Bröckelnde Denkmalpflege
- ShortId
-
07.3673
- Id
-
20073673
- Updated
-
28.07.2023 08:11
- Language
-
de
- Title
-
Bröckelnde Denkmalpflege
- AdditionalIndexing
-
2831;Leistungsauftrag;Subvention;Finanzausgleich;Aufgabenteilung;architektonisches Erbe;Denkmalpflege
- 1
-
- L04K01060302, Denkmalpflege
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L06K080701020101, Aufgabenteilung
- L05K0106030101, architektonisches Erbe
- L05K1102030202, Subvention
- L04K11080202, Finanzausgleich
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bund zieht sich mehr und mehr aus der Finanzierung der Denkmalpflege zurück. </p><p>Während in den Achtzigerjahren bei tieferen Baupreisen noch jährlich rund 50 Millionen Franken zur Verfügung standen, sind es heute nur noch 21 Millionen Franken. Zieht man davon die Beiträge für bundeseigene Bauten sowie bereits verpflichtend gesprochene Beiträge ab, bleibt ein Spielraum von 4 Millionen Franken für 26 Leistungsaufträge für die Kantone. Ohne weitere Bundesgelder ist die Finanzierung vieler dringender Projekte infrage gestellt. Die Schweizer Denkmalpflege beginnt zu zerbröckeln wie der sterbende Löwe in Luzern.</p>
- <p>Es trifft zu, dass der Kredit für Heimatschutz und Denkmalpflege in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert wurde. Belief sich der Kredit im Jahre 2001 noch auf 40 015 500 Franken, so ist er bis ins Jahr 2006 auf 26 526 500 Franken zurückgegangen. Diese Kürzungen sind zur Hauptsache auf das Entlastungsprogramm 2003 zurückzuführen.</p><p>Ein weiterer Rückgang ergibt sich ab 2008 aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Das neukonzipierte Ausgleichssystem beinhaltet die Abkoppelung der heutigen zweckgebundenen Finanzkraftzuschläge von den Bundesbeiträgen und ihren Ersatz durch ungebundene Ausgleichszahlungen vom Bund an die Kantone. Das Beitragsvolumen des Bundes wird durch den Wegfall der Finanzkraftzuschläge um jährlich 5 Millionen Franken reduziert. Es obliegt den Kantonen, zu entscheiden, ob diese ungebundenen Beiträge für den Heimatschutz und die Denkmalpflege eingesetzt werden.</p><p>Auch nach der NFA bleiben Heimatschutz und Denkmalpflege eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen.</p><p>Wie in andern Bereichen der NFA, in welchen das neue Instrument der Programmvereinbarung eingeführt wird, werden in einer Übergangsphase zuerst hängige Verpflichtungen abgebaut. Konkret bedeutet dies, dass zwischen 2008 und 2011 von den eingestellten Voranschlagskrediten in der Höhe von rund 83,5 Millionen Franken rund 48 Millionen Franken zur Honorierung der nach altem Recht eingegangenen Verpflichtungen verwendet werden. Ihr Abbau wird in geeigneter Weise in die abzuschliessenden Programmvereinbarungen integriert.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Heimatschutz und die Denkmalpflege bleiben eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Mehrjährige Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen erlauben pauschale Beiträge für die in einer Programmvereinbarung vereinbarte Leistung. Der mit der NFA eingeführte neue Subventionsmechanismus bedingt grundsätzlich den Abbau von bestehenden Verpflichtungen. Insgesamt bleiben die vom Bund entrichteten jährlichen Zahlungsströme - mit Ausnahme der Finanzkraftzuschläge - aber unverändert. Neben den berücksichtigten 48 Millionen Franken betragen die für die Periode 2008-2011 zur Verfügung stehenden Mittel rund 36 Millionen Franken. Maximal werden 21 Millionen Franken aufgewendet zur Finanzierung von Massnahmen, für die der Bund zuständig ist, von denen aber auch die Kantone profitieren, nämlich Inventare, Forschungsvorhaben, Vereinigungen oder die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten. Mindestens 