Sozial- und Ökoklausel. Aufnahme in die bilateralen Abkommen

ShortId
07.3639
Id
20073639
Updated
28.07.2023 12:00
Language
de
Title
Sozial- und Ökoklausel. Aufnahme in die bilateralen Abkommen
AdditionalIndexing
15;bilaterales Abkommen;Wirtschaftsethik;Arbeitsrecht;Sozialverträglichkeit;freier Warenverkehr;Umweltverträglichkeit
1
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L06K070102040401, freier Warenverkehr
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L05K1603010402, Wirtschaftsethik
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit die multilateralen Handelsverhandlungen der WTO ins Stocken geraten sind, handelt die Schweiz immer mehr bilaterale Freihandelsabkommen mit Entwicklungsländern aus.</p><p>Die Förderung des Welthandels ist ein wichtiger Faktor für den Frieden und muss von der Schweiz unterstützt werden. Aber Friede gibt es nur dann, wenn soziale Gerechtigkeit besteht und bei der wirtschaftlichen Entwicklung Rücksicht auf die Umwelt genommen wird. Freihandelsabkommen sollen in erster Linie die Wirtschaft liberalisieren. Die Erfahrungen der letzten zehn Jahre haben jedoch gezeigt, dass die damit verbundenen Veränderungen zu Konkurrenzdruck führen und so oft die Arbeitsbedingungen verschlechtern und der Umwelt schlimmen Schaden zufügen.</p><p>Unter Sozialklausel und/oder Ökoklausel versteht man eine in ein internationales Handelsabkommen integrierte Bestimmung, welche die Einhaltung der Mindestnormen des Arbeitsrechtes bzw. für den Umweltschutz sicherstellen soll. Dank dieser Klausel kann ein Land den Import von Produkten, die unter Verletzung dieser Normen hergestellt wurden, beschränken oder verbieten.</p><p>Eine Sozialklausel müsste im Minimum die Einhaltung der fundamentalen Rechte am Arbeitsplatz verlangen, deren Grundsätze in acht IAO-Konventionen ausführlich erläutert sind. Es handelt sich dabei um die unveräusserlichen, universalen Grundrechte von Männern, Frauen und Kindern bei der Arbeit.</p><p>Eine Ökoklausel müsste im Minimum die Einhaltung der bestehenden multilateralen Umweltabkommen verlangen, die ebenso zwingenden Charakter haben wie die WTO-Abkommen. Bis heute gibt es ungefähr 200 dieser Umweltabkommen, aber nur etwa zwei Dutzend enthalten Bestimmungen zum internationalen Handel.</p><p>Es ist primär Sache der einzelnen Staaten, die Einhaltung der Sozial- und Umweltnormen zu gewährleisten. Daneben müssen aber auch die multinationalen Unternehmen und ihre Lieferanten/Unterlieferanten ermutigt oder sogar gezwungen werden, die Minimalnormen einzuhalten. Schliesslich ziehen die wirtschaftlichen Kreise den grössten Nutzen aus dem zunehmenden Handel, der durch die bilateralen Freihandelsabkommen entsteht. Also sollen diese Kreise im Gegenzug auch einige Verpflichtungen eingehen.</p><p>Es ist noch anzufügen, dass dieses Thema momentan besonders aktuell ist, da der US-Kongress eben ein Gesetz verabschiedet hat, das in den künftigen bilateralen Freihandelsabkommen der Vereinigten Staaten die Aufnahme von Sozial- und Ökoklauseln vorschreibt.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Liberalisierung des Handels, die sich aus dem Abschluss von multilateralen Handelsabkommen (WTO) und von präferenziellen Abkommen (Freihandelsabkommen) ergibt, zum Wirtschaftswachstum beiträgt, positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, die Beschäftigung und den Lebensstandard in der Schweiz und in ihren Partnerländern hat und zugleich die nachhaltige Entwicklung fördert. Das Wirtschaftswachstum kann jedoch nur in einem politisch und sozial dauerhaft stabilen Umfeld Früchte tragen. Die Schweiz engagiert sich seit je sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene für die Förderung, die Umsetzung und die Einhaltung der Menschenrechte, einschliesslich der Sozialnormen, sowie für die Umsetzung und die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus den internationalen Umweltabkommen ergeben. Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtspolitik stellen zusammenhängende Elemente einer Politik nachhaltiger Entwicklung dar, und der Bundesrat sorgt für eine kohärente Umsetzung dieser Politiken auf den verschiedenen Handlungsebenen.</p><p>Die Politik des Bundesrates im Bereich der Sozial- und Umweltnormen bezweckt die Förderung der Diskussion, der Annahme und der Umsetzung von Normen innerhalb der zuständigen internationalen Organisationen (namentlich IAO, OECD, Unctad und Uno). Die wirksame Einführung geeigneter Regeln erfordert international abgestimmte Anstrengungen.