Armeeleitung ohne Bodenkontakt

ShortId
07.3713
Id
20073713
Updated
28.07.2023 05:29
Language
de
Title
Armeeleitung ohne Bodenkontakt
AdditionalIndexing
09;Soldat;Leistungsauftrag;Offizier;Bewaffnung;öffentliche Ordnung;Führungskraft
1
  • L05K0402030301, Offizier
  • L05K0402030303, Soldat
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L03K040204, Bewaffnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat nimmt den im September 2006 vorgefallenen Waffendiebstahl sehr ernst und ist sich der Tragweite dieses Ereignisses voll bewusst. Die Armeeleitung hat indes bereits vor dem Vorfall in Marly erkannt, dass bei der Truppe gelegentlich Unsicherheiten in der Auslegung der geltenden Vorschriften zum Wachtdienst vorkamen, die auch zu unkorrekter Anwendung führten. Sie hat deshalb die Überarbeitung der entsprechenden Vorgaben eingeleitet.</p><p>Die überarbeiteten Weisungen über den Schutz militärischer Munition und Waffen vor Diebstahl werden ab 1. Januar 2008 in Kraft treten können. Parallel dazu wird das Reglement 51.301, "Wachtdienst aller Truppen", überarbeitet, damit es gleichzeitig mit den übergeordneten Vorschriften ebenfalls auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Es enthält alle für die Truppe wesentlichen Vorgaben und präzisiert Einzelheiten dazu.</p><p>Die in der Interpellation erwähnten Schreiben des Chefs der Armee, Korpskommandant Keckeis, und des Chefs Führungsstab der Armee, Divisionär Stutz, waren begleitende Sofortmassnahmen mit dem Zweck, die gültigen Vorschriften in Erinnerung zu rufen und besser zugänglich zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Anschluss an den Waffendiebstahl von Marly vom September 2006 sind der Bataillons- und der Brigadekommandant mit Geldstrafen und Bussen bestraft worden, weil sie den Einheitskommandanten erlaubt hatten, auf die Sonntagswache zu verzichten. Die Waffen und die Munition waren zwar eingeschlossen, aber übers Wochenende nicht bewacht. Die geltenden Vorschriften sehen jedoch in diesem Fall zwingend eine Sonntagswache vor. Im November 2006 reagierte der CdA und erliess einen Befehl für Sofortmassnahmen im Bereich Wachtdienst. Schliesslich wurde Mitte Juli 2007 sämtlichen Kommandanten der Armee durch Div Stutz befohlen, den bestehenden Vorschriften nachzuleben.</p><p>Der Zeitpunkt für das Reagieren auf das Verbrechen, das durch Fehlverhalten der Truppe leicht gemacht worden war, liegt reichlich spät. Offenbar war man sehr darüber überrascht, dass der Einsatz von Sonntagswachen im Zuge der Preisgabe des Prinzips Ordnung in der Armee dem Gutdünken des einzelnen Kommandanten überlassen worden war. Dass Sonntagswachen zu Einzelfällen verkommen waren, konnte man aber an jedem Wochenende an jedem grösseren Bahnhof von AdA erfahren, wenn man sich erkundigte, ob sie nicht auf die Sonntagswache eingeteilt worden seien. </p><p>Wie weit weg ist die Armeeleitung vom tatsächlichen Geschehen bei der Truppe, oder, wenn der Missstand bekannt war, warum musste zuerst ein Verbrechen passieren, bis die Armeeleitung reagierte?</p>
  • Armeeleitung ohne Bodenkontakt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat nimmt den im September 2006 vorgefallenen Waffendiebstahl sehr ernst und ist sich der Tragweite dieses Ereignisses voll bewusst. Die Armeeleitung hat indes bereits vor dem Vorfall in Marly erkannt, dass bei der Truppe gelegentlich Unsicherheiten in der Auslegung der geltenden Vorschriften zum Wachtdienst vorkamen, die auch zu unkorrekter Anwendung führten. Sie hat deshalb die Überarbeitung der entsprechenden Vorgaben eingeleitet.</p><p>Die überarbeiteten Weisungen über den Schutz militärischer Munition und Waffen vor Diebstahl werden ab 1. Januar 2008 in Kraft treten können. Parallel dazu wird das Reglement 51.301, "Wachtdienst aller Truppen", überarbeitet, damit es gleichzeitig mit den übergeordneten Vorschriften ebenfalls auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Es enthält alle für die Truppe wesentlichen Vorgaben und präzisiert Einzelheiten dazu.</p><p>Die in der Interpellation erwähnten Schreiben des Chefs der Armee, Korpskommandant Keckeis, und des Chefs Führungsstab der Armee, Divisionär Stutz, waren begleitende Sofortmassnahmen mit dem Zweck, die gültigen Vorschriften in Erinnerung zu rufen und besser zugänglich zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Anschluss an den Waffendiebstahl von Marly vom September 2006 sind der Bataillons- und der Brigadekommandant mit Geldstrafen und Bussen bestraft worden, weil sie den Einheitskommandanten erlaubt hatten, auf die Sonntagswache zu verzichten. Die Waffen und die Munition waren zwar eingeschlossen, aber übers Wochenende nicht bewacht. Die geltenden Vorschriften sehen jedoch in diesem Fall zwingend eine Sonntagswache vor. Im November 2006 reagierte der CdA und erliess einen Befehl für Sofortmassnahmen im Bereich Wachtdienst. Schliesslich wurde Mitte Juli 2007 sämtlichen Kommandanten der Armee durch Div Stutz befohlen, den bestehenden Vorschriften nachzuleben.</p><p>Der Zeitpunkt für das Reagieren auf das Verbrechen, das durch Fehlverhalten der Truppe leicht gemacht worden war, liegt reichlich spät. Offenbar war man sehr darüber überrascht, dass der Einsatz von Sonntagswachen im Zuge der Preisgabe des Prinzips Ordnung in der Armee dem Gutdünken des einzelnen Kommandanten überlassen worden war. Dass Sonntagswachen zu Einzelfällen verkommen waren, konnte man aber an jedem Wochenende an jedem grösseren Bahnhof von AdA erfahren, wenn man sich erkundigte, ob sie nicht auf die Sonntagswache eingeteilt worden seien. </p><p>Wie weit weg ist die Armeeleitung vom tatsächlichen Geschehen bei der Truppe, oder, wenn der Missstand bekannt war, warum musste zuerst ein Verbrechen passieren, bis die Armeeleitung reagierte?</p>
    • Armeeleitung ohne Bodenkontakt

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