Psychische Gesundheit. Koordinierte Massnahmen zugunsten der Bevölkerung

ShortId
07.3654
Id
20073654
Updated
28.07.2023 08:39
Language
de
Title
Psychische Gesundheit. Koordinierte Massnahmen zugunsten der Bevölkerung
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitsförderung;IV-Rente;Koordination;Beziehung Bund-Kanton;psychische Krankheit
1
  • L04K01050107, psychische Krankheit
  • L04K01050507, Gesundheitsförderung
  • L04K08020314, Koordination
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L05K0104010303, IV-Rente
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Fast 50 Prozent aller Menschen in der Schweiz erkranken im Verlaufe ihres Lebens mindestens einmal an einer psychischen Erkrankung, welche die Bewältigung des familiären oder beruflichen Alltages beeinträchtigt oder gar mit einem Verlust an Lebensjahren verbunden ist. Die Hälfte dieser Erkrankungen manifestiert sich ein erstes Mal bis zum 14. Lebensjahr, der Grossteil bis zu dem 26. Lebensjahr und damit während der für die Persönlichkeitsfindung und -entwicklung kritischen Phase. Wer als Jugendlicher an einer psychischen Erkrankung leidet, besitzt ein acht- bis zehnfach erhöhtes Risiko, im Erwerbsalter eine IV-Rente zu beziehen. Diese Zahlen finden sich in Bestandesaufnahmen und Daten zur psychiatrischen Epidemiologie in der Schweiz.</p><p>Die Zahl der IV-Bezüger und -Bezügerinnen hat sich zwischen 1986 und 1998 um über 50 Prozent erhöht; über 100 Prozent zugenommen haben dabei die Verrentungen aufgrund von psychischen Gebrechen. Die Wahrscheinlichkeit, eine IV-Rente im erwerbsfähigen Alter zu beziehen, lag 2006 bei 5,4 Prozent; seit 1992 hat sie sich um gut einen Drittel erhöht. Das durchschnittliche jährliche Rentenwachstum infolge psychischer Gebrechen liegt seit 1997 sogar bei 8 Prozent (Vergleich Geburtsgebrechen: 1 Prozent). 40 Prozent der Neuberentungen erfolgten 2005 aus psychischen Gründen. </p><p>Die sprunghaft angestiegene Zahl der IV-Renten aus psychischen Gründen ist ein Symptom und nur die Spitze des Eisberges. In Berücksichtigung der Folgeprobleme psychischer Erkrankungen auf individueller, familiärer und volkswirtschaftlicher Ebene (Produktionsausfälle, Taggelder, IV-Renten) ist ein koordiniertes und rasches Handeln angezeigt. Verwiesen sei an dieser Stelle auf die parlamentarischen Vorstösse Gutzwiller 07.3249, Bruderer 06.3370 und Widmer 02.3251. Dennoch ist die Koordination der "psychischen Gesundheit" zurzeit weder als Schwerpunkt- noch als Querschnittsaufgabe des Bundes erkennbar.</p><p>Mit Blick auf die direkten und indirekten jährlichen Folgekosten psychischer Erkrankungen von mehreren Milliarden Franken wird eine verbesserte Koordination fast sicher zu grossen Einsparungen führen.</p>
  • <p>1. Aufgrund der gegenwärtigen Kompetenzordnung beschränkt sich die Koordinationskompetenz des Bundes auf den Informationsaustausch, den Wissenstransfer und die Vernetzung, da der Bund weder für die Informationstätigkeit noch für die Lancierung von Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit über die notwendigen spezialgesetzlichen Grundlagen verfügt. Der Bundesrat hat in diesem Sinne am 8. Juni 2007 zur Motion Gutzwiller 07.3249, "Psychische Gesundheit der Bevölkerung. Nachhaltige Massnahmen", Stellung genommen und dementsprechend deren Ablehnung beantragt. </p><p>Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern am 28. September 2007 den Auftrag erteilt, bis im Herbst 2008 einen Vorentwurf für neue gesetzliche Bestimmungen zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung zu erarbeiten. Die Prävention von psychischen Krankheiten wie auch die Förderung der psychischen Gesundheit - soweit aufgrund der bestehenden Verfassungsbestimmungen (insbesondere Art. 118 BV) möglich - werden ein zentrales Thema im Vorentwurf sein.