Neuer sicherheitspolitischer Bericht
- ShortId
-
07.3653
- Id
-
20073653
- Updated
-
28.07.2023 09:27
- Language
-
de
- Title
-
Neuer sicherheitspolitischer Bericht
- AdditionalIndexing
-
09;Terrorismus;Sicherheit;Bericht;Klimaveränderung;Epidemie;Sicherheitspolitik;sozialer Schutz;Friedenspolitik
- 1
-
- L01K04, Sicherheitspolitik
- L03K020206, Bericht
- L02K0104, sozialer Schutz
- L04K08020225, Sicherheit
- L03K040103, Friedenspolitik
- L04K04030108, Terrorismus
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L04K01050104, Epidemie
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die drei sicherheitspolitischen Ziele des Sipol B 2000 (Gewaltabwehr, Schutz vor existenziellen Bedrohungen, Beiträge zur Friedensförderung) sind die Antwort auf diese Zeit. Ein neuer sicherheitspolitischer Bericht muss einen umfassenderen, integralen und aktualisierten Sicherheitsbegriff prägen. Der neue Bericht soll die konzeptionelle Grundlage dafür bilden, dass die Schweiz ihre Sicherheitspolitik und ihre Sicherheitsinstrumente gemäss den gewandelten Verhältnissen und Bedürfnissen anpassen und weiterentwickeln kann. Er soll einen umfassenden Katalog der nationalen Sicherheitsinteressen formulieren, die Eckwerte für die Optimierung des nationalen Sicherheitsverbundes setzen und die Grundlage für einen integralen Ansatz in der schweizerischen Friedensförderung bilden.</p><p>Nach meiner Ansicht müsste der neue sicherheitspolitische Bericht folgenden Punkten gerecht werden:</p><p>- Ein Katalog der nationalen Sicherheitsinteressen soll einem umfassenderen Sicherheitsverständnis gerecht werden, welches neben dem Schutz des Landes und seiner Bevölkerung vor Gefahren, die von aussen oder innen kommen können, auch die existenzielle soziale und politische Sicherheit sowie das wirtschaftliche Überleben der Schweiz als Ziele formulieren.</p><p>- In der Friedensförderung muss über den Kooperationsansatz mit anderen Staaten und Organisationen hinausgegangen werden. Denn die Europäische Union hat sich erst ab 1999 mit der "Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik" (ESVP) zum wichtigsten Sicherheitsakteur in unserem Umfeld entwickelt. Die Interessen und Optionen der Schweiz gegenüber der ESVP sind deshalb zu klären.</p><p>- Der Sipol B 2000 wurde rund zwei Jahre vor den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf die USA veröffentlicht und identifiziert den Terrorismus lediglich als eine von vielen asymmetrischen Bedrohungsformen, nicht aber als die heute betreffend Eintretenswahrscheinlichkeit und Auswirkungen wahrscheinlich grösste Gefahr.</p><p>- Weiter müssen die existenziellen Sicherheitsrisiken des Klimawandels für die Schweiz abgewogen und das latente Risiko einer Pandemie richtig gewichtet werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf parlamentarische Vorstösse und Initiativen (Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion 06.3471, Sicherheitspolitik. Entwicklungsschritt 2008-2011; Interpellation Leumann 06.3472, Sicherheitspolitik. Entwicklungsschritt 2008-2011; parlamentarische Initiative der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 06.447, Strategiebericht als Grundlage der Sicherheitspolitik der Schweiz) mehrmals seine Bereitschaft erklärt, einmal pro Legislatur die sicherheitspolitische Strategie zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten. Wenn die Überprüfung des vorliegenden sicherheitspolitischen Berichtes einen umfassenden Anpassungsbedarf aufzeigt, ist ein neuer Bericht nötig; wenn nur punktuelle Anpassungen erforderlich sind, kann der vorliegende Bericht aktualisiert und allenfalls erweitert werden. Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament 2009 oder 2010 diesen Bericht zu unterbreiten.</p><p>Die Frage der Definitionsbreite der Sicherheitspolitik wird Gegenstand der Überprüfung sein. Die vielfachen Verknüpfungen zwischen Politikbereichen sprechen für eine breite Definition. Die Notwendigkeit, die Gesamtpolitik in bewältigbare Bereiche zu unterteilen, ist umgekehrt ein Argument für eine etwas engere Definition, in der z. B. die soziale Sicherheit nicht unter Sicherheitspolitik subsumiert wird. Die Zerstörung der natürlichen Umwelt stellt aber z. B. ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit in vielen Regionen dar, und der Bundesrat ist bereit, im neuen sicherheitspolitischen Bericht auch solche Sicherheitsrisiken, welche die fortschreitende Umweltzerstörung und insbesondere der Klimawandel bewirken, zu berücksichtigen.</p><p>Die Eckwerte des Berichtes - und damit der Sicherheitspolitik selber - werden definitiv noch zu bestimmen sein. Es ist aber aus derzeitiger Sicht davon auszugehen, dass sie sich nicht fundamental von jenen des Sipol B 2000 unterscheiden werden. Eine echte Alternative zur sicherheitspolitischen Kooperation ist weder im Inland noch im Verhältnis zum Ausland erkennbar: Im Innern erfordert schon allein der Föderalismus einen solchen Ansatz; in den Beziehungen zu internationalen Organisationen liegt jenseits der Kooperation allein die Mitgliedschaft.