Übergeordnete nationale Strategie einer Kinder- und Jugendpolitik

ShortId
07.3664
Id
20073664
Updated
14.11.2025 07:04
Language
de
Title
Übergeordnete nationale Strategie einer Kinder- und Jugendpolitik
AdditionalIndexing
28;junger Mensch;Jugendarbeit;parlamentarischer Vorstoss;Jugendschutz;Koordination;Kind;Finanzierung
1
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L04K08020314, Koordination
  • L04K01040205, Jugendarbeit
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Bundesverfassung ist festgehalten, dass Jugendliche nach ihren Fähigkeiten in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen und kulturellen und politischen Integration unterstützt werden (Art. 41 Abs. 1f und g BV). </p><p>Bund und Kantone sind im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben für die besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen (Art. 67 Abs. 1 BV) zuständig. </p><p>Zudem hat die Schweiz 1997 als letztes Land in Europa die Uno-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Es liegt in der Verantwortung des Bundes, diese verfassungsmässigen Rechte zu garantieren und die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. </p><p>Neben der aktuellen Bearbeitung der Motion Janiak 00.3469, welche ein Rahmengesetz für die schweizerische Kinder- und Jugendpolitik fordert, sind verschiedene Vorstösse aus den eidgenössischen Räten hängig, die in einem engeren Zusammenhang mit den Anliegen der Motion Janiak stehen. Es ist zu unterscheiden zwischen:</p><p>- Vorstössen zu Strukturen und Grundlagen: parlamentarische Initiative Amherd Viola 07.402, Motion Amherd Viola 07.3033, Motion Fehr Jacqueline 03.3599, Interpellation Simoneschi-Cortesi 05.3126;</p><p>- Vorstössen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Motion Wyss 00.3400, Postulat Galladé 05.3885;</p><p>- Vorstössen zum Kinder- und Jugendschutz: Motion Hubmann 07.3119, Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates 03.3188;</p><p>- Vorstössen zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in kinder- und jugendrelevanten Bereichen: parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline 05.431, Motion Savary 05.3882, Parlamentarische Initiative Vermot-Mangold 06.419 sowie eine grosse Anzahl von Vorstössen im Bereich Jugend und Gewalt und Jugendschutz.</p>
  • <p>Die als Postulat überwiesene Motion Janiak 00.3469, "Rahmengesetz zur schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik", auf welche die Motionärin Bezug nimmt, verlangt ein Rahmengesetz, welches Grundlagen für eine besser koordinierte schweizerische Kinder- und Jugendpolitik schaffen soll. Inzwischen wurden weitere parlamentarische Vorstösse eingereicht, die in einem engen Zusammenhang mit diesem Postulat stehen und einzelne strukturelle sowie inhaltliche Teilaspekte einer schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik thematisieren.</p><p>Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), welches mit seinem Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft für die Fragen der Kinder- und Jugendpolitik zuständig ist, hat zur Erfüllung des Postulates Janiak fünf Expertenberichte erstellen lassen. Diese wurden einer Partizipationsgruppe, bestehend aus Bundes- und kantonalen Stellen, der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen sowie den Dachorganisationen der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit zur Stellungnahme unterbreitet. Die Berichte umfassen folgende Themenbereiche:</p><p>- Kinder- und Jugendpolitik im Kontext der Generationenpolitik;</p><p>- Rechtliche Rahmenbedingungen und Lücken im Bereich der Schweizer Kinder- und Jugendpolitik;</p><p>- Probleme und Erwartungen der Kantone;</p><p>- Anpassungsbedarf Jugendförderungsgesetz;</p><p>- Möglichkeiten und Grenzen der gesellschaftlichen und politischen Partizipation.</p><p>Darauf basierend erarbeitet das BSV gegenwärtig den Schlussbericht mit Vorschlägen und Empfehlungen. Das Eidgenössische Departement des Innern wird dem Bundesrat den Bericht zusammen mit Anträgen zum weiteren Vorgehen im ersten Quartal 2008 unterbreiten. Dieser Bericht kann als Strategie des Bundesrates betrachtet werden. Damit erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motionärin als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die vorliegenden Vorstösse im Kinder- und Jugendbereich zu überprüfen und in einer übergeordneten gesamtschweizerischen Strategie einer Kinder- und Jugendpolitik zusammenzufassen. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, inhaltliche Aussagen zu einer wirkungsvollen schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik zu formulieren und eine nationale Steuerung auf Bundes- und Kantonsebene sicherzustellen. Für die Umsetzung ist zu prüfen, ob und welche gesetzlichen Grundlagen notwendig sind. Zudem stellt der Bund die notwendigen Mittel zur Umsetzung einer wirkungsvollen schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik zur Verfügung. </p><p>Diese Forderungen sind in der aktuellen Bearbeitung der Motion Janiak 00.3469 vom 27. September 2000 durch das BSV zu berücksichtigen.</p>