15 Millionen stehen zur Finanzierung von neuen Vorhaben im Rahmen der Programmvereinbarungen zur Verfügung. Diese Mittel werden beim Abschluss der einzelnen Programmvereinbarungen verpflichtet. Die mit den Kantonen gemeinsam auszuarbeitenden Programmvereinbarungen werden nicht nur die Finanzierung neuer Vorhaben regeln, sondern auch den Abbau der Verpflichtungsüberhänge und die Planung der Nachfolgeperiode. Der Bund wird im Rahmen der Programmvereinbarungen 2008-2011 für die Nachfolgeperiode 2012-2015 zwar noch keine formellen Zusicherungen eingehen, aber als verlässlicher Partner für eine Planungssicherheit der Kantone sorgen. Ferner wird beabsichtigt, eine gewisse Flexibilität bei den in den Programmvereinbarungen festgehaltenen Objektlisten durch geeignete Änderungsklauseln zu schaffen.</p><p>2. An die Restaurierungsarbeiten bezüglich der Museggmauer in Luzern ist im Jahr 2007 ein Bundesbeitrag von 377 603 Franken vorgesehen. Bewilligt hat das Bundesamt für Kultur für verschiedene Arbeiten auf der Baustelle Bundesbeiträge in der Höhe von 311 861 Franken. Weitere Gesuche um finanzielle Unterstützung liegen nicht vor.</p><p>3. Das Löwendenkmal in Luzern wurde vom Bundesamt für Kultur als Objekt von nationaler Bedeutung anerkannt. Diese Bedeutung ist nicht bestritten. An die Massnahmen zur Konservierung des Löwendenkmals und zur Wiederherstellung des Parks ist im Jahr 2007 ein Bundesbeitrag von 129 600 Franken bewilligt worden. Insgesamt wurden damit bisher 157 020 Franken bewilligt. Weitere Gesuche um finanzielle Unterstützung liegen nicht vor.</p><p>4. Im Rahmen der bewilligten Kredite sollte es auch in Zukunft möglich sein, auf dringende Anliegen der Kantone einzugehen. Die Programmvereinbarungen werden dabei eine gewisse Flexibilität ermöglichen.</p><p>5. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen können sowohl nationale als auch regionale und lokale Objekte unterstützt werden. Die Festlegung der Prioritäten erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und entsprechend den finanziellen Mitteln des Bundes.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Infolge der Umstellung auf Programmvereinbarungen erliess der Bundesrat im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege ein vierjähriges Moratorium, in dem keine neuen Unterstützungsgesuche beim Bund eingereicht werden können. Damit zieht sich der Bund für vier Jahre entgegen den Bestimmungen des NFA von der Verbundaufgabe mit den Kantonen zurück. </p><p>Nur schon in der Stadt Luzern stehen mit der Notsanierung des Löwendenkmals und der Sanierung der Museggmauer zwei äusserst wichtige Projekte an. Ohne Bundesgelder ist es schwierig, genügend Mittel, insbesondere auch von Privaten, für die dringend notwendigen Arbeiten zu beschaffen. Vom Moratorium betroffen sind auch weitere bedeutende Baudenkmäler wie das Berner Münster, die Klöster Disentis und Müstair oder die Abattoirs de la Ville in La Chaux-de-Fonds. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sieht er den Bundesanteil an der Verbundaufgabe Heimatschutz und Denkmalpflege in den nächsten vier Jahren erfüllt, wenn keine neuen Gesuche mehr beurteilt und nur schon bestehende Verpflichtungen erfüllt werden? </p><p>2. Kann weiterhin mit einer Finanzierung für die bereits laufende Sanierung der Museggmauer seitens des Bundes gerechnet werden? </p><p>3. Anerkennt er die nationale Bedeutung des Luzerner Löwendenkmals als das erste erhaltene figürliche Denkmal der Schweiz? Kann auch hier mit der finanziellen Unterstützung des Bundes gerechnet werden? </p><p>4. Ist er bereit, bei Bedarf auch Zusatzkredite für dringende Sanierungen an Baudenkmälern von nationaler Bedeutung zu sprechen? </p><p>5. Ist er bereit, solche Kredite auch für Sanierungsarbeiten an Baudenkmälern von lokaler Bedeutung zu sprechen, wenn sonst ein Abbruch laufender Arbeiten sowie irreparable Schäden drohen?</p>
