Senkung der SRG-Gebühren um 20 Prozent

ShortId
07.3587
Id
20073587
Updated
28.07.2023 02:58
Language
de
Title
Senkung der SRG-Gebühren um 20 Prozent
AdditionalIndexing
34;Lohn;Preisrückgang;Radio- und Fernsehgebühren;Verwaltungsrat;audiovisuelles Programm;SRG
1
  • L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
  • L04K11050501, Preisrückgang
  • L05K1202050108, SRG
  • L05K1202030103, audiovisuelles Programm
  • L05K0703040105, Verwaltungsrat
  • L05K0702010103, Lohn
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die SRG hat in letzter Zeit wiederholt bei den Zuschauern beliebte Sendungen (u. a. Lüthi &amp; Blanc, Formel-1-Rennen, Volksmusik) aus dem Programm gestrichen und plant auch für die Zukunft weitere Kürzungen. Begründet wurden diese für viele Gebührenzahler schmerzhaften Streichkonzerte mit Sparmassnahmen, welche die SRG unternehmen müsse, da ihre Gebühren zu niedrig seien. Die Schweiz besitzt im europäischen Vergleich bereits heute die höchsten Empfangsgebühren. Im Jahre 1980 kosteten die jährlichen Empfangsgebühren 207 Franken. Im Jahre 2006 waren sie bereits bei 450 Franken. Durch die kürzlich beschlossene Gebührenerhöhung durch den Bundesrat steigen sie nun ab 2007 auf 462 Franken pro Jahr! Das Problem sind nicht die angeblich zu niedrigen Gebühren, sondern die SRG an sich: Seit Jahren hat man es beim Schweizer Staatsfernsehen versäumt, eine Entschlackung der Strukturen und den Abbau von Doppelspurigkeiten voranzutreiben. Anstatt Prioritäten zu setzen und Programme zu streichen, will die SRG in Zukunft sogar noch weiter ausbauen (u. a. Konzessionsgesuch für einen neuen Kinderkanal). Die SRG betreibt bereits heute 16 Radioprogramme und 7 Fernsehprogramme und ist damit in Europa einsamer Spitzenreiter. Ein weiteres trauriges Kapitel des monopolistischen Staatsfernsehens sind die Bezüge des Verwaltungs- und Zentralrates. Ende Juni 2007 wurden die Honorare dieser beiden Gremien massiv erhöht. Im Jahre 2005 lag das Honorar des Präsidenten der SRG noch bei 118 000 Franken. 2006 wurde es auf 133 000 Franken aufgestockt. Mit der Anpassung im Jahre 2007 kommt der Präsident nun neu auf 180 000 Franken plus eine Spesenpauschale von 12 000 Franken - dies bei einem Pensum, welches den Präsidenten nach eigenen Angaben zu nur 65 Prozent beansprucht! Auch die anderen Verwaltungsratsmitglieder erhalten massiv mehr Geld: Ihre Entschädigungen steigen von 12 000 Franken auf neu 40 000 Franken. Zusätzlich wird das Sitzungsgeld von 500 auf 1000 Franken verdoppelt. Gleichzeitig sollen aber im neuen Gesamtarbeitsvertrag massive Einsparungen beim Personal vorgenommen werden. Das Sprichwort "Wasser predigen und Wein trinken" ist für ein solches unerhörtes und skandalöses Vorgehen seitens der SRG-Gremien noch viel zu milde. Da die SRG offensichtlich genügend Geld hat, um die Bezüge ihrer Gremien massiv aufzustocken und weitere Programme zu lancieren, ist eine Gebührensenkung problemlos möglich.</p>
