Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in Unterhaltungsmedien

ShortId
07.3665
Id
20073665
Updated
25.06.2025 00:04
Language
de
Title
Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in Unterhaltungsmedien
AdditionalIndexing
12;34;Fernsehen;Bewilligung;Industrie der audiovisuellen Medien;Jugendschutz;Computer;Mobiltelefon;Gewalt
1
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L04K12020306, Industrie der audiovisuellen Medien
  • L04K01010207, Gewalt
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L05K1202050101, Fernsehen
  • L04K12030201, Computer
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Kinder- und Jugendmedienschutz weist in der Schweiz grosse Lücken auf; dies in einer Zeit, in der Kinder und Jugendliche immer mehr mit Gewalt in den Unterhaltungsmedien konfrontiert werden, zum Beispiel am Bildschirm, auf Handys, bei Computerspielen oder Videos. Es braucht einen einheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutz als Beitrag zur Gewaltprävention. Ein wirksamer Kinder- und Jugendmedienschutz setzt auf die Zusammenarbeit von Staat und Privatwirtschaft, also auf die Kooperationsstrategie von Staat und Branchenverbänden, die in anderen Ländern bereits erfolgreich umgesetzt wird. Auch der Bund muss mitwirken, weil er den besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen als Medienkonsumentinnen und -konsumenten Rechnung zu tragen hat (Artikel 97, 67 und 11 BV).</p>
  • <p>Für den Bundesrat ist Kinder- und Jugendschutz sehr wichtig. Um diesen Schutz kontinuierlich zu verbessern, müssen alle erdenklichen Möglichkeiten und Massnahmen in Betracht gezogen werden. Der Bundesrat ist deshalb bereit, die Anliegen des vorliegenden Postulates im Rahmen des Berichts zu den Postulaten Leuthard 03.3298, "Jugendgewalt", und Amherd 06.3646, "Jugendgewalt. Mehr Effizienz und Wirkung in der Prävention", zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zusammen mit den Kantonen eine einheitliche Gesetzgebung für den Kinder- und Jugendmedienschutz zu prüfen, welche folgenden Anliegen Rechnung trägt: </p><p>- Die Beurteilung, welche Inhalte für welches Alter geeignet sind, darf nicht allein der Unterhaltungsindustrie überlassen werden. Der Bund und die Kantone sollen eine nationale Zertifizierungsstelle für Regeln über Altersfreigaben von Medieninhalten und über die Zugänglichkeit von Medien in Kinos, im Handel, über Internet, Mobiltelefonie usw. schaffen. </p><p>- Von dieser Zertifizierungsstelle anerkannte Altersfreigaben und Regeln über die Zugänglichkeit müssen verbindlich sein. </p><p>- Bund und Kantone sollen für alle Medien eine einheitliche Regelung im Kinder- und Jugendmedienschutz erstellen. </p><p>- Bund und Kantone fördern bei Kindern, Jugendlichen und Eltern die Kompetenz im Umgang mit Unterhaltungsmedien.</p>
  • Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in Unterhaltungsmedien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Kinder- und Jugendmedienschutz weist in der Schweiz grosse Lücken auf; dies in einer Zeit, in der Kinder und Jugendliche immer mehr mit Gewalt in den Unterhaltungsmedien konfrontiert werden, zum Beispiel am Bildschirm, auf Handys, bei Computerspielen oder Videos. Es braucht einen einheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutz als Beitrag zur Gewaltprävention. Ein wirksamer Kinder- und Jugendmedienschutz setzt auf die Zusammenarbeit von Staat und Privatwirtschaft, also auf die Kooperationsstrategie von Staat und Branchenverbänden, die in anderen Ländern bereits erfolgreich umgesetzt wird. Auch der Bund muss mitwirken, weil er den besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen als Medienkonsumentinnen und -konsumenten Rechnung zu tragen hat (Artikel 97, 67 und 11 BV).</p>
    • <p>Für den Bundesrat ist Kinder- und Jugendschutz sehr wichtig. Um diesen Schutz kontinuierlich zu verbessern, müssen alle erdenklichen Möglichkeiten und Massnahmen in Betracht gezogen werden. Der Bundesrat ist deshalb bereit, die Anliegen des vorliegenden Postulates im Rahmen des Berichts zu den Postulaten Leuthard 03.3298, "Jugendgewalt", und Amherd 06.3646, "Jugendgewalt. Mehr Effizienz und Wirkung in der Prävention", zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zusammen mit den Kantonen eine einheitliche Gesetzgebung für den Kinder- und Jugendmedienschutz zu prüfen, welche folgenden Anliegen Rechnung trägt: </p><p>- Die Beurteilung, welche Inhalte für welches Alter geeignet sind, darf nicht allein der Unterhaltungsindustrie überlassen werden. Der Bund und die Kantone sollen eine nationale Zertifizierungsstelle für Regeln über Altersfreigaben von Medieninhalten und über die Zugänglichkeit von Medien in Kinos, im Handel, über Internet, Mobiltelefonie usw. schaffen. </p><p>- Von dieser Zertifizierungsstelle anerkannte Altersfreigaben und Regeln über die Zugänglichkeit müssen verbindlich sein. </p><p>- Bund und Kantone sollen für alle Medien eine einheitliche Regelung im Kinder- und Jugendmedienschutz erstellen. </p><p>- Bund und Kantone fördern bei Kindern, Jugendlichen und Eltern die Kompetenz im Umgang mit Unterhaltungsmedien.</p>
    • Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in Unterhaltungsmedien

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