Vereinfachung der Regulierungen in sämtlichen Departementen

ShortId
07.3681
Id
20073681
Updated
25.06.2025 01:41
Language
de
Title
Vereinfachung der Regulierungen in sämtlichen Departementen
AdditionalIndexing
04;12;rechtliche Vorschrift;seco;Vereinfachung von Verfahren;Verwaltungsreform;Deregulierung
1
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
  • L04K05030101, rechtliche Vorschrift
  • L05K0704010205, Deregulierung
  • L04K08040607, seco
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen des Projektes "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags", das die Aufhebung bzw. Vereinfachung von 75 Bewilligungsverfahren vorsieht, hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) weitere Massnahmen in die Wege geleitet, um auch die anderen Regulierungen in seinem Zuständigkeitsbereich zu vereinfachen. Diese Massnahmen beschränkten sich nicht auf Bewilligungen, sondern umfassten sämtliche Regulierungen im Zuständigkeitsbereich des EVD. Bereits im Bericht des Bundesrates zur "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags" vom 18. Januar 2006 wird erwähnt, dass die Initiative des EVD auch an anderen Orten durchgeführt werden könnte; sei es in anderen Departementen des Bundes oder in den Kantonen und Gemeinden. In Anlehnung an das Vorgehen des EVD sind darum die Regulierungen sämtlicher Departemente der Bundesverwaltung zu überprüfen und zu vereinfachen. Die Federführung und Koordination dieses departementsübergreifenden Projektes sollte vorzugsweise beim EVD bzw. Seco liegen, da das Seco bereits entsprechende Erfahrungen mit sich bringt und es sich beim Seco um das Kompetenzzentrum zu Fragen der (De-)Regulierung innerhalb der Bundesverwaltung handelt.</p>
  • <p>Anlässlich der Verabschiedung der Botschaft zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes am 22. August 2007 hat sich der Bundesrat auch mit der Frage befasst, ob eine weiter gehende, d. h. materielle Überprüfung des Bundesrechtes angezeigt sei. Eine derartige Überprüfung würde auch das Anliegen der vorliegenden Motion erfüllen. Mit Blick auf den zu erwartenden Aufwand eines solchen Grossprojektes sowie angesichts seiner bereits eingeleiteten Massnahmen zur Verbesserung der Qualität der künftigen Gesetzgebung fasste der Bundesrat damals keinen derartigen Beschluss. Allerdings verkennt der Bundesrat nicht, dass im geltenden Recht weitere Verbesserungen möglich sind. Fallweise nimmt er sich dem auch immer wieder an. In der Begründung zu dieser Motion sind entsprechende Beispiele aufgeführt. In gleicher Weise wird der Bundesrat dies auch künftig tun, wenn er in einzelnen Gebieten Handlungsbedarf erkennt. Jede anstehende Revision eines Erlasses bietet grundsätzlich die Gelegenheit zur materiellen Überprüfung des gesamten Erlasses.</p><p>Ein Beispiel, wie besondere Massnahmen zur Vereinfachung der Regulierungen in den verschiedenen Departementen ergriffen werden können, stellt die Anwendung des Standardkostenmodells (Standard Cost Model, SCM) dar. Das SCM erlaubt es, eine Regelung systematisch zu überprüfen und die sich aus ihr ergebende administrative Belastung der Unternehmen zu beziffern. Auf der Grundlage solcher Daten können dann Vereinfachungen vorgenommen werden. Kürzlich wurde ein entsprechendes Pilotprojekt zur Mehrwertsteuer abgeschlossen. Gestützt auf diese Erfahrungen wird das SCM nun eingesetzt, um gezielt die administrativen Belastungen durch wichtige Regelungsbereiche zu bemessen; dies mit dem Ziel, weitere Vereinfachungen in den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Departemente zu erreichen.</p><p>Im Sinne obenstehender Ausführungen ist der Bundesrat mit der allgemeinen Stossrichtung der Motion einverstanden, will jedoch daraus nicht ein eigenes Projekt machen. Falls der Nationalrat die Motion annimmt, wird der Bundesrat im Zweitrat die Entgegennahme des Anliegens in Form eines Prüfungsauftrages beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche Regulierungen in seinem Zuständigkeitsbereich so weit wie möglich zu vereinfachen. Die Massnahmen und Vorschriften der einzelnen Departemente sollen von einer zentralen Stelle koordiniert werden.</p>
