Vereinfachung des Steuersystems. Harmonisiertes Vorgehen
- ShortId
-
07.3722
- Id
-
20073722
- Updated
-
28.07.2023 08:49
- Language
-
de
- Title
-
Vereinfachung des Steuersystems. Harmonisiertes Vorgehen
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerabzug;Staatssteuer;Steuertarif;Steuersystem;Besteuerungsgrundlage;direkte Bundessteuer;Steuerharmonisierung;Vereinfachung von Verfahren;Transparenz;Einkommenssteuer;Steuerveranlagung;Gleichheit vor dem Gesetz
- 1
-
- L03K110706, Steuersystem
- L04K11070301, Steuerveranlagung
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K11070310, Steuerharmonisierung
- L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K05020304, Gleichheit vor dem Gesetz
- L04K11070202, direkte Bundessteuer
- L04K11070210, Staatssteuer
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K1107030103, Steuertarif
- L03K110704, Einkommenssteuer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Vereinfachung der Einkommensbesteuerung muss bei der Bemessungsgrundlage ansetzen und kann nur sinnvoll sein, wenn Bund und Kantone koordiniert vorgehen. Die formelle Steuerharmonisierung ist Verfassungsgebot und ein wesentliches Instrument der Vereinfachung für Steuerzahlende und Verwaltung. Es wäre ein Schildbürgerstreich erster Güte, wenn ausgerechnet unter dem Titel Vereinfachung die Steuermodelle von Bund und Kantonen auseinanderfallen würden.</p>
- <p>1. Es trifft zu, dass das geltende Steuersystem in den letzten Jahrzehnten immer komplizierter und komplexer geworden ist. Die Motion spricht daher ein Problem an, das möglichst wirksam gelöst werden muss. Ziel ist ein einfaches und effizientes Steuersystem, das die Staatsausgaben fair und für alle tragbar finanziert. Die Belastungen sollen massvoll sein und den verfassungsmässigen Besteuerungsprinzipien folgen.</p><p>2. Der Bundesrat hat die Notwendigkeit eines zeitgemässeren Steuersystems erkannt. In einer ersten Evaluationsphase wurden mögliche Reformoptionen eingegrenzt. Die zweite Phase beinhaltete die Evaluation dieser Reformoptionen im Rahmen externer Gutachten. Sie deckte auch die von der Motionärin aufgezählte Stossrichtung ab. Diese beiden Phasen sind abgeschlossen. In der kommenden dritten Phase wird das Finanzdepartement (EFD) die politische Evaluation vornehmen. Die daraus abzuleitenden Ergebnisse sind abzuwarten, bevor die Grundsätze eines neuen Steuersystems festgelegt werden. Zudem vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass vor einer Weiterentwicklung des heutigen Besteuerungssystems der natürlichen Personen der Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung zu fällen ist.</p><p>3. Zu den tragenden Säulen unserer föderalistischen Steuerordnung gehören der neue Finanzausgleich und der Steuerwettbewerb unter den Kantonen. Ein der Einfachheit und Transparenz verpflichtetes Steuersystem ermöglicht Standortvorteile, die sich positiv auf den Wettbewerb unter den Kantonen auswirken. Beginnen einzelne Kantone, ihr Steuersystem erfolgreich zu vereinfachen, werden weitere Kantone folgen und die erfolgreichen Regelungen imitieren. Bereits heute sind sie aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie im Aufbau und in der Ausgestaltung ihres Tarifsystems frei, sodass es ihnen möglich ist, die Besteuerung der natürlichen Personen zu vereinfachen. Steuerwettbewerb ist ein Ideenwettbewerb, der zu Innovationen anregt und gerade kleinen Gebietskörperschaften ermöglicht, rasch zu handeln. Erst in dieser permanenten Auseinandersetzung zeigt sich, welche Vereinfachungsmassnahmen tatsächlich erfolgreich sind und von den anderen Kantonen übernommen werden sollen.</p><p>Steuervereinfachungen sollten hingegen nicht via Steuerharmonisierung erzwungen werden. Ein solches Vorgehen würde den Vereinfachungsbemühungen im Wege stehen, den Koordinationsaufwand erhöhen und das Risiko des Scheiterns von Reformbemühungen erhöhen. Ein eng an Harmonisierungsvorgaben gekoppelter Vereinfachungsauftrag ist deshalb abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die gesetzlichen Grundlagen der Einkommensbesteuerung (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden) sind mit dem Ziel zu überarbeiten, im Steuersystem mehr Transparenz, höhere Effizienz und mehr Gerechtigkeit zu schaffen.</p><p>Dabei sind folgende Rahmenbedingungen massgebend:</p><p>1. Die Steuerausnahmen und die Steuerabzüge sind auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.</p><p>2. Den verfassungsmässigen Grundsätzen der Besteuerung, namentlich der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ist Nachachtung zu verschaffen (Art. 127 der Bundesverfassung).</p><p>3. Bund und Kantone reformieren ihre Steuersysteme koordiniert, die formelle Harmonisierung ist beizubehalten (Art. 129 BV).</p><p>Bund und Kantone befinden im Rahmen der Verfassung weiterhin unabhängig über Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge. Es steht ihnen frei, aufgrund der Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage ihre Steuertarife abzusenken, allenfalls zu vereinfachen.</p>