</p><p>Im Rahmen der Freihandelsabkommen trägt der Bundesrat der Einhaltung der Sozial-, der Umwelt- und generell der Menschenrechtsnormen Rechnung. In dieser Hinsicht strebt er die Bekräftigung der Grundsätze an, die in den relevanten Instrumenten der Uno und in den Grundkonventionen der IAO festgelegt sind, sowie weiterer Grundsätze im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung. Bei der Aushandlung von Freihandelsverträgen (normalerweise im Rahmen der Efta), auch mit Entwicklungsländern, fordert die Schweiz solche Bestimmungen in der Präambel oder in einem Artikel über die Zielsetzungen des Abkommens. Die Aufnahme solcher Bestimmungen hängt jedoch vom Willen des Partnerlandes ab. Ausserdem sorgt der Bundesrat dafür, dass von der Schweiz abgeschlossene Freihandelsabkommen den bestehenden internationalen Verpflichtungen im Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsbereich nicht zuwiderlaufen und keine Bestimmungen enthalten, welche diese infrage stellen könnten. Die Freihandelsabkommen räumen den Parteien ausserdem explizit die Möglichkeit ein (Artikel über die allgemeinen Ausnahmen), Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen sowie zur Bewahrung nichterneuerbarer natürlicher Ressourcen zu treffen. Die multinationalen Unternehmen unterstehen den Rechtsordnungen der Länder, in denen sie ihre Tätigkeiten ausüben, sowie weiteren Konventionen und Empfehlungen, die aus mehreren international breitabgestützten Initiativen hervorgehen.</p><p>Der Bundesrat wird die Themen des Postulates weiterhin unterstützen und sich in den verschiedenen zuständigen internationalen Gremien dafür einsetzen. In der WTO spricht sich die Schweiz z. B. für eine bessere Kohärenz zwischen den WTO-Verträgen und den multilateralen Umweltabkommen aus. Auf bilateraler Ebene verfolgt der Bundesrat die Entwicklungen bezüglich der Beziehungen zwischen den Sozial- und Umweltnormen und den Freihandelsabkommen, dies insbesondere im Licht der Entwicklungen auf multilateraler Ebene sowie der einschlägigen Ansätze der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und anderer Handelsmächte. Der Bundesrat wird die Aufnahme solcher Bestimmungen in Abkommen mit gegenwärtigen und zukünftigen Verhandlungspartnern laufend prüfen. Er handelt somit schon heute im Sinne des Postulates und wird dies auch weiterhin tun.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, abzuklären, ob eine Aufnahme der Sozial- und Ökoklausel in bilaterale Freihandelsabkommen möglich ist, über welche die Schweiz über die Efta mit verschiedenen Entwicklungsländern, darunter Kolumbien und Peru, verhandelt.</p>
  • Sozial- und Ökoklausel. Aufnahme in die bilateralen Abkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit die multilateralen Handelsverhandlungen der WTO ins Stocken geraten sind, handelt die Schweiz immer mehr bilaterale Freihandelsabkommen mit Entwicklungsländern aus.</p><p>Die Förderung des Welthandels ist ein wichtiger Faktor für den Frieden und muss von der Schweiz unterstützt werden. Aber Friede gibt es nur dann, wenn soziale Gerechtigkeit besteht und bei der wirtschaftlichen Entwicklung Rücksicht auf die Umwelt genommen wird. Freihandelsabkommen sollen in erster Linie die Wirtschaft liberalisieren. Die Erfahrungen der letzten zehn Jahre haben jedoch gezeigt, dass die damit verbundenen Veränderungen zu Konkurrenzdruck führen und so oft die Arbeitsbedingungen verschlechtern und der Umwelt schlimmen Schaden zufügen.</p><p>Unter Sozialklausel und/oder Ökoklausel versteht man eine in ein internationales Handelsabkommen integrierte Bestimmung, welche die Einhaltung der Mindestnormen des Arbeitsrechtes bzw. für den Umweltschutz sicherstellen soll. Dank dieser Klausel kann ein Land den Import von Produkten, die unter Verletzung dieser Normen hergestellt wurden, beschränken oder verbieten.</p><p>Eine Sozialklausel müsste im Minimum die Einhaltung der fundamentalen Rechte am Arbeitsplatz verlangen, deren Grundsätze in acht IAO-Konventionen ausführlich erläutert sind. Es handelt sich dabei um die unveräusserlichen, universalen Grundrechte von Männern, Frauen und Kindern bei der Arbeit.</p><p>Eine Ökoklausel müsste im Minimum die Einhaltung der bestehenden multilateralen Umweltabkommen verlangen, die ebenso zwingenden Charakter haben wie die WTO-Abkommen. Bis heute gibt es ungefähr 200 dieser Umweltabkommen, aber nur etwa zwei Dutzend enthalten Bestimmungen zum internationalen Handel.</p><p>Es ist primär Sache der einzelnen Staaten, die Einhaltung der Sozial- und Umweltnormen zu gewährleisten. Daneben müssen aber auch die multinationalen Unternehmen und ihre Lieferanten/Unterlieferanten ermutigt oder sogar gezwungen werden, die Minimalnormen einzuhalten. Schliesslich ziehen die wirtschaftlichen Kreise den grössten Nutzen aus dem zunehmenden Handel, der durch die bilateralen Freihandelsabkommen entsteht. Also sollen diese Kreise im Gegenzug auch einige Verpflichtungen eingehen.