Prüfung von Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards gegenüber China

ShortId
07.3606
Id
20073606
Updated
28.07.2023 12:51
Language
de
Title
Prüfung von Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards gegenüber China
AdditionalIndexing
08;Vereinigungsfreiheit;Konsumenteninformation;IAO;Kinderarbeit;Gewerkschaftsrechte;China;Einfuhr;Sozialverträglichkeit;Zwangsarbeit;Arbeitsbedingungen;Ratifizierung eines Abkommens;Menschenrechte;Freihandelsabkommen;Umweltverträglichkeit
1
  • L04K03030501, China
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
  • L04K15040303, IAO
  • L04K05020106, Vereinigungsfreiheit
  • L05K0702040205, Gewerkschaftsrechte
  • L05K0702030216, Zwangsarbeit
  • L05K0702030209, Kinderarbeit
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K0701020303, Einfuhr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die neusten globalen Berichte betreffend Folgemassnahmen der Erklärung der IAO (1998) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit machen auf die Zwangsarbeit in China aufmerksam. Vorgeschlagen werden eine Reform des Systems der Umerziehung durch Arbeit und eine Stärkung der Rolle der Arbeitsinstitutionen im Kampf gegen den innerhalb und ausgehend von China stattfindenden Menschenhandel. Die Folgemassnahmen zur Erklärung werden von der IAO durch Kooperationsmassnahmen auf nationaler Ebene gewährleistet. Die vier Pfeiler der menschenwürdigen Arbeit sind sowohl in den Schweizer Prioritäten und Strategien der Entwicklungshilfe als auch in den Programmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung integriert. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den im Textilbereich tätigen Unternehmen finanziert die Schweiz allein mit 520 000 US-Dollar ein gemeinsames Programm der IAO und der Unido über die soziale Verantwortung der Unternehmen. Dieses Programm fördert den sozialen Dialog und Kollektivverhandlungen. Die Schweiz unterstützt ausserdem ein globales Programm der Unido über die soziale Verantwortung der Unternehmen, die in sogenannten "Clusters" organisiert sind.</p><p>3. Der Bundesrat hat die Beobachtungen der Kontrollorgane der IAO zur Kenntnis genommen und verfolgt die Entwicklung der Situation. China hat während der Konferenz vom Juni 2007 keine Erklärungen zum Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung abgeben müssen. Die Expertenkommission für die Anwendung der Übereinkommen hat 2006 eine Beobachtung zum Übereinkommen Nr. 138 vorgebracht, und China muss gemäss dem Kontrollmechanismus der IAO darauf antworten.</p><p>4. Die Vorsteherin des EVD hat mit dem chinesischen Handelsminister im Juli 2007 vereinbart, dass die Schweiz und China als ersten Schritt auf dem Weg zu einem möglichen bilateralen Freihandelsabkommen (FHA) je intern die Machbarkeit eines solchen Abkommens prüfen werden. Diese internen Abklärungen sollen als Entscheidgrundlage für allfällige weitere Schritte dienen. Die verwaltungsinternen Abklärungen der Machbarkeit eines FHA sind derzeit im Gang. Der Bundesrat wird die zuständigen Kommissionen des Parlaments im Rahmen der regelmässigen Berichterstattung über FHA über den Fortgang der Arbeiten informieren.</p><p>Die FHA der Schweiz verfolgen das Ziel, durch Zollsenkungen und Beseitigung anderer protektionistischer Handelshemmnisse sowie verbesserte Rahmenbedingungen für Dienstleistungen und Investitionen den wirtschaftlichen Austausch mit unseren Vertragspartnern zu intensivieren und dadurch für beide Seiten zusätzliche Produktivitäts- und Wachstumspotenziale zu erschliessen. Dies dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz und fördert zugleich die wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Entwicklung unserer Vertragspartner. Bezüglich der Produktionsbedingungen vertritt der Bundesrat die Haltung, dass derartige Abkommen zur Verbesserung der Lage der Bevölkerung, zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und damit letztlich auch zur Verbesserung der Lage betreffend Menschenrechte in den jeweiligen Partnerländern beitragen. </p><p>Im Rahmen von Abkommen mit Schwellen- und Entwicklungsländern prüft die Schweiz zudem Möglichkeiten der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit (beispielsweise im Bereich der umweltschonenden Produktionsmethoden oder der Arbeitsstandards), um die Fähigkeit der Vertragspartner zu verbessern, die aus einem FHA resultierenden neuen Chancen bestmöglich zu nutzen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Themen wie Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards am wirksamsten im Rahmen der hierfür kompetenten internationalen Organisationen und Foren (insbesondere Uno, IAO, Unctad, WTO) anzugehen sind.