Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Luftwaffe
- ShortId
-
07.3586
- Id
-
20073586
- Updated
-
28.07.2023 10:56
- Language
-
de
- Title
-
Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Luftwaffe
- AdditionalIndexing
-
09;Armeeeinsatz;Militärflugzeug;Waffenlagerung;Militärflugplatz;Regionalpolitik
- 1
-
- L04K04020404, Militärflugzeug
- L05K0402010501, Militärflugplatz
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L04K04020206, Waffenlagerung
- L04K08020335, Regionalpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Vernehmlassungsverfahren des SPM zeigt an den gewählten Standorten intensive und ernstzunehmende Probleme, die auch zunehmend von den nationalen Organisationen und Exponenten des Tourismus thematisiert werden. Insbesondere hat die Zunahme der deutlich lärmintensiveren Bewegungen des leistungsstarken Flugzeugtyps F/A-18-Hornet im Vergleich mit Flugzeugen älterer Generationen zu steigender Ablehnung seitens der betroffenen Bevölkerung geführt. Die vom VBS nicht klar kommunizierte Notwendigkeit der Starts mit Nachbrenner für einen Teil der Einsätze auf den Alpenflugplätzen Meiringen und Sion verstärkt diese Problematik.</p><p>Die Unwetter der letzten Jahre zeigen zudem die hohe Verwundbarkeit der Militärflugplätze wegen ungenügender geografischer Verteilung der Standorte.</p><p>Heute fehlt offensichtlich in der Schweiz mindestens ein zusätzlicher, leistungsfähiger Militärflugplatz, der bei zukünftigen Risiken und Bedrohungen verschiedener Art zur Verfügung stehen müsste. Dabei ist neben den bestehenden, im heutigen Standortkonzept nicht enthaltenen Militärflugplätze auch die Möglichkeit von militärischem Flugbetrieb auf zivilen Flughäfen in die Überprüfung einzubeziehen. Eine notwendige Verteilung der heutigen und wahrscheinlich auch in Zukunft notwendigen Starts von leistungsstarken Kampfflugzeugen bedingt einen Flugbetrieb auf mehr als drei Jetflugplätzen in der Schweiz.</p>
- <p>Mit dem Stationierungskonzept hat die Armee die Anzahl der Flugplätze nach eingehender Analyse unter Berücksichtigung der Streitkräfteentwicklung und der Ressourcensituation definiert.</p><p>Folgende Hauptrahmenbedingungen waren bei der Überprüfung massgebend:</p><p>- Gewährleistung der operationellen und betrieblichen Leistungen der Luftwaffe;</p><p>- maximal mögliche Konzentration der Mittel und Ressourcen;</p><p>- grösstmögliche Führungs- und Einsatzflexibilität;</p><p>- Einbezug möglicher Entwicklungen in der Schweizer Luftraumstruktur;</p><p>- möglichst identische Standorte in allen Lagen;</p><p>- Berücksichtigung der maximalen Bewegungszahlen in Bezug auf die regionalen Gegebenheiten (Lärmkataster);</p><p>- maximal mögliche Einsparungen;</p><p>- möglichst sozial verträgliche Umbauschritte.</p><p>Das zentrale Kriterium für die Wahl der Standorte der Jetflugplätze ist die Topografie. Die drei Flugplätze liegen in verschiedenen Landesteilen mit unterschiedlichen meteorologischen Bedingungen. Damit kann praktisch ausgeschlossen werden, dass alle gleichzeitig witterungsbedingt nicht benutzbar sind. Als Resultat dieser Prüfung konzentriert sich der Flugbetrieb mit Kampfjets heute auf Payerne, Meiringen und Sion. Emmen dient als Ausweichflugplatz. In absehbarer Zukunft wird auch der zivile Flughafen Genève-Cointrin bei Bedarf als Ausweichflugplatz dienen, im Besonderen für Luftpolizei-Einsätze ausserhalb der Betriebszeiten der Militärflugplätze.</p><p>Die Luftwaffe kann ihre heutigen Aufträge mit drei Einsatzflugplätzen für Jets rationeller erfüllen als mit mehr Standorten. Die Flugplätze Payerne, Meiringen und Sion befinden sich in unmittelbarer Nähe der Trainingsräume. Dies erlaubt, die zur Verfügung stehende Ausbildungs- und Einsatzzeit bestmöglich zu nutzen. Die Stationierung der Kampfjets auf drei Flugplätzen (plus Emmen als Ausweichflugplatz) hat sich nach Ansicht des Bundesrates bislang bewährt.