Marktkonforme Verzinsung der Geldeinlagen der dritten Säule

ShortId
07.3696
Id
20073696
Updated
14.11.2025 06:47
Language
de
Title
Marktkonforme Verzinsung der Geldeinlagen der dritten Säule
AdditionalIndexing
24;Kartell;Anlagevorschrift;Konto;Bankgeschäft;Zins;Marktpreis;Kapitalanlage;Dritte Säule
1
  • L05K0703020103, Konto
  • L05K1104040501, Zins
  • L03K110502, Marktpreis
  • L05K0104010103, Dritte Säule
  • L03K110402, Bankgeschäft
  • L05K1106020101, Kapitalanlage
  • L06K110602010101, Anlagevorschrift
  • L07K07030102010401, Kartell
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Banken nutzen die Ohnmacht der Kunden aus und bilden bei der Verwaltung von Geldern der dritten Säule ein Tiefzinskartell. "Der Markt funktioniert nicht", sagt Manuel Ammann vom Schweizerischen Institut für Banken und Finanzen der Universität St. Gallen. "Die meisten Leute bleiben bei ihrer Bank. Und Wertschriftenfonds sind recht teure Produkte mit hohen jährlichen Verwaltungsgebühren." ("K-Tipp", 12. September 2007) </p><p>Die meisten Geldinstitute schrieben in den letzten Jahren den Langzeitsparern der dritten Säule rund 1 bis 2 Prozent weniger gut, als die Pensionskassen für Anlagen von Versicherten mindestens vergüten mussten. Schätzungsweise 300 bis 500 Millionen Franken, die eigentlich den Vorsorgesparern gehören, landen so pro Jahr in den Taschen der Banken, wenn man die Differenz zwischen Zins der dritten Säule und Mindestverzinsung der zweiten Säule bzw. Marktzinsen zugrunde legt.</p>
  • <p>Es besteht in der Säule 3a ein Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern. Der Sparer kann die Bank (oder auch die Versicherung) frei wählen. Ausserdem bieten die meisten Institute auch kollektive Anlagemöglichkeiten, welche in unterschiedlichem Umfange Aktien enthalten, wobei der Anleger dann das entsprechende Anlagerisiko zu tragen hat. Die Renditen dieser Produkte sind eher mit der Performance der Pensionskassen vergleichbar als individuelle (Spar-)Kontolösungen.</p><p>Die gegenwärtig angebotenen kollektiven Produkte sind zumeist Portfolio-Fonds, welche aufgrund ihrer Komplexität teurer sind als einfacher strukturierte kollektive Anlagen. Im Moment erarbeitet ein spezialisierter Ausschuss der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) Vorschläge für die Neuordnung der Anlagerestriktionen in der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3). In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob zusätzliche Anlageprodukte zugelassen werden können, um die Wahlmöglichkeiten des Anlegers zu erweitern, den Wettbewerb zu fördern und die durchschnittlichen Gebühren zu senken.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass keine zusätzlichen Mindestvorschriften zu erlassen sind, welche einen zusätzlichen Verwaltungs- und Überwachungsaufwand generieren. Stattdessen soll der Wettbewerb nach Möglichkeit gefördert werden. Ausserdem kann bei Verdacht auf Wettbewerbsabsprachen jederzeit die Wettbewerbskommission angerufen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Bestimmung einzuführen, wonach Geldeinlagen der dritten Säule nicht schlechter verzinst werden dürfen als Kassenobligationen von ähnlicher Anlagefrist wie die mittlere Anlagefrist der Gelder der dritten Säule. </p><p>Bei Fonds der dritten Säule sollte der Bundesrat Massnahmen treffen, damit die Gebühren der Vermögensverwalter nicht höher sind als die Gebühren auf dem freien, nicht steuerbegünstigten Markt.</p>
  • Marktkonforme Verzinsung der Geldeinlagen der dritten Säule
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Banken nutzen die Ohnmacht der Kunden aus und bilden bei der Verwaltung von Geldern der dritten Säule ein Tiefzinskartell. "Der Markt funktioniert nicht", sagt Manuel Ammann vom Schweizerischen Institut für Banken und Finanzen der Universität St. Gallen. "Die meisten Leute bleiben bei ihrer Bank. Und Wertschriftenfonds sind recht teure Produkte mit hohen jährlichen Verwaltungsgebühren." ("K-Tipp", 12. September 2007) </p><p>Die meisten Geldinstitute schrieben in den letzten Jahren den Langzeitsparern der dritten Säule rund 1 bis 2 Prozent weniger gut, als die Pensionskassen für Anlagen von Versicherten mindestens vergüten mussten. Schätzungsweise 300 bis 500 Millionen Franken, die eigentlich den Vorsorgesparern gehören, landen so pro Jahr in den Taschen der Banken, wenn man die Differenz zwischen Zins der dritten Säule und Mindestverzinsung der zweiten Säule bzw. Marktzinsen zugrunde legt.</p>
    • <p>Es besteht in der Säule 3a ein Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern. Der Sparer kann die Bank (oder auch die Versicherung) frei wählen. Ausserdem bieten die meisten Institute auch kollektive Anlagemöglichkeiten, welche in unterschiedlichem Umfange Aktien enthalten, wobei der Anleger dann das entsprechende Anlagerisiko zu tragen hat. Die Renditen dieser Produkte sind eher mit der Performance der Pensionskassen vergleichbar als individuelle (Spar-)Kontolösungen.</p><p>Die gegenwärtig angebotenen kollektiven Produkte sind zumeist Portfolio-Fonds, welche aufgrund ihrer Komplexität teurer sind als einfacher strukturierte kollektive Anlagen. Im Moment erarbeitet ein spezialisierter Ausschuss der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) Vorschläge für die Neuordnung der Anlagerestriktionen in der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3). In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob zusätzliche Anlageprodukte zugelassen werden können, um die Wahlmöglichkeiten des Anlegers zu erweitern, den Wettbewerb zu fördern und die durchschnittlichen Gebühren zu senken.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass keine zusätzlichen Mindestvorschriften zu erlassen sind, welche einen zusätzlichen Verwaltungs- und Überwachungsaufwand generieren. Stattdessen soll der Wettbewerb nach Möglichkeit gefördert werden. Ausserdem kann bei Verdacht auf Wettbewerbsabsprachen jederzeit die Wettbewerbskommission angerufen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Bestimmung einzuführen, wonach Geldeinlagen der dritten Säule nicht schlechter verzinst werden dürfen als Kassenobligationen von ähnlicher Anlagefrist wie die mittlere Anlagefrist der Gelder der dritten Säule. </p><p>Bei Fonds der dritten Säule sollte der Bundesrat Massnahmen treffen, damit die Gebühren der Vermögensverwalter nicht höher sind als die Gebühren auf dem freien, nicht steuerbegünstigten Markt.</p>
    • Marktkonforme Verzinsung der Geldeinlagen der dritten Säule

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