Materielle Entrümpelung des Bundesrechtes

ShortId
07.3615
Id
20073615
Updated
25.06.2025 01:41
Language
de
Title
Materielle Entrümpelung des Bundesrechtes
AdditionalIndexing
12;Gesetzesproduktion;Qualitätskontrolle;Qualitätssicherung;Aufhebung einer Bestimmung;Sanierung;Gesetzbuch
1
  • L04K05030103, Gesetzbuch
  • L04K08020341, Sanierung
  • L05K0706010309, Qualitätskontrolle
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L04K08070202, Gesetzesproduktion
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In der Botschaft zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes (07.065) betont der Bundesrat die Notwendigkeit, nicht nur die formelle, sondern auch die materielle Qualität der Gesetzgebung zu verbessern.</p><p>Wir begrüssen es, dass der Bundesrat die zuständigen Stellen bereits mit der materiellen Qualitätsverbesserung der künftigen Gesetzgebung beauftragt hat (vgl. Bundesratsbeschluss vom 3. Mai 2006 zur Verwaltungsreform 2005-2007). Doch eine solche Qualitätsverbesserung ist nur nachhaltig, wenn die Überprüfung sowohl das geltende als auch das künftige Recht erfasst. Es kann nicht sein, dass die materielle Überprüfung sich auf die künftige Gesetzgebung beschränkt, während Mängel des bestehenden Rechtes beibehalten werden sollen.</p><p>Ziel dieser materiellen Überprüfung ist eine möglichst einfache, flexible, sachgerechte und vollzugstaugliche Gesetzgebung. Die Normen müssen daraufhin überprüft werden, ob deren Dichte und Bestimmtheit zu reduzieren ist oder Organisations- und Verfahrensvorschriften zu ändern sind. Als Massstab bieten sich die Qualitätskriterien an, die in der obenerwähnten Botschaft aufgeführt werden (Grundsatz der Notwendigkeit, der Subsidiarität, der Adäquatheit, der Praktikabilität, der Responsivität, der Kontinuität, des Vertrauens und der Kostengünstigkeit).</p><p>Zwar würden durch eine materielle Bereinigung insbesondere personelle Mittel gebunden. Die Qualitätsverbesserung und der damit verbundene Lernprozess der daran Beteiligten werden aber zweifellos auch grosse Einsparungen zur Folge haben. Diese bleiben nachhaltig.</p>
  • <p>Anlässlich der Verabschiedung der Botschaft zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes am 22. August 2007 hat sich der Bundesrat auch mit der Frage befasst, ob sogleich mit Arbeiten im Hinblick auf ein neues Projekt zur materiellen Bereinigung begonnen werden soll. Mit Blick auf den zu erwartenden Aufwand eines solchen Grossprojektes sowie angesichts seiner bereits eingeleiteten Massnahmen zur Verbesserung der Qualität der künftigen Gesetzgebung fasste der Bundesrat damals keinen derartigen Beschluss. Allerdings verkennt er nicht, dass auch im geltenden Recht Verbesserungen möglich sind. Fallweise nimmt er sich dem auch immer wieder an, so beispielsweise kürzlich mit der Botschaft zur Vereinfachung des unternehmerischen Alltags. In gleicher Weise wird er dies auch künftig tun, wenn er in einzelnen Gebieten Handlungsbedarf erkennt. Jede anstehende Revision eines Erlasses bietet grundsätzlich die Gelegenheit zur materiellen Überprüfung des gesamten Erlasses.</p><p>In diesem Sinne ist der Bundesrat mit der allgemeinen Stossrichtung der Motion einverstanden, will jedoch daraus nicht ein eigenes Projekt machen. Falls der Ständerat die Motion annimmt, wird der Bundesrat im Zweitrat die Entgegennahme des Anliegens in Form eines Prüfungsauftrages beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in Ergänzung des Teilprojektes "Entrümpelung des Bundesrechtes" der Verwaltungsreform 2005-2007 die geltende Rechtsordnung auf deren materielle Qualität hin zu überprüfen und zu bereinigen.</p>
  • Materielle Entrümpelung des Bundesrechtes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Botschaft zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes (07.065) betont der Bundesrat die Notwendigkeit, nicht nur die formelle, sondern auch die materielle Qualität der Gesetzgebung zu verbessern.</p><p>Wir begrüssen es, dass der Bundesrat die zuständigen Stellen bereits mit der materiellen Qualitätsverbesserung der künftigen Gesetzgebung beauftragt hat (vgl. Bundesratsbeschluss vom 3. Mai 2006 zur Verwaltungsreform 2005-2007). Doch eine solche Qualitätsverbesserung ist nur nachhaltig, wenn die Überprüfung sowohl das geltende als auch das künftige Recht erfasst. Es kann nicht sein, dass die materielle Überprüfung sich auf die künftige Gesetzgebung beschränkt, während Mängel des bestehenden Rechtes beibehalten werden sollen.</p><p>Ziel dieser materiellen Überprüfung ist eine möglichst einfache, flexible, sachgerechte und vollzugstaugliche Gesetzgebung. Die Normen müssen daraufhin überprüft werden, ob deren Dichte und Bestimmtheit zu reduzieren ist oder Organisations- und Verfahrensvorschriften zu ändern sind. Als Massstab bieten sich die Qualitätskriterien an, die in der obenerwähnten Botschaft aufgeführt werden (Grundsatz der Notwendigkeit, der Subsidiarität, der Adäquatheit, der Praktikabilität, der Responsivität, der Kontinuität, des Vertrauens und der Kostengünstigkeit).</p><p>Zwar würden durch eine materielle Bereinigung insbesondere personelle Mittel gebunden. Die Qualitätsverbesserung und der damit verbundene Lernprozess der daran Beteiligten werden aber zweifellos auch grosse Einsparungen zur Folge haben. Diese bleiben nachhaltig.</p>
    • <p>Anlässlich der Verabschiedung der Botschaft zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes am 22. August 2007 hat sich der Bundesrat auch mit der Frage befasst, ob sogleich mit Arbeiten im Hinblick auf ein neues Projekt zur materiellen Bereinigung begonnen werden soll. Mit Blick auf den zu erwartenden Aufwand eines solchen Grossprojektes sowie angesichts seiner bereits eingeleiteten Massnahmen zur Verbesserung der Qualität der künftigen Gesetzgebung fasste der Bundesrat damals keinen derartigen Beschluss. Allerdings verkennt er nicht, dass auch im geltenden Recht Verbesserungen möglich sind. Fallweise nimmt er sich dem auch immer wieder an, so beispielsweise kürzlich mit der Botschaft zur Vereinfachung des unternehmerischen Alltags. In gleicher Weise wird er dies auch künftig tun, wenn er in einzelnen Gebieten Handlungsbedarf erkennt. Jede anstehende Revision eines Erlasses bietet grundsätzlich die Gelegenheit zur materiellen Überprüfung des gesamten Erlasses.</p><p>In diesem Sinne ist der Bundesrat mit der allgemeinen Stossrichtung der Motion einverstanden, will jedoch daraus nicht ein eigenes Projekt machen. Falls der Ständerat die Motion annimmt, wird der Bundesrat im Zweitrat die Entgegennahme des Anliegens in Form eines Prüfungsauftrages beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in Ergänzung des Teilprojektes "Entrümpelung des Bundesrechtes" der Verwaltungsreform 2005-2007 die geltende Rechtsordnung auf deren materielle Qualität hin zu überprüfen und zu bereinigen.</p>
    • Materielle Entrümpelung des Bundesrechtes

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