Bildschirmsucht. Vorausschauend handeln

ShortId
07.3617
Id
20073617
Updated
27.07.2023 19:15
Language
de
Title
Bildschirmsucht. Vorausschauend handeln
AdditionalIndexing
2841;34;Fernsehen;Suchtprävention;Gesundheitsrisiko;Computer;Kind;häusliche Datenverarbeitung;Sucht;Internet;Statistik
1
  • L04K12030201, Computer
  • L05K1203010106, häusliche Datenverarbeitung
  • L04K01010201, Sucht
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L06K010505070201, Suchtprävention
  • L03K020218, Statistik
  • L05K1202020105, Internet
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K1202050101, Fernsehen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Fachstellen im Suchtbereich sehen sich einer wachsenden Zahl von Anfragen besorgter Eltern gegenüber, die Informationen darüber benötigen </p><p>- wie sie erkennen können, ob ihre Kinder im Rahmen des "Normalen" oder in problematischem Ausmass Bildschirmmedien (Computer, Handy, Games, TV usw.) benutzen;</p><p>- wie sie regulierend auf uferlose Nutzung von Bildschirmmedien einwirken können;</p><p>- wie sie bei offensichtlichen Konsumexzessen, d. h. der Vernachlässigung der schulischen, beruflichen und sozialen Verpflichtungen, intervenieren können;</p><p>- woher sie schnell zuverlässiges Wissen über die Entwicklungen im Internet- respektive im Bildschirmbereich (Technik, Spielentwicklungen usw.) erhalten, um das Handeln ihrer Kinder realistisch einschätzen zu können. </p><p>Die Fachleute bereiten sich auf wachsende Probleme vor und diskutieren unter dem Schlagwort "Bildschirm-/Onlinesucht" respektive der "Cyber Dependence" auch in der Schweiz intensiv die Thematik. Die Auswirkungen bildschirmsuchtverwandter Phänomene (z. B. Handy-Pornografie) beschäftigen Medien und Politik bereits jetzt. Vorausschauendes Handeln ist nun im ganzen Feld der Bildschirm-/Onlinesucht notwendig. Um Augenmass wahren zu können, braucht es solide Grundlagen, die in der Schweiz noch nicht vorhanden sind. Bei alldem ist zu bedenken, dass jetzt die erste Generation am Erwachsenwerden ist, die seit frühester Kindheit mit allen Vor- und Nachteilen der neuen Kommunikationsmedien konfrontiert ist.</p>
  • <p>1. Obwohl es sowohl national als auch international nur wenige Daten gibt, kann angenommen werden, dass die "Bildschirm-/Onlinesucht" zunimmt. Die im Jahre 2004 erschienene Studie "Eine neue Suchtpolitik für die Schweiz?" (M. Spinatsch, Bericht zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit, 2004; Quelle: Internetseite BAG) sieht einen möglichen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Onlinesucht für gegeben, beurteilt diesen aber im Vergleich zu anderen Suchtproblemen als verhältnismässig gering. Dementsprechend setzt der Bundesrat den Handlungsschwerpunkt in der Suchtproblematik beim Substanzmissbrauch (insbesondere Alkohol und Tabak), wo der grösste Handlungsdruck besteht.</p><p>2. Der Bundesrat sieht davon ab, einen Auftrag für Grundlagenarbeiten im Zusammenhang mit der Onlinesucht zu erteilen. Aufgrund der insgesamt geringen Anzahl vermuteter Onlineabhängiger in der Schweiz wären aussagekräftige Ergebnisse nur mit unverhältnismässig hohen Kosten beizubringen. Der Bundesrat hat aber das BAG beauftragt, zu prüfen, ob bestehende Monitoringsysteme mit bildschirmsuchtspezifischen Fragen zu ergänzen sind.</p><p>3./4. Der Bundesrat erachtet die Errichtung einer gesonderten Fachstelle für Bildschirm-/Onlinesucht auf Bundesebene wie auch die Einrichtung einer Internetplattform als nicht angezeigt, da es dafür bereits schweizweit kompetente Fachstellen bzw. Anlaufstellen gibt. Die Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht (Infodrog) sowie die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenfragen (SFA) verfügen über Informationen zu allen Suchtformen und können im Falle von Fragen zur Onlinesucht den Kontakt zu kantonalen oder kommunalen Suchtfachstellen vermitteln. </p><p>5. Aus diesem Grund erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, noch zusätzliche Mittel bereitzustellen, zumal ein zusätzliches Engagement des Bundes zulasten anderer bestehender, aufgrund der Sparmassnahmen ohnehin bereits stark eingeschränkter präventiver Bemühungen ginge.