Biotope von nationaler Bedeutung

ShortId
07.3678
Id
20073678
Updated
14.11.2025 08:52
Language
de
Title
Biotope von nationaler Bedeutung
AdditionalIndexing
52;Kanton;Trockenzone;Umweltrecht;biologische Vielfalt;Vollzug von Beschlüssen;Moor;Haushaltsausgabe;Naturschutzgebiet;Denkmalpflege;Landschaftsschutz;Finanzierung
1
  • L05K0601041202, Naturschutzgebiet
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L03K110902, Finanzierung
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
  • L04K06030309, Moor
  • L04K06030109, Trockenzone
  • L04K06010309, Umweltrecht
  • L04K01060302, Denkmalpflege
  • L06K080701020108, Kanton
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Jahren stellen Schweizer Naturschutz- und Umweltorganisationen ein Vollzugsdefizit bei der Umsetzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes fest. Zahlreiche Moore, Auen und auch Trockenwiesen von nationaler Bedeutung degradieren, weil die Kantone die Umsetzung des Schutzauftrages vernachlässigen. Leider ist der Verlust von Mooren, Trockenwiesen oder Auen, die über Jahrhunderte oder gar Jahrtausende entstanden sind, in aller Regel nicht rückgängig zu machen. Diese Landschaften verschwinden endgültig aus unserer Geschichte, aber vor allem auch aus der Erlebniswelt kommender Generationen. So wird der Schutz der inventarisierten Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW) ohne ausreichende Mittel nicht gelingen. Seit dem Start der Inventarisierung vor zehn Jahren sind bereits rund 30 Prozent der TWW verödet. Meist geben die Kantone Kosten- oder Personalmangel als Begründung dafür an, dass sie ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen oder erfüllen können.</p><p>Auch die OECD hält die Bemühungen der Schweiz im Bereich der Erhaltung der Biodiversität für ungenügend.</p>
  • <p>1./5. Dem Bund stehen mit dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und seinen Ausführungsbestimmungen genügend Instrumente zur Verfügung, um den Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung sicherzustellen. Gemäss Artikel 18a NHG bezeichnet der Bundesrat nach Anhören der Kantone die Biotope von nationaler Bedeutung. Er ist diesem Auftrag bisher mit dem Erlass des Auen-, des Hochmoor-, des Flachmoor- und des Amphibienlaichgebietsinventars nachgekommen; jenes über die Trockenwiesen und -weiden ist in Vorbereitung. Für Schutz und Unterhalt der Biotope sind die Kantone verantwortlich. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten über den Stand der Umsetzung. Das Bafu führt auch regelmässig Erfolgskontrollen durch, um den Vollzug der gesetzlichen Massnahmen und deren Eignung zu prüfen. Das NHG gibt dem Bund sogar die Möglichkeit, selber Schutzmassnahmen zu treffen, wenn ein Kanton diese nicht rechtzeitig anordnet.</p><p>2. Seit dem Erlass der beiden ersten Biotopinventare über die Hochmoore und die Auen Anfang der Neunzigerjahre sind die Bundesbeiträge an die Kantone für den Vollzug des NHG in den Bereichen Biotop-, Moorlandschafts- sowie allgemeiner Landschaftsschutz kontinuierlich angestiegen auf heute gut 35 Millionen Franken. Angestiegen sind auch die Aufwendungen der Kantone, da diese sich an den Schutz- und Unterhaltsmassnahmen finanziell beteiligen müssen. Für die Umsetzung des Gesetzesauftrages verfügen Bund (mit dem Bafu) und Kantone über qualifizierte Fachstellen.</p><p>3./4. Mit der NFA hat der Bund in der Legislaturperiode 2008-2011 für die Unterstützung der kantonalen Vollzugsaufgaben 16 Millionen Franken weniger zur Verfügung als bisher. Mit dem Systemwechsel entfallen nämlich die Finanzkraftzuschläge an die Kantone im Umfang von jährlich 4 Millionen Franken. Diese fliessen aber in den allgemeinen Lastenausgleich (ohne Zweckbindung). Es liegt an den Kantonen, diese Mittel für den Bereich Natur und Landschaft einzusetzen, der Bund kann sie dazu nicht verpflichten. Insgesamt hat der Bundesrat dem Parlament für die erste NFA-Periode (2008-2011) für den Bereich Natur und Landschaft einen Rahmenkredit in der Höhe von 196 Millionen Franken beantragt.</p><p>Für die Legislaturperiode 2008-2011 sind gegenwärtig total 126 Millionen Franken für kantonale Vollzugsaufgaben vorgesehen. Davon entfallen 118 Millionen Franken auf Globalsubventionen im Rahmen von Programmvereinbarungen und 8 Millionen Franken auf Einzelgeschäfte. Die übrigen Mittel werden für Umsetzungsgrundlagen und Erfolgskontrollen, Tätigkeiten gesamtschweizerischer Organisationen, die Pärke und das Sekretariat der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission eingesetzt.</p><p>Der Bund hat im Bereich Natur und Landschaft altrechtliche Verpflichtungen in der Höhe von etwa 10 Millionen Franken, die abgebaut werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt er den Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung sicherzustellen?</p><p>2. Welche Schritte sieht er vor, damit Bund und Kantonen die nötigen finanziellen und personellen Mittel zur Erfüllung ihres Auftrages zur Verfügung stehen?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen sieht er im Rahmen der Bundesbudgets 2008 und 2009 bzw. im Legislaturfinanzplan 2008-2011 vor?</p><p>4. Hat er Kenntnis davon, dass wegen (oder trotz) der NFA in einigen Kantonen die Naturschutzbudgets gekürzt wurden oder noch werden mit dem Hinweis auf spärlicher fliessende Bundesmittel?</p><p>5. Stehen ihm genügend griffige und wirksame Instrumente für seine Kontrollfunktion gegenüber den Kantonen zur Verfügung?</p>