</p><p>5. Zurzeit existieren keine Vorschriften, welche eine Informationspflicht betreffend die Produktionsbedingungen von Waren und Dienstleistungen vorsehen. Hinsichtlich obligatorischer Kennzeichnungsvorschriften wären namentlich die Bestimmungen des Gatt-Abkommens von 1994 und des WTO-Übereinkommens über technische Handelshemmnisse einzuhalten. Dabei gilt es insbesondere das Diskriminierungsverbot zu beachten, welches verlangt, dass Vorschriften gleichermassen auf einheimische wie auch importierte Produkte (Inländerbehandlung) angewendet werden und auch unter den importierten Produkten keine Ungleichbehandlung auslösen (Meistbegünstigungsklausel). Somit ist eine obligatorische Angabe betreffend die Produktionsbedingungen von Waren und Dienstleistungen, welche explizit in China hergestellt wurden, mit dem bestehenden Völkerrecht nicht vereinbar. </p><p>6. Bei den internen Abklärungen zur Machbarkeit eines FHA Schweiz-China wird die Schweiz u. a. die in Ziffer 4 erwähnten Überlegungen einbeziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Volkswirtschaftsdepartement informierte am 8. Juli 2007 über die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung über Wirtschaftskooperation Schweiz-China und die Erstellung interner Machbarkeitsstudien zur allfälligen Eröffnung von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den beiden Ländern. Es wird aber kein Bezug genommen zum Bedürfnis der Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen, darüber informiert zu werden, ob die von ihnen gekauften Produkte unter fairen und ökologisch vertretbaren Bedingungen produziert worden sind. Ich frage deshalb den Bundesrat: </p><p>1. Welche Erkenntnisse hat er über die Einhaltung der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Rechte bei der Arbeit von 1998 durch China, die für alle IAO-Mitgliedstaaten verbindlich ist und namentlich das Recht auf Vereinigungsfreiheit und kollektive Verhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, die Abschaffung der Kinderarbeit und das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf beinhaltet? </p><p>2. Wie beurteilt er die Nichtratifizierung der grundlegenden IAO-Konventionen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit, Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, Nr. 29 und 105 über das Verbot von Zwangsarbeit durch China? </p><p>3. Der Ausschuss hoher Experten der IAO (Cearc) hat sich vielfach mit China beschäftigt und beispielsweise kürzlich in der Erklärung Nr. 138 die chinesische Regierung um zusätzliche Informationen gebeten, in Bezug auf die Feststellung, dass zahlreiche Kinder nicht zur Schule gehen, sondern Kinderarbeit leisten. Wie beurteilt er die zahlreichen Rückfragen des Cearc an die chinesische Regierung? </p><p>4. Schliesst die Machbarkeitsstudie über die allfällige Eröffnung von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit China mit ein, unter welchen Produktionsbedingungen (Menschenrechte, soziale und ökologische Mindeststandards) die Waren und Dienstleistungen hergestellt werden, deren Handel erleichtert werden soll? </p><p>5. Wie erhalten Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen Gelegenheit, sich darüber zu informieren, unter welchen Produktionsbedingungen Waren und Dienstleistungen aus China hergestellt worden sind? </p><p>6. Ist er bereit, die Machbarkeitsstudie über die allfällige Eröffnung von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit China mit einer Abschätzung über dessen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu ergänzen?</p>
  • Prüfung von Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards gegenüber China
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die neusten globalen Berichte betreffend Folgemassnahmen der Erklärung der IAO (1998) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit machen auf die Zwangsarbeit in China aufmerksam. Vorgeschlagen werden eine Reform des Systems der Umerziehung durch Arbeit und eine Stärkung der Rolle der Arbeitsinstitutionen im Kampf gegen den innerhalb und ausgehend von China stattfindenden Menschenhandel. Die Folgemassnahmen zur Erklärung werden von der IAO durch Kooperationsmassnahmen auf nationaler Ebene gewährleistet. Die vier Pfeiler der menschenwürdigen Arbeit sind sowohl in den Schweizer Prioritäten und Strategien der Entwicklungshilfe als auch in den Programmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung integriert. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den im Textilbereich tätigen Unternehmen finanziert die Schweiz allein mit 520 000 US-Dollar ein gemeinsames Programm der IAO und der Unido über die soziale Verantwortung der Unternehmen. Dieses Programm fördert den sozialen Dialog und Kollektivverhandlungen. Die Schweiz unterstützt ausserdem ein globales Programm der Unido über die soziale Verantwortung der Unternehmen, die in sogenannten "Clusters" organisiert sind.</p><p>3. Der Bundesrat hat die Beobachtungen der Kontrollorgane der IAO zur Kenntnis genommen und verfolgt die Entwicklung der Situation. China hat während der Konferenz vom Juni 2007 keine Erklärungen zum Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung abgeben müssen. Die Expertenkommission für die Anwendung der Übereinkommen hat 2006 eine Beobachtung zum Übereinkommen Nr. 138 vorgebracht, und China muss gemäss dem Kontrollmechanismus der IAO darauf antworten.</p><p>4. Die Vorsteherin des EVD hat mit dem chinesischen Handelsminister im Juli 2007 vereinbart, dass die Schweiz und China als ersten Schritt auf dem Weg zu einem möglichen bilateralen Freihandelsabkommen (FHA) je intern die Machbarkeit eines solchen Abkommens prüfen werden. Diese internen Abklärungen sollen als Entscheidgrundlage für allfällige weitere Schritte dienen. Die verwaltungsinternen Abklärungen der Machbarkeit eines FHA sind derzeit im Gang. Der Bundesrat wird die zuständigen Kommissionen des Parlaments im Rahmen der regelmässigen Berichterstattung über FHA über den Fortgang der Arbeiten informieren.