Spielbanken und Lotterien. Kontrolle der Werbung
- ShortId
-
07.3633
- Id
-
20073633
- Updated
-
27.07.2023 20:32
- Language
-
de
- Title
-
Spielbanken und Lotterien. Kontrolle der Werbung
- AdditionalIndexing
-
15;Suchtprävention;Kontrolle;unlautere Werbung;Spielunternehmen;Werbung
- 1
-
- L05K0101010602, Spielunternehmen
- L05K0701010302, Werbung
- L05K0703010108, unlautere Werbung
- L04K08020313, Kontrolle
- L06K010505070201, Suchtprävention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Entwicklung bei den Spielbanken und Lotterien bringt soziale Probleme mit sich; die Spielsucht ist eine Tatsache und darf nicht mehr ignoriert werden. Ebenso wie bei anderen Suchtprodukten und -verhalten spielt die Werbung hier eine nicht zu unterschätzende Rolle, doch die erwähnten Gesetze sind in dieser Hinsicht äusserst minimalistisch.</p><p>In meinen Augen sind Werbeformen wie die Kundenkarten von Casinos, die abhängig von den gespielten Geldbeträgen einen Bonus und verlockende Geschenke versprechen, nicht annehmbar. Dies gilt auch für die Zeitungsschlagzeile "Billet Le Million: tous les billets sont gagnants" ("Millionenlos: Jedes Los gewinnt") oder für eine persönliche E-Mail, die besagt: "Nur im alten aristokratischen Europa können Sie so ein elitistisches Casino zum Spielen finden." Die Schweizer Spielbanken sollen im Jahr 2006 3,7 Prozent des Bruttospielertrages, also etwa 35 Millionen Franken, für das Marketing ausgegeben haben. Diese Werbemittel legen es meist darauf an, bei den Kundinnen und Kunden ein Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Luxuswelt, zu einer Elite zu wecken, obwohl sie eher zur Mittelklasse gehören. Das ist meiner Meinung nach gefährlich.</p><p>Die ESBK, die für die Überwachung der Casinos zuständig ist, erwähnt in keinem ihrer Berichte irgendwelche Eingriffe zur Einschränkung der Werbung. Es ist zu befürchten, dass sie in diesem Bereich nicht sehr aktiv ist, weil er nicht zu den wichtigsten Überwachungsaufgaben gehört.</p><p>Darum braucht es eine unabhängige Kontrollkommission, die mit der Überwachung der Werbung für jegliche Form von Geldspielen betraut wird.</p>
- <p>1. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) sorgt für die Einhaltung der mit Artikel 33 des Spielbankengesetzes gesetzten Grenzen für die Werbung durch die Spielbanken. Sie überprüft systematisch und wie in der Botschaft vom 26. Februar 1997 zum Spielbankengesetz ausgeführt die ihr von den Casinos unterbreiteten Promotionsangebote und interveniert, wo dies nötig ist. Darauf bedacht, die Spielbanken auf ihre Verpflichtungen im Bereich Werbung hinzuweisen, hat die ESBK für gewisse Werbeaktionen Richtlinien erlassen, deren Einhaltung sie regelmässig kontrolliert.</p><p>Im Bereich der Lotterien und Wetten haben die Kantone kürzlich im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung (Lotteriekonkordat) eine Regelung für die Werbeaktivitäten ihrer Lotterie- und Wettgesellschaften Swisslos und Loterie Romande aufgestellt und die interkantonale Lotterie- und Wettkommission (Comlot) mit dem Vollzug beauftragt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Comlot zunächst die notwendige Zeit eingeräumt werden muss, in diesem Bereich eine Praxis zu etablieren, welche mit den Zielsetzungen des Lotteriegesetzes und des Konkordates korreliert.</p><p>2. In einem Casino kommt der Kundenbetreuung, wie in jeder anderen Unternehmung, eine grosse Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang haben einige Spielbanken ein Kundenkartensystem eingeführt. Ein solches System muss aber auch als Instrument im Dienste der Sozialprävention betrachtet werden. Besonders interessant sind diese Kundenkarten für die regelmässigen Casinobesucher, die unzweifelhaft zu der Kategorie "Spieler mit erhöhtem Risiko" gehören. Die Kundenkarten gestatten es den Spielbanken, die Spieler kennenzulernen und besser beobachten zu können, und tragen deshalb auch zur Erhöhung der Wirksamkeit des Präventionssystems innerhalb der Spielbanken bei.