Jährliche Berichterstattung über den islamischen Extremismus in der Schweiz

ShortId
07.3693
Id
20073693
Updated
28.07.2023 03:23
Language
de
Title
Jährliche Berichterstattung über den islamischen Extremismus in der Schweiz
AdditionalIndexing
09;Terrorismus;Fundamentalismus;Bericht;Extremismus;Islamismus;öffentliche Ordnung;Staatsschutz;Islam
1
  • L05K0106020201, Islamismus
  • L04K08020208, Fundamentalismus
  • L04K08020204, Extremismus
  • L04K04030303, Staatsschutz
  • L03K020206, Bericht
  • L04K01060202, Islam
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bedrohung der Schweiz durch den islamistischen Terrorismus konkretisiert sich mit den Anschlagsversuchen vom 31. Juli 2006 (Bombenattentate auf zwei Regionalzüge in Dortmund und Koblenz) und den Festnahmen mutmasslicher Terroristen am 4. September 2007 in Deutschland immer stärker. Gemäss dem Fedpol-Bericht zur inneren Sicherheit der Schweiz 2006 sind viele der wesentlichen Voraussetzungen auch in der Schweiz gegeben. Wie Deutschland gelte auch die Schweiz den Dschihadisten als Teilhaberin am Kreuzzug gegen den Islam. Sie liege in der westeuropäischen Gefahrenzone des Dschihadismus und weise ein aktives Islamistenmilieu mit gewaltbereiten Extremisten auf. Daneben ist auch zu erwarten, dass die zunehmenden Auslandeinsätze der Schweizer Armee (beispielsweise Afghanistan) die Schweiz verstärkt ins Fadenkreuz islamistischer Attentäter rücken werden.</p><p>Solche Frühzeichen müssen ernst genommen werden. Ein jährlicher Bericht würde helfen, die Problemlage zu erfassen und geeignete Gegenmassnahmen zu ergreifen. Es darf nicht weiter gewartet werden, bis etwas passiert, um sich mit der Problematik des islamistischen Terrorismus auseinanderzusetzen.</p>
  • <p>Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) veröffentlicht mit dem Bericht zur inneren Sicherheit (BISS) bereits heute eine jährliche Lagebeurteilung zu den wichtigsten Bedrohungen für die innere Sicherheit der Schweiz. In diesem Bericht werden auch die mögliche weitere Entwicklung der Lage wie auch die allenfalls zu treffenden Massnahmen dargestellt. Aufgrund der allgemeinen Lage bildet der islamistische Extremismus und Terrorismus in diesem Bericht derzeit einen der Schwerpunkte.</p><p>Daneben obliegt es dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP), innerhalb von Fedpol in Ausführung seines gesetzlichen Auftrags gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) permanent die Aktivitäten extremistischer Gruppierungen zu beobachten und deren Gefährdung für die innere Sicherheit der Schweiz zu beurteilen. Darunter fallen auch extremistische islamistische Gruppierungen.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 24. Mai 2006 auf die Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (Ip. 06.3023 Aktuelle Entwicklung der Bedrohungslage) unter Punkt 2 festgehalten, dass der Grossteil der in der Schweiz ansässigen ethnischen und religiösen Minderheiten den Rechtsstaat Schweiz mit seinem politischen und administrativen System positiv wahrnimmt und nicht an gewalttätigen Auseinandersetzungen interessiert ist. Er hat gleichzeitig unter Bezug auf den Extremismusbericht vom 25. August 2004 auch festgehalten, dass die innere Sicherheit derzeit durch keine extremistische Gruppierung schwerwiegend bedroht wird.</p><p>Der Bundesrat erachtet es daher aufgrund der obigen Ausführungen nicht als notwendig, einen zusätzlichen jährlichen Bericht zu erstellen, der spezifisch auf eine einzelne Religionsgruppe eingeht. Die Religionszugehörigkeit an sich stellt kein Indiz für ein sicherheitsgefährdendes Verhalten dar; allfällige extremistische Aktivitäten werden in den Schranken von Artikel 3 BWIS beobachtet. </p><p>Aufgrund der permanenten Lagebeurteilung und periodischen Berichterstattung hat der Bundesrat zudem am 15. Juni 2007 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit verabschiedet, um die Instrumente zum Schutz der inneren Sicherheit gezielt zu verstärken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament in Zukunft jährlich einen Bericht zur islamischen Bevölkerung in der Schweiz und insbesondere zu ihrem extremistischen Potenzial zu unterbreiten. Aufgezeigt und beurteilt werden sollen dabei die detaillierte Zusammensetzung und Herkunft der islamischen Gruppen in der Schweiz, deren zu erwartende Entwicklung, die von ihnen im Vorjahr ausgegangene und im Folgejahr ausgehende Bedrohung durch Extremisten und extremistische Strömungen sowie über allenfalls zu treffende Gegenmassnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.</p>
