Masseneinwanderung dank Blue Card der EU?

ShortId
07.3657
Id
20073657
Updated
27.07.2023 20:46
Language
de
Title
Masseneinwanderung dank Blue Card der EU?
AdditionalIndexing
2811;15;Terrorismus;Mali;Fundamentalismus;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Arbeitserlaubnis;Kontrolle der Zuwanderungen;Berufswanderung;Fremdarbeiter/in;Facharbeiter/in;Islam
1
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
  • L04K01060202, Islam
  • L04K08020208, Fundamentalismus
  • L06K070202020102, Facharbeiter/in
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L05K0304050202, Mali
  • L04K01080302, Berufswanderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) gewährt grundsätzlich nur Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten Anspruch auf Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. Auf Drittstaatsangehörige hat das FZA demnach keinen direkten Einfluss. Auf die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen in die Schweiz, die in der EU wohnen, kommt das FZA indirekt zur Anwendung, wenn sie als Familienangehörige eines EU-Bürgers in die Schweiz ziehen (Familiennachzug). Die berechtigten Personen werden durch das FZA definiert; die Familienbeziehung muss vor der Einreise in die Schweiz bestanden haben und in der EU gelebt worden sein.</p><p>2. Selbst wenn die Blue Card zu dem von der EU gewünschten Ziel führen und viele gut und hochqualifizierte Drittstaatsangehörige in die EU locken sollte, dürfte für Schweizer Unternehmen der Bedarf an qualifiziertem Personal aus Drittstaaten auch für die nächsten Jahre gedeckt werden können. Nach wie vor werden für die Wahl des Ziellandes das Lohnniveau und die Lebensqualität eine hohe Bedeutung behalten.</p><p>Es scheint unwahrscheinlich, dass die Blue Card zu einer wesentlichen Erhöhung des Arbeitskräfteangebotes auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt führen wird. Solange Drittstaatsangehörige nicht im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz ziehen (Punkt 1), bleibt ihr Zugang sowohl nach bisherigem wie auch nach neuem Ausländerrecht begrenzt. Die Tatsache, dass die künftigen Inhaber einer Blue Card über einen attraktiven Arbeitsplatz in der EU verfügen werden, dürfte die Bereitschaft zu einem Wegzug in die Schweiz eher verringern.</p><p>3. Bestehen konkrete Hinweise darauf, dass eine ausländische Person eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die Sicherheit oder die Gesundheit darstellen könnte, so kann dieser Person die Einreise verweigert oder sie kann ausgewiesen werden. Dies gilt für alle ausländischen Personen, auch für EU-Bürger, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Aufenthaltsstatus. Der Handlungsspielraum der Schweiz wird in diesem Bereich weder durch das FZA noch durch die Blue Card eingeengt; die Massnahmen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit können beibehalten werden.</p><p>4. In Mali (Bamako) liegt ein "Zentrum für Migrationsmanagement" der EU. Dieses hat, im Unterschied zur Blue Card, primär zum Ziel, die irreguläre Migration einzudämmen. So sollen Migrationswillige auf die Risiken und Nachteile einer illegalen Auswanderung nach Europa sowie auf Möglichkeiten einer legalen Migration, namentlich in der Region, aufmerksam gemacht werden.</p><p>Die Blue Card hat ein anderes Ziel. Mit der Blue Card strebt die EU eine Steigerung der Attraktivität für international umworbene Fachkräfte aus der ganzen Welt an.</p><p>5. Eine Blue Card sollen gemäss Entwurf der EU-Kommission nur gut qualifizierte Fachkräfte erhalten, denen für mindestens ein Jahr ein Arbeitsplatz angeboten wird. Ihr Gehalt muss mindestens das Dreifache des Mindestlohns im Zielland betragen. Die Blue Card dürfte somit nicht zu einem Überschuss an "billigen" Arbeitskräften in der EU führen. Zudem haben die bisherigen Erfahrungen mit dem FZA gezeigt, dass die Zuwanderung aus dem EU-Raum in erster Linie durch die Konjunkturlage in der Schweiz und den Bedarf der Wirtschaft bestimmt wurde.