</p><p>6. Ob in einem bestimmten Fall eine stationäre oder ambulante Behandlung angezeigt ist, muss von den zuständigen Stellen und unter Einbezug der Betroffenen entschieden werden. Wichtiger als die Suchtform sind für diesen Entscheid jedoch das Ausmass und die Art der gesundheitlichen sowie sozialen Folgeprobleme einer Suchterkrankung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Auswirkungen bildschirmsuchtverwandter Phänomene beschäftigen Medien und Politik bereits seit einiger Zeit. Die Fachleute im Suchtbereich sehen sich einer wachsenden Zahl von Anfragen besorgter Eltern unter dem Schlagwort "Bildschirm-/Onlinesucht" gegenüber, die Informationen benötigen. Um Augenmass wahren zu können, braucht es solide Grundlagen, die in der Schweiz noch nicht vorhanden sind. </p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Welche Bedeutung misst er der Problematik der Bildschirm-/Onlinesucht zu? </p><p>2. Ist er bereit, dem Bundesamt für Gesundheit oder anderen geeigneten Stellen den Auftrag zur Erarbeitung fundierter Entscheidungsgrundlagen (Statistiken, Problemanalyse usw.) zu erteilen? </p><p>3. Ist er bereit, im Bundesamt für Gesundheit oder in einer geeigneten privatrechtlichen Organisation (z. B. Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme) eine Fachstelle für Bildschirm-/Onlinesucht einzurichten respektive eine solche Fachstelle neu zu schaffen? </p><p>4. Ist er bereit, eine zentrale Internetplattform einzurichten, auf welcher Fachleute und Eltern aktuelle Informationen über die Entwicklungen im Internet- respektive im Bildschirmbereich (Technik, Spielentwicklungen usw.) finden? </p><p>5. Ist er bereit, finanzielle Mittel für Prävention und Behandlung der Bildschirm-/Onlinesucht bereitzustellen, ohne andere Präventionsbereiche zu beschneiden? Sieht er die Möglichkeit und den Bedarf, eine zusätzliche Finanzierungsquelle zu erschliessen? </p><p>6. Ist er der Ansicht, dass eine ambulante Behandlung für Bildschirmsüchtige hinreichend ist, oder müsste auch über stationäre Optionen in der Behandlungskette nachgedacht werden?</p>
  • Bildschirmsucht. Vorausschauend handeln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fachstellen im Suchtbereich sehen sich einer wachsenden Zahl von Anfragen besorgter Eltern gegenüber, die Informationen darüber benötigen </p><p>- wie sie erkennen können, ob ihre Kinder im Rahmen des "Normalen" oder in problematischem Ausmass Bildschirmmedien (Computer, Handy, Games, TV usw.) benutzen;</p><p>- wie sie regulierend auf uferlose Nutzung von Bildschirmmedien einwirken können;</p><p>- wie sie bei offensichtlichen Konsumexzessen, d. h. der Vernachlässigung der schulischen, beruflichen und sozialen Verpflichtungen, intervenieren können;</p><p>- woher sie schnell zuverlässiges Wissen über die Entwicklungen im Internet- respektive im Bildschirmbereich (Technik, Spielentwicklungen usw.) erhalten, um das Handeln ihrer Kinder realistisch einschätzen zu können. </p><p>Die Fachleute bereiten sich auf wachsende Probleme vor und diskutieren unter dem Schlagwort "Bildschirm-/Onlinesucht" respektive der "Cyber Dependence" auch in der Schweiz intensiv die Thematik. Die Auswirkungen bildschirmsuchtverwandter Phänomene (z. B. Handy-Pornografie) beschäftigen Medien und Politik bereits jetzt. Vorausschauendes Handeln ist nun im ganzen Feld der Bildschirm-/Onlinesucht notwendig. Um Augenmass wahren zu können, braucht es solide Grundlagen, die in der Schweiz noch nicht vorhanden sind. Bei alldem ist zu bedenken, dass jetzt die erste Generation am Erwachsenwerden ist, die seit frühester Kindheit mit allen Vor- und Nachteilen der neuen Kommunikationsmedien konfrontiert ist.</p>