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Lärmimmissionen namentlich des F/A-18 erheblich sind. Das VBS führt deshalb einen Dialog mit den betroffenen Regionen, um die Lärmbelastung so weit als möglich zu reduzieren. Der Dialog mit den Behörden der Region Payerne hat dabei bereits zu konkreten Ergebnissen geführt: Das VBS konnte zusichern, dass die Jetflugbewegungen in den nächsten Jahren bei maximal 11 000 und damit im Schnitt der letzten Jahre liegen. Somit steht zurzeit für den Bundesrat der obige Dialog mit den Regionen und nicht eine Überprüfung des Stationierungskonzepts im Vordergrund.</p><p>Der Bundesrat sieht gegenwärtig keinen Anlass, das Stationierungskonzept zu überprüfen, und beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte sich im Rahmen des Beschaffungsprozesses für den Tiger-Teilersatz aus übergeordneten Überlegungen eine Überprüfung als opportun erweisen, müsste diese zu jenem Zeitpunkt eingeleitet werden.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat die Umwandlung des Vorstosses in einen Prüfungsauftrag beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das gültige Stationierungskonzept der Luftwaffe zu überprüfen und Lösungen für die offensichtlichen Mängel vorzuschlagen. Die Konzentration auf drei Flugplätze mit Jetflugbetrieb führt zu massiven Belastungen in den betreffenden Flugplatzregionen und bietet zu wenig Handlungsspielraum bei Umwelteinflüssen oder im Bedrohungsfall. Bei dieser Neubeurteilung sollen auch die mittel- und langfristige Planung der Luftwaffe auf der Grundlage einer seriösen Bedrohungsanalyse und die Konsequenzen der absehbaren Beschaffung im Rahmen des Teilersatzes F-5-Tiger berücksichtigt werden. Diese Planungen sind zudem besser mit den verschiedenen volkswirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen der Regionen abzustimmen.</p>
- Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Luftwaffe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Vernehmlassungsverfahren des SPM zeigt an den gewählten Standorten intensive und ernstzunehmende Probleme, die auch zunehmend von den nationalen Organisationen und Exponenten des Tourismus thematisiert werden. Insbesondere hat die Zunahme der deutlich lärmintensiveren Bewegungen des leistungsstarken Flugzeugtyps F/A-18-Hornet im Vergleich mit Flugzeugen älterer Generationen zu steigender Ablehnung seitens der betroffenen Bevölkerung geführt. Die vom VBS nicht klar kommunizierte Notwendigkeit der Starts mit Nachbrenner für einen Teil der Einsätze auf den Alpenflugplätzen Meiringen und Sion verstärkt diese Problematik.</p><p>Die Unwetter der letzten Jahre zeigen zudem die hohe Verwundbarkeit der Militärflugplätze wegen ungenügender geografischer Verteilung der Standorte.</p><p>Heute fehlt offensichtlich in der Schweiz mindestens ein zusätzlicher, leistungsfähiger Militärflugplatz, der bei zukünftigen Risiken und Bedrohungen verschiedener Art zur Verfügung stehen müsste. Dabei ist neben den bestehenden, im heutigen Standortkonzept nicht enthaltenen Militärflugplätze auch die Möglichkeit von militärischem Flugbetrieb auf zivilen Flughäfen in die Überprüfung einzubeziehen. Eine notwendige Verteilung der heutigen und wahrscheinlich auch in Zukunft notwendigen Starts von leistungsstarken Kampfflugzeugen bedingt einen Flugbetrieb auf mehr als drei Jetflugplätzen in der Schweiz.</p>