  • Vereinfachung der Regulierungen in sämtlichen Departementen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen des Projektes "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags", das die Aufhebung bzw. Vereinfachung von 75 Bewilligungsverfahren vorsieht, hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) weitere Massnahmen in die Wege geleitet, um auch die anderen Regulierungen in seinem Zuständigkeitsbereich zu vereinfachen. Diese Massnahmen beschränkten sich nicht auf Bewilligungen, sondern umfassten sämtliche Regulierungen im Zuständigkeitsbereich des EVD. Bereits im Bericht des Bundesrates zur "Vereinfachung des unternehmerischen Alltags" vom 18. Januar 2006 wird erwähnt, dass die Initiative des EVD auch an anderen Orten durchgeführt werden könnte; sei es in anderen Departementen des Bundes oder in den Kantonen und Gemeinden. In Anlehnung an das Vorgehen des EVD sind darum die Regulierungen sämtlicher Departemente der Bundesverwaltung zu überprüfen und zu vereinfachen. Die Federführung und Koordination dieses departementsübergreifenden Projektes sollte vorzugsweise beim EVD bzw. Seco liegen, da das Seco bereits entsprechende Erfahrungen mit sich bringt und es sich beim Seco um das Kompetenzzentrum zu Fragen der (De-)Regulierung innerhalb der Bundesverwaltung handelt.</p>
    • <p>Anlässlich der Verabschiedung der Botschaft zur formellen Bereinigung des Bundesrechtes am 22. August 2007 hat sich der Bundesrat auch mit der Frage befasst, ob eine weiter gehende, d. h. materielle Überprüfung des Bundesrechtes angezeigt sei. Eine derartige Überprüfung würde auch das Anliegen der vorliegenden Motion erfüllen. Mit Blick auf den zu erwartenden Aufwand eines solchen Grossprojektes sowie angesichts seiner bereits eingeleiteten Massnahmen zur Verbesserung der Qualität der künftigen Gesetzgebung fasste der Bundesrat damals keinen derartigen Beschluss. Allerdings verkennt der Bundesrat nicht, dass im geltenden Recht weitere Verbesserungen möglich sind. Fallweise nimmt er sich dem auch immer wieder an. In der Begründung zu dieser Motion sind entsprechende Beispiele aufgeführt. In gleicher Weise wird der Bundesrat dies auch künftig tun, wenn er in einzelnen Gebieten Handlungsbedarf erkennt. Jede anstehende Revision eines Erlasses bietet grundsätzlich die Gelegenheit zur materiellen Überprüfung des gesamten Erlasses.</p><p>Ein Beispiel, wie besondere Massnahmen zur Vereinfachung der Regulierungen in den verschiedenen Departementen ergriffen werden können, stellt die Anwendung des Standardkostenmodells (Standard Cost Model, SCM) dar. Das SCM erlaubt es, eine Regelung systematisch zu überprüfen und die sich aus ihr ergebende administrative Belastung der Unternehmen zu beziffern. Auf der Grundlage solcher Daten können dann Vereinfachungen vorgenommen werden. Kürzlich wurde ein entsprechendes Pilotprojekt zur Mehrwertsteuer abgeschlossen. Gestützt auf diese Erfahrungen wird das SCM nun eingesetzt, um gezielt die administrativen Belastungen durch wichtige Regelungsbereiche zu bemessen; dies mit dem Ziel, weitere Vereinfachungen in den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Departemente zu erreichen.</p><p>Im Sinne obenstehender Ausführungen ist der Bundesrat mit der allgemeinen Stossrichtung der Motion einverstanden, will jedoch daraus nicht ein eigenes Projekt machen. Falls der Nationalrat die Motion annimmt, wird der Bundesrat im Zweitrat die Entgegennahme des Anliegens in Form eines Prüfungsauftrages beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche Regulierungen in seinem Zuständigkeitsbereich so weit wie möglich zu vereinfachen. Die Massnahmen und Vorschriften der einzelnen Departemente sollen von einer zentralen Stelle koordiniert werden.</p>
    • Vereinfachung der Regulierungen in sämtlichen Departementen

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