    • <p>1. Obwohl es sowohl national als auch international nur wenige Daten gibt, kann angenommen werden, dass die "Bildschirm-/Onlinesucht" zunimmt. Die im Jahre 2004 erschienene Studie "Eine neue Suchtpolitik für die Schweiz?" (M. Spinatsch, Bericht zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit, 2004; Quelle: Internetseite BAG) sieht einen möglichen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Onlinesucht für gegeben, beurteilt diesen aber im Vergleich zu anderen Suchtproblemen als verhältnismässig gering. Dementsprechend setzt der Bundesrat den Handlungsschwerpunkt in der Suchtproblematik beim Substanzmissbrauch (insbesondere Alkohol und Tabak), wo der grösste Handlungsdruck besteht.</p><p>2. Der Bundesrat sieht davon ab, einen Auftrag für Grundlagenarbeiten im Zusammenhang mit der Onlinesucht zu erteilen. Aufgrund der insgesamt geringen Anzahl vermuteter Onlineabhängiger in der Schweiz wären aussagekräftige Ergebnisse nur mit unverhältnismässig hohen Kosten beizubringen. Der Bundesrat hat aber das BAG beauftragt, zu prüfen, ob bestehende Monitoringsysteme mit bildschirmsuchtspezifischen Fragen zu ergänzen sind.</p><p>3./4. Der Bundesrat erachtet die Errichtung einer gesonderten Fachstelle für Bildschirm-/Onlinesucht auf Bundesebene wie auch die Einrichtung einer Internetplattform als nicht angezeigt, da es dafür bereits schweizweit kompetente Fachstellen bzw. Anlaufstellen gibt. Die Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht (Infodrog) sowie die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenfragen (SFA) verfügen über Informationen zu allen Suchtformen und können im Falle von Fragen zur Onlinesucht den Kontakt zu kantonalen oder kommunalen Suchtfachstellen vermitteln. </p><p>5. Aus diesem Grund erachtet es der Bundesrat nicht als notwendig, noch zusätzliche Mittel bereitzustellen, zumal ein zusätzliches Engagement des Bundes zulasten anderer bestehender, aufgrund der Sparmassnahmen ohnehin bereits stark eingeschränkter präventiver Bemühungen ginge.</p><p>6. Ob in einem bestimmten Fall eine stationäre oder ambulante Behandlung angezeigt ist, muss von den zuständigen Stellen und unter Einbezug der Betroffenen entschieden werden. Wichtiger als die Suchtform sind für diesen Entscheid jedoch das Ausmass und die Art der gesundheitlichen sowie sozialen Folgeprobleme einer Suchterkrankung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Auswirkungen bildschirmsuchtverwandter Phänomene beschäftigen Medien und Politik bereits seit einiger Zeit. Die Fachleute im Suchtbereich sehen sich einer wachsenden Zahl von Anfragen besorgter Eltern unter dem Schlagwort "Bildschirm-/Onlinesucht" gegenüber, die Informationen benötigen. Um Augenmass wahren zu können, braucht es solide Grundlagen, die in der Schweiz noch nicht vorhanden sind. </p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Welche Bedeutung misst er der Problematik der Bildschirm-/Onlinesucht zu? </p><p>2. Ist er bereit, dem Bundesamt für Gesundheit oder anderen geeigneten Stellen den Auftrag zur Erarbeitung fundierter Entscheidungsgrundlagen (Statistiken, Problemanalyse usw.) zu erteilen? </p><p>3. Ist er bereit, im Bundesamt für Gesundheit oder in einer geeigneten privatrechtlichen Organisation (z. B. Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme) eine Fachstelle für Bildschirm-/Onlinesucht einzurichten respektive eine solche Fachstelle neu zu schaffen? </p><p>4. Ist er bereit, eine zentrale Internetplattform einzurichten, auf welcher Fachleute und Eltern aktuelle Informationen über die Entwicklungen im Internet- respektive im Bildschirmbereich (Technik, Spielentwicklungen usw.) finden? </p><p>5. Ist er bereit, finanzielle Mittel für Prävention und Behandlung der Bildschirm-/Onlinesucht bereitzustellen, ohne andere Präventionsbereiche zu beschneiden? Sieht er die Möglichkeit und den Bedarf, eine zusätzliche Finanzierungsquelle zu erschliessen? </p><p>6. Ist er der Ansicht, dass eine ambulante Behandlung für Bildschirmsüchtige hinreichend ist, oder müsste auch über stationäre Optionen in der Behandlungskette nachgedacht werden?</p>
    • Bildschirmsucht. Vorausschauend handeln

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