</p><p>Beim Konzept der Blue Card handelt es sich zurzeit um einen Vorschlag der EU-Kommission. Die tatsächlichen Auswirkungen der Blue Card auf den schweizerischen Arbeitsmarkt werden in erster Linie von der Umsetzung der definitiven Vorlage durch die EU-Mitgliedstaaten abhängen. Gemäss heutigem Kenntnisstand ist jedoch davon auszugehen, dass der EU-interne Vorschlag nur beschränkten Einfluss auf den schweizerischen Arbeitsmarkt haben wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit einer sogenannten Blue Card plant die EU, Millionen "hochqualifizierter" Arbeitskräfte aus Asien und Afrika in den EU-Raum zu holen. Im westafrikanischen Staat Mali (90 Prozent muslimisch) wurde bereits das erste Job-Center eröffnet. Diese Wende in der europäischen Einwanderungspolitik wird zu einem massiven Anstieg des nichteuropäischen und muslimischen Bevölkerungsanteiles innerhalb der EU führen.</p><p>Im Hinblick auf das mögliche Referendum zur definitiven Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. In welcher Form gelten die mit der EU ausgehandelten Bestimmungen bezüglich Personenfreizügigkeit auch für Blue-Card-Einwanderer in die EU, welchen in der EU nach fünf Jahren Aufenthalt ein Bleiberecht eingeräumt wird?</p><p>2. Was für Auswirkungen auf den Schweizer Arbeitsmarkt erwartet der Bundesrat als Folge dieser Ausländermassenrekrutierung der EU aus Nicht-EU-Ländern?</p><p>3. Könnten aus der zu erwartenden Massenzuwanderung vor allem aus der islamischen Welt in die EU nicht auch Sicherheitsrisiken für die Schweiz entstehen? Wie will der Bundesrat verhindern, dass mit dieser Zuwanderung nach Westeuropa nicht auch islamische Fundamentalisten und Terroristen in die EU und - "dank" Personenfreizügigkeit - wohl auch in die Schweiz gelangen?</p><p>4. Wenn es der EU wirklich um die Anwerbung "hochqualifizierter" Arbeitskräfte geht, warum rekrutiert sie dann vorwiegend in Ländern mit tiefem Bildungsniveau, wie beispielsweise Mali?</p><p>5. Wird der zu erwartende Überschuss an billigen Arbeitskräften in der EU nicht dazu führen, dass noch mehr Europäer (beispielsweise aus Deutschland) auf den Schweizer Arbeitsmarkt ausweichen werden, als dies heute bereits der Fall ist?</p>
  • Masseneinwanderung dank Blue Card der EU?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) gewährt grundsätzlich nur Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten Anspruch auf Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. Auf Drittstaatsangehörige hat das FZA demnach keinen direkten Einfluss. Auf die Einwanderung von Drittstaatsangehörigen in die Schweiz, die in der EU wohnen, kommt das FZA indirekt zur Anwendung, wenn sie als Familienangehörige eines EU-Bürgers in die Schweiz ziehen (Familiennachzug). Die berechtigten Personen werden durch das FZA definiert; die Familienbeziehung muss vor der Einreise in die Schweiz bestanden haben und in der EU gelebt worden sein.</p><p>2. Selbst wenn die Blue Card zu dem von der EU gewünschten Ziel führen und viele gut und hochqualifizierte Drittstaatsangehörige in die EU locken sollte, dürfte für Schweizer Unternehmen der Bedarf an qualifiziertem Personal aus Drittstaaten auch für die nächsten Jahre gedeckt werden können. Nach wie vor werden für die Wahl des Ziellandes das Lohnniveau und die Lebensqualität eine hohe Bedeutung behalten.</p><p>Es scheint unwahrscheinlich, dass die Blue Card zu einer wesentlichen Erhöhung des Arbeitskräfteangebotes auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt führen wird. Solange Drittstaatsangehörige nicht im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz ziehen (Punkt 1), bleibt ihr Zugang sowohl nach bisherigem wie auch nach neuem Ausländerrecht begrenzt. Die Tatsache, dass die künftigen Inhaber einer Blue Card über einen attraktiven Arbeitsplatz in der EU verfügen werden, dürfte die Bereitschaft zu einem Wegzug in die Schweiz eher verringern.