  • <p>Am 24. März 2006 hat das Parlament das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verabschiedet und einen umfassenden Leistungsauftrag der SRG definiert (vgl. Art. 23ff. RTVG). Dieser Service public hat im Sinne einer Grundversorgung für alle Sprachregionen gleichwertige Programme anzubieten, er muss inhaltlich umfassend sein, geografisch flächendeckend empfangen werden und sich gegen die ausländische Konkurrenz behaupten können. </p><p>In Ausführung des gesetzlichen Auftrages wird der Bundesrat im Verlaufe des Herbstes 2007 der SRG die neue Konzession erteilen und die Leistungspflichten präzisieren. So werden in der Konzession die Anzahl und die Art der Radio- und Fernsehprogramme bestimmt, das übrige publizistische Angebot (Teletext, Begleitmaterialien, Online-Dienste) definiert und voraussichtlich auch Vorgaben betreffend die Qualität und die Unternehmensorganisation gemacht. Will die SRG neue Programme anbieten, muss dies zuvor von der Landesregierung bewilligt werden.</p><p>Mit Blick auf die Erfüllung des neuen gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsauftrages hat der Bundesrat bereits im Dezember 2006 den künftigen Finanzbedarf der SRG ermittelt und die Radio- und Fernsehempfangsgebühren entsprechend angepasst. Der Bundesrat ist gesetzlich verpflichtet, die Höhe der Empfangsgebühren so festzulegen, dass die SRG ihren Leistungsauftrag erbringen kann. </p><p>Im Gebührenentscheid des Bundesrates sind die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) berücksichtigt worden, welche im Auftrag des UVEK die Finanzlage und die Wirtschaftlichkeit der SRG mit Blick auf die Gebührenfestsetzung überprüft hatte. Die EFK war dabei zum Schluss gekommen, dass die SRG mit ihren Mitteln insgesamt sorgfältig und zielgerichtet umgeht. Die EFK erkannte indessen auch zusätzliches Sparpotenzial, das vom Bundesrat bei der Berechnung der künftigen Gebührenhöhe mit einbezogen worden ist. Es ist nicht auszuschliessen, dass bei der SRG weitere Einsparungen möglich sind. Es ist Sache der Finanzaufsicht, diese Potenziale auszuloten und dem Bundesrat bei der nächsten Gebührenüberprüfung darzulegen. Zudem ist nach Artikel 14 des Preisüberwachungsgesetzes (SR 942.20) eine geplante Gebührenerhöhung durch den Bundesrat vorgängig dem Preisüberwacher zur Stellungnahme vorzulegen.</p><p>Um die Wirtschaftlichkeit der SRG langfristig abzusichern, hat das UVEK ein Kontrollverfahren eingeleitet, das die Umsetzung der EFK-Empfehlungen sicherstellt. Zudem wird der Bundesrat in der neuen Konzession voraussichtlich auch organisatorische Vorschriften erlassen (vgl. Art. 24 Konzession SRG), welche Zentralisierungsmassnahmen im administrativ-technischen Bereich verlangen und auf die Realisierung weiterer Synergien abzielen.</p><p>Ob die von der Motionärin kritisierte Erhöhung der Honorare der SRG-Verwaltungsratsmitglieder angemessen und sachgerecht ist, wird der Bundesrat im Rahmen des Kaderlohnreportings 2008 zuhanden der parlamentarischen Finanzdelegation überprüfen. Eine Genehmigungs- oder Meldepflicht besteht nicht. Bei der Honorarprüfung ist aber auch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die SRG verpflichtet hat, die Organisation ihrer Organe dem Aktienrecht anzugleichen. Dieser Veränderung ist beim Honorarsystem Rechnung zu tragen.</p><p>Im heutigen Zeitpunkt hätte die Senkung der Gebühren um 20 Prozent bzw. um rund 225 Millionen Franken gravierende Auswirkungen auf die Leistungserbringung durch die SRG. Es wäre unumgänglich, den eben erst im RTVG und in der Konzession formulierten Leistungsauftrag wieder einzuschränken. Eine Senkung der Gebühren ist nicht nötig, um die SRG zur Wirtschaftlichkeit anzuhalten. Das neue RTVG und die neue SRG-Konzession kennen genügend wirksame Instrumente, um die Tätigkeiten der SRG zu überprüfen und gegebenenfalls die nötigen Massnahmen zu ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die SRG-Gebühren um 20 Prozent zu senken.</p>
