Strukturreform des schweizerischen Gesundheitswesens
- ShortId
-
07.3585
- Id
-
20073585
- Updated
-
28.07.2023 14:02
- Language
-
de
- Title
-
Strukturreform des schweizerischen Gesundheitswesens
- AdditionalIndexing
-
2841;Kompetenzregelung;Verfassungsartikel;Gemeinde;Krankenversicherung;Gesundheitswesen;Beziehung Bund-Kanton;Unfallversicherung;Gesundheitspolitik;Reform;Gesetz;Militärversicherung
- 1
-
- L04K01050511, Gesundheitswesen
- L04K08020310, Reform
- L03K010505, Gesundheitspolitik
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L06K080701020106, Gemeinde
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K01040116, Unfallversicherung
- L04K01040114, Militärversicherung
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K0503010203, Verfassungsartikel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der vor Kurzem veröffentlichte Bericht der OECD über das schweizerische Gesundheitswesen hat ergeben, dass die Organisationsstruktur unseres Gesundheitswesens (Zuständigkeiten und Umsetzung) zu komplex ist und deshalb nicht richtig effizient sein kann. Die OECD hat festgestellt, dass das Bestreben zur Umsetzung einer nationalen Politik durch die schwierige Führungsstruktur und insbesondere durch das Fehlen eines umfassenden Rahmens auf Bundesebene gebremst wird. Ausserdem werden im Bericht unzweckmässige Informationssysteme kritisiert, die eine faktenbasierte politische Debatte verhindern. Weiter werden auch die Autonomie der Kantone, das aufgesplitterte System der zahlreichen Versicherer und die Mischung zwischen staatlicher Lenkung und Wettbewerb bemängelt.</p><p>Auf verschiedenen Ebenen sind Reformen mit den folgenden Zielen nötig:</p><p>- Klärung der Entscheidungsprozesse und der Zuständigkeiten</p><p>- Entwicklung des Pflegeangebots</p><p>- Verbesserung der Patientenbetreuung</p><p>- optimale Nutzung der Ressourcen</p><p>- Steigerung der Solidarität, insbesondere bei der Finanzierung</p><p>- Ausschöpfung des Rationalisierungspotenzials, damit eine Rationalisierungsdynamik oder eine Zweiklassengesellschaft bei der Kostenübernahme und beim Zugang zu Versicherungsleistungen verhindert werden kann.</p><p>Die umfassende Reform des schweizerischen Gesundheitswesens soll folgende Elemente beinhalten:</p><p>- Revision der Bundesverfassung:</p><p>Einerseits geht es darum, die Ziele einer umfassenden Gesundheitspolitik zu definieren, die für die ganze Schweiz Gültigkeit haben. Andererseits muss die heutige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, aber auch zwischen Kantonen und Gemeinden überprüft werden. Momentan werden auf vielen verschiedenen Ebenen Entscheidungen gefällt und Gesetze angewendet. Dabei fehlen eine Gesamtsicht und vor allem die Steuerung und Kontrolle des Gesundheitswesens als Ganzes. Das System stösst an seine Grenzen und ist nicht mehr zweckmässig.</p><p>- Revision der Unfall-, der Kranken- und der Militärversicherung:</p><p>Basierend auf der allgemeinen Diskussion und den Verfassungsänderungen müssen auch Gesetze, insbesondere das KVG, das UVG und das Bundesgesetz über die Militärversicherung, geändert werden. So kann den neuen Zuständigkeiten und der Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen - aus Politik, Verwaltung und Institutionen - Rechnung getragen werden.</p>
- <p>Die Diskussion um eine grundsätzliche Strukturreform im schweizerischen Gesundheitswesen hat das Parlament bereits aufgenommen. So hat die FDP-Fraktion eine parlamentarische Initiative eingereicht (06.444, "Gesundheitsverfassung. Liberale Rahmenordnung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen"), mit der die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sowie privaten Trägerschaften gestärkt und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung durch die Konzentration und Koordination der medizinischen Leistungen garantiert werden soll. Zudem haben der National- und der Ständerat je einen Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative der SVP "für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung" (05.055) beschlossen und in ein Vernehmlassungsverfahren gegeben. Mit diesen Vorschlägen sollen Grundsätze für die Ausgestaltung des schweizerischen Gesundheitswesens und der sozialen Krankenversicherung auf Verfassungsstufe verankert werden. Das Parlament wird sich in der Wintersession 2007 mit diesen Vorschlägen befassen. Es kann somit in diesem Rahmen dem Anliegen der vorliegenden Motion Rechnung tragen. </p><p>Der Bundesrat erachtet es unter diesen Umständen nicht für angezeigt, dem Parlament ebenfalls noch Vorschläge für eine Änderung der Bundesverfassung zu unterbreiten; dies ganz abgesehen davon, dass der Bundesrat seinen Schwerpunkt ohnehin nicht auf eine Änderung der Verfassung setzt, sondern auf die Optimierung und Konsolidierung des bestehenden Systems.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine umfassende Strukturreform des schweizerischen Gesundheitswesens einzuleiten. Dazu soll er:</p><p>- eine Verfassungsänderung vorschlagen, mit der insbesondere die Ziele einer umfassenden Gesundheitspolitik und die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden neu festgelegt werden.</p><p>- eine Revision des Unfall-, des Kranken- und des Militärversicherungsgesetzes vorlegen.</p>