  • Biotope von nationaler Bedeutung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Jahren stellen Schweizer Naturschutz- und Umweltorganisationen ein Vollzugsdefizit bei der Umsetzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes fest. Zahlreiche Moore, Auen und auch Trockenwiesen von nationaler Bedeutung degradieren, weil die Kantone die Umsetzung des Schutzauftrages vernachlässigen. Leider ist der Verlust von Mooren, Trockenwiesen oder Auen, die über Jahrhunderte oder gar Jahrtausende entstanden sind, in aller Regel nicht rückgängig zu machen. Diese Landschaften verschwinden endgültig aus unserer Geschichte, aber vor allem auch aus der Erlebniswelt kommender Generationen. So wird der Schutz der inventarisierten Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW) ohne ausreichende Mittel nicht gelingen. Seit dem Start der Inventarisierung vor zehn Jahren sind bereits rund 30 Prozent der TWW verödet. Meist geben die Kantone Kosten- oder Personalmangel als Begründung dafür an, dass sie ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen oder erfüllen können.</p><p>Auch die OECD hält die Bemühungen der Schweiz im Bereich der Erhaltung der Biodiversität für ungenügend.</p>
    • <p>1./5. Dem Bund stehen mit dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und seinen Ausführungsbestimmungen genügend Instrumente zur Verfügung, um den Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung sicherzustellen. Gemäss Artikel 18a NHG bezeichnet der Bundesrat nach Anhören der Kantone die Biotope von nationaler Bedeutung. Er ist diesem Auftrag bisher mit dem Erlass des Auen-, des Hochmoor-, des Flachmoor- und des Amphibienlaichgebietsinventars nachgekommen; jenes über die Trockenwiesen und -weiden ist in Vorbereitung. Für Schutz und Unterhalt der Biotope sind die Kantone verantwortlich. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten über den Stand der Umsetzung. Das Bafu führt auch regelmässig Erfolgskontrollen durch, um den Vollzug der gesetzlichen Massnahmen und deren Eignung zu prüfen. Das NHG gibt dem Bund sogar die Möglichkeit, selber Schutzmassnahmen zu treffen, wenn ein Kanton diese nicht rechtzeitig anordnet.</p><p>2. Seit dem Erlass der beiden ersten Biotopinventare über die Hochmoore und die Auen Anfang der Neunzigerjahre sind die Bundesbeiträge an die Kantone für den Vollzug des NHG in den Bereichen Biotop-, Moorlandschafts- sowie allgemeiner Landschaftsschutz kontinuierlich angestiegen auf heute gut 35 Millionen Franken. Angestiegen sind auch die Aufwendungen der Kantone, da diese sich an den Schutz- und Unterhaltsmassnahmen finanziell beteiligen müssen. Für die Umsetzung des Gesetzesauftrages verfügen Bund (mit dem Bafu) und Kantone über qualifizierte Fachstellen.</p><p>3./4. Mit der NFA hat der Bund in der Legislaturperiode 2008-2011 für die Unterstützung der kantonalen Vollzugsaufgaben 16 Millionen Franken weniger zur Verfügung als bisher. Mit dem Systemwechsel entfallen nämlich die Finanzkraftzuschläge an die Kantone im Umfang von jährlich 4 Millionen Franken. Diese fliessen aber in den allgemeinen Lastenausgleich (ohne Zweckbindung). Es liegt an den Kantonen, diese Mittel für den Bereich Natur und Landschaft einzusetzen, der Bund kann sie dazu nicht verpflichten. Insgesamt hat der Bundesrat dem Parlament für die erste NFA-Periode (2008-2011) für den Bereich Natur und Landschaft einen Rahmenkredit in der Höhe von 196 Millionen Franken beantragt.</p><p>Für die Legislaturperiode 2008-2011 sind gegenwärtig total 126 Millionen Franken für kantonale Vollzugsaufgaben vorgesehen. Davon entfallen 118 Millionen Franken auf Globalsubventionen im Rahmen von Programmvereinbarungen und 8 Millionen Franken auf Einzelgeschäfte. Die übrigen Mittel werden für Umsetzungsgrundlagen und Erfolgskontrollen, Tätigkeiten gesamtschweizerischer Organisationen, die Pärke und das Sekretariat der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission eingesetzt.</p><p>Der Bund hat im Bereich Natur und Landschaft altrechtliche Verpflichtungen in der Höhe von etwa 10 Millionen Franken, die abgebaut werden müssen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie gedenkt er den Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung sicherzustellen?</p><p>2. Welche Schritte sieht er vor, damit Bund und Kantonen die nötigen finanziellen und personellen Mittel zur Erfüllung ihres Auftrages zur Verfügung stehen?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen sieht er im Rahmen der Bundesbudgets 2008 und 2009 bzw. im Legislaturfinanzplan 2008-2011 vor?</p><p>4. Hat er Kenntnis davon, dass wegen (oder trotz) der NFA in einigen Kantonen die Naturschutzbudgets gekürzt wurden oder noch werden mit dem Hinweis auf spärlicher fliessende Bundesmittel?</p><p>5. Stehen ihm genügend griffige und wirksame Instrumente für seine Kontrollfunktion gegenüber den Kantonen zur Verfügung?</p>
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