Kulturabkommen mit europäischen Ländern

ShortId
07.3623
Id
20073623
Updated
28.07.2023 11:49
Language
de
Title
Kulturabkommen mit europäischen Ländern
AdditionalIndexing
2831;internationaler Tourismus;Museum;bilaterale Beziehungen;bilaterales Abkommen;sozio-kulturelle Einrichtung;Gegenseitigkeit;kulturelle Zusammenarbeit;Angleichung der Preise
1
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L04K10010209, kulturelle Zusammenarbeit
  • L04K05060205, Gegenseitigkeit
  • L04K01060312, Museum
  • L04K11050301, Angleichung der Preise
  • L04K10020104, bilaterale Beziehungen
  • L05K0102040902, sozio-kulturelle Einrichtung
  • L05K0101010309, internationaler Tourismus
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bundesrat Pascal Couchepin hat zusammen mit dem italienischen Kulturminister Francesco Rutelli zwei Kulturabkommen unterzeichnet. Das eine ist eine Vereinbarung über den Zugang zu öffentlichen Kulturinstitutionen und das andere ein Koproduktionsabkommen im Bereich Film. Diese Abkommen sind ein grosser Schritt, und dem Bundesrat kann zum klugen und erfolgreichen Vorgehen nur gratuliert werden. Von nun an können also Schweizer Touristinnen und Touristen zu den gleichen Bedingungen und Eintrittspreisen öffentliche Museen besuchen wie italienische Staatsangehörige. Bisher mussten Schweizerinnen und Schweizer, sei es als Feriengäste oder mit fester Niederlassung in Italien, höhere Eintrittspreise bezahlen als Angehörige der EU-Mitgliedländer. Die Anwendung unterschiedlicher Museumspreise in einigen europäischen Ländern wiegt schwer auf den Schultern der reisefreudigen Schweizer Studentinnen und Studenten und zeigt einmal mehr, dass es für die Schweiz nachteilig ist, nicht Mitglied der EU zu sein. Mit dieser Vereinbarung konnte nun aber zwischen der Schweiz und Italien der Grundsatz der Gegenseitigkeit bei den Eintrittspreisen für staatliche Kulturinstitutionen hergestellt werden. Die neue Regelung wird im Landesrecht der beiden Länder umgesetzt. Sie sieht einen kostenlosen Eintritt für Personen unter 18 sowie für Personen über 65 Jahren vor; Personen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren sollen den halben Preis bezahlen.</p><p>Inwieweit ist der Bundesrat bereit, mit anderen europäischen Ländern Kontakt aufzunehmen, um auch mit ihnen diesen Grundsatz der Gegenseitigkeit umzusetzen?</p>
  • <p>Es kommt bisweilen vor, dass Schweizer Staatsangehörige in staatlichen Museen und Kulturinstitutionen im EU-Raum von den für eigene oder EU-Staatsangehörige geltenden Ermässigungen ausgeschlossen sind.</p><p>Diese Praxis steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU. Darin ist festgehalten, dass Diskriminierung aufgrund der Nationalität grundsätzlich nicht erlaubt ist (Art. 2, Nichtdiskriminierung). Das Abkommen bezieht sich in erster Linie auf den gegenseitigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Frage, ob sich das Diskriminierungsverbot auch auf den vorliegenden Sachverhalt anwenden lässt, wurde auf Expertenebene diskutiert; ein Konsens konnte noch nicht gefunden werden.</p><p>Die Bundesbehörden wurden dank Reaktionen betroffener Bürgerinnen und Bürger auf die Problematik aufmerksam - die Beschwerden bezogen sich hauptsächlich auf Italien. Im August 2007 konnte mit diesem Land eine bilaterale Lösung ausserhalb des Personenfreizügigkeitsabkommens gefunden werden, welche die Gleichbehandlung sicherstellt. </p><p>Aus anderen europäischen Ländern als Italien sind der Verwaltung nur wenige Einzelfälle bekanntgeworden; sie versucht diese im Rahmen der bestehenden Kontakte über die schweizerischen Vertretungen zu lösen. Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, auf politischer Ebene zu intervenieren, sollte die Diskriminierung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in bestimmten Ländern über Einzelfälle hinausgehen. Derzeit besteht zu einer Intervention jedoch keine Notwendigkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In verschiedenen Ländern der Europäischen Union (EU) gelten in öffentlichen Museen, die dem Zentralstaat unterstehen, für Schweizer Bürgerinnen und Bürger andere Preise als für Angehörige der EU-Staaten. Kürzlich wurde mit Italien ein Kulturabkommen abgeschlossen, in dem vereinbart wird, dass die Bedingungen und die Eintrittspreise für den Besuch staatlicher Kulturinstitutionen dem Grundsatz der Gegenseitigkeit unterstehen. Ich möchte dem Bundesrat zu diesem erfolgreichen Einsatz gratulieren und ausserdem von ihm wissen, inwieweit er bereit ist, mit anderen europäischen Ländern über Abkommen dieser Art zu verhandeln.</p>
