Preise in der Telekommunikation

ShortId
07.3670
Id
20073670
Updated
14.11.2025 08:27
Language
de
Title
Preise in der Telekommunikation
AdditionalIndexing
34;Telekommunikationsindustrie;Wettbewerb;Preisrückgang;Preisunterschied;Mobiltelefon;Ausland;Telekommunikation
1
  • L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
  • L04K12020201, Telekommunikation
  • L04K11050311, Preisunterschied
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L03K100103, Ausland
  • L04K11050501, Preisrückgang
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Obwohl die Preise in der Telekommunikationsbranche schon gesunken sind, zahlen die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Unternehmen immer noch mehr als die Bewohnerinnen und Bewohner der Nachbarländer.</p><p>Erstens liegen die Preise der Mobiltelefonie im Allgemeinen 30 Prozent höher als im europäischen Durchschnitt. Gespräche zwischen Netzen verschiedener Anbieter kosten etwa zehnmal mehr als Gespräche auf demselben Netz. Das hindert den Wettbewerb und bevorteilt den grössten Betreiber, während die Kleineren auf der Verliererseite stehen.</p><p>Zweitens sind die Festnetzpreise 12 Prozent höher als in den angrenzenden Ländern. Zur Zeit der Öffnung der letzten Meile liegt nun der Preis für einen Festanschluss bei 31 Franken, während er in Europa im Durchschnitt 17 Franken beträgt.</p><p>Drittens zahlen die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten auch für die Verwendung von ADSL deutlich mehr als ihre Nachbarn. Hier ist eine schnelle Entscheidung der Wettbewerbskommission gefragt, damit der Grosshandelpreis für ADSL reduziert und so der Preis für die Endkundinnen und -kunden endlich auf das europäische Niveau gesenkt wird.</p>
  • <p>1. Die Europäische Union (EU) führt bei einschlägigen internationalen Preisvergleichen jeweils keine Kaufkraftbereinigungen durch. Die Schweiz übernimmt bei entsprechenden Analysen diese Vorgehensweise.</p><p>Festnetzanschluss: Laut Berichten der EU lag der durchschnittliche Preis für einen Festnetzanschluss in der EU im September 2006 bei rund 15 Euro. Der Anschluss für einen Festnetzanschluss in der Schweiz liegt derzeit bei rund 16 Euro und ist damit vergleichbar mit den EU-Preisen. Dieser Preis wurde vom Bundesrat im Rahmen der Grundversorgung als Preisobergrenze festgelegt und ist abgesehen von der Erhöhung der Mehrwertsteuer seit vielen Jahren unverändert. Betrachtet man die Preise für Gesprächsverbindungen auf dem Festnetz, ist festzustellen, dass in der Schweiz nationale Verbindungen deutlich günstiger und internationale Verbindungen sogar massiv billiger sind als im europäischen Vergleich. </p><p>Mobiltelefonie: Die Mobilfunkpreise in der Schweiz bewegen sich sowohl auf Endkundenebene als auch auf Ebene der Vorleistungspreise über denjenigen der meisten anderen europäischen Länder. Auf der Endkundenseite behauptet sich die historische Anbieterin Swisscom erfolgreich gegen ihre Konkurrentinnen. Dies gilt auch bezüglich der zahlreichen Billigangebote, die zwar einen gewissen Preisdruck ausüben, aber offenbar nur gewisse Käuferschichten anzusprechen vermögen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Bakom zeigt, dass die Kundinnen und Kunden in der Schweiz wenig Wechselbereitschaft bei den Anbietern haben und dass sie mit dem gebotenen Preis-Leistungs-Verhältnis grösstenteils zufrieden sind. Auf der Ebene der Vorleistungspreise können die vergleichsweise hohen Mobilterminierungsgebühren von der zuständigen Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) nur im Klagefall überprüft werden. Bis jetzt wurden alle entsprechenden Klagen vor Erlass einer kostenorientierten Preisfestsetzung durch die Comcom zurückgezogen. In Europa können die Regulatoren diesen Markt von Amtes wegen analysieren und Terminierungsgebühren gegebenenfalls senken (Ex-ante-Regulierung). </p><p>Breitbandzugang (ADSL und Kabelinternet): Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über eine sehr hohe Marktdurchdringung mit Breitbandanschlüssen. Dies ist u. a. dem Infrastrukturwettbewerb zwischen den Kabel-TV-Netzen und dem Telefonnetz der Swisscom zu verdanken. Laut einer Studie des Bakom aus dem Jahr 2006 war das Preis-Leistungs-Verhältnis in der Schweiz etwas geringer als in den EU-Ländern. Seither haben die angebotenen Bandbreiten in der Schweiz bei stabilen Preisen zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass die per 1. April 2007 eingeführte Entbündelungsmöglichkeit des Teilnehmeranschlusses zu einem noch besseren Preis-Leistungs-Verhältnis beitragen wird.