Aufsicht über die Bundesanwaltschaft durch ein gemischtes Aufsichtsorgan

ShortId
07.3608
Id
20073608
Updated
25.06.2025 00:28
Language
de
Title
Aufsicht über die Bundesanwaltschaft durch ein gemischtes Aufsichtsorgan
AdditionalIndexing
04;Kontrolle;Kompetenzregelung;Bundesanwaltschaft
1
  • L04K08040407, Bundesanwaltschaft
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L03K080704, Kompetenzregelung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Debatte um die Aufsicht der Bundesanwaltschaft wurden bisher vor allem die Varianten geteilte Aufsicht (fachlich/administrativ) und ungeteilte Aufsicht bei der Exekutive diskutiert und bewertet. Andere mögliche Varianten der Aufsicht wurden dagegen wenig diskutiert und in Erwägung gezogen. Diese Feststellung trifft besonders auf das Modell eines gemischten Aufsichtsorgans zu. Es ist deshalb geboten, diese mögliche Variante der Aufsicht zu evaluieren und entsprechende Entscheidgrundlagen zu erarbeiten.</p>
  • <p>Bis zum 31. Dezember 2007 läuft die Vernehmlassung zum Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG). Die Vernehmlassungsteilnehmer sind ausdrücklich aufgefordert worden, sich nicht nur zu der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung (Aufsicht durch den Bundesrat), sondern "auch zu einer allfälligen Aufsicht der Bundesanwaltschaft durch das Bundesgericht oder zu weiteren Formen der Aufsicht (durch das Bundesstrafgericht, ein parlamentarisches Gremium, ein gemischtes Sondergremium oder die heutige Mehrfachunterstellung) zu äussern". Das Postulat der FDP-Fraktion deckt sich demnach mit dem Anliegen des Bundesrates, die Frage nach dem richtigen Aufsichtsmodell breit zu diskutieren und zu diesem Zweck die notwendigen Entscheidgrundlagen zu erarbeiten. Der Bundesrat ist mit dem Postulat einverstanden und gewillt, die Vor- und Nachteile eines gemischten Aufsichtsorgans im Rahmen der Botschaft zum StBOG hinreichend auszuleuchten und damit dem Parlament die notwendigen Grundlagen zu erbringen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Aufsicht der Bundesanwaltschaft durch ein gemischtes Aufsichtsorgan zu erstatten. Der Bericht soll über die Vor- und Nachteile dieses Aufsichtsmodells im Vergleich zu anderen Modellen Auskunft geben, wobei die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft das zentrale Beurteilungskriterium bildet.</p>
  • Aufsicht über die Bundesanwaltschaft durch ein gemischtes Aufsichtsorgan
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Debatte um die Aufsicht der Bundesanwaltschaft wurden bisher vor allem die Varianten geteilte Aufsicht (fachlich/administrativ) und ungeteilte Aufsicht bei der Exekutive diskutiert und bewertet. Andere mögliche Varianten der Aufsicht wurden dagegen wenig diskutiert und in Erwägung gezogen. Diese Feststellung trifft besonders auf das Modell eines gemischten Aufsichtsorgans zu. Es ist deshalb geboten, diese mögliche Variante der Aufsicht zu evaluieren und entsprechende Entscheidgrundlagen zu erarbeiten.</p>
    • <p>Bis zum 31. Dezember 2007 läuft die Vernehmlassung zum Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz, StBOG). Die Vernehmlassungsteilnehmer sind ausdrücklich aufgefordert worden, sich nicht nur zu der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung (Aufsicht durch den Bundesrat), sondern "auch zu einer allfälligen Aufsicht der Bundesanwaltschaft durch das Bundesgericht oder zu weiteren Formen der Aufsicht (durch das Bundesstrafgericht, ein parlamentarisches Gremium, ein gemischtes Sondergremium oder die heutige Mehrfachunterstellung) zu äussern". Das Postulat der FDP-Fraktion deckt sich demnach mit dem Anliegen des Bundesrates, die Frage nach dem richtigen Aufsichtsmodell breit zu diskutieren und zu diesem Zweck die notwendigen Entscheidgrundlagen zu erarbeiten. Der Bundesrat ist mit dem Postulat einverstanden und gewillt, die Vor- und Nachteile eines gemischten Aufsichtsorgans im Rahmen der Botschaft zum StBOG hinreichend auszuleuchten und damit dem Parlament die notwendigen Grundlagen zu erbringen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Aufsicht der Bundesanwaltschaft durch ein gemischtes Aufsichtsorgan zu erstatten. Der Bericht soll über die Vor- und Nachteile dieses Aufsichtsmodells im Vergleich zu anderen Modellen Auskunft geben, wobei die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft das zentrale Beurteilungskriterium bildet.</p>
    • Aufsicht über die Bundesanwaltschaft durch ein gemischtes Aufsichtsorgan

Back to List