</p><p>3. Bestehen konkrete Hinweise darauf, dass eine ausländische Person eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die Sicherheit oder die Gesundheit darstellen könnte, so kann dieser Person die Einreise verweigert oder sie kann ausgewiesen werden. Dies gilt für alle ausländischen Personen, auch für EU-Bürger, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Aufenthaltsstatus. Der Handlungsspielraum der Schweiz wird in diesem Bereich weder durch das FZA noch durch die Blue Card eingeengt; die Massnahmen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit können beibehalten werden.</p><p>4. In Mali (Bamako) liegt ein "Zentrum für Migrationsmanagement" der EU. Dieses hat, im Unterschied zur Blue Card, primär zum Ziel, die irreguläre Migration einzudämmen. So sollen Migrationswillige auf die Risiken und Nachteile einer illegalen Auswanderung nach Europa sowie auf Möglichkeiten einer legalen Migration, namentlich in der Region, aufmerksam gemacht werden.</p><p>Die Blue Card hat ein anderes Ziel. Mit der Blue Card strebt die EU eine Steigerung der Attraktivität für international umworbene Fachkräfte aus der ganzen Welt an.</p><p>5. Eine Blue Card sollen gemäss Entwurf der EU-Kommission nur gut qualifizierte Fachkräfte erhalten, denen für mindestens ein Jahr ein Arbeitsplatz angeboten wird. Ihr Gehalt muss mindestens das Dreifache des Mindestlohns im Zielland betragen. Die Blue Card dürfte somit nicht zu einem Überschuss an "billigen" Arbeitskräften in der EU führen. Zudem haben die bisherigen Erfahrungen mit dem FZA gezeigt, dass die Zuwanderung aus dem EU-Raum in erster Linie durch die Konjunkturlage in der Schweiz und den Bedarf der Wirtschaft bestimmt wurde.</p><p>Beim Konzept der Blue Card handelt es sich zurzeit um einen Vorschlag der EU-Kommission. Die tatsächlichen Auswirkungen der Blue Card auf den schweizerischen Arbeitsmarkt werden in erster Linie von der Umsetzung der definitiven Vorlage durch die EU-Mitgliedstaaten abhängen. Gemäss heutigem Kenntnisstand ist jedoch davon auszugehen, dass der EU-interne Vorschlag nur beschränkten Einfluss auf den schweizerischen Arbeitsmarkt haben wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit einer sogenannten Blue Card plant die EU, Millionen "hochqualifizierter" Arbeitskräfte aus Asien und Afrika in den EU-Raum zu holen. Im westafrikanischen Staat Mali (90 Prozent muslimisch) wurde bereits das erste Job-Center eröffnet. Diese Wende in der europäischen Einwanderungspolitik wird zu einem massiven Anstieg des nichteuropäischen und muslimischen Bevölkerungsanteiles innerhalb der EU führen.</p><p>Im Hinblick auf das mögliche Referendum zur definitiven Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. In welcher Form gelten die mit der EU ausgehandelten Bestimmungen bezüglich Personenfreizügigkeit auch für Blue-Card-Einwanderer in die EU, welchen in der EU nach fünf Jahren Aufenthalt ein Bleiberecht eingeräumt wird?</p><p>2. Was für Auswirkungen auf den Schweizer Arbeitsmarkt erwartet der Bundesrat als Folge dieser Ausländermassenrekrutierung der EU aus Nicht-EU-Ländern?</p><p>3. Könnten aus der zu erwartenden Massenzuwanderung vor allem aus der islamischen Welt in die EU nicht auch Sicherheitsrisiken für die Schweiz entstehen? Wie will der Bundesrat verhindern, dass mit dieser Zuwanderung nach Westeuropa nicht auch islamische Fundamentalisten und Terroristen in die EU und - "dank" Personenfreizügigkeit - wohl auch in die Schweiz gelangen?</p><p>4. Wenn es der EU wirklich um die Anwerbung "hochqualifizierter" Arbeitskräfte geht, warum rekrutiert sie dann vorwiegend in Ländern mit tiefem Bildungsniveau, wie beispielsweise Mali?</p><p>5. Wird der zu erwartende Überschuss an billigen Arbeitskräften in der EU nicht dazu führen, dass noch mehr Europäer (beispielsweise aus Deutschland) auf den Schweizer Arbeitsmarkt ausweichen werden, als dies heute bereits der Fall ist?</p>
    • Masseneinwanderung dank Blue Card der EU?

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