- Bröckelnde Denkmalpflege
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bund zieht sich mehr und mehr aus der Finanzierung der Denkmalpflege zurück. </p><p>Während in den Achtzigerjahren bei tieferen Baupreisen noch jährlich rund 50 Millionen Franken zur Verfügung standen, sind es heute nur noch 21 Millionen Franken. Zieht man davon die Beiträge für bundeseigene Bauten sowie bereits verpflichtend gesprochene Beiträge ab, bleibt ein Spielraum von 4 Millionen Franken für 26 Leistungsaufträge für die Kantone. Ohne weitere Bundesgelder ist die Finanzierung vieler dringender Projekte infrage gestellt. Die Schweizer Denkmalpflege beginnt zu zerbröckeln wie der sterbende Löwe in Luzern.</p>
- <p>Es trifft zu, dass der Kredit für Heimatschutz und Denkmalpflege in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert wurde. Belief sich der Kredit im Jahre 2001 noch auf 40 015 500 Franken, so ist er bis ins Jahr 2006 auf 26 526 500 Franken zurückgegangen. Diese Kürzungen sind zur Hauptsache auf das Entlastungsprogramm 2003 zurückzuführen.</p><p>Ein weiterer Rückgang ergibt sich ab 2008 aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Das neukonzipierte Ausgleichssystem beinhaltet die Abkoppelung der heutigen zweckgebundenen Finanzkraftzuschläge von den Bundesbeiträgen und ihren Ersatz durch ungebundene Ausgleichszahlungen vom Bund an die Kantone. Das Beitragsvolumen des Bundes wird durch den Wegfall der Finanzkraftzuschläge um jährlich 5 Millionen Franken reduziert. Es obliegt den Kantonen, zu entscheiden, ob diese ungebundenen Beiträge für den Heimatschutz und die Denkmalpflege eingesetzt werden.</p><p>Auch nach der NFA bleiben Heimatschutz und Denkmalpflege eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen.</p><p>Wie in andern Bereichen der NFA, in welchen das neue Instrument der Programmvereinbarung eingeführt wird, werden in einer Übergangsphase zuerst hängige Verpflichtungen abgebaut. Konkret bedeutet dies, dass zwischen 2008 und 2011 von den eingestellten Voranschlagskrediten in der Höhe von rund 83,5 Millionen Franken rund 48 Millionen Franken zur Honorierung der nach altem Recht eingegangenen Verpflichtungen verwendet werden. Ihr Abbau wird in geeigneter Weise in die abzuschliessenden Programmvereinbarungen integriert.</p><p>Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Heimatschutz und die Denkmalpflege bleiben eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Mehrjährige Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen erlauben pauschale Beiträge für die in einer Programmvereinbarung vereinbarte Leistung. Der mit der NFA eingeführte neue Subventionsmechanismus bedingt grundsätzlich den Abbau von bestehenden Verpflichtungen. Insgesamt bleiben die vom Bund entrichteten jährlichen Zahlungsströme - mit Ausnahme der Finanzkraftzuschläge - aber unverändert. Neben den berücksichtigten 48 Millionen Franken betragen die für die Periode 2008-2011 zur Verfügung stehenden Mittel rund 36 Millionen Franken. Maximal werden 21 Millionen Franken aufgewendet zur Finanzierung von Massnahmen, für die der Bund zuständig ist, von denen aber auch die Kantone profitieren, nämlich Inventare, Forschungsvorhaben, Vereinigungen oder die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten. Mindestens 15 Millionen stehen zur Finanzierung von neuen Vorhaben im Rahmen der Programmvereinbarungen zur Verfügung. Diese Mittel werden beim Abschluss der einzelnen Programmvereinbarungen verpflichtet. Die mit den Kantonen gemeinsam auszuarbeitenden