durch wen hat die Bundesanwaltschaft die GPK-N bzw. deren Sekretariat mit den neuen Dokumenten beliefert, über welche die GPK-N am Abend des 5. September 2007 informierte?</p><p>2. Wieso hat er bereits am Morgen des 5. September 2007 den höchst ungewöhnlichen Beschluss gefasst, einen externen Rechtsberater beizuziehen, um den Bericht der GPK-N zu analysieren, bevor die GPK-N den Bericht am Abend des 5. September 2007 veröffentlichte?</p><p>3. Trifft es zu, dass sich der Bundesrat bei seinem Entscheid zum Beizug eines externen Rechtsberaters nur auf Medienberichte abstützte, oder hatte er andere Informationsquellen?</p><p>4. Welches war der genaue Auftrag an den Bundesvizekanzler Sigg betreffend Kommunikation des Entscheides über den Beizug des Rechtsberaters durch den Bundesrat am 5. September 2007?</p><p>5. Hatte Bundesrat Couchepin am 5. September 2007 einen Auftrag vom Kollegium zur Kommunikation des Beizuges eines externen Rechtsberaters?</p><p>6. Worauf ist es nach Meinung des Bundesrates zurückzuführen, dass der CVP-Präsident ebenfalls bereits vor der Publikation des GPK-Berichtes von einer sich "anbahnenden Staatskrise" sprach?</p><p>7. Glaubt er, dass es seinem Ansehen förderlich war, wenn zwei Tage später sogar ein Mitglied desselben den Justizminister im Radio in die Nähe eines faschistischen Diktators gestellt hat?</p><p>8. Erachtet er ein solches Vorgehen als förderlich für das Kollegialitätsprinzip?</p><p>9. Wie will er in Zukunft sicherstellen, dass unser Land wieder eine hochqualifizierte und ihren Aufgaben gewachsene Bundesanwaltschaft erhält? Wie gedenkt er die diesbezügliche Aufsicht zu regeln?</p>
  • Fragen zum Putschversuch gegen Bundesrat Blocher
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat verurteilt den Gebrauch des Ausdrucks "Putschversuch", der nicht in das Vokabular eines demokratischen Rechtsstaates gehört. Eine solche Sprache schadet der politischen Kultur unseres Landes. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Nach Auskunft der Bundesanwaltschaft hat diese weder die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) noch deren Sekretariat mit Akten beliefert. Mit Schreiben vom 25. Juli 2007 orientierte der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati den Präsidenten der GPK-N sowie die Präsidentin der Subkommission EJPD/BK-N über die Existenz von neu aufgetauchten Dokumenten und bot die Einsichtnahme an, da sie in Zusammenhang mit dem damals hängigen Aufsichtsverfahren der Subkommission EJPD/BK-N zu stehen schienen. Am 8. August 2007 erfolgte eine Vororientierung des Präsidenten der GPK-N und der Präsidentin der Subkommission EJPD/BK-N. Seitens der Bundesanwaltschaft nahmen der stellvertretende Bundesanwalt Michel-André Fels (als BA a. i.), der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati und Staatsanwalt Alberto Fabbri teil. Diese Personen gewährten am 14. August 2007 auf Aufforderung der Subkommission EJPD/BK-N hin der Subkommission Einsicht in vier Skizzen und ein Dokument mit verschiedenen Auflistungen.</p><p>2. In den Tagen vor dem 5. September 2007 wurde in einigen Medien darüber berichtet, dass die GPK-N ihren Bericht zur Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes in den nächsten Tagen veröffentlichen würde, und es wurde über die Absetzung des Bundesanwaltes spekuliert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. September 2007 beschlossen, einen Rechtsexperten einzusetzen, der sich mit den Auswirkungen des GPK-Berichtes auf die vom EJPD dem Bundesrat vorgelegte Vernehmlassungsvorlage betreffend das Bundesgesetz über die Strafbehörden des Bundes (StBOG) befassen solle.</p><p>3. Mit dem Beizug eines Rechtsberaters will sich der Bundesrat von einem unabhängigen, aussenstehenden Experten zu den von der GPK-N in ihrem Bericht aufgeworfenen Fragen und zu den Empfehlungen beraten lassen. Dem Bundesrat lagen am 5. September 2007 neben dem Antrag des EJPD zur Eröffnung der Vernehmlassung über das StBOG keine anderen Informationen vor als die Medienberichte betreffend ein allfälliges Komplott gegen den damaligen Bundesanwalt, in welches der Vorsteher des EJPD beteiligt sein könnte. Bundesrat Blocher stellte in dieser Sitzung klar, dass er weder von einem solchen Komplott Kenntnis habe und schon gar nicht in ein solches verwickelt sein könne.</p><p>4./5. Der Bundesrat hatte zur Kommunikation über den Rechtsberater in der Sitzung vom 5. September 2007 noch keinen Entscheid gefällt, weil der Beizug eines solchen zwar beschlossen worden war, jedoch dessen Name und Mandat noch nicht feststanden.</p><p>6. Der Bundesrat stellt dazu keine Spekulationen an.</p><p>7./8. Mit seiner Aussage hat Bundesrat Couchepin kein Mitglied des Bundesrates in die Nähe eines faschistischen Diktators gestellt. Es liegt somit kein Verstoss gegen das Kollegialitätsprinzip vor.