Erleichterter Datenaustausch zwischen Bundes- und Kantonsbehörden

ShortId
07.3682
Id
20073682
Updated
25.06.2025 00:06
Language
de
Title
Erleichterter Datenaustausch zwischen Bundes- und Kantonsbehörden
AdditionalIndexing
34;04;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Datenübertragung;Beziehung Bund-Kanton;Personendaten;Datenschutz;Datenverarbeitung in der Verwaltung;Informationsaustausch
1
  • L05K1202020102, Datenübertragung
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
  • L05K1203040202, Personendaten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Datenschutz hat in der Schweiz auf allen drei Ebenen des Staates eine hohe Bedeutung. Es wird festgestellt, dass sich die Fälle häufen, wo sich staatliche Stellen durch den Datenschutz gegenseitig behindern. Damit kehrt sich der beabsichtigte Schutzzweck ins Gegenteil. So haben Untersuchungsbehörden nur beschränkte Möglichkeiten, die Sozialbehörden aktiv über Missbrauchsfälle zu informieren. Umgekehrt ist es für die Sozialbehörden kaum möglich, Daten aus laufenden Untersuchungen zu erhalten.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass beim Datenaustausch zwischen Behörden - insbesondere zwischen Behörden des Bundes und der Kantone - in den aufgeführten Bereichen gewisse Unklarheiten und Probleme bestehen könnten. Es ist indessen nicht von vornherein klar, welche Rolle dabei die Datenschutzvorschriften spielen. Bisweilen können allfällige Probleme auch durch Unkenntnis der Beteiligten bezüglich der anwendbaren Rechtsnormen oder durch eine nicht angemessene Ausgestaltung von Arbeits- bzw. Entscheidprozessen verursacht sein. Die verlangte Prüfung müsste klären, welche Probleme bestehen und ob deren Ursachen bei den jeweiligen Datenschutzvorschriften liegen.</p><p>Aufgrund der komplexen Rechtslage, der Zahl der betroffenen Bereiche und der Notwendigkeit des Beizugs von Praktikern und Kantonsvertretern ist damit zu rechnen, dass die Prüfung erheblichen Aufwand verursachen wird. Diesem Aufwand stehen mögliche Effizienzgewinne gegenüber, sollten tatsächlich gravierende Probleme festgestellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Wir bitten den Bundesrat, zu prüfen, ob der Datenaustausch in ausgewählten Bereichen zwischen Bundes- und Kantonsstellen vereinfacht werden kann. Der Datenschutz soll insbesondere in Bereichen gelockert werden, in denen die Gefahr des Missbrauchs beim Bezug von staatlichen Leistungen am grössten ist: </p><p>- Sozialhilfe,</p><p>- Einbürgerungen,</p><p>- Steuerwesen,</p><p>- Sozialversicherungen.</p>
  • Erleichterter Datenaustausch zwischen Bundes- und Kantonsbehörden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Datenschutz hat in der Schweiz auf allen drei Ebenen des Staates eine hohe Bedeutung. Es wird festgestellt, dass sich die Fälle häufen, wo sich staatliche Stellen durch den Datenschutz gegenseitig behindern. Damit kehrt sich der beabsichtigte Schutzzweck ins Gegenteil. So haben Untersuchungsbehörden nur beschränkte Möglichkeiten, die Sozialbehörden aktiv über Missbrauchsfälle zu informieren. Umgekehrt ist es für die Sozialbehörden kaum möglich, Daten aus laufenden Untersuchungen zu erhalten.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass beim Datenaustausch zwischen Behörden - insbesondere zwischen Behörden des Bundes und der Kantone - in den aufgeführten Bereichen gewisse Unklarheiten und Probleme bestehen könnten. Es ist indessen nicht von vornherein klar, welche Rolle dabei die Datenschutzvorschriften spielen. Bisweilen können allfällige Probleme auch durch Unkenntnis der Beteiligten bezüglich der anwendbaren Rechtsnormen oder durch eine nicht angemessene Ausgestaltung von Arbeits- bzw. Entscheidprozessen verursacht sein. Die verlangte Prüfung müsste klären, welche Probleme bestehen und ob deren Ursachen bei den jeweiligen Datenschutzvorschriften liegen.</p><p>Aufgrund der komplexen Rechtslage, der Zahl der betroffenen Bereiche und der Notwendigkeit des Beizugs von Praktikern und Kantonsvertretern ist damit zu rechnen, dass die Prüfung erheblichen Aufwand verursachen wird. Diesem Aufwand stehen mögliche Effizienzgewinne gegenüber, sollten tatsächlich gravierende Probleme festgestellt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Wir bitten den Bundesrat, zu prüfen, ob der Datenaustausch in ausgewählten Bereichen zwischen Bundes- und Kantonsstellen vereinfacht werden kann. Der Datenschutz soll insbesondere in Bereichen gelockert werden, in denen die Gefahr des Missbrauchs beim Bezug von staatlichen Leistungen am grössten ist: </p><p>- Sozialhilfe,</p><p>- Einbürgerungen,</p><p>- Steuerwesen,</p><p>- Sozialversicherungen.</p>
    • Erleichterter Datenaustausch zwischen Bundes- und Kantonsbehörden

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