Ausserordentliche Rentenrevision
- ShortId
-
07.3677
- Id
-
20073677
- Updated
-
28.07.2023 10:17
- Language
-
de
- Title
-
Ausserordentliche Rentenrevision
- AdditionalIndexing
-
28;Südosteuropa;IV-Rente;Kontrolle;Türkei;Invalidität;Missbrauch;Arbeitsunfähigkeit
- 1
-
- L05K0104010303, IV-Rente
- L04K08020313, Kontrolle
- L05K0104010302, Invalidität
- L03K030102, Südosteuropa
- L04K03010508, Türkei
- L06K070205020203, Arbeitsunfähigkeit
- L04K01010219, Missbrauch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine wissenschaftliche Untersuchung aus dem Kanton Zug hat ergeben, dass Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien eine stark überdurchschnittliche IV-Nachfrage an den Tag legen. Von 1993 bis 2007 ist die Anzahl IV-Rentner aus dem ehemaligen Jugoslawien von 4000 auf 24 000 äusserst stark angestiegen. Auch andere Herkunftsländer sind übermässig vertreten. Die vom Bundesrat aufgeführten Gründe für den starken Anstieg vermögen nicht zu überzeugen, weshalb sich eine genauere Betrachtung der einzelnen Rentenfälle unter dem Regime der 5. IV-Revision aufdrängt. Der Verdacht, dass die übermässige Nachfrage dieser Personengruppen aufgrund von Missbrauch resultiert, erscheint plausibel. Daher muss Transparenz hergestellt werden.</p>
- <p>In den letzten Jahren kam es zu einer starken Zunahme der Leistungen an Personen aus den Ländern der ehemaligen Republik Jugoslawien. Der Bundesrat hat deshalb bereits entsprechende Massnahmen getroffen. So soll insbesondere mit den Massnahmen der 5. IV-Revision der Zuwachs der Zahl der Neurenten eingeschränkt werden. Zudem befasst sich das im Mai 2006 angelaufene mehrjährige Forschungsprogramm zu Invalidität und Behinderung und zur Umsetzung des Invalidenversicherungsgesetzes (FoP-IV) mit den Fragen der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs und der Nationalitäten. Es gilt nun die entsprechenden Wirkungen und Ergebnisse abzuwarten, bevor weitere Massnahmen angeordnet werden.</p><p>Die IV-Stellen überprüfen heute den Rentenanspruch entweder von sich aus (Revision von Amtes wegen) oder auf Gesuch der versicherten Person hin. Der Revisionszeitpunkt wird auf zwei, drei oder auch fünf Jahre nach der erstmaligen bzw. nachfolgenden Rentenverfügung festgesetzt (z. B. in Abhängigkeit der medizinischen Prognose, des Alters). Konkret bedeutet dies, dass heute bereits jährlich 20 Prozent (61 000 Renten) aller laufenden Renten revidiert werden. Das aus diesen Rentenrevisionen resultierende Einsparpotenzial ist gemessen am Aufwand relativ bescheiden. Bei einem Grossteil der geprüften Fälle (87 Prozent) bleibt die Rentensituation gleich, in 6 Prozent der Fälle erfolgt eine Heraufsetzung und bei 3 Prozent bzw. 4 Prozent erfolgt eine Herabsetzung bzw. eine Aufhebung der Rente. Eine weitere, ausserordentliche Revision aller Renten von Personen aus den Balkanländern (insgesamt geht es hier um rund 31 000 Renten bzw. Revisionen) erachtet der Bundesrat als eine zu undifferenzierte und unverhältnismässige Massnahme, für welche die erforderlichen Ressourcen fehlen. Eine unabhängige Fachstelle, die zu einer solchen ausserordentlichen Rentenrevision in der Lage wäre, gibt es nach Wissen des Bundesrates nicht.</p><p>Gegenwärtig sind Vorbereitungen im Gange, damit ab nächstem Jahr eingliederungs- und risikoorientierte Revisionen (beispielsweise bei Personen mit Migrationshintergrund, mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen unklarer Kausalität oder beruflich schlechter Qualifikation) durchgeführt werden können. Dazu stehen der IV fachlich qualifizierte IV-Stellen mit den regionalen ärztlichen Diensten zur Verfügung. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit einer solchen risikoorientierten Revision und mit den übrigen Massnahmen der 5. IV-Revision wesentlich gezielter gegen ungerechtfertigten Leistungsbezug und Versicherungsmissbrauch vorgegangen werden kann als mit der von der Motion geforderten Massnahme.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2008 sämtliche IV-Rentner aus den Ländern Ex-Jugoslawiens, aus Albanien und der Türkei einer ausserordentlichen Rentenrevision zu unterziehen. Die Revision ist von einer unabhängigen Fachstelle vorzunehmen und hat sich auf die Arbeitsfähigkeit der Personen zu fokussieren.</p>