  • Jährliche Berichterstattung über den islamischen Extremismus in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bedrohung der Schweiz durch den islamistischen Terrorismus konkretisiert sich mit den Anschlagsversuchen vom 31. Juli 2006 (Bombenattentate auf zwei Regionalzüge in Dortmund und Koblenz) und den Festnahmen mutmasslicher Terroristen am 4. September 2007 in Deutschland immer stärker. Gemäss dem Fedpol-Bericht zur inneren Sicherheit der Schweiz 2006 sind viele der wesentlichen Voraussetzungen auch in der Schweiz gegeben. Wie Deutschland gelte auch die Schweiz den Dschihadisten als Teilhaberin am Kreuzzug gegen den Islam. Sie liege in der westeuropäischen Gefahrenzone des Dschihadismus und weise ein aktives Islamistenmilieu mit gewaltbereiten Extremisten auf. Daneben ist auch zu erwarten, dass die zunehmenden Auslandeinsätze der Schweizer Armee (beispielsweise Afghanistan) die Schweiz verstärkt ins Fadenkreuz islamistischer Attentäter rücken werden.</p><p>Solche Frühzeichen müssen ernst genommen werden. Ein jährlicher Bericht würde helfen, die Problemlage zu erfassen und geeignete Gegenmassnahmen zu ergreifen. Es darf nicht weiter gewartet werden, bis etwas passiert, um sich mit der Problematik des islamistischen Terrorismus auseinanderzusetzen.</p>
    • <p>Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) veröffentlicht mit dem Bericht zur inneren Sicherheit (BISS) bereits heute eine jährliche Lagebeurteilung zu den wichtigsten Bedrohungen für die innere Sicherheit der Schweiz. In diesem Bericht werden auch die mögliche weitere Entwicklung der Lage wie auch die allenfalls zu treffenden Massnahmen dargestellt. Aufgrund der allgemeinen Lage bildet der islamistische Extremismus und Terrorismus in diesem Bericht derzeit einen der Schwerpunkte.</p><p>Daneben obliegt es dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP), innerhalb von Fedpol in Ausführung seines gesetzlichen Auftrags gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) permanent die Aktivitäten extremistischer Gruppierungen zu beobachten und deren Gefährdung für die innere Sicherheit der Schweiz zu beurteilen. Darunter fallen auch extremistische islamistische Gruppierungen.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 24. Mai 2006 auf die Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (Ip. 06.3023 Aktuelle Entwicklung der Bedrohungslage) unter Punkt 2 festgehalten, dass der Grossteil der in der Schweiz ansässigen ethnischen und religiösen Minderheiten den Rechtsstaat Schweiz mit seinem politischen und administrativen System positiv wahrnimmt und nicht an gewalttätigen Auseinandersetzungen interessiert ist. Er hat gleichzeitig unter Bezug auf den Extremismusbericht vom 25. August 2004 auch festgehalten, dass die innere Sicherheit derzeit durch keine extremistische Gruppierung schwerwiegend bedroht wird.</p><p>Der Bundesrat erachtet es daher aufgrund der obigen Ausführungen nicht als notwendig, einen zusätzlichen jährlichen Bericht zu erstellen, der spezifisch auf eine einzelne Religionsgruppe eingeht. Die Religionszugehörigkeit an sich stellt kein Indiz für ein sicherheitsgefährdendes Verhalten dar; allfällige extremistische Aktivitäten werden in den Schranken von Artikel 3 BWIS beobachtet. </p><p>Aufgrund der permanenten Lagebeurteilung und periodischen Berichterstattung hat der Bundesrat zudem am 15. Juni 2007 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit verabschiedet, um die Instrumente zum Schutz der inneren Sicherheit gezielt zu verstärken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament in Zukunft jährlich einen Bericht zur islamischen Bevölkerung in der Schweiz und insbesondere zu ihrem extremistischen Potenzial zu unterbreiten. Aufgezeigt und beurteilt werden sollen dabei die detaillierte Zusammensetzung und Herkunft der islamischen Gruppen in der Schweiz, deren zu erwartende Entwicklung, die von ihnen im Vorjahr ausgegangene und im Folgejahr ausgehende Bedrohung durch Extremisten und extremistische Strömungen sowie über allenfalls zu treffende Gegenmassnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.</p>
    • Jährliche Berichterstattung über den islamischen Extremismus in der Schweiz

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