</p><p>Je detaillierter eine Darstellung der sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz ist, umso mehr ist sie zeitgebunden; wenn man für eine gewisse Zeit gültige Interessen definieren will, müssen diese notwendigerweise etwas abstrakter formuliert werden. Der Bericht wird einen Kompromiss zwischen diesen Anliegen anstreben.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Beschreibung der Bedrohungen und Gefahren den neuen Gegebenheiten anzupassen ist. Hinsichtlich der Bedrohung durch den Terrorismus hat der Bundesrat schon in seiner Lage- und Gefährdungsanalyse der Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 am 26. Juni 2002 an das Parlament eine aktualisierte Standortbestimmung vorgenommen. In seiner Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit vom 15. Juni 2007 unterbreitete er dem Parlament eine Reihe von Massnahmen zur verbesserten Früherkennung bei schwerwiegenden Gefahren, welche die innere Sicherheit der Schweiz bedrohen. Teil der Lagefortschreibung aus polizeilicher Sicht ist auch der jährlich vom Bundesamt für Polizei publizierte Bericht innere Sicherheit Schweiz. Weiter hat der Bundesrat in der Botschaft über Änderungen der Armeeorganisation und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (Rechtliche Anpassungen zur Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008-2011 der Armee) vom 31. Mai 2006 eine erste Analyse über den Wandel in den Bedrohungen und Gefahren seit 1999 aus der Sicht der Armee vorgenommen. Bezüglich des Verhältnisses zur Europäischen Union (EU) und zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) hat er mehrmals ausgeführt, dass eine Kooperation möglich ist, wo sie im gegenseitigen Interesse liegt. Für eine darüber hinausgehende permanente Kooperation - wie sie in Bezug auf die Nato von der Partnerschaft für den Frieden ermöglicht wird - besteht aber derzeit keine Grundlage. Die Option eines Rahmenabkommens mit der EU über die Teilnahme an Aktionen der ESVP wird geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der geltende sicherheitspolitische Bericht stammt aus dem Jahr 1999 (Sipol B 2000). In der Zwischenzeit haben sich die Verhältnisse und Gefahren stark verändert. Ist der Bundesrat bereit und, wenn ja, in welchem Zeitraum und mit welchen Eckwerten, einen neuen sicherheitspolitischen Bericht auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen?</p>
- Neuer sicherheitspolitischer Bericht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die drei sicherheitspolitischen Ziele des Sipol B 2000 (Gewaltabwehr, Schutz vor existenziellen Bedrohungen, Beiträge zur Friedensförderung) sind die Antwort auf diese Zeit. Ein neuer sicherheitspolitischer Bericht muss einen umfassenderen, integralen und aktualisierten Sicherheitsbegriff prägen. Der neue Bericht soll die konzeptionelle Grundlage dafür bilden, dass die Schweiz ihre Sicherheitspolitik und ihre Sicherheitsinstrumente gemäss den gewandelten Verhältnissen und Bedürfnissen anpassen und weiterentwickeln kann. Er soll einen umfassenden Katalog der nationalen Sicherheitsinteressen formulieren, die Eckwerte für die Optimierung des nationalen Sicherheitsverbundes setzen und die Grundlage für einen integralen Ansatz in der schweizerischen Friedensförderung bilden.</p><p>Nach meiner Ansicht müsste der neue sicherheitspolitische Bericht folgenden Punkten gerecht werden:</p><p>- Ein Katalog der nationalen Sicherheitsinteressen soll einem umfassenderen Sicherheitsverständnis gerecht werden, welches neben dem Schutz des Landes und seiner Bevölkerung vor Gefahren, die von aussen oder innen kommen können, auch die existenzielle soziale und politische Sicherheit sowie das wirtschaftliche Überleben der Schweiz als Ziele formulieren.</p><p>- In der Friedensförderung muss über den Kooperationsansatz mit anderen Staaten und Organisationen hinausgegangen werden. Denn die Europäische Union hat sich erst ab 1999 mit der "Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik" (ESVP) zum wichtigsten Sicherheitsakteur in unserem Umfeld entwickelt. Die Interessen und Optionen der Schweiz gegenüber der ESVP sind deshalb zu klären.</p><p>- Der Sipol B 2000 wurde rund zwei Jahre vor den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf die USA veröffentlicht und identifiziert den Terrorismus lediglich als eine von vielen asymmetrischen Bedrohungsformen, nicht aber als die heute betreffend Eintretenswahrscheinlichkeit und Auswirkungen wahrscheinlich grösste Gefahr.