Keine Bevorteilung der internationalen Luftfahrt

ShortId
07.3680
Id
20073680
Updated
27.07.2023 21:18
Language
de
Title
Keine Bevorteilung der internationalen Luftfahrt
AdditionalIndexing
48;52;Verunreinigung der Stratosphäre;internationales Abkommen;Luftverunreinigung;Beförderung auf dem Luftweg;Lenkungsabgabe;Luftverkehr
1
  • L03K180401, Beförderung auf dem Luftweg
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
  • L04K10020201, internationales Abkommen
  • L04K06020316, Verunreinigung der Stratosphäre
  • L04K06020309, Luftverunreinigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Luftfahrt gehört zu den Verursachern von Umweltbelastungen, Tendenz steigend (vgl. Postulat Menétrey-Savary 06.3596). Weil internationale Vereinbarungen es verhindern, kann auf Kerosin bislang keine generelle Abgabe und Steuer erhoben werden. Damit wird die Luftfahrt indirekt gefördert. Das verträgt sich schlecht mit einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Eine solche müsste zudem die verschiedenen Verkehrsträger gleich behandeln.</p><p>Dafür braucht es entsprechende internationale Abkommen. Sicher wäre es erstrebenswert, eine weltweite Regelung zu finden. Und gerne ermuntern wir den Bundesrat, mit seinen diesbezüglichen Bemühungen fortzufahren. Doch bis es zu einem solchen Abschluss kommen kann, ist ein langer Atem nötig. So lange darf die Schweiz nicht zuwarten. Es ist möglich, auf Welt- bzw. regionaler Ebene Lösungen zu finden, z. B. im Rahmen der EU. Diese möchte der Bundesrat bitte unverzüglich an die Hand nehmen.</p>
  • <p>Dem Bundesrat ist es ebenso wie dem Motionär ein wichtiges Anliegen, dass die Luftfahrt auch in Zukunft ihren Beitrag zur Reduktion der Umweltbelastungen leistet. Wie schon in der Antwort zum Postulat Menétrey-Savary 06.3596 beschrieben, ist der Luftverkehr ein grösstenteils grenzüberschreitender Verkehrsträger. Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden sowie um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten (Umweltauswirkungen machen an den Grenzen nicht halt), ist ein weltweit oder mindestens europaweit harmonisiertes Vorgehen nötig. Die Schweiz kämpft bereits seit Langem in diversen internationalen Gremien (ICAO, ECAC, hochrangige internationale Konferenzen usw.) für solch eine internationale Lösung.</p><p>Indessen ist die vom Motionär verlangte Einführung einer generellen Kerosinabgabe auf internationaler Ebene aus heutiger Sicht nicht zielführend. Nachdem sich in den bisherigen internationalen Diskussionen gezeigt hat, dass die Forderung nach der Einführung international abgestimmter Kerosinabgaben zurzeit kaum konsensfähig ist, hat die Schweiz von diesem Vorstoss zumindest zurzeit Abstand genommen und befürwortet an deren Stelle die international harmonisierte Einführung anderer marktbasierter Instrumente. Diesbezüglich teilt der Bundesrat die Auffassung der ICAO und der EU-Kommission, wonach der Handel mit Emissionsrechten aus wirtschaftlicher wie auch aus ökologischer Sicht ein effizienteres Mittel als andere finanzielle Massnahmen wie z. B. Steuern und Abgaben darstellt. In diesem Sinne begrüsst er auch die Schaffung von offenen Emissionshandelssystemen für die Luftfahrt; dies in Übereinstimmung mit der schon im Februar 2007 beschlossenen Energiestrategie, wonach das UVEK die Anbindung an das geplante Emissionshandelssystem der EG bis 2012 sicherstellen soll.</p><p>Dabei ist er der Ansicht, dass ein globales Vorgehen bei der Einführung von Emissionshandelssystemen wünschenswert ist. Da eine globale Einführung in Anbetracht bestehender politischer Differenzen auf internationaler Ebene noch über Jahre hinaus kaum realisierbar scheint, soll aber auch die Einführung von Emissionshandelssystemen auf regionaler Ebene, insbesondere zum Sammeln von Erfahrungen, weiter verfolgt und gefördert werden.</p><p>Da sich der Bundesrat derzeit sowohl auf globaler als auch auf regionaler Ebene für eine bestmögliche Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen der Luftfahrt auf die Umwelt einsetzt, das zielführende Instrument hierfür indessen nicht eine weltweite Kerosinbesteuerung, sondern die Schaffung von offenen Emissionshandelssystemen für die Luftfahrt ist, ist trotz des im Grundsatz berechtigten Anliegens die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass eine generelle Kerosin-Abgabe oder eine Kerosin-Steuer erhoben werden kann. In einer Übergangsphase sind auch regionale Abkommen (EU, allenfalls andere) anzustreben.</p>
