Wo liegt das Nationalbankgold?

ShortId
07.3709
Id
20073709
Updated
28.07.2023 08:23
Language
de
Title
Wo liegt das Nationalbankgold?
AdditionalIndexing
24;Schweiz;Spekulationskapital;Goldreserve;Schweizerische Nationalbank;Informationsverbreitung;Lagerung;Finanzmarkt
1
  • L06K110101030101, Goldreserve
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L04K07010502, Lagerung
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K03010101, Schweiz
  • L05K1106020110, Spekulationskapital
  • L03K110601, Finanzmarkt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die heutigen Spekulationen mit zahlreichen Hedgefunds und Derivaten haben die Geldwirtschaft unübersichtlich werden lassen. Eine weltweite Überliquidität mit Schulden, Blasen und Hebelwirkungen wie heute hat es in der Geschichte noch nie gegeben. Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass wichtige Märkte zusammenbrechen könnten.</p><p>Die Gefahr, dass sich weltweit die Finanzmärkte auf eine Krise zubewegen, von der auch die Schweiz betroffen werden könnte, ist grösser geworden. In Krisenzeiten könnte das Gold plötzlich stärker sein als Währungen wie der Euro oder der Dollar. Im Krisenfall könnte Gold jederzeit per Tauschhandel beim Rohstofferwerb eingesetzt oder in die akzeptierte Währung umgetauscht werden.</p><p>Unter diesen Umständen wird für die Bevölkerung die Information entsprechend wichtiger, wo sich sein "Volksvermögen Gold" befindet. Die damalige Stellungnahme von Bundesrat Villiger, er wisse nicht, wo sich das Gold befinde, und er "wolle es auch nicht wissen" (Antwort an Nationalrat Günter), ist nicht mehr zeitgemäss. Für den Krisenfall muss sichergestellt sein, dass unser Land ungehinderten Zugriff zum Gold hat. Die Öffentlichkeit hat unter den gegebenen Umständen ein Anrecht darauf, zumindest darüber informiert zu werden, ob sich das Gold in unserem Land befindet oder nicht.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich verschiedentlich zu dieser Frage geäussert. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Frage Günter 04.5154 vom 4. Oktober 2004, die Interpellation Freysinger 05.3166 vom 17. März 2005 sowie die Frage Kaufmann 05.5117 vom 13. Juni 2005. Namentlich in der Antwort auf die Interpellation Freysinger hat sich der Bundesrat ausführlich dazu geäussert. Aus Diversifikationsgründen lagert die SNB einen Teil des Goldes im Ausland. Der überwiegende Teil wird heute jedoch im Inland aufbewahrt. Für die Aufbewahrung im Ausland kommen grundsätzlich nur Länder mit hoher politischer und wirtschaftlicher Stabilität infrage. Zudem spielt das rechtliche Umfeld (Gesetzgebung und Rechtsprechung über Immunität in Gerichts- und Vollstreckungsverfahren) eine wichtige Rolle, und es muss ein rascher Marktzugang (breiter Goldmarkt) gewährleistet sein. Die SNB überprüft die geografische Verteilung ihrer Goldreserven periodisch und passt sie den aktuellen Entwicklungen an.</p><p>Wie andere Zentralbanken auch gibt die SNB die exakten Lagerstandorte des Goldvermögens aus Sicherheitsüberlegungen nicht bekannt. Für diese Geheimhaltung sprechen insbesondere zwei Gründe: Erstens müsste bei einer Bekanntgabe der Standorte auch laufend über Veränderungen informiert werden, welche aufgrund der periodischen Überprüfung der SNB notwendig würden. Jede Information über einen Abzug von Gold aus einem bestimmten Land würde internationale Aufmerksamkeit erregen und könnte zu Instabilitäten an den Finanzmärkten führen. Zweitens wären auch die sicherheitspolitisch heiklen Goldtransporte kaum diskret durchführbar, wenn die Lagerstandorte öffentlich bekannt wären.</p><p>Der Nationalbankpräsident hat die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte auf deren Wunsch am 23. Oktober 2003 persönlich ausführlich über die Politik der SNB betreffend Lagerung der Goldvorräte informiert. Die Delegation erklärte sich von der vertraulichen Orientierung durch die SNB vollumfänglich befriedigt. Auch für den Bundesrat besteht kein sachlicher Grund, die aktuelle Strategie der SNB zur geografischen Diversifikation ihrer Goldreserven zu hinterfragen.</p><p>Die Lagerung eines Teiles des Goldes im Ausland ist unter dem Gesichtspunkt des Diversifikationsaspektes zu betrachten. Sie weist keine aussenpolitische Dimension auf, die den Miteinbezug des Bundesrates erfordern würde. Gemäss Nationalbankgesetz bestimmt das Direktorium der SNB (Art. 46 NBG) die Zusammensetzung der notwendigen Währungsreserven, einschliesslich des Anteiles an Gold, und entscheidet über die Anlage der Aktiven. Der Bankrat (Art. 42 NBG) wiederum überwacht die Anlage der Aktiven und das Risikomanagement. Der Entscheid über die Wahl der Lagerstandorte der für die Geldpolitik notwendigen Goldreserven fällt somit in die ausschliessliche Kompetenz der SNB.</p><p>Aus der amerikanischen Hypothekenkrise ergeben sich keinerlei Elemente, welche eine Neubeurteilung nahelegen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt mitzuteilen, wo die Goldreserven der Nationalbank gelagert sind. Zumindest sei mitzuteilen, wie viel davon sich in der Schweiz befindet.</p>
