Missachtung der Gewaltentrennung durch Bundesrat Blocher
- ShortId
-
07.3577
- Id
-
20073577
- Updated
-
27.07.2023 19:55
- Language
-
de
- Title
-
Missachtung der Gewaltentrennung durch Bundesrat Blocher
- AdditionalIndexing
-
04;2811;politisches Asyl;Türkei;Regierungsmitglied;Bundesrichter/in;bilaterale Beziehungen;Auslieferung;Gewaltenteilung;Kompetenzkonflikt
- 1
-
- L04K08020501, Gewaltenteilung
- L05K0806020301, Regierungsmitglied
- L05K0505020101, Bundesrichter/in
- L05K0501020201, Auslieferung
- L04K03010508, Türkei
- L05K0108010202, politisches Asyl
- L04K10020104, bilaterale Beziehungen
- L04K08070402, Kompetenzkonflikt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Gewaltentrennung gehört zu den Eckpfeilern unserer Verfassung und des modernen Rechtsstaates.</p>
- <p>1. Der Vorsteher EJPD hatte nie Einsicht in die Verfahrensakten der Bundesanwaltschaft und hat auch nie eine solche Einsicht verlangt.</p><p>2. Der Treffpunkt Schloss Rhäzüns wurde gewählt, weil die damalige Situation ein dringendes Treffen notwendig machte, das erst am Pfingstsonntag, 4. Juni 2006, einberufen wurde und am Pfingstmontag, 5. Juni 2006, erfolgte. Da der Vorsteher EJPD an diesem Wochenende an diesem Ort weilte und zwei weitere Personen in der Region Chur ansässig sind, wurde das Treffen dort abgehalten. Zugegen waren: Vorsteher EJPD, Generalsekretär EJPD, Infochef EJPD, der für die fachliche Aufsicht zuständige Bundesstrafrichter Hochstrasser und der stellvertretende Generalsekretär des Bundesstrafgerichtes.</p><p>3. Der Vorsteher des EJPD hat anlässlich der Reise nach Ankara zum 80-Jahr-Jubiläum der Übernahme des ZGB durch die Türkei im Oktober 2006 dem türkischen Justizminister die gesetzlichen und staatsvertraglichen Grundlagen für den Rechtshilfe- und Auslieferungsverkehr zwischen beiden Ländern erläutert. Dabei hat er darauf hingewiesen, dass Auslieferungsgesuche auf Beschwerde hin durch das Bundesgericht endgültig entschieden werden. Den türkischen Gesprächspartnern wurden keinerlei Zusicherungen gemacht. Nachdem Auslieferungsentscheide der gerichtlichen Überprüfung unterliegen, wären diesbezügliche Zusicherungen ohnehin unmöglich.</p><p>4. Der Vorsteher des EJPD wurde vom türkischen Innenminister auf die Person Z. A. angesprochen. Bereits am 28. September 2005 hatte das zuständige Bundesamt für Justiz ein Auslieferungsgesuch der Türkei unter Hinweis auf die Flüchtlingseigenschaft von Z. A. abgelehnt. Dies wurde dem türkischen Minister so mitgeteilt.</p><p>5. Der Vorsteher des EJPD wurde anlässlich der Reise nach Ankara vom türkischen Justizminister auf den damals beim Bundesgericht hängigen Auslieferungsfall Erdogan Elmas angesprochen. Er teilte dem türkischen Minister mit, dass das Bundesgericht über die Zulässigkeit der Auslieferung von Erdogan Elmas entscheiden werde. Mit Urteil vom 23. Januar 2007 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Erdogan Elmas gutgeheissen und die Auslieferung an die Türkei mangels ausreichend klarer Verdachtsgründe sowie eines - aufgrund der besonderen persönlichen Umstände des zum Tatzeitpunkt jugendlichen Verfolgten - Widerspruches zum Sinn und Zweck des Europäischen Auslieferungsübereinkommens abgelehnt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Hatte Bundesrat Blocher je Einsicht in Verfahrensakten der Bundesanwaltschaft?</p><p>2. Waren anlässlich der Zusammenkunft auf Schloss Rhäzüns neben Bundesstrafrichter Hochstrasser noch andere Personen zugegen, wenn ja, welche und in welcher Funktion?</p><p>3. Anlässlich seines Türkei-Besuches vom vergangenen Oktober ging es auch um die Auslieferung von in der Schweiz ansässigen türkischen Staatsbürgern. Welche Zusicherungen machte damals Bundesrat Blocher türkischen Ministern und/oder Militärs?</p><p>4. Ist es richtig, dass Bundesrat Blocher damals auch über eine Person (Z. A.) bezüglich Auslieferung mit einem türkischen Minister sprach, die in der Schweiz über Asyl verfügt?</p><p>5. Ist es richtig, dass Bundesrat Blocher auch über eine Person betreffend Auslieferung mit einem türkischen Minister sprach, deren Auslieferung das Bundesgericht verweigert hatte, weil sie zum Tatzeitpunkt zu jung gewesen war?</p>