  • Senkung der SRG-Gebühren um 20 Prozent
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SRG hat in letzter Zeit wiederholt bei den Zuschauern beliebte Sendungen (u. a. Lüthi &amp; Blanc, Formel-1-Rennen, Volksmusik) aus dem Programm gestrichen und plant auch für die Zukunft weitere Kürzungen. Begründet wurden diese für viele Gebührenzahler schmerzhaften Streichkonzerte mit Sparmassnahmen, welche die SRG unternehmen müsse, da ihre Gebühren zu niedrig seien. Die Schweiz besitzt im europäischen Vergleich bereits heute die höchsten Empfangsgebühren. Im Jahre 1980 kosteten die jährlichen Empfangsgebühren 207 Franken. Im Jahre 2006 waren sie bereits bei 450 Franken. Durch die kürzlich beschlossene Gebührenerhöhung durch den Bundesrat steigen sie nun ab 2007 auf 462 Franken pro Jahr! Das Problem sind nicht die angeblich zu niedrigen Gebühren, sondern die SRG an sich: Seit Jahren hat man es beim Schweizer Staatsfernsehen versäumt, eine Entschlackung der Strukturen und den Abbau von Doppelspurigkeiten voranzutreiben. Anstatt Prioritäten zu setzen und Programme zu streichen, will die SRG in Zukunft sogar noch weiter ausbauen (u. a. Konzessionsgesuch für einen neuen Kinderkanal). Die SRG betreibt bereits heute 16 Radioprogramme und 7 Fernsehprogramme und ist damit in Europa einsamer Spitzenreiter. Ein weiteres trauriges Kapitel des monopolistischen Staatsfernsehens sind die Bezüge des Verwaltungs- und Zentralrates. Ende Juni 2007 wurden die Honorare dieser beiden Gremien massiv erhöht. Im Jahre 2005 lag das Honorar des Präsidenten der SRG noch bei 118 000 Franken. 2006 wurde es auf 133 000 Franken aufgestockt. Mit der Anpassung im Jahre 2007 kommt der Präsident nun neu auf 180 000 Franken plus eine Spesenpauschale von 12 000 Franken - dies bei einem Pensum, welches den Präsidenten nach eigenen Angaben zu nur 65 Prozent beansprucht! Auch die anderen Verwaltungsratsmitglieder erhalten massiv mehr Geld: Ihre Entschädigungen steigen von 12 000 Franken auf neu 40 000 Franken. Zusätzlich wird das Sitzungsgeld von 500 auf 1000 Franken verdoppelt. Gleichzeitig sollen aber im neuen Gesamtarbeitsvertrag massive Einsparungen beim Personal vorgenommen werden. Das Sprichwort "Wasser predigen und Wein trinken" ist für ein solches unerhörtes und skandalöses Vorgehen seitens der SRG-Gremien noch viel zu milde. Da die SRG offensichtlich genügend Geld hat, um die Bezüge ihrer Gremien massiv aufzustocken und weitere Programme zu lancieren, ist eine Gebührensenkung problemlos möglich.</p>
    • <p>Am 24. März 2006 hat das Parlament das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verabschiedet und einen umfassenden Leistungsauftrag der SRG definiert (vgl. Art. 23ff. RTVG). Dieser Service public hat im Sinne einer Grundversorgung für alle Sprachregionen gleichwertige Programme anzubieten, er muss inhaltlich umfassend sein, geografisch flächendeckend empfangen werden und sich gegen die ausländische Konkurrenz behaupten können. </p><p>In Ausführung des gesetzlichen Auftrages wird der Bundesrat im Verlaufe des Herbstes 2007 der SRG die neue Konzession erteilen und die Leistungspflichten präzisieren. So werden in der Konzession die Anzahl und die Art der Radio- und Fernsehprogramme bestimmt, das übrige publizistische Angebot (Teletext, Begleitmaterialien, Online-Dienste) definiert und voraussichtlich auch Vorgaben betreffend die Qualität und die Unternehmensorganisation gemacht. Will die SRG neue Programme anbieten, muss dies zuvor von der Landesregierung bewilligt werden.