Verhalten von Hochstamm-Obstbäumen bei Feuerbrandbefall
- ShortId
-
07.3715
- Id
-
20073715
- Updated
-
28.07.2023 10:09
- Language
-
de
- Title
-
Verhalten von Hochstamm-Obstbäumen bei Feuerbrandbefall
- AdditionalIndexing
-
55;Obstfläche;Rodungsprämie;Agrarforschung;Abholzung;Obstbau;Kernobst;Schutz der Pflanzenwelt;Pflanzenkrankheit
- 1
-
- L05K1401010112, Pflanzenkrankheit
- L05K1401010110, Obstbau
- L04K06020201, Abholzung
- L05K1401030201, Agrarforschung
- L05K1402020403, Kernobst
- L04K06010415, Schutz der Pflanzenwelt
- L05K1401020109, Obstfläche
- L06K140104010401, Rodungsprämie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Ziel der Bekämpfungsmassnahmen in der Befallszone ist die Eindämmung der Krankheit und der Schutz gesunder Pflanzen vor Feuerbrandinfektionen. In dieser Zone konzentrieren sich die Massnahmen auf Schutzobjekte wie Erwerbsobstanlagen, Baumschulen und wertvolle Hochstamm-Obstgärten. Die Schutzobjekte werden von den Kantonen bestimmt. Die Rodung ist auf Bäume mit starkem Feuerbrandbefall beschränkt. In solchen Situationen ist der blosse Rückschnitt befallener Pflanzen eine inakzeptable phytosanitäre Massnahme, da damit die noch gesunden Pflanzen in der Umgebung nicht genügend rasch und wirksam geschützt werden können und einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt würden.</p><p>2. Ob Apfel-Hochstammbäume sich gegen das Feuerbrandbakterium erfolgreich und dauerhaft schützen können, ist wissenschaftlich nicht belegt und auch zweitrangig angesichts der Tatsache, dass die befallenen Bäume eine bedeutende Infektionsquelle für noch gesunde Pflanzen - und dazu gehören auch Hochstamm-Kernostbäume - in der Umgebung darstellen.</p><p>3. Der Bund ersetzt den Kantonen 50 Prozent der anerkannten Kosten, die ihnen aus der Bekämpfung des Feuerbrandes entstanden sind. Ebenfalls werden Bundesbeiträge gewährt an Abfindungen für wirtschaftliche Schäden aus der Vernichtung von Pflanzen.</p><p>Der Bund fördert die Hochstamm-Feldobstbäume im Rahmen des ökologischen Ausgleiches mit namhaften Beiträgen. Je Baum können bei Erfüllung der entsprechenden Auflagen 15 Franken Direktzahlungen, 20 Franken für die biologische Qualität und 5 Franken für die Vernetzung ausgerichtet werden, insgesamt also 40 Franken.</p><p>Das Ziel der Bekämpfungsmassnahmen gegen den Feuerbrand besteht darin, noch gesunde Pflanzen zu schützen, um so noch grösseren Schaden von der Landwirtschaft abzuwenden. Der Bundesrat sieht keinen Widerspruch in der finanziellen Unterstützung der beiden obenerwähnten Massnahmen.</p><p>4. Der Bundesrat erachtet die vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Anreize für Hochstamm-Obstbäume als ausreichend. Aufgrund der Vorgaben der Bundesverfassung und des Natur- und Heimatschutzgesetzgesetzes (SR 451) müssen sich auch die Kantone engagieren, wie dies gewisse Kantone aufzeigen.</p><p>5. Der Vollzug der Bekämpfungsmassnahmen liegt im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Keine Massnahmen gegen kranke Bäume zu ergreifen, würde die Entwicklung des Feuerbrandes enorm begünstigen, eine nachhaltige, wirtschaftliche Obstproduktion infrage stellen und den Fortbestand noch gesunder Hochstamm-Obstbäume gefährden. Im Übrigen steht auch der nationale Dachverband der Schweizer Obstproduzenten voll zum jetzigen Bekämpfungskonzept.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Sommer 2007 trat für die Schweiz eine bisher einmalige Häufung von Feuerbrandsymptomen in Niederstamm-Obstanlagen und auf Hochstamm-Obstbäumen auf. Bisher sind der Forschungsanstalt Wädenswil rund 40 000 Hochstammbäume mit Befall gemeldet worden. Mehrere Tausend Hochstamm-Obstbäume wurden dieses Jahr zwangsgerodet, was die Obstbauern im Herz und in der Existenz treffen kann. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass Zwangsrodungen auch von alten Hochstamm-Apfelbäumen vorgenommen werden, obwohl unklar ist, wie diese mit einer Infektion umgehen können?</p><p>2. Ist er im Bilde, dass es empirische Belege gibt, die aufzeigen, dass sich alte Apfel-Hochstammbäume gegen das Feuerbrandbakterium schützen können, indem sie eingetretene Feuerbrandinfektionen abschotten und wieder gesunden?</p><p>3. Wie stellt er sich zum Widerspruch, dass über die Direktzahlungsverordnung (DZV) 15 Franken pro Baum an die Hochstamm-Obstbauern ausgerichtet werden und gleichzeitig bis zu 300 Franken (20 Jahresbeiträge nach DZV) an die Zwangsrodung von Hochstamm-Obstbäumen ohne Pflicht zur Neupflanzung gesprochen werden?</p><p>4. Wie stellt er sich bei Zwangsrodungen von Hochstamm-Obstbäumen zu einem Pflanzbeitrag?</p><p>5. Wie geht er mit Obstbauern um, die sich der Zwangsrodung ihrer Hochstamm-Apfelbäume widersetzen?</p>