</p><p>Roaming: In der EU müssen Mobilfunk-Netzbetreiber ihren Kunden seit dem 30. Juli einen Tarif anbieten, der 0.49 Euro (exklusive Mehrwertsteuer) für abgehende Anrufe nicht übersteigen darf. Swisscom hat im September ihre Preise gesenkt und liegt zurzeit knapp unterhalb dieser Preisobergrenze. Die anderen Schweizer Anbieter bewegen sich hingegen deutlich darüber. Alle bieten aber teilweise kostenpflichtige Tarifoptionen an, mit denen ihre vergleichsweise hohen Roamingpreise ebenfalls auf ein europäisches Niveau gesenkt werden können.</p><p>2. In Anbetracht der erst kürzlich erfolgten Revision des Fernmeldegesetzes sieht der Bundesrat gegenwärtig keinen Änderungsbedarf. Der Gesetzgeber hat die Instrumente für die Zugangsregulierung in den Telekommärkten festgelegt und sich im Wesentlichen auf das Kupferkabel beschränkt. Die Comcom kann wettbewerbskorrigierende Eingriffe lediglich in bestimmten Bereichen vornehmen. Der Gesetzgeber hat auch bewusst auf die Einführung einer Vorabregulierung (ex ante) verzichtet, wie sie in der EU üblich ist. Aufgrund der bereits eingegangenen Zugangsklagen ist davon auszugehen, dass sich insbesondere in der Festnetztelefonie und im Breitbandmarkt vermehrter Wettbewerb einstellen wird und sich die Preise dadurch bewegen werden. Im Rahmen der Grundversorgung kann der Bundesrat der Konzessionärin Preisobergrenzen für gewisse Grundversorgungsdienste auferlegen.</p><p>3. In den letzten Wochen hat ein Teil der Anbieterinnen auf die Entwicklung in der EU reagiert und die Roamingpreise für Telefongespräche im Ausland teilweise massiv gesenkt. Der Bundesrat wird die Situation weiterhin aufmerksam verfolgen und, wie bereits in seiner Antwort vom 11. Juni 2007 (Frage Simoneschi-Cortesi 07.5114) angekündigt, im Frühjahr 2008 eine erneute Standortbestimmung vornehmen. Aufgrund dieser Analyse wird der Bundesrat darüber entscheiden, ob sich zusätzliche Massnahmen aufdrängen und weitere Schritte einzuleiten sind.</p><p>4. In der Telekommunikation versteht man unter "Triple Play" die Bündelung verschiedener Dienste. Typischerweise bietet dabei eine Anbieterin ihren Kundinnen und Kunden das Telefon, den Zugang zum Internet und zu Fernsehprogrammen an. Kabelnetzbetreiber rüsten dazu ihre Netze für die Telefonie und den Internetzugang auf, währenddem Telefongesellschaften wie die Swisscom ihre leitungsvermittelten Netze so umrüsten, dass sie das Anbieten von Fernsehprogrammen (IPTV) erlauben. Daneben gibt es vereinzelt auch lokale Alternativen wie z. B. das EW Zürich, das in Zürich ein Glasfasernetz aufbaut und es Anbieterinnen wie Orange zur Erbringung entsprechender Dienste zur Verfügung stellt.</p><p>Dieser Infrastrukturwettbewerb wirkt sich positiv auf die Wettbewerbssituation aus, da für die Endkunden tiefere Preise und attraktive Produkte resultieren können.</p><p>Der Bundesrat hat sich im Rahmen der Gesetzesrevision für die Zugangsregulierung eingesetzt. Sie wird alternativen Anbieterinnen ermöglichen, ebenfalls eigene Angebote im Bereich des "Triple Play" lancieren zu können. Die Umsetzung dieser Bestimmung obliegt der sektorspezifischen Regulierungsbehörde (Comcom). Der Bundesrat greift als Hauptaktionär der Swisscom, die eine bedeutende Rolle beim "Triple Play" spielt, nicht in deren Geschäftspolitik ein, sondern definiert lediglich deren strategische Ziele.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb sind die Preise für den Telefonanschluss (Festnetz), die Mobiltelefonie, die Verwendung von ADSL und das Roaming, auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft, höher als im europäischen Durchschnitt?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat gegen diese hohen Preise in der Telekommunikation zu unternehmen?</p><p>3. Auf eine kürzlich eingereichte Interpellation antwortete der Bundesrat bezüglich Roaming, dass eine gesetzliche Grundlage fehle, mit der den Schweizer Mobilfunkanbietern Bedingungen für die Festsetzung der Roaminggebühren für Endkundinnen und -kunden gestellt werden könnten. Hat der Bundesrat vor, diesen Zustand, der sich zum Nachteil der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Unternehmen auswirkt, zu verändern?</p><p>4. Welchen Einfluss hat der Bundesrat im Bereich des Triple Play? Mit welchen Massnahmen kann er den Wettbewerb auf diesem Markt vergrössern?</p>