- <p>Mit dem Stationierungskonzept hat die Armee die Anzahl der Flugplätze nach eingehender Analyse unter Berücksichtigung der Streitkräfteentwicklung und der Ressourcensituation definiert.</p><p>Folgende Hauptrahmenbedingungen waren bei der Überprüfung massgebend:</p><p>- Gewährleistung der operationellen und betrieblichen Leistungen der Luftwaffe;</p><p>- maximal mögliche Konzentration der Mittel und Ressourcen;</p><p>- grösstmögliche Führungs- und Einsatzflexibilität;</p><p>- Einbezug möglicher Entwicklungen in der Schweizer Luftraumstruktur;</p><p>- möglichst identische Standorte in allen Lagen;</p><p>- Berücksichtigung der maximalen Bewegungszahlen in Bezug auf die regionalen Gegebenheiten (Lärmkataster);</p><p>- maximal mögliche Einsparungen;</p><p>- möglichst sozial verträgliche Umbauschritte.</p><p>Das zentrale Kriterium für die Wahl der Standorte der Jetflugplätze ist die Topografie. Die drei Flugplätze liegen in verschiedenen Landesteilen mit unterschiedlichen meteorologischen Bedingungen. Damit kann praktisch ausgeschlossen werden, dass alle gleichzeitig witterungsbedingt nicht benutzbar sind. Als Resultat dieser Prüfung konzentriert sich der Flugbetrieb mit Kampfjets heute auf Payerne, Meiringen und Sion. Emmen dient als Ausweichflugplatz. In absehbarer Zukunft wird auch der zivile Flughafen Genève-Cointrin bei Bedarf als Ausweichflugplatz dienen, im Besonderen für Luftpolizei-Einsätze ausserhalb der Betriebszeiten der Militärflugplätze.</p><p>Die Luftwaffe kann ihre heutigen Aufträge mit drei Einsatzflugplätzen für Jets rationeller erfüllen als mit mehr Standorten. Die Flugplätze Payerne, Meiringen und Sion befinden sich in unmittelbarer Nähe der Trainingsräume. Dies erlaubt, die zur Verfügung stehende Ausbildungs- und Einsatzzeit bestmöglich zu nutzen. Die Stationierung der Kampfjets auf drei Flugplätzen (plus Emmen als Ausweichflugplatz) hat sich nach Ansicht des Bundesrates bislang bewährt.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Lärmimmissionen namentlich des F/A-18 erheblich sind. Das VBS führt deshalb einen Dialog mit den betroffenen Regionen, um die Lärmbelastung so weit als möglich zu reduzieren. Der Dialog mit den Behörden der Region Payerne hat dabei bereits zu konkreten Ergebnissen geführt: Das VBS konnte zusichern, dass die Jetflugbewegungen in den nächsten Jahren bei maximal 11 000 und damit im Schnitt der letzten Jahre liegen. Somit steht zurzeit für den Bundesrat der obige Dialog mit den Regionen und nicht eine Überprüfung des Stationierungskonzepts im Vordergrund.</p><p>Der Bundesrat sieht gegenwärtig keinen Anlass, das Stationierungskonzept zu überprüfen, und beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte sich im Rahmen des Beschaffungsprozesses für den Tiger-Teilersatz aus übergeordneten Überlegungen eine Überprüfung als opportun erweisen, müsste diese zu jenem Zeitpunkt eingeleitet werden.</p><p>Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat die Umwandlung des Vorstosses in einen Prüfungsauftrag beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das gültige Stationierungskonzept der Luftwaffe zu überprüfen und Lösungen für die offensichtlichen Mängel vorzuschlagen. Die Konzentration auf drei Flugplätze mit Jetflugbetrieb führt zu massiven Belastungen in den betreffenden Flugplatzregionen und bietet zu wenig Handlungsspielraum bei Umwelteinflüssen oder im Bedrohungsfall. Bei dieser Neubeurteilung sollen auch die mittel- und langfristige Planung der Luftwaffe auf der Grundlage einer seriösen Bedrohungsanalyse und die Konsequenzen der absehbaren Beschaffung im Rahmen des Teilersatzes F-5-Tiger berücksichtigt werden. Diese Planungen sind zudem besser mit den verschiedenen volkswirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen der Regionen abzustimmen.</p>
- Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Luftwaffe
Back to List