</p><p>Was das Verbot einzelner Formen von Werbung im Lotterie- und Wettbereich, namentlich die Werbung mit trügerischen Gewinnversprechen, betrifft, so ist der Bundesrat der Ansicht, dass es Sache der Kantone bzw. der Comlot ist, die Werbemassnahmen der von ihnen kontrollierten Lotterie- und Wettgesellschaften auf ihre Übereinstimmung mit dem Lotteriegesetz und dem Konkordat zu überprüfen.</p><p>3. Die Motionärin fordert, dass die Überwachung der Werbung für jegliche Form von Geldspielen einem von der ESBK unabhängigen Kontrollorgan übertragen wird. Eine solche Massnahme würde sowohl zu Synergie- und Effizienzverlusten als auch zu einer Erhöhung der Überwachungskosten führen.</p><p>Eine solche Kommission müsste auf Bundesstufe angesiedelt werden und würde im Lotterie- und Wettbereich die Zuständigkeiten und damit die Verantwortung verzetteln (Bund, interkantonale Lotterie- und Wettkommission, 26 kantonale Dienststellen sowie neu ein unabhängiges Kontrollorgan).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Spielbankengesetzes, der Spielbankenverordnung und auch des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vorzunehmen. Diese Revision betrifft folgende Punkte:</p><p>1. Es wird präzisiert, nach welchen Kriterien eine Werbeanzeige oder -kampagne als "aufdringlich" betrachtet wird (Art. 33 des geltenden Gesetzes und Art. 19 der Interkantonalen Vereinbarung über die Lotterien).</p><p>2. Gewisse Werbeformen, wie Kundenkarten (Spielbanken) oder Anzeigen mit trügerischen Angaben zum Gewinn, werden untersagt.</p><p>3. Es wird ein Kontrollorgan geschaffen, das von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) unabhängig ist.</p><p>Die Überwachung der Werbung für Geldspielautomaten und Lotterien sollte wenn möglich auf die Werbung für Internetcasinos ausgeweitet werden.</p>
- Spielbanken und Lotterien. Kontrolle der Werbung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Entwicklung bei den Spielbanken und Lotterien bringt soziale Probleme mit sich; die Spielsucht ist eine Tatsache und darf nicht mehr ignoriert werden. Ebenso wie bei anderen Suchtprodukten und -verhalten spielt die Werbung hier eine nicht zu unterschätzende Rolle, doch die erwähnten Gesetze sind in dieser Hinsicht äusserst minimalistisch.</p><p>In meinen Augen sind Werbeformen wie die Kundenkarten von Casinos, die abhängig von den gespielten Geldbeträgen einen Bonus und verlockende Geschenke versprechen, nicht annehmbar. Dies gilt auch für die Zeitungsschlagzeile "Billet Le Million: tous les billets sont gagnants" ("Millionenlos: Jedes Los gewinnt") oder für eine persönliche E-Mail, die besagt: "Nur im alten aristokratischen Europa können Sie so ein elitistisches Casino zum Spielen finden." Die Schweizer Spielbanken sollen im Jahr 2006 3,7 Prozent des Bruttospielertrages, also etwa 35 Millionen Franken, für das Marketing ausgegeben haben. Diese Werbemittel legen es meist darauf an, bei den Kundinnen und Kunden ein Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Luxuswelt, zu einer Elite zu wecken, obwohl sie eher zur Mittelklasse gehören. Das ist meiner Meinung nach gefährlich.</p><p>Die ESBK, die für die Überwachung der Casinos zuständig ist, erwähnt in keinem ihrer Berichte irgendwelche Eingriffe zur Einschränkung der Werbung. Es ist zu befürchten, dass sie in diesem Bereich nicht sehr aktiv ist, weil er nicht zu den wichtigsten Überwachungsaufgaben gehört.</p><p>Darum braucht es eine unabhängige Kontrollkommission, die mit der Überwachung der Werbung für jegliche Form von Geldspielen betraut wird.</p>