</p><p>9. Der Bundesrat hat am 4. Juli 2007 beschlossen, die Strafverfolgung auf Bundesebene neu auszurichten und die Kräfte auf komplexe und aufwendige Fälle zu konzentrieren. Dabei hat er sich auch für eine Priorisierung der zu bearbeitenden Delikte entschieden. Terrorismus, Finanzierung des Terrorismus, organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität stehen an erster Stelle. Im Bereich der Wirtschaftskriminalität soll mit der Behandlung von grossen Verfahren ein neuer Schwerpunkt gesetzt werden, obwohl in diesem Bereich nur eine fakultative Bundeskompetenz besteht.</p><p>Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren gelangte der Bundesrat zur Überzeugung, dass die mit dem Inkrafttreten der Effizienzvorlage per 1. Januar 2002 eingeführte geteilte Aufsicht über die Bundesanwaltschaft Probleme schafft und sich als Hindernis für eine effiziente und kohärente Aufsicht erweist. Deshalb war eine Lösung zu erarbeiten, welche eine ungeteilte Aufsicht ermöglicht. Mit der am 21. September 2007 in die Vernehmlassung geschickten Vorlage betreffend das StBOG strebt der Bundesrat grundsätzlich die Ansiedlung der Aufsicht bei ihm als Kollegium an. Im Brief an die Vernehmlassungsadressaten wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Bundesrat zur Frage der Aufsicht definitiv festlegen wird, wenn er zum Bericht der GPK Stellung genommen und von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen hat. Auf diese Weise besteht Gewähr dafür, dass neben den Ergebnissen der Vernehmlassung unter anderem die Erkenntnisse aus dem Bericht der GPK-N vom 5. September 2007 zum Thema "Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes" in die Vorlage einfliessen werden. Dies gilt insbesondere für die Frage über die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Welches Modell schliesslich die grösste Akzeptanz finden wird, ist im jetzigen Zeitpunkt offen und kann erst nach erfolgter Vernehmlassung des StBOG definitiv entschieden werden!</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die ausführlichen Mutmassungen der Präsidentin der Subkommission EJPD/BK der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) anlässlich der Präsentation des jüngsten Untersuchungsberichtes zur Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes, welche Gerüchte geschürt haben, wonach der Justizminister möglicherweise in einen Komplott mit einem Angeschuldigten zur Absetzung des Bundesanwaltes verwickelt sein könnte, werfen eine Reihe von Fragen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob hier nicht eine gezielte Aktion im Gange war, um Bundesrat Blocher aus dem Amt zu stossen. Die Mehrheit der GPK-N präsentierte gerade sieben Wochen vor den Wahlen einen sogenannten "Schlussbericht" an einer Pressekonferenz, ohne die Abklärungen zu den zusätzlichen Dokumenten vorgängig getroffen zu haben, welche das Sekretariat der GPK, der Präsident der GPK und die Präsidentin der zuständigen Subkommission der GPK-N gemäss Medienberichten am 8. August 2007 von der Bundesanwaltschaft erhalten haben sollen. Es ist daher notwendig, im Rahmen einer dringlichen Debatte Licht in die dunklen Seiten der parlamentarischen "Aufsichtstätigkeit" zu bringen. Nur so kann das Vertrauen in die parlamentarischen Institutionen wiederhergestellt werden.</p><p>In diesem Sinne wird der Bundesrat, insbesondere auch der Justizminister als administrativ für die Bundesanwaltschaft zuständiges Regierungsmitglied, gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wann, wie und durch wen hat die Bundesanwaltschaft die GPK-N bzw. deren Sekretariat mit den neuen Dokumenten beliefert, über welche die GPK-N am Abend des 5. September 2007 informierte?</p><p>2. Wieso hat er bereits am Morgen des 5. September 2007 den höchst ungewöhnlichen Beschluss gefasst, einen externen Rechtsberater beizuziehen, um den Bericht der GPK-N zu analysieren, bevor die GPK-N den Bericht am Abend des 5. September 2007 veröffentlichte?</p><p>3. Trifft es zu, dass sich der Bundesrat bei seinem Entscheid zum Beizug eines externen Rechtsberaters nur auf Medienberichte abstützte, oder hatte er andere Informationsquellen?</p><p>4. Welches war der genaue Auftrag an den Bundesvizekanzler Sigg betreffend Kommunikation des Entscheides über den Beizug des Rechtsberaters durch den Bundesrat am 5. September 2007?</p><p>5. Hatte Bundesrat Couchepin am 5. September 2007 einen Auftrag vom Kollegium zur Kommunikation des Beizuges eines externen Rechtsberaters?</p><p>6. Worauf ist es nach Meinung des Bundesrates zurückzuführen, dass der CVP-Präsident ebenfalls bereits vor der Publikation des GPK-Berichtes von einer sich "anbahnenden Staatskrise" sprach?</p><p>7. Glaubt er, dass es seinem Ansehen förderlich war, wenn zwei Tage später sogar ein Mitglied desselben den Justizminister im Radio in die Nähe eines faschistischen Diktators gestellt hat?</p><p>8. Erachtet er ein solches Vorgehen als förderlich für das Kollegialitätsprinzip?</p><p>9. Wie will er in Zukunft sicherstellen, dass unser Land wieder eine hochqualifizierte und ihren Aufgaben gewachsene Bundesanwaltschaft erhält? Wie gedenkt er die diesbezügliche Aufsicht zu regeln?</p>
    • Fragen zum Putschversuch gegen Bundesrat Blocher

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