Meldepflicht für Opfer von Gewaltdelikten

ShortId
07.3598
Id
20073598
Updated
28.07.2023 07:48
Language
de
Title
Meldepflicht für Opfer von Gewaltdelikten
AdditionalIndexing
2841;Körperverletzung;Meldepflicht;Notfallmedizin;Opfer;Arzt/Ärztin;Gewalt;Statistik
1
  • L06K120102010102, Meldepflicht
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L04K05010205, Opfer
  • L04K01010207, Gewalt
  • L04K01050514, Notfallmedizin
  • L03K020218, Statistik
  • L06K050102010302, Körperverletzung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einer vom Berner Inselspital am 23. September 2007 veröffentlichten Langzeitstudie wird festgestellt, dass die behandelten Gewaltverletzungen zwischen Anfang 2001 und Ende 2006 nicht nur zahlenmässig stark zugenommen haben, sondern auch immer schwerer und lebensbedrohlicher werden. Während etwa 2001 erst 155 Gewaltpatienten behandelt wurden, waren es 2006 bereits 275. Dies entspricht einer Zunahme um nahezu 60 Prozent, wobei 37 Prozent der Patienten Ausländer waren. Die Durchschnittskosten pro Gewalt-Notfall stiegen dabei von 1500 Franken im Jahr 2001 auf 5000 Franken im Jahr 2006. Als Hauptgrund für die Kostenexplosion werden dabei von den Ärzten die immer schwereren Kopfverletzungen angegeben. Es ist bedenklich, dass bei derartigen Entwicklungen die Öffentlichkeit und die zuständigen politischen Behörden nur deshalb informiert werden, weil ein Notfallzentrum aus eigenem Interesse eine Studie durchführt und veröffentlicht. Um adäquate Massnahmen ergreifen zu können, ist deshalb für die Zukunft eine allgemeine Meldepflicht für alle Ärzte einzuführen, die Gewaltopfer behandeln. Nur so ist es möglich, diese besorgniserregende Entwicklung im Auge behalten zu können.</p>
  • <p>Die von der Motionärin bezeichnete Studie hält besorgniserregende Informationen über die Zunahme von immer schwerwiegenderen Gewaltanwendungen im öffentlichen Raum ("urban violence") fest. Der in dieser Studie gemachte Vorschlag, entsprechende Daten für statistische Zwecke schweizweit zu sammeln, hat einiges für sich. In diesem Sinne ist das Anliegen der Motionärin, Transparenz zu schaffen, durchaus berechtigt. Daraus jedoch eine allgemeine Meldepflicht für alle Ärztinnen und Ärzte, die Gewaltopfer behandeln, abzuleiten, schiesst über das Ziel hinaus. Die vorgeschlagene Meldepflicht, als zwingender Auftrag an die Ärztinnen und Ärzte formuliert, wird den unterschiedlichen möglichen Gewaltsituationen (Gewaltanwendungen im öffentlichen und privaten Raum, Beziehung zwischen Täter und Opfer) nicht gerecht. Bei der vorgeschlagenen Meldepflicht handelt es sich nämlich um eine Form der Entbindung vom Berufsgeheimnis, welches ja insbesondere den Sinn hat, ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu schaffen. Die Sicherheit, dass ein solches Berufsgeheimnis besteht, ermöglicht es dem Opfer oft erst, die erlebte Gewalt zu thematisieren (z. B. häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt, Kindsmissbrauch). Eine allgemeine Pflicht für alle Ärztinnen und Ärzte, die Behandlung von Gewaltopfern zu melden, würde gerade dieses Vertrauensverhältnis tangieren und wäre in bestimmten Fällen kontraproduktiv. Der Bundesrat hält den Vorschlag der Motionärin, eine Meldepflicht in dieser allgemeinen Form zu statuieren, für zu wenig differenziert. </p><p>Gemäss der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung im Gesundheitsbereich sind grundsätzlich die Kantone zuständig, entsprechende Regelungen zu erlassen. So ist denn in fast allen kantonalen Gesundheitsgesetzen heute schon eine Meldebefugnis (z. B. ZH, BE, LU, SO) oder eine Meldepflicht (SZ, NW) bezüglich Wahrnehmungen, die auf ein Verbrechen oder Vergehen gegen Leib und Leben, die öffentliche Gesundheit oder die sexuelle Integrität schliessen lassen, vorgesehen. Es zeigt sich bei der Revision der kantonalen Gesundheitsgesetze eine Tendenz zur Meldebefugnis im Interesse des obengenannten Vertrauensverhältnisses zwischen Ärztin, Arzt und Patientin, Patient. Somit bestehen bereits bei den föderalen Verhältnissen entsprechende Regelungen, welche dem Problem Rechnung tragen. </p><p>Die Motion ist aus den obengenannten Gründen abzulehnen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme zur Motion Allemann 07.3697, "Meldepflicht für Gewaltvorfälle", und auf die Initiative des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), zu prüfen, ob und in welcher Form die Erstellung einer schweizweiten Gewaltstatistik nach dem Vorbild der Studie des Inselspitals sinnvoll sein könnte. Das EJPD wird die Ergebnisse dieser Überprüfung in seinem Bericht "Jugendgewalt" veröffentlichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine schweizweite Meldepflicht für Ärzte, die Gewaltopfer behandeln, einzuführen.</p>