- <p>1. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) sorgt für die Einhaltung der mit Artikel 33 des Spielbankengesetzes gesetzten Grenzen für die Werbung durch die Spielbanken. Sie überprüft systematisch und wie in der Botschaft vom 26. Februar 1997 zum Spielbankengesetz ausgeführt die ihr von den Casinos unterbreiteten Promotionsangebote und interveniert, wo dies nötig ist. Darauf bedacht, die Spielbanken auf ihre Verpflichtungen im Bereich Werbung hinzuweisen, hat die ESBK für gewisse Werbeaktionen Richtlinien erlassen, deren Einhaltung sie regelmässig kontrolliert.</p><p>Im Bereich der Lotterien und Wetten haben die Kantone kürzlich im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung (Lotteriekonkordat) eine Regelung für die Werbeaktivitäten ihrer Lotterie- und Wettgesellschaften Swisslos und Loterie Romande aufgestellt und die interkantonale Lotterie- und Wettkommission (Comlot) mit dem Vollzug beauftragt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Comlot zunächst die notwendige Zeit eingeräumt werden muss, in diesem Bereich eine Praxis zu etablieren, welche mit den Zielsetzungen des Lotteriegesetzes und des Konkordates korreliert.</p><p>2. In einem Casino kommt der Kundenbetreuung, wie in jeder anderen Unternehmung, eine grosse Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang haben einige Spielbanken ein Kundenkartensystem eingeführt. Ein solches System muss aber auch als Instrument im Dienste der Sozialprävention betrachtet werden. Besonders interessant sind diese Kundenkarten für die regelmässigen Casinobesucher, die unzweifelhaft zu der Kategorie "Spieler mit erhöhtem Risiko" gehören. Die Kundenkarten gestatten es den Spielbanken, die Spieler kennenzulernen und besser beobachten zu können, und tragen deshalb auch zur Erhöhung der Wirksamkeit des Präventionssystems innerhalb der Spielbanken bei.</p><p>Was das Verbot einzelner Formen von Werbung im Lotterie- und Wettbereich, namentlich die Werbung mit trügerischen Gewinnversprechen, betrifft, so ist der Bundesrat der Ansicht, dass es Sache der Kantone bzw. der Comlot ist, die Werbemassnahmen der von ihnen kontrollierten Lotterie- und Wettgesellschaften auf ihre Übereinstimmung mit dem Lotteriegesetz und dem Konkordat zu überprüfen.</p><p>3. Die Motionärin fordert, dass die Überwachung der Werbung für jegliche Form von Geldspielen einem von der ESBK unabhängigen Kontrollorgan übertragen wird. Eine solche Massnahme würde sowohl zu Synergie- und Effizienzverlusten als auch zu einer Erhöhung der Überwachungskosten führen.</p><p>Eine solche Kommission müsste auf Bundesstufe angesiedelt werden und würde im Lotterie- und Wettbereich die Zuständigkeiten und damit die Verantwortung verzetteln (Bund, interkantonale Lotterie- und Wettkommission, 26 kantonale Dienststellen sowie neu ein unabhängiges Kontrollorgan).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Spielbankengesetzes, der Spielbankenverordnung und auch des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vorzunehmen. Diese Revision betrifft folgende Punkte:</p><p>1. Es wird präzisiert, nach welchen Kriterien eine Werbeanzeige oder -kampagne als "aufdringlich" betrachtet wird (Art. 33 des geltenden Gesetzes und Art. 19 der Interkantonalen Vereinbarung über die Lotterien).</p><p>2. Gewisse Werbeformen, wie Kundenkarten (Spielbanken) oder Anzeigen mit trügerischen Angaben zum Gewinn, werden untersagt.</p><p>3. Es wird ein Kontrollorgan geschaffen, das von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) unabhängig ist.</p><p>Die Überwachung der Werbung für Geldspielautomaten und Lotterien sollte wenn möglich auf die Werbung für Internetcasinos ausgeweitet werden.</p>
- Spielbanken und Lotterien. Kontrolle der Werbung
Back to List