- Vereinfachung des Steuersystems. Harmonisiertes Vorgehen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine Vereinfachung der Einkommensbesteuerung muss bei der Bemessungsgrundlage ansetzen und kann nur sinnvoll sein, wenn Bund und Kantone koordiniert vorgehen. Die formelle Steuerharmonisierung ist Verfassungsgebot und ein wesentliches Instrument der Vereinfachung für Steuerzahlende und Verwaltung. Es wäre ein Schildbürgerstreich erster Güte, wenn ausgerechnet unter dem Titel Vereinfachung die Steuermodelle von Bund und Kantonen auseinanderfallen würden.</p>
- <p>1. Es trifft zu, dass das geltende Steuersystem in den letzten Jahrzehnten immer komplizierter und komplexer geworden ist. Die Motion spricht daher ein Problem an, das möglichst wirksam gelöst werden muss. Ziel ist ein einfaches und effizientes Steuersystem, das die Staatsausgaben fair und für alle tragbar finanziert. Die Belastungen sollen massvoll sein und den verfassungsmässigen Besteuerungsprinzipien folgen.</p><p>2. Der Bundesrat hat die Notwendigkeit eines zeitgemässeren Steuersystems erkannt. In einer ersten Evaluationsphase wurden mögliche Reformoptionen eingegrenzt. Die zweite Phase beinhaltete die Evaluation dieser Reformoptionen im Rahmen externer Gutachten. Sie deckte auch die von der Motionärin aufgezählte Stossrichtung ab. Diese beiden Phasen sind abgeschlossen. In der kommenden dritten Phase wird das Finanzdepartement (EFD) die politische Evaluation vornehmen. Die daraus abzuleitenden Ergebnisse sind abzuwarten, bevor die Grundsätze eines neuen Steuersystems festgelegt werden. Zudem vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass vor einer Weiterentwicklung des heutigen Besteuerungssystems der natürlichen Personen der Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung zu fällen ist.</p><p>3. Zu den tragenden Säulen unserer föderalistischen Steuerordnung gehören der neue Finanzausgleich und der Steuerwettbewerb unter den Kantonen. Ein der Einfachheit und Transparenz verpflichtetes Steuersystem ermöglicht Standortvorteile, die sich positiv auf den Wettbewerb unter den Kantonen auswirken. Beginnen einzelne Kantone, ihr Steuersystem erfolgreich zu vereinfachen, werden weitere Kantone folgen und die erfolgreichen Regelungen imitieren. Bereits heute sind sie aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie im Aufbau und in der Ausgestaltung ihres Tarifsystems frei, sodass es ihnen möglich ist, die Besteuerung der natürlichen Personen zu vereinfachen. Steuerwettbewerb ist ein Ideenwettbewerb, der zu Innovationen anregt und gerade kleinen Gebietskörperschaften ermöglicht, rasch zu handeln. Erst in dieser permanenten Auseinandersetzung zeigt sich, welche Vereinfachungsmassnahmen tatsächlich erfolgreich sind und von den anderen Kantonen übernommen werden sollen.</p><p>Steuervereinfachungen sollten hingegen nicht via Steuerharmonisierung erzwungen werden. Ein solches Vorgehen würde den Vereinfachungsbemühungen im Wege stehen, den Koordinationsaufwand erhöhen und das Risiko des Scheiterns von Reformbemühungen erhöhen. Ein eng an Harmonisierungsvorgaben gekoppelter Vereinfachungsauftrag ist deshalb abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die gesetzlichen Grundlagen der Einkommensbesteuerung (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden) sind mit dem Ziel zu überarbeiten, im Steuersystem mehr Transparenz, höhere Effizienz und mehr Gerechtigkeit zu schaffen.</p><p>Dabei sind folgende Rahmenbedingungen massgebend:</p><p>1. Die Steuerausnahmen und die Steuerabzüge sind auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.</p><p>2. Den verfassungsmässigen Grundsätzen der Besteuerung, namentlich der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ist Nachachtung zu verschaffen (Art. 127 der Bundesverfassung).</p><p>3. Bund und Kantone reformieren ihre Steuersysteme koordiniert, die formelle Harmonisierung ist beizubehalten (Art. 129 BV).</p><p>Bund und Kantone befinden im Rahmen der Verfassung weiterhin unabhängig über Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge. Es steht ihnen frei, aufgrund der Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage ihre Steuertarife abzusenken, allenfalls zu vereinfachen.</p>
- Vereinfachung des Steuersystems. Harmonisiertes Vorgehen
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