- Verhalten von Hochstamm-Obstbäumen bei Feuerbrandbefall
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Ziel der Bekämpfungsmassnahmen in der Befallszone ist die Eindämmung der Krankheit und der Schutz gesunder Pflanzen vor Feuerbrandinfektionen. In dieser Zone konzentrieren sich die Massnahmen auf Schutzobjekte wie Erwerbsobstanlagen, Baumschulen und wertvolle Hochstamm-Obstgärten. Die Schutzobjekte werden von den Kantonen bestimmt. Die Rodung ist auf Bäume mit starkem Feuerbrandbefall beschränkt. In solchen Situationen ist der blosse Rückschnitt befallener Pflanzen eine inakzeptable phytosanitäre Massnahme, da damit die noch gesunden Pflanzen in der Umgebung nicht genügend rasch und wirksam geschützt werden können und einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt würden.</p><p>2. Ob Apfel-Hochstammbäume sich gegen das Feuerbrandbakterium erfolgreich und dauerhaft schützen können, ist wissenschaftlich nicht belegt und auch zweitrangig angesichts der Tatsache, dass die befallenen Bäume eine bedeutende Infektionsquelle für noch gesunde Pflanzen - und dazu gehören auch Hochstamm-Kernostbäume - in der Umgebung darstellen.</p><p>3. Der Bund ersetzt den Kantonen 50 Prozent der anerkannten Kosten, die ihnen aus der Bekämpfung des Feuerbrandes entstanden sind. Ebenfalls werden Bundesbeiträge gewährt an Abfindungen für wirtschaftliche Schäden aus der Vernichtung von Pflanzen.</p><p>Der Bund fördert die Hochstamm-Feldobstbäume im Rahmen des ökologischen Ausgleiches mit namhaften Beiträgen. Je Baum können bei Erfüllung der entsprechenden Auflagen 15 Franken Direktzahlungen, 20 Franken für die biologische Qualität und 5 Franken für die Vernetzung ausgerichtet werden, insgesamt also 40 Franken.</p><p>Das Ziel der Bekämpfungsmassnahmen gegen den Feuerbrand besteht darin, noch gesunde Pflanzen zu schützen, um so noch grösseren Schaden von der Landwirtschaft abzuwenden. Der Bundesrat sieht keinen Widerspruch in der finanziellen Unterstützung der beiden obenerwähnten Massnahmen.</p><p>4. Der Bundesrat erachtet die vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Anreize für Hochstamm-Obstbäume als ausreichend. Aufgrund der Vorgaben der Bundesverfassung und des Natur- und Heimatschutzgesetzgesetzes (SR 451) müssen sich auch die Kantone engagieren, wie dies gewisse Kantone aufzeigen.</p><p>5. Der Vollzug der Bekämpfungsmassnahmen liegt im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Keine Massnahmen gegen kranke Bäume zu ergreifen, würde die Entwicklung des Feuerbrandes enorm begünstigen, eine nachhaltige, wirtschaftliche Obstproduktion infrage stellen und den Fortbestand noch gesunder Hochstamm-Obstbäume gefährden. Im Übrigen steht auch der nationale Dachverband der Schweizer Obstproduzenten voll zum jetzigen Bekämpfungskonzept.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Sommer 2007 trat für die Schweiz eine bisher einmalige Häufung von Feuerbrandsymptomen in Niederstamm-Obstanlagen und auf Hochstamm-Obstbäumen auf. Bisher sind der Forschungsanstalt Wädenswil rund 40 000 Hochstammbäume mit Befall gemeldet worden. Mehrere Tausend Hochstamm-Obstbäume wurden dieses Jahr zwangsgerodet, was die Obstbauern im Herz und in der Existenz treffen kann. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass Zwangsrodungen auch von alten Hochstamm-Apfelbäumen vorgenommen werden, obwohl unklar ist, wie diese mit einer Infektion umgehen können?</p><p>2. Ist er im Bilde, dass es empirische Belege gibt, die aufzeigen, dass sich alte Apfel-Hochstammbäume gegen das Feuerbrandbakterium schützen können, indem sie eingetretene Feuerbrandinfektionen abschotten und wieder gesunden?</p><p>3. Wie stellt er sich zum Widerspruch, dass über die Direktzahlungsverordnung (DZV) 15 Franken pro Baum an die Hochstamm-Obstbauern ausgerichtet werden und gleichzeitig bis zu 300 Franken (20 Jahresbeiträge nach DZV) an die Zwangsrodung von Hochstamm-Obstbäumen ohne Pflicht zur Neupflanzung gesprochen werden?</p><p>4. Wie stellt er sich bei Zwangsrodungen von Hochstamm-Obstbäumen zu einem Pflanzbeitrag?</p><p>5. Wie geht er mit Obstbauern um, die sich der Zwangsrodung ihrer Hochstamm-Apfelbäume widersetzen?</p>
- Verhalten von Hochstamm-Obstbäumen bei Feuerbrandbefall
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