Für einen einfacheren Versand der Fahrerkarten im Strassentransport

ShortId
07.3611
Id
20073611
Updated
14.11.2025 07:39
Language
de
Title
Für einen einfacheren Versand der Fahrerkarten im Strassentransport
AdditionalIndexing
48;Nutzfahrzeug;Preisrückgang;Vereinfachung von Verfahren;Omnibus;Geschwindigkeitsregelung;Verkehrsunternehmen
1
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L05K1803010104, Omnibus
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
  • L04K11050501, Preisrückgang
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das System des neuen, digitalen Fahrtschreibers setzt voraus, dass der Fahrer eine persönliche Fahrerkarte besitzt. Diese Fahrerkarten werden bei den Strassenverkehrsämtern bestellt und vom Bundesamt für Strassen gegen eine Gebühr von 95 Franken, plus 5 Franken für das Porto, verschickt. Wenn ein Transportbetrieb für seine Fahrer die Fahrerkarten kollektiv bestellt, z. B. 15 Karten, so wird das Porto pro Karte berechnet, also z. B. 15 mal 5 Franken gleich 75 Franken allein für Portokosten. Verständlicherweise verlangen grössere Transportbetriebe, die für ihre Fahrer die Fahrerkarte bestellen, eine kollektive Lösung mit einmaligem Porto; dies, zumal sie rechtlich nicht verpflichtet sind, die Kosten der Fahrerkarte für den Fahrer zu übernehmen. Es ist vielmehr eine Geste der Grosszügigkeit gegenüber ihren Angestellten, wenn sie die Karte teilweise bestellen und bezahlen.</p>
  • <p>Die Fahrerkarten für den digitalen Fahrtschreiber sind persönlich und nicht übertragbar (Art. 13b Abs. 4 der Chauffeurverordnung 1; SR 822.221). Aus diesem Grund werden die Karten vom Bundesamt für Strassen (Herausgeber der Fahrtschreiberkarten) einzeln verpackt und den Gesuchstellern individuell zugesandt. In der Praxis hat sich nun aber gezeigt, dass die Fahrerkarten häufig von den Transportunternehmen zentral für alle ihre Chauffeure bestellt werden. Als Zustelladresse figuriert dann der Unternehmenssitz und nicht der Wohnsitz des jeweiligen Chauffeurs. Es spricht nichts dagegen, solche Sammelbestellungen mit dem Portobetrag einer Einzelsendung abzuwickeln. Dies hat das Bundesamt für Strassen bereits von sich aus erkannt und ist daran, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass Transportbetriebe die Möglichkeit haben, die für den neuen, digitalen Fahrtschreiber nötigen Fahrerkarten kollektiv mit einmaligem Porto zu erhalten.</p>
  • Für einen einfacheren Versand der Fahrerkarten im Strassentransport
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das System des neuen, digitalen Fahrtschreibers setzt voraus, dass der Fahrer eine persönliche Fahrerkarte besitzt. Diese Fahrerkarten werden bei den Strassenverkehrsämtern bestellt und vom Bundesamt für Strassen gegen eine Gebühr von 95 Franken, plus 5 Franken für das Porto, verschickt. Wenn ein Transportbetrieb für seine Fahrer die Fahrerkarten kollektiv bestellt, z. B. 15 Karten, so wird das Porto pro Karte berechnet, also z. B. 15 mal 5 Franken gleich 75 Franken allein für Portokosten. Verständlicherweise verlangen grössere Transportbetriebe, die für ihre Fahrer die Fahrerkarte bestellen, eine kollektive Lösung mit einmaligem Porto; dies, zumal sie rechtlich nicht verpflichtet sind, die Kosten der Fahrerkarte für den Fahrer zu übernehmen. Es ist vielmehr eine Geste der Grosszügigkeit gegenüber ihren Angestellten, wenn sie die Karte teilweise bestellen und bezahlen.</p>
    • <p>Die Fahrerkarten für den digitalen Fahrtschreiber sind persönlich und nicht übertragbar (Art. 13b Abs. 4 der Chauffeurverordnung 1; SR 822.221). Aus diesem Grund werden die Karten vom Bundesamt für Strassen (Herausgeber der Fahrtschreiberkarten) einzeln verpackt und den Gesuchstellern individuell zugesandt. In der Praxis hat sich nun aber gezeigt, dass die Fahrerkarten häufig von den Transportunternehmen zentral für alle ihre Chauffeure bestellt werden. Als Zustelladresse figuriert dann der Unternehmenssitz und nicht der Wohnsitz des jeweiligen Chauffeurs. Es spricht nichts dagegen, solche Sammelbestellungen mit dem Portobetrag einer Einzelsendung abzuwickeln. Dies hat das Bundesamt für Strassen bereits von sich aus erkannt und ist daran, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass Transportbetriebe die Möglichkeit haben, die für den neuen, digitalen Fahrtschreiber nötigen Fahrerkarten kollektiv mit einmaligem Porto zu erhalten.</p>
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