Meldepflicht für Gewaltvorfälle

ShortId
07.3697
Id
20073697
Updated
25.06.2025 00:01
Language
de
Title
Meldepflicht für Gewaltvorfälle
AdditionalIndexing
2841;Körperverletzung;Meldepflicht;Notfallmedizin;Opfer;Arzt/Ärztin;Gewalt;Statistik
1
  • L06K120102010102, Meldepflicht
  • L04K01010207, Gewalt
  • L04K01050514, Notfallmedizin
  • L03K020218, Statistik
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L04K05010205, Opfer
  • L06K050102010302, Körperverletzung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Notfallzentrum des Inselspitals Bern veröffentlichte jüngst eine Langzeitstudie, welche feststellt, dass Gewaltverletzungen zunehmen, immer schwerer werden und Kassenpatientinnen und -patienten und Steuerzahlende immer mehr kosten. Aus anderen Regionen fehlen solche Zahlen bis heute, denn eine systematische Erhebung der Gewaltvorfälle sowie der jeweiligen Begleiterscheinungen (Verletzungen, Gründe usw.) wird zurzeit nicht gemacht. Damit es möglich wird, ein flächendeckendes Bild der Vorfälle zu zeichnen und damit der Gewaltforschung und den Fachleuten der Gewaltprävention wichtige Daten zu liefern, ist eine gesamtschweizerische Meldepflicht für Gewaltvorfälle einzuführen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich bereits im Zusammenhang mit der Motion Hutter 07.3598 gegen die Einführung einer Meldepflicht für Gewaltvorfälle ausgesprochen. Es besteht keine Veranlassung für eine Neubeurteilung der gestellten Forderung.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass das Ergreifen von präventiven und repressiven Massnahmen nur dann zielgerichtet erfolgen kann, wenn das Ausmass, die Entwicklung und die Folgen von Gewaltstraftaten so weit als möglich bekannt sind. Eine gesamtschweizerische Statistik der Gewaltvorfälle könnte in diesem Zusammenhang vermutlich interessante Erkenntnisse liefern.</p><p>Die konkrete Ausgestaltung der vorgeschlagenen Meldepflicht und der späteren Datenauswertung ist indessen allzu offen formuliert, sodass beispielsweise in Bezug auf die anfallenden Kosten zurzeit keine Angaben gemacht werden können.</p><p>Insbesondere wäre es aber nicht sachgerecht, wollte man sämtliche Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichten, Gewaltpatientinnen und -patienten zu melden. Eine solche Verpflichtung könnte zu einer Einschränkung des Berufsgeheimnisses führen und damit das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient tangieren. Unter Umständen ist das Opfer nur dann bereit, die erlebte Gewalt zu thematisieren, wenn die Gewähr besteht, dass die gemachten Aussagen nicht weitergetragen werden. </p><p>Die Motion ist deshalb abzulehnen. Hingegen prüft das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gegenwärtig in eigener Initiative, ob und in welcher Form die Erstellung einer schweizweiten Gewaltstatistik nach dem Vorbild der Studie des Inselspitals sinnvoll sein könnte. Es wird die Ergebnisse dieser Überprüfung in seinem Bericht "Jugendgewalt" veröffentlichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine gesamtschweizerisch einheitliche Meldepflicht für Vorfälle menschlicher Gewalt einzuführen.</p>
  • Meldepflicht für Gewaltvorfälle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Notfallzentrum des Inselspitals Bern veröffentlichte jüngst eine Langzeitstudie, welche feststellt, dass Gewaltverletzungen zunehmen, immer schwerer werden und Kassenpatientinnen und -patienten und Steuerzahlende immer mehr kosten. Aus anderen Regionen fehlen solche Zahlen bis heute, denn eine systematische Erhebung der Gewaltvorfälle sowie der jeweiligen Begleiterscheinungen (Verletzungen, Gründe usw.) wird zurzeit nicht gemacht. Damit es möglich wird, ein flächendeckendes Bild der Vorfälle zu zeichnen und damit der Gewaltforschung und den Fachleuten der Gewaltprävention wichtige Daten zu liefern, ist eine gesamtschweizerische Meldepflicht für Gewaltvorfälle einzuführen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich bereits im Zusammenhang mit der Motion Hutter 07.3598 gegen die Einführung einer Meldepflicht für Gewaltvorfälle ausgesprochen. Es besteht keine Veranlassung für eine Neubeurteilung der gestellten Forderung.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass das Ergreifen von präventiven und repressiven Massnahmen nur dann zielgerichtet erfolgen kann, wenn das Ausmass, die Entwicklung und die Folgen von Gewaltstraftaten so weit als möglich bekannt sind. Eine gesamtschweizerische Statistik der Gewaltvorfälle könnte in diesem Zusammenhang vermutlich interessante Erkenntnisse liefern.</p><p>Die konkrete Ausgestaltung der vorgeschlagenen Meldepflicht und der späteren Datenauswertung ist indessen allzu offen formuliert, sodass beispielsweise in Bezug auf die anfallenden Kosten zurzeit keine Angaben gemacht werden können.</p><p>Insbesondere wäre es aber nicht sachgerecht, wollte man sämtliche Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichten, Gewaltpatientinnen und -patienten zu melden. Eine solche Verpflichtung könnte zu einer Einschränkung des Berufsgeheimnisses führen und damit das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient tangieren. Unter Umständen ist das Opfer nur dann bereit, die erlebte Gewalt zu thematisieren, wenn die Gewähr besteht, dass die gemachten Aussagen nicht weitergetragen werden. </p><p>Die Motion ist deshalb abzulehnen. Hingegen prüft das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gegenwärtig in eigener Initiative, ob und in welcher Form die Erstellung einer schweizweiten Gewaltstatistik nach dem Vorbild der Studie des Inselspitals sinnvoll sein könnte. Es wird die Ergebnisse dieser Überprüfung in seinem Bericht "Jugendgewalt" veröffentlichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine gesamtschweizerisch einheitliche Meldepflicht für Vorfälle menschlicher Gewalt einzuführen.</p>
    • Meldepflicht für Gewaltvorfälle

Back to List