- Missachtung der Gewaltentrennung durch Bundesrat Blocher
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Gewaltentrennung gehört zu den Eckpfeilern unserer Verfassung und des modernen Rechtsstaates.</p>
- <p>1. Der Vorsteher EJPD hatte nie Einsicht in die Verfahrensakten der Bundesanwaltschaft und hat auch nie eine solche Einsicht verlangt.</p><p>2. Der Treffpunkt Schloss Rhäzüns wurde gewählt, weil die damalige Situation ein dringendes Treffen notwendig machte, das erst am Pfingstsonntag, 4. Juni 2006, einberufen wurde und am Pfingstmontag, 5. Juni 2006, erfolgte. Da der Vorsteher EJPD an diesem Wochenende an diesem Ort weilte und zwei weitere Personen in der Region Chur ansässig sind, wurde das Treffen dort abgehalten. Zugegen waren: Vorsteher EJPD, Generalsekretär EJPD, Infochef EJPD, der für die fachliche Aufsicht zuständige Bundesstrafrichter Hochstrasser und der stellvertretende Generalsekretär des Bundesstrafgerichtes.</p><p>3. Der Vorsteher des EJPD hat anlässlich der Reise nach Ankara zum 80-Jahr-Jubiläum der Übernahme des ZGB durch die Türkei im Oktober 2006 dem türkischen Justizminister die gesetzlichen und staatsvertraglichen Grundlagen für den Rechtshilfe- und Auslieferungsverkehr zwischen beiden Ländern erläutert. Dabei hat er darauf hingewiesen, dass Auslieferungsgesuche auf Beschwerde hin durch das Bundesgericht endgültig entschieden werden. Den türkischen Gesprächspartnern wurden keinerlei Zusicherungen gemacht. Nachdem Auslieferungsentscheide der gerichtlichen Überprüfung unterliegen, wären diesbezügliche Zusicherungen ohnehin unmöglich.</p><p>4. Der Vorsteher des EJPD wurde vom türkischen Innenminister auf die Person Z. A. angesprochen. Bereits am 28. September 2005 hatte das zuständige Bundesamt für Justiz ein Auslieferungsgesuch der Türkei unter Hinweis auf die Flüchtlingseigenschaft von Z. A. abgelehnt. Dies wurde dem türkischen Minister so mitgeteilt.</p><p>5. Der Vorsteher des EJPD wurde anlässlich der Reise nach Ankara vom türkischen Justizminister auf den damals beim Bundesgericht hängigen Auslieferungsfall Erdogan Elmas angesprochen. Er teilte dem türkischen Minister mit, dass das Bundesgericht über die Zulässigkeit der Auslieferung von Erdogan Elmas entscheiden werde. Mit Urteil vom 23. Januar 2007 hat das Bundesgericht die Beschwerde von Erdogan Elmas gutgeheissen und die Auslieferung an die Türkei mangels ausreichend klarer Verdachtsgründe sowie eines - aufgrund der besonderen persönlichen Umstände des zum Tatzeitpunkt jugendlichen Verfolgten - Widerspruches zum Sinn und Zweck des Europäischen Auslieferungsübereinkommens abgelehnt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Hatte Bundesrat Blocher je Einsicht in Verfahrensakten der Bundesanwaltschaft?</p><p>2. Waren anlässlich der Zusammenkunft auf Schloss Rhäzüns neben Bundesstrafrichter Hochstrasser noch andere Personen zugegen, wenn ja, welche und in welcher Funktion?</p><p>3. Anlässlich seines Türkei-Besuches vom vergangenen Oktober ging es auch um die Auslieferung von in der Schweiz ansässigen türkischen Staatsbürgern. Welche Zusicherungen machte damals Bundesrat Blocher türkischen Ministern und/oder Militärs?</p><p>4. Ist es richtig, dass Bundesrat Blocher damals auch über eine Person (Z. A.) bezüglich Auslieferung mit einem türkischen Minister sprach, die in der Schweiz über Asyl verfügt?</p><p>5. Ist es richtig, dass Bundesrat Blocher auch über eine Person betreffend Auslieferung mit einem türkischen Minister sprach, deren Auslieferung das Bundesgericht verweigert hatte, weil sie zum Tatzeitpunkt zu jung gewesen war?</p>
- Missachtung der Gewaltentrennung durch Bundesrat Blocher
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