</p><p>- Weiter müssen die existenziellen Sicherheitsrisiken des Klimawandels für die Schweiz abgewogen und das latente Risiko einer Pandemie richtig gewichtet werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf parlamentarische Vorstösse und Initiativen (Interpellation der freisinnig-demokratischen Fraktion 06.3471, Sicherheitspolitik. Entwicklungsschritt 2008-2011; Interpellation Leumann 06.3472, Sicherheitspolitik. Entwicklungsschritt 2008-2011; parlamentarische Initiative der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 06.447, Strategiebericht als Grundlage der Sicherheitspolitik der Schweiz) mehrmals seine Bereitschaft erklärt, einmal pro Legislatur die sicherheitspolitische Strategie zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten. Wenn die Überprüfung des vorliegenden sicherheitspolitischen Berichtes einen umfassenden Anpassungsbedarf aufzeigt, ist ein neuer Bericht nötig; wenn nur punktuelle Anpassungen erforderlich sind, kann der vorliegende Bericht aktualisiert und allenfalls erweitert werden. Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament 2009 oder 2010 diesen Bericht zu unterbreiten.</p><p>Die Frage der Definitionsbreite der Sicherheitspolitik wird Gegenstand der Überprüfung sein. Die vielfachen Verknüpfungen zwischen Politikbereichen sprechen für eine breite Definition. Die Notwendigkeit, die Gesamtpolitik in bewältigbare Bereiche zu unterteilen, ist umgekehrt ein Argument für eine etwas engere Definition, in der z. B. die soziale Sicherheit nicht unter Sicherheitspolitik subsumiert wird. Die Zerstörung der natürlichen Umwelt stellt aber z. B. ein zunehmendes Risiko für die Sicherheit in vielen Regionen dar, und der Bundesrat ist bereit, im neuen sicherheitspolitischen Bericht auch solche Sicherheitsrisiken, welche die fortschreitende Umweltzerstörung und insbesondere der Klimawandel bewirken, zu berücksichtigen.</p><p>Die Eckwerte des Berichtes - und damit der Sicherheitspolitik selber - werden definitiv noch zu bestimmen sein. Es ist aber aus derzeitiger Sicht davon auszugehen, dass sie sich nicht fundamental von jenen des Sipol B 2000 unterscheiden werden. Eine echte Alternative zur sicherheitspolitischen Kooperation ist weder im Inland noch im Verhältnis zum Ausland erkennbar: Im Innern erfordert schon allein der Föderalismus einen solchen Ansatz; in den Beziehungen zu internationalen Organisationen liegt jenseits der Kooperation allein die Mitgliedschaft.</p><p>Je detaillierter eine Darstellung der sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz ist, umso mehr ist sie zeitgebunden; wenn man für eine gewisse Zeit gültige Interessen definieren will, müssen diese notwendigerweise etwas abstrakter formuliert werden. Der Bericht wird einen Kompromiss zwischen diesen Anliegen anstreben.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Beschreibung der Bedrohungen und Gefahren den neuen Gegebenheiten anzupassen ist. Hinsichtlich der Bedrohung durch den Terrorismus hat der Bundesrat schon in seiner Lage- und Gefährdungsanalyse der Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 am 26. Juni 2002 an das Parlament eine aktualisierte Standortbestimmung vorgenommen. In seiner Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit vom 15. Juni 2007 unterbreitete er dem Parlament eine Reihe von Massnahmen zur verbesserten Früherkennung bei schwerwiegenden Gefahren, welche die innere Sicherheit der Schweiz bedrohen. Teil der Lagefortschreibung aus polizeilicher Sicht ist auch der jährlich vom Bundesamt für Polizei publizierte Bericht innere Sicherheit Schweiz. Weiter hat der Bundesrat in der Botschaft über Änderungen der Armeeorganisation und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (Rechtliche Anpassungen zur Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008-2011 der Armee) vom 31. Mai 2006 eine erste Analyse über den Wandel in den Bedrohungen und Gefahren seit 1999 aus der Sicht der Armee vorgenommen. Bezüglich des Verhältnisses zur Europäischen Union (EU) und zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) hat er mehrmals ausgeführt, dass eine Kooperation möglich ist, wo sie im gegenseitigen Interesse liegt. Für eine darüber hinausgehende permanente Kooperation - wie sie in Bezug auf die Nato von der Partnerschaft für den Frieden ermöglicht wird - besteht aber derzeit keine Grundlage. Die Option eines Rahmenabkommens mit der EU über die Teilnahme an Aktionen der ESVP wird geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der geltende sicherheitspolitische Bericht stammt aus dem Jahr 1999 (Sipol B 2000). In der Zwischenzeit haben sich die Verhältnisse und Gefahren stark verändert. Ist der Bundesrat bereit und, wenn ja, in welchem Zeitraum und mit welchen Eckwerten, einen neuen sicherheitspolitischen Bericht auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen?</p>
- Neuer sicherheitspolitischer Bericht
Back to List