  • Keine Bevorteilung der internationalen Luftfahrt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Luftfahrt gehört zu den Verursachern von Umweltbelastungen, Tendenz steigend (vgl. Postulat Menétrey-Savary 06.3596). Weil internationale Vereinbarungen es verhindern, kann auf Kerosin bislang keine generelle Abgabe und Steuer erhoben werden. Damit wird die Luftfahrt indirekt gefördert. Das verträgt sich schlecht mit einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Eine solche müsste zudem die verschiedenen Verkehrsträger gleich behandeln.</p><p>Dafür braucht es entsprechende internationale Abkommen. Sicher wäre es erstrebenswert, eine weltweite Regelung zu finden. Und gerne ermuntern wir den Bundesrat, mit seinen diesbezüglichen Bemühungen fortzufahren. Doch bis es zu einem solchen Abschluss kommen kann, ist ein langer Atem nötig. So lange darf die Schweiz nicht zuwarten. Es ist möglich, auf Welt- bzw. regionaler Ebene Lösungen zu finden, z. B. im Rahmen der EU. Diese möchte der Bundesrat bitte unverzüglich an die Hand nehmen.</p>
    • <p>Dem Bundesrat ist es ebenso wie dem Motionär ein wichtiges Anliegen, dass die Luftfahrt auch in Zukunft ihren Beitrag zur Reduktion der Umweltbelastungen leistet. Wie schon in der Antwort zum Postulat Menétrey-Savary 06.3596 beschrieben, ist der Luftverkehr ein grösstenteils grenzüberschreitender Verkehrsträger. Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden sowie um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten (Umweltauswirkungen machen an den Grenzen nicht halt), ist ein weltweit oder mindestens europaweit harmonisiertes Vorgehen nötig. Die Schweiz kämpft bereits seit Langem in diversen internationalen Gremien (ICAO, ECAC, hochrangige internationale Konferenzen usw.) für solch eine internationale Lösung.</p><p>Indessen ist die vom Motionär verlangte Einführung einer generellen Kerosinabgabe auf internationaler Ebene aus heutiger Sicht nicht zielführend. Nachdem sich in den bisherigen internationalen Diskussionen gezeigt hat, dass die Forderung nach der Einführung international abgestimmter Kerosinabgaben zurzeit kaum konsensfähig ist, hat die Schweiz von diesem Vorstoss zumindest zurzeit Abstand genommen und befürwortet an deren Stelle die international harmonisierte Einführung anderer marktbasierter Instrumente. Diesbezüglich teilt der Bundesrat die Auffassung der ICAO und der EU-Kommission, wonach der Handel mit Emissionsrechten aus wirtschaftlicher wie auch aus ökologischer Sicht ein effizienteres Mittel als andere finanzielle Massnahmen wie z. B. Steuern und Abgaben darstellt. In diesem Sinne begrüsst er auch die Schaffung von offenen Emissionshandelssystemen für die Luftfahrt; dies in Übereinstimmung mit der schon im Februar 2007 beschlossenen Energiestrategie, wonach das UVEK die Anbindung an das geplante Emissionshandelssystem der EG bis 2012 sicherstellen soll.</p><p>Dabei ist er der Ansicht, dass ein globales Vorgehen bei der Einführung von Emissionshandelssystemen wünschenswert ist. Da eine globale Einführung in Anbetracht bestehender politischer Differenzen auf internationaler Ebene noch über Jahre hinaus kaum realisierbar scheint, soll aber auch die Einführung von Emissionshandelssystemen auf regionaler Ebene, insbesondere zum Sammeln von Erfahrungen, weiter verfolgt und gefördert werden.</p><p>Da sich der Bundesrat derzeit sowohl auf globaler als auch auf regionaler Ebene für eine bestmögliche Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen der Luftfahrt auf die Umwelt einsetzt, das zielführende Instrument hierfür indessen nicht eine weltweite Kerosinbesteuerung, sondern die Schaffung von offenen Emissionshandelssystemen für die Luftfahrt ist, ist trotz des im Grundsatz berechtigten Anliegens die Motion abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass eine generelle Kerosin-Abgabe oder eine Kerosin-Steuer erhoben werden kann. In einer Übergangsphase sind auch regionale Abkommen (EU, allenfalls andere) anzustreben.</p>
    • Keine Bevorteilung der internationalen Luftfahrt

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