Programmvereinbarungen werden nicht nur die Finanzierung neuer Vorhaben regeln, sondern auch den Abbau der Verpflichtungsüberhänge und die Planung der Nachfolgeperiode. Der Bund wird im Rahmen der Programmvereinbarungen 2008-2011 für die Nachfolgeperiode 2012-2015 zwar noch keine formellen Zusicherungen eingehen, aber als verlässlicher Partner für eine Planungssicherheit der Kantone sorgen. Ferner wird beabsichtigt, eine gewisse Flexibilität bei den in den Programmvereinbarungen festgehaltenen Objektlisten durch geeignete Änderungsklauseln zu schaffen.</p><p>2. An die Restaurierungsarbeiten bezüglich der Museggmauer in Luzern ist im Jahr 2007 ein Bundesbeitrag von 377 603 Franken vorgesehen. Bewilligt hat das Bundesamt für Kultur für verschiedene Arbeiten auf der Baustelle Bundesbeiträge in der Höhe von 311 861 Franken. Weitere Gesuche um finanzielle Unterstützung liegen nicht vor.</p><p>3. Das Löwendenkmal in Luzern wurde vom Bundesamt für Kultur als Objekt von nationaler Bedeutung anerkannt. Diese Bedeutung ist nicht bestritten. An die Massnahmen zur Konservierung des Löwendenkmals und zur Wiederherstellung des Parks ist im Jahr 2007 ein Bundesbeitrag von 129 600 Franken bewilligt worden. Insgesamt wurden damit bisher 157 020 Franken bewilligt. Weitere Gesuche um finanzielle Unterstützung liegen nicht vor.</p><p>4. Im Rahmen der bewilligten Kredite sollte es auch in Zukunft möglich sein, auf dringende Anliegen der Kantone einzugehen. Die Programmvereinbarungen werden dabei eine gewisse Flexibilität ermöglichen.</p><p>5. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen können sowohl nationale als auch regionale und lokale Objekte unterstützt werden. Die Festlegung der Prioritäten erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und entsprechend den finanziellen Mitteln des Bundes.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Infolge der Umstellung auf Programmvereinbarungen erliess der Bundesrat im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege ein vierjähriges Moratorium, in dem keine neuen Unterstützungsgesuche beim Bund eingereicht werden können. Damit zieht sich der Bund für vier Jahre entgegen den Bestimmungen des NFA von der Verbundaufgabe mit den Kantonen zurück. </p><p>Nur schon in der Stadt Luzern stehen mit der Notsanierung des Löwendenkmals und der Sanierung der Museggmauer zwei äusserst wichtige Projekte an. Ohne Bundesgelder ist es schwierig, genügend Mittel, insbesondere auch von Privaten, für die dringend notwendigen Arbeiten zu beschaffen. Vom Moratorium betroffen sind auch weitere bedeutende Baudenkmäler wie das Berner Münster, die Klöster Disentis und Müstair oder die Abattoirs de la Ville in La Chaux-de-Fonds. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sieht er den Bundesanteil an der Verbundaufgabe Heimatschutz und Denkmalpflege in den nächsten vier Jahren erfüllt, wenn keine neuen Gesuche mehr beurteilt und nur schon bestehende Verpflichtungen erfüllt werden? </p><p>2. Kann weiterhin mit einer Finanzierung für die bereits laufende Sanierung der Museggmauer seitens des Bundes gerechnet werden? </p><p>3. Anerkennt er die nationale Bedeutung des Luzerner Löwendenkmals als das erste erhaltene figürliche Denkmal der Schweiz? Kann auch hier mit der finanziellen Unterstützung des Bundes gerechnet werden? </p><p>4. Ist er bereit, bei Bedarf auch Zusatzkredite für dringende Sanierungen an Baudenkmälern von nationaler Bedeutung zu sprechen? </p><p>5. Ist er bereit, solche Kredite auch für Sanierungsarbeiten an Baudenkmälern von lokaler Bedeutung zu sprechen, wenn sonst ein Abbruch laufender Arbeiten sowie irreparable Schäden drohen?</p>
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