</p><p>Es ist noch anzufügen, dass dieses Thema momentan besonders aktuell ist, da der US-Kongress eben ein Gesetz verabschiedet hat, das in den künftigen bilateralen Freihandelsabkommen der Vereinigten Staaten die Aufnahme von Sozial- und Ökoklauseln vorschreibt.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Liberalisierung des Handels, die sich aus dem Abschluss von multilateralen Handelsabkommen (WTO) und von präferenziellen Abkommen (Freihandelsabkommen) ergibt, zum Wirtschaftswachstum beiträgt, positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, die Beschäftigung und den Lebensstandard in der Schweiz und in ihren Partnerländern hat und zugleich die nachhaltige Entwicklung fördert. Das Wirtschaftswachstum kann jedoch nur in einem politisch und sozial dauerhaft stabilen Umfeld Früchte tragen. Die Schweiz engagiert sich seit je sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene für die Förderung, die Umsetzung und die Einhaltung der Menschenrechte, einschliesslich der Sozialnormen, sowie für die Umsetzung und die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus den internationalen Umweltabkommen ergeben. Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtspolitik stellen zusammenhängende Elemente einer Politik nachhaltiger Entwicklung dar, und der Bundesrat sorgt für eine kohärente Umsetzung dieser Politiken auf den verschiedenen Handlungsebenen.</p><p>Die Politik des Bundesrates im Bereich der Sozial- und Umweltnormen bezweckt die Förderung der Diskussion, der Annahme und der Umsetzung von Normen innerhalb der zuständigen internationalen Organisationen (namentlich IAO, OECD, Unctad und Uno). Die wirksame Einführung geeigneter Regeln erfordert international abgestimmte Anstrengungen.</p><p>Im Rahmen der Freihandelsabkommen trägt der Bundesrat der Einhaltung der Sozial-, der Umwelt- und generell der Menschenrechtsnormen Rechnung. In dieser Hinsicht strebt er die Bekräftigung der Grundsätze an, die in den relevanten Instrumenten der Uno und in den Grundkonventionen der IAO festgelegt sind, sowie weiterer Grundsätze im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung. Bei der Aushandlung von Freihandelsverträgen (normalerweise im Rahmen der Efta), auch mit Entwicklungsländern, fordert die Schweiz solche Bestimmungen in der Präambel oder in einem Artikel über die Zielsetzungen des Abkommens. Die Aufnahme solcher Bestimmungen hängt jedoch vom Willen des Partnerlandes ab. Ausserdem sorgt der Bundesrat dafür, dass von der Schweiz abgeschlossene Freihandelsabkommen den bestehenden internationalen Verpflichtungen im Sozial-, Umwelt- und Menschenrechtsbereich nicht zuwiderlaufen und keine Bestimmungen enthalten, welche diese infrage stellen könnten. Die Freihandelsabkommen räumen den Parteien ausserdem explizit die Möglichkeit ein (Artikel über die allgemeinen Ausnahmen), Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen sowie zur Bewahrung nichterneuerbarer natürlicher Ressourcen zu treffen. Die multinationalen Unternehmen unterstehen den Rechtsordnungen der Länder, in denen sie ihre Tätigkeiten ausüben, sowie weiteren Konventionen und Empfehlungen, die aus mehreren international breitabgestützten Initiativen hervorgehen.</p><p>Der Bundesrat wird die Themen des Postulates weiterhin unterstützen und sich in den verschiedenen zuständigen internationalen Gremien dafür einsetzen. In der WTO spricht sich die Schweiz z. B. für eine bessere Kohärenz zwischen den WTO-Verträgen und den multilateralen Umweltabkommen aus. Auf bilateraler Ebene verfolgt der Bundesrat die Entwicklungen bezüglich der Beziehungen zwischen den Sozial- und Umweltnormen und den Freihandelsabkommen, dies insbesondere im Licht der Entwicklungen auf multilateraler Ebene sowie der einschlägigen Ansätze der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten und anderer Handelsmächte. Der Bundesrat wird die Aufnahme solcher Bestimmungen in Abkommen mit gegenwärtigen und zukünftigen Verhandlungspartnern laufend prüfen. Er handelt somit schon heute im Sinne des Postulates und wird dies auch weiterhin tun.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, abzuklären, ob eine Aufnahme der Sozial- und Ökoklausel in bilaterale Freihandelsabkommen möglich ist, über welche die Schweiz über die Efta mit verschiedenen Entwicklungsländern, darunter Kolumbien und Peru, verhandelt.</p>
    • Sozial- und Ökoklausel. Aufnahme in die bilateralen Abkommen

Back to List