</p><p>Die FHA der Schweiz verfolgen das Ziel, durch Zollsenkungen und Beseitigung anderer protektionistischer Handelshemmnisse sowie verbesserte Rahmenbedingungen für Dienstleistungen und Investitionen den wirtschaftlichen Austausch mit unseren Vertragspartnern zu intensivieren und dadurch für beide Seiten zusätzliche Produktivitäts- und Wachstumspotenziale zu erschliessen. Dies dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz und fördert zugleich die wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Entwicklung unserer Vertragspartner. Bezüglich der Produktionsbedingungen vertritt der Bundesrat die Haltung, dass derartige Abkommen zur Verbesserung der Lage der Bevölkerung, zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und damit letztlich auch zur Verbesserung der Lage betreffend Menschenrechte in den jeweiligen Partnerländern beitragen. </p><p>Im Rahmen von Abkommen mit Schwellen- und Entwicklungsländern prüft die Schweiz zudem Möglichkeiten der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit (beispielsweise im Bereich der umweltschonenden Produktionsmethoden oder der Arbeitsstandards), um die Fähigkeit der Vertragspartner zu verbessern, die aus einem FHA resultierenden neuen Chancen bestmöglich zu nutzen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Themen wie Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards am wirksamsten im Rahmen der hierfür kompetenten internationalen Organisationen und Foren (insbesondere Uno, IAO, Unctad, WTO) anzugehen sind.</p><p>5. Zurzeit existieren keine Vorschriften, welche eine Informationspflicht betreffend die Produktionsbedingungen von Waren und Dienstleistungen vorsehen. Hinsichtlich obligatorischer Kennzeichnungsvorschriften wären namentlich die Bestimmungen des Gatt-Abkommens von 1994 und des WTO-Übereinkommens über technische Handelshemmnisse einzuhalten. Dabei gilt es insbesondere das Diskriminierungsverbot zu beachten, welches verlangt, dass Vorschriften gleichermassen auf einheimische wie auch importierte Produkte (Inländerbehandlung) angewendet werden und auch unter den importierten Produkten keine Ungleichbehandlung auslösen (Meistbegünstigungsklausel). Somit ist eine obligatorische Angabe betreffend die Produktionsbedingungen von Waren und Dienstleistungen, welche explizit in China hergestellt wurden, mit dem bestehenden Völkerrecht nicht vereinbar. </p><p>6. Bei den internen Abklärungen zur Machbarkeit eines FHA Schweiz-China wird die Schweiz u. a. die in Ziffer 4 erwähnten Überlegungen einbeziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Volkswirtschaftsdepartement informierte am 8. Juli 2007 über die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung über Wirtschaftskooperation Schweiz-China und die Erstellung interner Machbarkeitsstudien zur allfälligen Eröffnung von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den beiden Ländern. Es wird aber kein Bezug genommen zum Bedürfnis der Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen, darüber informiert zu werden, ob die von ihnen gekauften Produkte unter fairen und ökologisch vertretbaren Bedingungen produziert worden sind. Ich frage deshalb den Bundesrat: </p><p>1. Welche Erkenntnisse hat er über die Einhaltung der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über grundlegende Rechte bei der Arbeit von 1998 durch China, die für alle IAO-Mitgliedstaaten verbindlich ist und namentlich das Recht auf Vereinigungsfreiheit und kollektive Verhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, die Abschaffung der Kinderarbeit und das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf beinhaltet? </p><p>2. Wie beurteilt er die Nichtratifizierung der grundlegenden IAO-Konventionen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit, Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, Nr. 29 und 105 über das Verbot von Zwangsarbeit durch China? </p><p>3. Der Ausschuss hoher Experten der IAO (Cearc) hat sich vielfach mit China beschäftigt und beispielsweise kürzlich in der Erklärung Nr. 138 die chinesische Regierung um zusätzliche Informationen gebeten, in Bezug auf die Feststellung, dass zahlreiche Kinder nicht zur Schule gehen, sondern Kinderarbeit leisten. Wie beurteilt er die zahlreichen Rückfragen des Cearc an die chinesische Regierung? </p><p>4. Schliesst die Machbarkeitsstudie über die allfällige Eröffnung von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit China mit ein, unter welchen Produktionsbedingungen (Menschenrechte, soziale und ökologische Mindeststandards) die Waren und Dienstleistungen hergestellt werden, deren Handel erleichtert werden soll? </p><p>5. Wie erhalten Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen Gelegenheit, sich darüber zu informieren, unter welchen Produktionsbedingungen Waren und Dienstleistungen aus China hergestellt worden sind? </p><p>6. Ist er bereit, die Machbarkeitsstudie über die allfällige Eröffnung von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit China mit einer Abschätzung über dessen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu ergänzen?</p>
    • Prüfung von Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsstandards gegenüber China

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