- Ausserordentliche Rentenrevision
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine wissenschaftliche Untersuchung aus dem Kanton Zug hat ergeben, dass Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien eine stark überdurchschnittliche IV-Nachfrage an den Tag legen. Von 1993 bis 2007 ist die Anzahl IV-Rentner aus dem ehemaligen Jugoslawien von 4000 auf 24 000 äusserst stark angestiegen. Auch andere Herkunftsländer sind übermässig vertreten. Die vom Bundesrat aufgeführten Gründe für den starken Anstieg vermögen nicht zu überzeugen, weshalb sich eine genauere Betrachtung der einzelnen Rentenfälle unter dem Regime der 5. IV-Revision aufdrängt. Der Verdacht, dass die übermässige Nachfrage dieser Personengruppen aufgrund von Missbrauch resultiert, erscheint plausibel. Daher muss Transparenz hergestellt werden.</p>
- <p>In den letzten Jahren kam es zu einer starken Zunahme der Leistungen an Personen aus den Ländern der ehemaligen Republik Jugoslawien. Der Bundesrat hat deshalb bereits entsprechende Massnahmen getroffen. So soll insbesondere mit den Massnahmen der 5. IV-Revision der Zuwachs der Zahl der Neurenten eingeschränkt werden. Zudem befasst sich das im Mai 2006 angelaufene mehrjährige Forschungsprogramm zu Invalidität und Behinderung und zur Umsetzung des Invalidenversicherungsgesetzes (FoP-IV) mit den Fragen der Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs und der Nationalitäten. Es gilt nun die entsprechenden Wirkungen und Ergebnisse abzuwarten, bevor weitere Massnahmen angeordnet werden.</p><p>Die IV-Stellen überprüfen heute den Rentenanspruch entweder von sich aus (Revision von Amtes wegen) oder auf Gesuch der versicherten Person hin. Der Revisionszeitpunkt wird auf zwei, drei oder auch fünf Jahre nach der erstmaligen bzw. nachfolgenden Rentenverfügung festgesetzt (z. B. in Abhängigkeit der medizinischen Prognose, des Alters). Konkret bedeutet dies, dass heute bereits jährlich 20 Prozent (61 000 Renten) aller laufenden Renten revidiert werden. Das aus diesen Rentenrevisionen resultierende Einsparpotenzial ist gemessen am Aufwand relativ bescheiden. Bei einem Grossteil der geprüften Fälle (87 Prozent) bleibt die Rentensituation gleich, in 6 Prozent der Fälle erfolgt eine Heraufsetzung und bei 3 Prozent bzw. 4 Prozent erfolgt eine Herabsetzung bzw. eine Aufhebung der Rente. Eine weitere, ausserordentliche Revision aller Renten von Personen aus den Balkanländern (insgesamt geht es hier um rund 31 000 Renten bzw. Revisionen) erachtet der Bundesrat als eine zu undifferenzierte und unverhältnismässige Massnahme, für welche die erforderlichen Ressourcen fehlen. Eine unabhängige Fachstelle, die zu einer solchen ausserordentlichen Rentenrevision in der Lage wäre, gibt es nach Wissen des Bundesrates nicht.</p><p>Gegenwärtig sind Vorbereitungen im Gange, damit ab nächstem Jahr eingliederungs- und risikoorientierte Revisionen (beispielsweise bei Personen mit Migrationshintergrund, mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen unklarer Kausalität oder beruflich schlechter Qualifikation) durchgeführt werden können. Dazu stehen der IV fachlich qualifizierte IV-Stellen mit den regionalen ärztlichen Diensten zur Verfügung. Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit einer solchen risikoorientierten Revision und mit den übrigen Massnahmen der 5. IV-Revision wesentlich gezielter gegen ungerechtfertigten Leistungsbezug und Versicherungsmissbrauch vorgegangen werden kann als mit der von der Motion geforderten Massnahme.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2008 sämtliche IV-Rentner aus den Ländern Ex-Jugoslawiens, aus Albanien und der Türkei einer ausserordentlichen Rentenrevision zu unterziehen. Die Revision ist von einer unabhängigen Fachstelle vorzunehmen und hat sich auf die Arbeitsfähigkeit der Personen zu fokussieren.</p>
- Ausserordentliche Rentenrevision
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