  • Meldepflicht für Opfer von Gewaltdelikten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einer vom Berner Inselspital am 23. September 2007 veröffentlichten Langzeitstudie wird festgestellt, dass die behandelten Gewaltverletzungen zwischen Anfang 2001 und Ende 2006 nicht nur zahlenmässig stark zugenommen haben, sondern auch immer schwerer und lebensbedrohlicher werden. Während etwa 2001 erst 155 Gewaltpatienten behandelt wurden, waren es 2006 bereits 275. Dies entspricht einer Zunahme um nahezu 60 Prozent, wobei 37 Prozent der Patienten Ausländer waren. Die Durchschnittskosten pro Gewalt-Notfall stiegen dabei von 1500 Franken im Jahr 2001 auf 5000 Franken im Jahr 2006. Als Hauptgrund für die Kostenexplosion werden dabei von den Ärzten die immer schwereren Kopfverletzungen angegeben. Es ist bedenklich, dass bei derartigen Entwicklungen die Öffentlichkeit und die zuständigen politischen Behörden nur deshalb informiert werden, weil ein Notfallzentrum aus eigenem Interesse eine Studie durchführt und veröffentlicht. Um adäquate Massnahmen ergreifen zu können, ist deshalb für die Zukunft eine allgemeine Meldepflicht für alle Ärzte einzuführen, die Gewaltopfer behandeln. Nur so ist es möglich, diese besorgniserregende Entwicklung im Auge behalten zu können.</p>
    • <p>Die von der Motionärin bezeichnete Studie hält besorgniserregende Informationen über die Zunahme von immer schwerwiegenderen Gewaltanwendungen im öffentlichen Raum ("urban violence") fest. Der in dieser Studie gemachte Vorschlag, entsprechende Daten für statistische Zwecke schweizweit zu sammeln, hat einiges für sich. In diesem Sinne ist das Anliegen der Motionärin, Transparenz zu schaffen, durchaus berechtigt. Daraus jedoch eine allgemeine Meldepflicht für alle Ärztinnen und Ärzte, die Gewaltopfer behandeln, abzuleiten, schiesst über das Ziel hinaus. Die vorgeschlagene Meldepflicht, als zwingender Auftrag an die Ärztinnen und Ärzte formuliert, wird den unterschiedlichen möglichen Gewaltsituationen (Gewaltanwendungen im öffentlichen und privaten Raum, Beziehung zwischen Täter und Opfer) nicht gerecht. Bei der vorgeschlagenen Meldepflicht handelt es sich nämlich um eine Form der Entbindung vom Berufsgeheimnis, welches ja insbesondere den Sinn hat, ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu schaffen. Die Sicherheit, dass ein solches Berufsgeheimnis besteht, ermöglicht es dem Opfer oft erst, die erlebte Gewalt zu thematisieren (z. B. häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt, Kindsmissbrauch). Eine allgemeine Pflicht für alle Ärztinnen und Ärzte, die Behandlung von Gewaltopfern zu melden, würde gerade dieses Vertrauensverhältnis tangieren und wäre in bestimmten Fällen kontraproduktiv. Der Bundesrat hält den Vorschlag der Motionärin, eine Meldepflicht in dieser allgemeinen Form zu statuieren, für zu wenig differenziert. </p><p>Gemäss der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung im Gesundheitsbereich sind grundsätzlich die Kantone zuständig, entsprechende Regelungen zu erlassen. So ist denn in fast allen kantonalen Gesundheitsgesetzen heute schon eine Meldebefugnis (z. B. ZH, BE, LU, SO) oder eine Meldepflicht (SZ, NW) bezüglich Wahrnehmungen, die auf ein Verbrechen oder Vergehen gegen Leib und Leben, die öffentliche Gesundheit oder die sexuelle Integrität schliessen lassen, vorgesehen. Es zeigt sich bei der Revision der kantonalen Gesundheitsgesetze eine Tendenz zur Meldebefugnis im Interesse des obengenannten Vertrauensverhältnisses zwischen Ärztin, Arzt und Patientin, Patient. Somit bestehen bereits bei den föderalen Verhältnissen entsprechende Regelungen, welche dem Problem Rechnung tragen. </p><p>Die Motion ist aus den obengenannten Gründen abzulehnen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme zur Motion Allemann 07.3697, "Meldepflicht für Gewaltvorfälle", und auf die Initiative des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), zu prüfen, ob und in welcher Form die Erstellung einer schweizweiten Gewaltstatistik nach dem Vorbild der Studie des Inselspitals sinnvoll sein könnte. Das EJPD wird die Ergebnisse dieser Überprüfung in seinem Bericht "Jugendgewalt" veröffentlichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine schweizweite Meldepflicht für Ärzte, die Gewaltopfer behandeln, einzuführen.</p>
    • Meldepflicht für Opfer von Gewaltdelikten

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