  • Wo liegt das Nationalbankgold?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die heutigen Spekulationen mit zahlreichen Hedgefunds und Derivaten haben die Geldwirtschaft unübersichtlich werden lassen. Eine weltweite Überliquidität mit Schulden, Blasen und Hebelwirkungen wie heute hat es in der Geschichte noch nie gegeben. Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass wichtige Märkte zusammenbrechen könnten.</p><p>Die Gefahr, dass sich weltweit die Finanzmärkte auf eine Krise zubewegen, von der auch die Schweiz betroffen werden könnte, ist grösser geworden. In Krisenzeiten könnte das Gold plötzlich stärker sein als Währungen wie der Euro oder der Dollar. Im Krisenfall könnte Gold jederzeit per Tauschhandel beim Rohstofferwerb eingesetzt oder in die akzeptierte Währung umgetauscht werden.</p><p>Unter diesen Umständen wird für die Bevölkerung die Information entsprechend wichtiger, wo sich sein "Volksvermögen Gold" befindet. Die damalige Stellungnahme von Bundesrat Villiger, er wisse nicht, wo sich das Gold befinde, und er "wolle es auch nicht wissen" (Antwort an Nationalrat Günter), ist nicht mehr zeitgemäss. Für den Krisenfall muss sichergestellt sein, dass unser Land ungehinderten Zugriff zum Gold hat. Die Öffentlichkeit hat unter den gegebenen Umständen ein Anrecht darauf, zumindest darüber informiert zu werden, ob sich das Gold in unserem Land befindet oder nicht.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich verschiedentlich zu dieser Frage geäussert. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Frage Günter 04.5154 vom 4. Oktober 2004, die Interpellation Freysinger 05.3166 vom 17. März 2005 sowie die Frage Kaufmann 05.5117 vom 13. Juni 2005. Namentlich in der Antwort auf die Interpellation Freysinger hat sich der Bundesrat ausführlich dazu geäussert. Aus Diversifikationsgründen lagert die SNB einen Teil des Goldes im Ausland. Der überwiegende Teil wird heute jedoch im Inland aufbewahrt. Für die Aufbewahrung im Ausland kommen grundsätzlich nur Länder mit hoher politischer und wirtschaftlicher Stabilität infrage. Zudem spielt das rechtliche Umfeld (Gesetzgebung und Rechtsprechung über Immunität in Gerichts- und Vollstreckungsverfahren) eine wichtige Rolle, und es muss ein rascher Marktzugang (breiter Goldmarkt) gewährleistet sein. Die SNB überprüft die geografische Verteilung ihrer Goldreserven periodisch und passt sie den aktuellen Entwicklungen an.</p><p>Wie andere Zentralbanken auch gibt die SNB die exakten Lagerstandorte des Goldvermögens aus Sicherheitsüberlegungen nicht bekannt. Für diese Geheimhaltung sprechen insbesondere zwei Gründe: Erstens müsste bei einer Bekanntgabe der Standorte auch laufend über Veränderungen informiert werden, welche aufgrund der periodischen Überprüfung der SNB notwendig würden. Jede Information über einen Abzug von Gold aus einem bestimmten Land würde internationale Aufmerksamkeit erregen und könnte zu Instabilitäten an den Finanzmärkten führen. Zweitens wären auch die sicherheitspolitisch heiklen Goldtransporte kaum diskret durchführbar, wenn die Lagerstandorte öffentlich bekannt wären.</p><p>Der Nationalbankpräsident hat die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte auf deren Wunsch am 23. Oktober 2003 persönlich ausführlich über die Politik der SNB betreffend Lagerung der Goldvorräte informiert. Die Delegation erklärte sich von der vertraulichen Orientierung durch die SNB vollumfänglich befriedigt. Auch für den Bundesrat besteht kein sachlicher Grund, die aktuelle Strategie der SNB zur geografischen Diversifikation ihrer Goldreserven zu hinterfragen.</p><p>Die Lagerung eines Teiles des Goldes im Ausland ist unter dem Gesichtspunkt des Diversifikationsaspektes zu betrachten. Sie weist keine aussenpolitische Dimension auf, die den Miteinbezug des Bundesrates erfordern würde. Gemäss Nationalbankgesetz bestimmt das Direktorium der SNB (Art. 46 NBG) die Zusammensetzung der notwendigen Währungsreserven, einschliesslich des Anteiles an Gold, und entscheidet über die Anlage der Aktiven. Der Bankrat (Art. 42 NBG) wiederum überwacht die Anlage der Aktiven und das Risikomanagement. Der Entscheid über die Wahl der Lagerstandorte der für die Geldpolitik notwendigen Goldreserven fällt somit in die ausschliessliche Kompetenz der SNB.</p><p>Aus der amerikanischen Hypothekenkrise ergeben sich keinerlei Elemente, welche eine Neubeurteilung nahelegen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt mitzuteilen, wo die Goldreserven der Nationalbank gelagert sind. Zumindest sei mitzuteilen, wie viel davon sich in der Schweiz befindet.</p>
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