</p><p>2. Gemäss der gegenwärtigen Kompetenzordnung ist es im Grundsatz Aufgabe der Kantone, konkrete Programme und Projekte zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Prävention von psychischen Krankheiten durchzuführen. Der Bund wird in der Legislaturperiode 2008-2011 folgende Massnahmen weiterführen:</p><p>- Aufarbeitung relevanter Informationen zur psychischen Gesundheit gemäss Leistungsauftrag an das Schweizerische Gesundheitsobservatorium; dazu zählen: ein regelmässiges Monitoring der psychischen Gesundheit, Krankheit und Behinderung, die Publikation von vertiefenden Schwerpunktberichten zu ausgewählten Aspekten der psychischen Gesundheit sowie Mandatsaufgaben im Auftrag von Bund und Kantonen;</p><p>- Weiterführung des Projektes "Eltern und Schule stärken Kinder" (ESSKI) mit den Zielen der Weiterentwicklung, Umsetzung und Dissemination (Laufzeit bis 2010) im Rahmen des vom Bundesamt für Gesundheit getragenen Netzwerkes "bildung und gesundheit";</p><p>- Weiterführung bestehender Massnahmen zur Risikoreduktion von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben;</p><p>- Weiterentwicklung des Bündnisses gegen Depression in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren;</p><p>- Umsetzung der Massnahmen zum Arbeitsplatzerhalt von Personen mit psychisch bedingten Leistungseinschränkungen und zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Personen, die aufgrund psychischer Probleme aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden sind (Integrationsmassnahmen gemäss 5. IVG-Revision);</p><p>- Fortführung der laufenden Untersuchungen im Rahmen des Forschungsprogramms zur Invalidenversicherung (Laufzeit bis 2009) wie z. B. Dossieranalyse zur differenzierteren Klärung der Hintergründe psychischer Invalidisierung und Projekt über Disability Management in den Betrieben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat bereit, seine Koordinationskompetenz zu nutzen, um in Zusammenarbeit mit den Kantonen:</p><p>1. die Bevölkerung über die Bedeutung der psychischen Gesundheit für eine gesunde und leistungsfähige Entwicklung zu informieren und gesundheitsförderliche und präventive Massnahmen zu fördern und zu verbessern?</p><p>2. 2008-2011 die psychische Gesundheit als Querschnittsaufgabe des Bundesamtes für Gesundheit in bestehende und geplante Programme zu integrieren bzw. diese zu ergänzen?</p>
  • Psychische Gesundheit. Koordinierte Massnahmen zugunsten der Bevölkerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fast 50 Prozent aller Menschen in der Schweiz erkranken im Verlaufe ihres Lebens mindestens einmal an einer psychischen Erkrankung, welche die Bewältigung des familiären oder beruflichen Alltages beeinträchtigt oder gar mit einem Verlust an Lebensjahren verbunden ist. Die Hälfte dieser Erkrankungen manifestiert sich ein erstes Mal bis zum 14. Lebensjahr, der Grossteil bis zu dem 26. Lebensjahr und damit während der für die Persönlichkeitsfindung und -entwicklung kritischen Phase. Wer als Jugendlicher an einer psychischen Erkrankung leidet, besitzt ein acht- bis zehnfach erhöhtes Risiko, im Erwerbsalter eine IV-Rente zu beziehen. Diese Zahlen finden sich in Bestandesaufnahmen und Daten zur psychiatrischen Epidemiologie in der Schweiz.</p><p>Die Zahl der IV-Bezüger und -Bezügerinnen hat sich zwischen 1986 und 1998 um über 50 Prozent erhöht; über 100 Prozent zugenommen haben dabei die Verrentungen aufgrund von psychischen Gebrechen. Die Wahrscheinlichkeit, eine IV-Rente im erwerbsfähigen Alter zu beziehen, lag 2006 bei 5,4 Prozent; seit 1992 hat sie sich um gut einen Drittel erhöht. Das durchschnittliche jährliche Rentenwachstum infolge psychischer Gebrechen liegt seit 1997 sogar bei 8 Prozent (Vergleich Geburtsgebrechen: 1 Prozent). 40 Prozent der Neuberentungen erfolgten 2005 aus psychischen Gründen. </p><p>Die sprunghaft angestiegene Zahl der IV-Renten aus psychischen Gründen ist ein Symptom und nur die Spitze des Eisberges. In Berücksichtigung der Folgeprobleme psychischer Erkrankungen auf individueller, familiärer und volkswirtschaftlicher Ebene (Produktionsausfälle, Taggelder, IV-Renten) ist ein koordiniertes und rasches Handeln angezeigt. Verwiesen sei an dieser Stelle auf die parlamentarischen Vorstösse Gutzwiller 07.3249, Bruderer 06.3370 und Widmer 02.3251. Dennoch ist die Koordination der "psychischen Gesundheit" zurzeit weder als Schwerpunkt- noch als Querschnittsaufgabe des Bundes erkennbar.</p><p>Mit Blick auf die direkten und indirekten jährlichen Folgekosten psychischer Erkrankungen von mehreren Milliarden Franken wird eine verbesserte Koordination fast sicher zu grossen Einsparungen führen.</p>
