Direktzahlungen für standortgerechte Einzelbäume
- ShortId
-
07.3714
- Id
-
20073714
- Updated
-
27.07.2023 21:13
- Language
-
de
- Title
-
Direktzahlungen für standortgerechte Einzelbäume
- AdditionalIndexing
-
55;52;Tierwelt;Beiträge für ökologische Leistungen;Laubbaum;Landschaftsschutz
- 1
-
- L05K1401040402, Beiträge für ökologische Leistungen
- L06K140107020201, Laubbaum
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L04K06030307, Tierwelt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bisher wurden nur Hochstamm-Feldobstbäume nach DZV vergütet. Dies ist nicht logisch und ökologisch nicht begründbar. Laut Artikel 54 der Direktzahlungsverordnungerhalten nur Hochstamm-Feldobstbäume (Typ 8) auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche einen Beitrag. Dagegen sind einheimische, standortgerechte Einzelbäume (Eichen, Ulmen, Linden usw.) und Alleen (Typ 9) zwar an den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) anrechenbar, jedoch nicht beitragsberechtigt. </p><p>Aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes macht diese Ungleichbehandlung keinen Sinn. Einzelbäume und Alleen auf den Feldern und Wiesen prägen das Landschaftsbild der Schweiz. Sie sind wertvolle Nist- und Brutplätze von Vögeln und ein wichtiger Lebensraum für viele Nützlinge. Gerade im Hinblick auf die Rodungen von Hochstamm-Obstbäumen wegen des Feuerbrandes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass für diese gerodeten Bäume Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. </p><p>Eine diversifizierte Strategie (Anbau nicht nur von Kernobst, sondern auch von Steinobst und anderen einheimischen Bäumen) ist wichtig. Ein zusätzlicher finanzieller Anreiz würde daher die Motivation der Bauern fördern, Einzelbäume und Alleen anzupflanzen.</p>
- <p>Mit dem ökologischen Ausgleich soll der Lebensraum für die vielfältige einheimische Flora und Fauna in den Landwirtschaftsgebieten erhalten und nach Möglichkeit wieder vergrössert werden. Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen erfüllen diese Zielsetzung. Deshalb werden sie als Element des ökologischen Ausgleichs angerechnet. Im Jahr 2005 waren 101 000 Bäume angemeldet. </p><p>Eine diversifizierte Strategie im Sinne der Motion besteht bereits heute. So sind Steinobstbäume sowie Kastanien- und Nussbäume in gepflegten Selven als ökologische Ausgleichsflächen anrechenbar und auch beitragsberechtigt. Ferner können im Rahmen der Öko-Qualitätsverordnung (SR 910.14) einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen in einem Vernetzungsprojekt gezielt gefördert und mit Beiträgen unterstützt werden. Die spezifische Unterstützung von Hochstamm-Feldobstbäumen stellt - im Gegensatz zu einer Förderung der in der Motion erwähnten Baumtypen - einen ökologisch motivierten Anreiz für die im agronomischen Sinne bewirtschafteten Feldobstbäume aufgrund des zusätzlichen Pflegeaufwandes dar. </p><p>Die Motion würde einen neuen Subventionstatbestand für Einzelbäume und Alleen schaffen. Es ist zu erwarten, dass wesentlich mehr Bäume in dieser Kategorie angemeldet würden als die bereits heute registrierten. Eine Unterstützung im Rahmen des heutigen Beitrages von 15 Franken pro Baum hätte Mehrausgaben von schätzungsweise einigen Millionen Franken zur Folge. Die dafür erforderliche Umlagerung von allgemeinen Direktzahlungen hin zu ökologischen und kulturlandschaftlichen Leistungen soll aber im Rahmen der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems gemäss Motion WAK-S (06.3635) geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Direktzahlungsverordnung (DZV) so anzupassen, dass auch einheimische, standortgerechte Einzelbäume und Alleen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den Genuss von Direktzahlungen kommen.</p>
- Direktzahlungen für standortgerechte Einzelbäume
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bisher wurden nur Hochstamm-Feldobstbäume nach DZV vergütet. Dies ist nicht logisch und ökologisch nicht begründbar. Laut Artikel 54 der Direktzahlungsverordnungerhalten nur Hochstamm-Feldobstbäume (Typ 8) auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche einen Beitrag. Dagegen sind einheimische, standortgerechte Einzelbäume (Eichen, Ulmen, Linden usw.) und Alleen (Typ 9) zwar an den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) anrechenbar, jedoch nicht beitragsberechtigt. </p><p>Aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes macht diese Ungleichbehandlung keinen Sinn. Einzelbäume und Alleen auf den Feldern und Wiesen prägen das Landschaftsbild der Schweiz. Sie sind wertvolle Nist- und Brutplätze von Vögeln und ein wichtiger Lebensraum für viele Nützlinge. Gerade im Hinblick auf die Rodungen von Hochstamm-Obstbäumen wegen des Feuerbrandes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass für diese gerodeten Bäume Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. </p><p>Eine diversifizierte Strategie (Anbau nicht nur von Kernobst, sondern auch von Steinobst und anderen einheimischen Bäumen) ist wichtig. Ein zusätzlicher finanzieller Anreiz würde daher die Motivation der Bauern fördern, Einzelbäume und Alleen anzupflanzen.</p>
- <p>Mit dem ökologischen Ausgleich soll der Lebensraum für die vielfältige einheimische Flora und Fauna in den Landwirtschaftsgebieten erhalten und nach Möglichkeit wieder vergrössert werden. Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen erfüllen diese Zielsetzung. Deshalb werden sie als Element des ökologischen Ausgleichs angerechnet. Im Jahr 2005 waren 101 000 Bäume angemeldet. </p><p>Eine diversifizierte Strategie im Sinne der Motion besteht bereits heute. So sind Steinobstbäume sowie Kastanien- und Nussbäume in gepflegten Selven als ökologische Ausgleichsflächen anrechenbar und auch beitragsberechtigt. Ferner können im Rahmen der Öko-Qualitätsverordnung (SR 910.14) einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen in einem Vernetzungsprojekt gezielt gefördert und mit Beiträgen unterstützt werden. Die spezifische Unterstützung von Hochstamm-Feldobstbäumen stellt - im Gegensatz zu einer Förderung der in der Motion erwähnten Baumtypen - einen ökologisch motivierten Anreiz für die im agronomischen Sinne bewirtschafteten Feldobstbäume aufgrund des zusätzlichen Pflegeaufwandes dar. </p><p>Die Motion würde einen neuen Subventionstatbestand für Einzelbäume und Alleen schaffen. Es ist zu erwarten, dass wesentlich mehr Bäume in dieser Kategorie angemeldet würden als die bereits heute registrierten. Eine Unterstützung im Rahmen des heutigen Beitrages von 15 Franken pro Baum hätte Mehrausgaben von schätzungsweise einigen Millionen Franken zur Folge. Die dafür erforderliche Umlagerung von allgemeinen Direktzahlungen hin zu ökologischen und kulturlandschaftlichen Leistungen soll aber im Rahmen der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems gemäss Motion WAK-S (06.3635) geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Direktzahlungsverordnung (DZV) so anzupassen, dass auch einheimische, standortgerechte Einzelbäume und Alleen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den Genuss von Direktzahlungen kommen.</p>
- Direktzahlungen für standortgerechte Einzelbäume
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