- Strukturreform des schweizerischen Gesundheitswesens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der vor Kurzem veröffentlichte Bericht der OECD über das schweizerische Gesundheitswesen hat ergeben, dass die Organisationsstruktur unseres Gesundheitswesens (Zuständigkeiten und Umsetzung) zu komplex ist und deshalb nicht richtig effizient sein kann. Die OECD hat festgestellt, dass das Bestreben zur Umsetzung einer nationalen Politik durch die schwierige Führungsstruktur und insbesondere durch das Fehlen eines umfassenden Rahmens auf Bundesebene gebremst wird. Ausserdem werden im Bericht unzweckmässige Informationssysteme kritisiert, die eine faktenbasierte politische Debatte verhindern. Weiter werden auch die Autonomie der Kantone, das aufgesplitterte System der zahlreichen Versicherer und die Mischung zwischen staatlicher Lenkung und Wettbewerb bemängelt.</p><p>Auf verschiedenen Ebenen sind Reformen mit den folgenden Zielen nötig:</p><p>- Klärung der Entscheidungsprozesse und der Zuständigkeiten</p><p>- Entwicklung des Pflegeangebots</p><p>- Verbesserung der Patientenbetreuung</p><p>- optimale Nutzung der Ressourcen</p><p>- Steigerung der Solidarität, insbesondere bei der Finanzierung</p><p>- Ausschöpfung des Rationalisierungspotenzials, damit eine Rationalisierungsdynamik oder eine Zweiklassengesellschaft bei der Kostenübernahme und beim Zugang zu Versicherungsleistungen verhindert werden kann.</p><p>Die umfassende Reform des schweizerischen Gesundheitswesens soll folgende Elemente beinhalten:</p><p>- Revision der Bundesverfassung:</p><p>Einerseits geht es darum, die Ziele einer umfassenden Gesundheitspolitik zu definieren, die für die ganze Schweiz Gültigkeit haben. Andererseits muss die heutige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, aber auch zwischen Kantonen und Gemeinden überprüft werden. Momentan werden auf vielen verschiedenen Ebenen Entscheidungen gefällt und Gesetze angewendet. Dabei fehlen eine Gesamtsicht und vor allem die Steuerung und Kontrolle des Gesundheitswesens als Ganzes. Das System stösst an seine Grenzen und ist nicht mehr zweckmässig.</p><p>- Revision der Unfall-, der Kranken- und der Militärversicherung:</p><p>Basierend auf der allgemeinen Diskussion und den Verfassungsänderungen müssen auch Gesetze, insbesondere das KVG, das UVG und das Bundesgesetz über die Militärversicherung, geändert werden. So kann den neuen Zuständigkeiten und der Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen - aus Politik, Verwaltung und Institutionen - Rechnung getragen werden.</p>
- <p>Die Diskussion um eine grundsätzliche Strukturreform im schweizerischen Gesundheitswesen hat das Parlament bereits aufgenommen. So hat die FDP-Fraktion eine parlamentarische Initiative eingereicht (06.444, "Gesundheitsverfassung. Liberale Rahmenordnung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen"), mit der die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sowie privaten Trägerschaften gestärkt und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung durch die Konzentration und Koordination der medizinischen Leistungen garantiert werden soll. Zudem haben der National- und der Ständerat je einen Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative der SVP "für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung" (05.055) beschlossen und in ein Vernehmlassungsverfahren gegeben. Mit diesen Vorschlägen sollen Grundsätze für die Ausgestaltung des schweizerischen Gesundheitswesens und der sozialen Krankenversicherung auf Verfassungsstufe verankert werden. Das Parlament wird sich in der Wintersession 2007 mit diesen Vorschlägen befassen. Es kann somit in diesem Rahmen dem Anliegen der vorliegenden Motion Rechnung tragen. </p><p>Der Bundesrat erachtet es unter diesen Umständen nicht für angezeigt, dem Parlament ebenfalls noch Vorschläge für eine Änderung der Bundesverfassung zu unterbreiten; dies ganz abgesehen davon, dass der Bundesrat seinen Schwerpunkt ohnehin nicht auf eine Änderung der Verfassung setzt, sondern auf die Optimierung und Konsolidierung des bestehenden Systems.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine umfassende Strukturreform des schweizerischen Gesundheitswesens einzuleiten. Dazu soll er:</p><p>- eine Verfassungsänderung vorschlagen, mit der insbesondere die Ziele einer umfassenden Gesundheitspolitik und die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden neu festgelegt werden.</p><p>- eine Revision des Unfall-, des Kranken- und des Militärversicherungsgesetzes vorlegen.</p>
- Strukturreform des schweizerischen Gesundheitswesens
Back to List