</p><p>Mit Blick auf die Erfüllung des neuen gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsauftrages hat der Bundesrat bereits im Dezember 2006 den künftigen Finanzbedarf der SRG ermittelt und die Radio- und Fernsehempfangsgebühren entsprechend angepasst. Der Bundesrat ist gesetzlich verpflichtet, die Höhe der Empfangsgebühren so festzulegen, dass die SRG ihren Leistungsauftrag erbringen kann. </p><p>Im Gebührenentscheid des Bundesrates sind die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) berücksichtigt worden, welche im Auftrag des UVEK die Finanzlage und die Wirtschaftlichkeit der SRG mit Blick auf die Gebührenfestsetzung überprüft hatte. Die EFK war dabei zum Schluss gekommen, dass die SRG mit ihren Mitteln insgesamt sorgfältig und zielgerichtet umgeht. Die EFK erkannte indessen auch zusätzliches Sparpotenzial, das vom Bundesrat bei der Berechnung der künftigen Gebührenhöhe mit einbezogen worden ist. Es ist nicht auszuschliessen, dass bei der SRG weitere Einsparungen möglich sind. Es ist Sache der Finanzaufsicht, diese Potenziale auszuloten und dem Bundesrat bei der nächsten Gebührenüberprüfung darzulegen. Zudem ist nach Artikel 14 des Preisüberwachungsgesetzes (SR 942.20) eine geplante Gebührenerhöhung durch den Bundesrat vorgängig dem Preisüberwacher zur Stellungnahme vorzulegen.</p><p>Um die Wirtschaftlichkeit der SRG langfristig abzusichern, hat das UVEK ein Kontrollverfahren eingeleitet, das die Umsetzung der EFK-Empfehlungen sicherstellt. Zudem wird der Bundesrat in der neuen Konzession voraussichtlich auch organisatorische Vorschriften erlassen (vgl. Art. 24 Konzession SRG), welche Zentralisierungsmassnahmen im administrativ-technischen Bereich verlangen und auf die Realisierung weiterer Synergien abzielen.</p><p>Ob die von der Motionärin kritisierte Erhöhung der Honorare der SRG-Verwaltungsratsmitglieder angemessen und sachgerecht ist, wird der Bundesrat im Rahmen des Kaderlohnreportings 2008 zuhanden der parlamentarischen Finanzdelegation überprüfen. Eine Genehmigungs- oder Meldepflicht besteht nicht. Bei der Honorarprüfung ist aber auch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die SRG verpflichtet hat, die Organisation ihrer Organe dem Aktienrecht anzugleichen. Dieser Veränderung ist beim Honorarsystem Rechnung zu tragen.</p><p>Im heutigen Zeitpunkt hätte die Senkung der Gebühren um 20 Prozent bzw. um rund 225 Millionen Franken gravierende Auswirkungen auf die Leistungserbringung durch die SRG. Es wäre unumgänglich, den eben erst im RTVG und in der Konzession formulierten Leistungsauftrag wieder einzuschränken. Eine Senkung der Gebühren ist nicht nötig, um die SRG zur Wirtschaftlichkeit anzuhalten. Das neue RTVG und die neue SRG-Konzession kennen genügend wirksame Instrumente, um die Tätigkeiten der SRG zu überprüfen und gegebenenfalls die nötigen Massnahmen zu ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die SRG-Gebühren um 20 Prozent zu senken.</p>
    • Senkung der SRG-Gebühren um 20 Prozent

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