    • <p>1. Aufgrund der gegenwärtigen Kompetenzordnung beschränkt sich die Koordinationskompetenz des Bundes auf den Informationsaustausch, den Wissenstransfer und die Vernetzung, da der Bund weder für die Informationstätigkeit noch für die Lancierung von Präventions- und Gesundheitsförderungsmassnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit über die notwendigen spezialgesetzlichen Grundlagen verfügt. Der Bundesrat hat in diesem Sinne am 8. Juni 2007 zur Motion Gutzwiller 07.3249, "Psychische Gesundheit der Bevölkerung. Nachhaltige Massnahmen", Stellung genommen und dementsprechend deren Ablehnung beantragt. </p><p>Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern am 28. September 2007 den Auftrag erteilt, bis im Herbst 2008 einen Vorentwurf für neue gesetzliche Bestimmungen zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung zu erarbeiten. Die Prävention von psychischen Krankheiten wie auch die Förderung der psychischen Gesundheit - soweit aufgrund der bestehenden Verfassungsbestimmungen (insbesondere Art. 118 BV) möglich - werden ein zentrales Thema im Vorentwurf sein.</p><p>2. Gemäss der gegenwärtigen Kompetenzordnung ist es im Grundsatz Aufgabe der Kantone, konkrete Programme und Projekte zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Prävention von psychischen Krankheiten durchzuführen. Der Bund wird in der Legislaturperiode 2008-2011 folgende Massnahmen weiterführen:</p><p>- Aufarbeitung relevanter Informationen zur psychischen Gesundheit gemäss Leistungsauftrag an das Schweizerische Gesundheitsobservatorium; dazu zählen: ein regelmässiges Monitoring der psychischen Gesundheit, Krankheit und Behinderung, die Publikation von vertiefenden Schwerpunktberichten zu ausgewählten Aspekten der psychischen Gesundheit sowie Mandatsaufgaben im Auftrag von Bund und Kantonen;</p><p>- Weiterführung des Projektes "Eltern und Schule stärken Kinder" (ESSKI) mit den Zielen der Weiterentwicklung, Umsetzung und Dissemination (Laufzeit bis 2010) im Rahmen des vom Bundesamt für Gesundheit getragenen Netzwerkes "bildung und gesundheit";</p><p>- Weiterführung bestehender Massnahmen zur Risikoreduktion von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben;</p><p>- Weiterentwicklung des Bündnisses gegen Depression in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren;</p><p>- Umsetzung der Massnahmen zum Arbeitsplatzerhalt von Personen mit psychisch bedingten Leistungseinschränkungen und zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Personen, die aufgrund psychischer Probleme aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden sind (Integrationsmassnahmen gemäss 5. IVG-Revision);</p><p>- Fortführung der laufenden Untersuchungen im Rahmen des Forschungsprogramms zur Invalidenversicherung (Laufzeit bis 2009) wie z. B. Dossieranalyse zur differenzierteren Klärung der Hintergründe psychischer Invalidisierung und Projekt über Disability Management in den Betrieben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat bereit, seine Koordinationskompetenz zu nutzen, um in Zusammenarbeit mit den Kantonen:</p><p>1. die Bevölkerung über die Bedeutung der psychischen Gesundheit für eine gesunde und leistungsfähige Entwicklung zu informieren und gesundheitsförderliche und präventive Massnahmen zu fördern und zu verbessern?</p><p>2. 2008-2011 die psychische Gesundheit als Querschnittsaufgabe des Bundesamtes für Gesundheit in bestehende und geplante Programme zu integrieren bzw. diese zu ergänzen?</p>
    • Psychische Gesundheit. Koordinierte Massnahmen zugunsten der Bevölkerung

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