  • Übergeordnete nationale Strategie einer Kinder- und Jugendpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Bundesverfassung ist festgehalten, dass Jugendliche nach ihren Fähigkeiten in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen und kulturellen und politischen Integration unterstützt werden (Art. 41 Abs. 1f und g BV). </p><p>Bund und Kantone sind im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben für die besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen (Art. 67 Abs. 1 BV) zuständig. </p><p>Zudem hat die Schweiz 1997 als letztes Land in Europa die Uno-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Es liegt in der Verantwortung des Bundes, diese verfassungsmässigen Rechte zu garantieren und die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. </p><p>Neben der aktuellen Bearbeitung der Motion Janiak 00.3469, welche ein Rahmengesetz für die schweizerische Kinder- und Jugendpolitik fordert, sind verschiedene Vorstösse aus den eidgenössischen Räten hängig, die in einem engeren Zusammenhang mit den Anliegen der Motion Janiak stehen. Es ist zu unterscheiden zwischen:</p><p>- Vorstössen zu Strukturen und Grundlagen: parlamentarische Initiative Amherd Viola 07.402, Motion Amherd Viola 07.3033, Motion Fehr Jacqueline 03.3599, Interpellation Simoneschi-Cortesi 05.3126;</p><p>- Vorstössen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Motion Wyss 00.3400, Postulat Galladé 05.3885;</p><p>- Vorstössen zum Kinder- und Jugendschutz: Motion Hubmann 07.3119, Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates 03.3188;</p><p>- Vorstössen zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in kinder- und jugendrelevanten Bereichen: parlamentarische Initiative Fehr Jacqueline 05.431, Motion Savary 05.3882, Parlamentarische Initiative Vermot-Mangold 06.419 sowie eine grosse Anzahl von Vorstössen im Bereich Jugend und Gewalt und Jugendschutz.</p>
    • <p>Die als Postulat überwiesene Motion Janiak 00.3469, "Rahmengesetz zur schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik", auf welche die Motionärin Bezug nimmt, verlangt ein Rahmengesetz, welches Grundlagen für eine besser koordinierte schweizerische Kinder- und Jugendpolitik schaffen soll. Inzwischen wurden weitere parlamentarische Vorstösse eingereicht, die in einem engen Zusammenhang mit diesem Postulat stehen und einzelne strukturelle sowie inhaltliche Teilaspekte einer schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik thematisieren.</p><p>Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), welches mit seinem Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft für die Fragen der Kinder- und Jugendpolitik zuständig ist, hat zur Erfüllung des Postulates Janiak fünf Expertenberichte erstellen lassen. Diese wurden einer Partizipationsgruppe, bestehend aus Bundes- und kantonalen Stellen, der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen sowie den Dachorganisationen der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit zur Stellungnahme unterbreitet. Die Berichte umfassen folgende Themenbereiche:</p><p>- Kinder- und Jugendpolitik im Kontext der Generationenpolitik;</p><p>- Rechtliche Rahmenbedingungen und Lücken im Bereich der Schweizer Kinder- und Jugendpolitik;</p><p>- Probleme und Erwartungen der Kantone;</p><p>- Anpassungsbedarf Jugendförderungsgesetz;</p><p>- Möglichkeiten und Grenzen der gesellschaftlichen und politischen Partizipation.</p><p>Darauf basierend erarbeitet das BSV gegenwärtig den Schlussbericht mit Vorschlägen und Empfehlungen. Das Eidgenössische Departement des Innern wird dem Bundesrat den Bericht zusammen mit Anträgen zum weiteren Vorgehen im ersten Quartal 2008 unterbreiten. Dieser Bericht kann als Strategie des Bundesrates betrachtet werden. Damit erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motionärin als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die vorliegenden Vorstösse im Kinder- und Jugendbereich zu überprüfen und in einer übergeordneten gesamtschweizerischen Strategie einer Kinder- und Jugendpolitik zusammenzufassen. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, inhaltliche Aussagen zu einer wirkungsvollen schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik zu formulieren und eine nationale Steuerung auf Bundes- und Kantonsebene sicherzustellen. Für die Umsetzung ist zu prüfen, ob und welche gesetzlichen Grundlagen notwendig sind. Zudem stellt der Bund die notwendigen Mittel zur Umsetzung einer wirkungsvollen schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik zur Verfügung. </p><p>Diese Forderungen sind in der aktuellen Bearbeitung der Motion Janiak 00.3469 vom 27. September 2000 durch das BSV zu berücksichtigen.</p>
    • Übergeordnete nationale Strategie einer Kinder- und Jugendpolitik

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