  • Preise in der Telekommunikation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Obwohl die Preise in der Telekommunikationsbranche schon gesunken sind, zahlen die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Unternehmen immer noch mehr als die Bewohnerinnen und Bewohner der Nachbarländer.</p><p>Erstens liegen die Preise der Mobiltelefonie im Allgemeinen 30 Prozent höher als im europäischen Durchschnitt. Gespräche zwischen Netzen verschiedener Anbieter kosten etwa zehnmal mehr als Gespräche auf demselben Netz. Das hindert den Wettbewerb und bevorteilt den grössten Betreiber, während die Kleineren auf der Verliererseite stehen.</p><p>Zweitens sind die Festnetzpreise 12 Prozent höher als in den angrenzenden Ländern. Zur Zeit der Öffnung der letzten Meile liegt nun der Preis für einen Festanschluss bei 31 Franken, während er in Europa im Durchschnitt 17 Franken beträgt.</p><p>Drittens zahlen die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten auch für die Verwendung von ADSL deutlich mehr als ihre Nachbarn. Hier ist eine schnelle Entscheidung der Wettbewerbskommission gefragt, damit der Grosshandelpreis für ADSL reduziert und so der Preis für die Endkundinnen und -kunden endlich auf das europäische Niveau gesenkt wird.</p>
    • <p>1. Die Europäische Union (EU) führt bei einschlägigen internationalen Preisvergleichen jeweils keine Kaufkraftbereinigungen durch. Die Schweiz übernimmt bei entsprechenden Analysen diese Vorgehensweise.</p><p>Festnetzanschluss: Laut Berichten der EU lag der durchschnittliche Preis für einen Festnetzanschluss in der EU im September 2006 bei rund 15 Euro. Der Anschluss für einen Festnetzanschluss in der Schweiz liegt derzeit bei rund 16 Euro und ist damit vergleichbar mit den EU-Preisen. Dieser Preis wurde vom Bundesrat im Rahmen der Grundversorgung als Preisobergrenze festgelegt und ist abgesehen von der Erhöhung der Mehrwertsteuer seit vielen Jahren unverändert. Betrachtet man die Preise für Gesprächsverbindungen auf dem Festnetz, ist festzustellen, dass in der Schweiz nationale Verbindungen deutlich günstiger und internationale Verbindungen sogar massiv billiger sind als im europäischen Vergleich. </p><p>Mobiltelefonie: Die Mobilfunkpreise in der Schweiz bewegen sich sowohl auf Endkundenebene als auch auf Ebene der Vorleistungspreise über denjenigen der meisten anderen europäischen Länder. Auf der Endkundenseite behauptet sich die historische Anbieterin Swisscom erfolgreich gegen ihre Konkurrentinnen. Dies gilt auch bezüglich der zahlreichen Billigangebote, die zwar einen gewissen Preisdruck ausüben, aber offenbar nur gewisse Käuferschichten anzusprechen vermögen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Bakom zeigt, dass die Kundinnen und Kunden in der Schweiz wenig Wechselbereitschaft bei den Anbietern haben und dass sie mit dem gebotenen Preis-Leistungs-Verhältnis grösstenteils zufrieden sind. Auf der Ebene der Vorleistungspreise können die vergleichsweise hohen Mobilterminierungsgebühren von der zuständigen Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) nur im Klagefall überprüft werden. Bis jetzt wurden alle entsprechenden Klagen vor Erlass einer kostenorientierten Preisfestsetzung durch die Comcom zurückgezogen. In Europa können die Regulatoren diesen Markt von Amtes wegen analysieren und Terminierungsgebühren gegebenenfalls senken (Ex-ante-Regulierung). </p><p>Breitbandzugang (ADSL und Kabelinternet): Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über eine sehr hohe Marktdurchdringung mit Breitbandanschlüssen. Dies ist u. a. dem Infrastrukturwettbewerb zwischen den Kabel-TV-Netzen und dem Telefonnetz der Swisscom zu verdanken. Laut einer Studie des Bakom aus dem Jahr 2006 war das Preis-Leistungs-Verhältnis in der Schweiz etwas geringer als in den EU-Ländern. Seither haben die angebotenen Bandbreiten in der Schweiz bei stabilen Preisen zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass die per 1. April 2007 eingeführte Entbündelungsmöglichkeit des Teilnehmeranschlusses zu einem noch besseren Preis-Leistungs-Verhältnis beitragen wird.