Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen

ShortId
07.3607
Id
20073607
Updated
25.06.2025 01:41
Language
de
Title
Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen
AdditionalIndexing
24;Steuerabzug;Flat Tax;Steuertarif;Steuersystem;Wettbewerb;Steuerpolitik;Besteuerungsgrundlage;Steuer natürlicher Personen;Vereinfachung von Verfahren;Steuerveranlagung
1
  • L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
  • L04K11070301, Steuerveranlagung
  • L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
  • L03K110706, Steuersystem
  • L04K11070314, Flat Tax
  • L05K1107030103, Steuertarif
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L03K110703, Steuerpolitik
  • L03K070301, Wettbewerb
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Das schweizerische System der Besteuerung natürlicher Personen ist komplex und hat mittlerweile einen hohen Grad an Unübersichtlichkeit erreicht. Das geltende Recht setzt starke Anreize, Investitionen in Steuervermeidungs- und Steueroptimierungsmöglichkeiten zu tätigen. Der Entrichtungsaufwand für die Steuerzahlenden und der Erhebungsaufwand für die Verwaltung haben deshalb überdurchschnittliche Ausmasse angenommen.</p><p>Ausnahmeregelungen, Besteuerungsdifferenzierungen und Steuerbegünstigungen, welche einzelne Steuertatbestände und einzelne Gruppen von Steuerpflichtigen privilegieren, schüren Unzufriedenheit bei nichtprivilegierten Steuerpflichtigen und tangieren insgesamt die Akzeptanz des Steuersystems. Die mit Steuerbegünstigungen verbundenen Umverteilungseffekte entfalten ausserdem eine leistungshemmende Wirkung.</p><p>2. Ziel ist ein vereinfachtes und transparentes Steuersystem. Es ist von allen komplexen und im Vollzug aufwendigen Regelungen zu befreien, die für die Erhaltung der Solidarität und die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht wirklich nötig sind.</p><p>Die Mittelwahl ist offen. Der Antrag gibt nur Beispiele an.</p><p>3. Die Steuergesetzgebung des Bundes darf die Kantone weder daran hindern, ein vereinfachtes Steuersystem einzuführen, noch darf sie einen gut funktionierenden Steuerwettbewerb übermässig erschweren.</p><p>4. Der Bundesrat wird zu entsprechend vertieften Abklärungen eingeladen. Diese haben zügig zu erfolgen, damit die konkrete Diskussion rasch beginnen kann.</p>
  • <p>Das Hauptanliegen der Motion liegt darin, das heutige Steuersystem sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene zu vereinfachen. Dies ist auch erklärtes Ziel des Bundesrates.</p><p>Die konkreten Ziele der Motion sind allerdings sehr ambitiös. Ein neues Steuersystem müsste dem bestehenden gleichzeitig in mehreren Punkten überlegen sein. Unter Beibehaltung des Steuerwettbewerbes zwischen den Kantonen und Gemeinden sollte das neue Steuersystem zugleich einfacher, gerechter, wachstumsfördernder und international wettbewerbsfähiger sein. Ausserdem soll es im Sinne der Verfassung auf Solidarität ausgerichtet sein und sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren. Die Motion enthält breite Zielkonflikte. Sie ist sehr allgemein gehalten und lässt für die Konkretisierung grossen Spielraum.</p><p>Der Bundesrat hat die Problematik des heutigen Steuersystems erkannt und lässt deshalb zurzeit eine fundamentale Reform des Steuersystems prüfen. Ziel ist ein einfaches und effizientes Steuersystem, das die Staatsausgaben fair und für alle tragbar finanziert. Die Belastungen sollen massvoll sein und dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgen.</p><p>In einer ersten Evaluationsphase wurden mögliche Reformoptionen eingegrenzt. Die zweite Phase bestand aus der Evaluation dieser Reformoptionen im Rahmen externer Gutachten. Sie deckte auch die vom Motionär beispielhaft aufgezählten Stossrichtungen ab. Diese beiden Phasen sind abgeschlossen. In der kommenden dritten Phase wird die politische Evaluation durch das EFD durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollten abgewartet werden, bevor die Grundsätze eines neuen Steuersystems festgelegt werden.</p><p>Der Bundesrat vertritt zudem die Auffassung, dass vor einer Weiterentwicklung des Steuersystems für natürliche Personen der Systementscheid in der Ehepaarbesteuerung gefällt werden muss.</p><p>Der Bundesrat steht den Anliegen der Motion positiv gegenüber. Ob jedoch alle Vorgaben der Motion mit einer Steuerreform erfüllt werden können, muss auch bei einer Annahme der Motion offenbleiben.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>1. Der Bundesrat hat eine Vorlage mit dem Ziel der Einführung eines neuen Steuersystems zu schaffen, welches:</p><p>- in erster Linie wesentlich einfacher ist;</p><p>- gleichzeitig gerechter;</p><p>- nachhaltig wachstumsfördernd; und</p><p>- international wettbewerbsfähiger</p><p>als das heutige Steuersystem sowie im Sinne der Verfassung nach Solidarität und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausgerichtet ist.</p><p>Das Mittel zur Erreichung dieses Zieles könnte beispielsweise:</p><p>a. eine Flat-Tax (Einheitssteuer) oder eine duale Einkommenssteuer sein;</p><p>b. ebenso eine Reduktion auf wenige Tarifstufen und Einheitsabzüge.</p><p>2. Der Bund hat den Kantonen eine entsprechende Vereinfachung ihres Steuersystems zu ermöglichen. Der Steuerwettbewerb unter Kantonen und Gemeinden ist beizubehalten.</p>
  • Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das schweizerische System der Besteuerung natürlicher Personen ist komplex und hat mittlerweile einen hohen Grad an Unübersichtlichkeit erreicht. Das geltende Recht setzt starke Anreize, Investitionen in Steuervermeidungs- und Steueroptimierungsmöglichkeiten zu tätigen. Der Entrichtungsaufwand für die Steuerzahlenden und der Erhebungsaufwand für die Verwaltung haben deshalb überdurchschnittliche Ausmasse angenommen.</p><p>Ausnahmeregelungen, Besteuerungsdifferenzierungen und Steuerbegünstigungen, welche einzelne Steuertatbestände und einzelne Gruppen von Steuerpflichtigen privilegieren, schüren Unzufriedenheit bei nichtprivilegierten Steuerpflichtigen und tangieren insgesamt die Akzeptanz des Steuersystems. Die mit Steuerbegünstigungen verbundenen Umverteilungseffekte entfalten ausserdem eine leistungshemmende Wirkung.</p><p>2. Ziel ist ein vereinfachtes und transparentes Steuersystem. Es ist von allen komplexen und im Vollzug aufwendigen Regelungen zu befreien, die für die Erhaltung der Solidarität und die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht wirklich nötig sind.</p><p>Die Mittelwahl ist offen. Der Antrag gibt nur Beispiele an.</p><p>3. Die Steuergesetzgebung des Bundes darf die Kantone weder daran hindern, ein vereinfachtes Steuersystem einzuführen, noch darf sie einen gut funktionierenden Steuerwettbewerb übermässig erschweren.</p><p>4. Der Bundesrat wird zu entsprechend vertieften Abklärungen eingeladen. Diese haben zügig zu erfolgen, damit die konkrete Diskussion rasch beginnen kann.</p>
    • <p>Das Hauptanliegen der Motion liegt darin, das heutige Steuersystem sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene zu vereinfachen. Dies ist auch erklärtes Ziel des Bundesrates.</p><p>Die konkreten Ziele der Motion sind allerdings sehr ambitiös. Ein neues Steuersystem müsste dem bestehenden gleichzeitig in mehreren Punkten überlegen sein. Unter Beibehaltung des Steuerwettbewerbes zwischen den Kantonen und Gemeinden sollte das neue Steuersystem zugleich einfacher, gerechter, wachstumsfördernder und international wettbewerbsfähiger sein. Ausserdem soll es im Sinne der Verfassung auf Solidarität ausgerichtet sein und sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren. Die Motion enthält breite Zielkonflikte. Sie ist sehr allgemein gehalten und lässt für die Konkretisierung grossen Spielraum.</p><p>Der Bundesrat hat die Problematik des heutigen Steuersystems erkannt und lässt deshalb zurzeit eine fundamentale Reform des Steuersystems prüfen. Ziel ist ein einfaches und effizientes Steuersystem, das die Staatsausgaben fair und für alle tragbar finanziert. Die Belastungen sollen massvoll sein und dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgen.</p><p>In einer ersten Evaluationsphase wurden mögliche Reformoptionen eingegrenzt. Die zweite Phase bestand aus der Evaluation dieser Reformoptionen im Rahmen externer Gutachten. Sie deckte auch die vom Motionär beispielhaft aufgezählten Stossrichtungen ab. Diese beiden Phasen sind abgeschlossen. In der kommenden dritten Phase wird die politische Evaluation durch das EFD durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollten abgewartet werden, bevor die Grundsätze eines neuen Steuersystems festgelegt werden.</p><p>Der Bundesrat vertritt zudem die Auffassung, dass vor einer Weiterentwicklung des Steuersystems für natürliche Personen der Systementscheid in der Ehepaarbesteuerung gefällt werden muss.</p><p>Der Bundesrat steht den Anliegen der Motion positiv gegenüber. Ob jedoch alle Vorgaben der Motion mit einer Steuerreform erfüllt werden können, muss auch bei einer Annahme der Motion offenbleiben.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>1. Der Bundesrat hat eine Vorlage mit dem Ziel der Einführung eines neuen Steuersystems zu schaffen, welches:</p><p>- in erster Linie wesentlich einfacher ist;</p><p>- gleichzeitig gerechter;</p><p>- nachhaltig wachstumsfördernd; und</p><p>- international wettbewerbsfähiger</p><p>als das heutige Steuersystem sowie im Sinne der Verfassung nach Solidarität und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausgerichtet ist.</p><p>Das Mittel zur Erreichung dieses Zieles könnte beispielsweise:</p><p>a. eine Flat-Tax (Einheitssteuer) oder eine duale Einkommenssteuer sein;</p><p>b. ebenso eine Reduktion auf wenige Tarifstufen und Einheitsabzüge.</p><p>2. Der Bund hat den Kantonen eine entsprechende Vereinfachung ihres Steuersystems zu ermöglichen. Der Steuerwettbewerb unter Kantonen und Gemeinden ist beizubehalten.</p>
    • Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen

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