  • Kulturabkommen mit europäischen Ländern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bundesrat Pascal Couchepin hat zusammen mit dem italienischen Kulturminister Francesco Rutelli zwei Kulturabkommen unterzeichnet. Das eine ist eine Vereinbarung über den Zugang zu öffentlichen Kulturinstitutionen und das andere ein Koproduktionsabkommen im Bereich Film. Diese Abkommen sind ein grosser Schritt, und dem Bundesrat kann zum klugen und erfolgreichen Vorgehen nur gratuliert werden. Von nun an können also Schweizer Touristinnen und Touristen zu den gleichen Bedingungen und Eintrittspreisen öffentliche Museen besuchen wie italienische Staatsangehörige. Bisher mussten Schweizerinnen und Schweizer, sei es als Feriengäste oder mit fester Niederlassung in Italien, höhere Eintrittspreise bezahlen als Angehörige der EU-Mitgliedländer. Die Anwendung unterschiedlicher Museumspreise in einigen europäischen Ländern wiegt schwer auf den Schultern der reisefreudigen Schweizer Studentinnen und Studenten und zeigt einmal mehr, dass es für die Schweiz nachteilig ist, nicht Mitglied der EU zu sein. Mit dieser Vereinbarung konnte nun aber zwischen der Schweiz und Italien der Grundsatz der Gegenseitigkeit bei den Eintrittspreisen für staatliche Kulturinstitutionen hergestellt werden. Die neue Regelung wird im Landesrecht der beiden Länder umgesetzt. Sie sieht einen kostenlosen Eintritt für Personen unter 18 sowie für Personen über 65 Jahren vor; Personen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren sollen den halben Preis bezahlen.</p><p>Inwieweit ist der Bundesrat bereit, mit anderen europäischen Ländern Kontakt aufzunehmen, um auch mit ihnen diesen Grundsatz der Gegenseitigkeit umzusetzen?</p>
    • <p>Es kommt bisweilen vor, dass Schweizer Staatsangehörige in staatlichen Museen und Kulturinstitutionen im EU-Raum von den für eigene oder EU-Staatsangehörige geltenden Ermässigungen ausgeschlossen sind.</p><p>Diese Praxis steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU. Darin ist festgehalten, dass Diskriminierung aufgrund der Nationalität grundsätzlich nicht erlaubt ist (Art. 2, Nichtdiskriminierung). Das Abkommen bezieht sich in erster Linie auf den gegenseitigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Frage, ob sich das Diskriminierungsverbot auch auf den vorliegenden Sachverhalt anwenden lässt, wurde auf Expertenebene diskutiert; ein Konsens konnte noch nicht gefunden werden.</p><p>Die Bundesbehörden wurden dank Reaktionen betroffener Bürgerinnen und Bürger auf die Problematik aufmerksam - die Beschwerden bezogen sich hauptsächlich auf Italien. Im August 2007 konnte mit diesem Land eine bilaterale Lösung ausserhalb des Personenfreizügigkeitsabkommens gefunden werden, welche die Gleichbehandlung sicherstellt. </p><p>Aus anderen europäischen Ländern als Italien sind der Verwaltung nur wenige Einzelfälle bekanntgeworden; sie versucht diese im Rahmen der bestehenden Kontakte über die schweizerischen Vertretungen zu lösen. Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, auf politischer Ebene zu intervenieren, sollte die Diskriminierung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in bestimmten Ländern über Einzelfälle hinausgehen. Derzeit besteht zu einer Intervention jedoch keine Notwendigkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In verschiedenen Ländern der Europäischen Union (EU) gelten in öffentlichen Museen, die dem Zentralstaat unterstehen, für Schweizer Bürgerinnen und Bürger andere Preise als für Angehörige der EU-Staaten. Kürzlich wurde mit Italien ein Kulturabkommen abgeschlossen, in dem vereinbart wird, dass die Bedingungen und die Eintrittspreise für den Besuch staatlicher Kulturinstitutionen dem Grundsatz der Gegenseitigkeit unterstehen. Ich möchte dem Bundesrat zu diesem erfolgreichen Einsatz gratulieren und ausserdem von ihm wissen, inwieweit er bereit ist, mit anderen europäischen Ländern über Abkommen dieser Art zu verhandeln.</p>
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