</p><p>Roaming: In der EU müssen Mobilfunk-Netzbetreiber ihren Kunden seit dem 30. Juli einen Tarif anbieten, der 0.49 Euro (exklusive Mehrwertsteuer) für abgehende Anrufe nicht übersteigen darf. Swisscom hat im September ihre Preise gesenkt und liegt zurzeit knapp unterhalb dieser Preisobergrenze. Die anderen Schweizer Anbieter bewegen sich hingegen deutlich darüber. Alle bieten aber teilweise kostenpflichtige Tarifoptionen an, mit denen ihre vergleichsweise hohen Roamingpreise ebenfalls auf ein europäisches Niveau gesenkt werden können.</p><p>2. In Anbetracht der erst kürzlich erfolgten Revision des Fernmeldegesetzes sieht der Bundesrat gegenwärtig keinen Änderungsbedarf. Der Gesetzgeber hat die Instrumente für die Zugangsregulierung in den Telekommärkten festgelegt und sich im Wesentlichen auf das Kupferkabel beschränkt. Die Comcom kann wettbewerbskorrigierende Eingriffe lediglich in bestimmten Bereichen vornehmen. Der Gesetzgeber hat auch bewusst auf die Einführung einer Vorabregulierung (ex ante) verzichtet, wie sie in der EU üblich ist. Aufgrund der bereits eingegangenen Zugangsklagen ist davon auszugehen, dass sich insbesondere in der Festnetztelefonie und im Breitbandmarkt vermehrter Wettbewerb einstellen wird und sich die Preise dadurch bewegen werden. Im Rahmen der Grundversorgung kann der Bundesrat der Konzessionärin Preisobergrenzen für gewisse Grundversorgungsdienste auferlegen.</p><p>3. In den letzten Wochen hat ein Teil der Anbieterinnen auf die Entwicklung in der EU reagiert und die Roamingpreise für Telefongespräche im Ausland teilweise massiv gesenkt. Der Bundesrat wird die Situation weiterhin aufmerksam verfolgen und, wie bereits in seiner Antwort vom 11. Juni 2007 (Frage Simoneschi-Cortesi 07.5114) angekündigt, im Frühjahr 2008 eine erneute Standortbestimmung vornehmen. Aufgrund dieser Analyse wird der Bundesrat darüber entscheiden, ob sich zusätzliche Massnahmen aufdrängen und weitere Schritte einzuleiten sind.</p><p>4. In der Telekommunikation versteht man unter "Triple Play" die Bündelung verschiedener Dienste. Typischerweise bietet dabei eine Anbieterin ihren Kundinnen und Kunden das Telefon, den Zugang zum Internet und zu Fernsehprogrammen an. Kabelnetzbetreiber rüsten dazu ihre Netze für die Telefonie und den Internetzugang auf, währenddem Telefongesellschaften wie die Swisscom ihre leitungsvermittelten Netze so umrüsten, dass sie das Anbieten von Fernsehprogrammen (IPTV) erlauben. Daneben gibt es vereinzelt auch lokale Alternativen wie z. B. das EW Zürich, das in Zürich ein Glasfasernetz aufbaut und es Anbieterinnen wie Orange zur Erbringung entsprechender Dienste zur Verfügung stellt.</p><p>Dieser Infrastrukturwettbewerb wirkt sich positiv auf die Wettbewerbssituation aus, da für die Endkunden tiefere Preise und attraktive Produkte resultieren können.</p><p>Der Bundesrat hat sich im Rahmen der Gesetzesrevision für die Zugangsregulierung eingesetzt. Sie wird alternativen Anbieterinnen ermöglichen, ebenfalls eigene Angebote im Bereich des "Triple Play" lancieren zu können. Die Umsetzung dieser Bestimmung obliegt der sektorspezifischen Regulierungsbehörde (Comcom). Der Bundesrat greift als Hauptaktionär der Swisscom, die eine bedeutende Rolle beim "Triple Play" spielt, nicht in deren Geschäftspolitik ein, sondern definiert lediglich deren strategische Ziele.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weshalb sind die Preise für den Telefonanschluss (Festnetz), die Mobiltelefonie, die Verwendung von ADSL und das Roaming, auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft, höher als im europäischen Durchschnitt?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat gegen diese hohen Preise in der Telekommunikation zu unternehmen?</p><p>3. Auf eine kürzlich eingereichte Interpellation antwortete der Bundesrat bezüglich Roaming, dass eine gesetzliche Grundlage fehle, mit der den Schweizer Mobilfunkanbietern Bedingungen für die Festsetzung der Roaminggebühren für Endkundinnen und -kunden gestellt werden könnten. Hat der Bundesrat vor, diesen Zustand, der sich zum Nachteil der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Unternehmen auswirkt, zu verändern?</p><p>4. Welchen Einfluss hat der Bundesrat im Bereich des Triple Play? Mit welchen Massnahmen kann er den Wettbewerb auf diesem Markt vergrössern?</p>
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