Arbeitsbedingungen der Zeitmilitärs

ShortId
07.3727
Id
20073727
Updated
28.07.2023 08:39
Language
de
Title
Arbeitsbedingungen der Zeitmilitärs
AdditionalIndexing
09;Offizier;freiwilliger Wehrdienst;Aufbesserung der Löhne;Gleichbehandlung;Arbeitsbedingungen;Armeeangehöriger
1
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
  • L05K0402030301, Offizier
  • L05K0702010301, Aufbesserung der Löhne
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
  • L05K0402031001, freiwilliger Wehrdienst
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zeitmilitärs sind für die militärische Ausbildung unentbehrlich geworden. Betrachtet man ihre Verantwortung, so ist die geltende Regelung ungerecht. Zeitmilitärs haben einen tieferen Lohn als Berufsmilitärs des gleichen Dienstgrades. Ausserdem erhalten sie nicht die gleichen Entschädigungen und kommen auch nicht in den Genuss einer vorzeitigen Pensionierung. Diese Arbeitsbedingungen sind wenig motivierend. Es muss eine Lösung gefunden werden, damit die Zeitmilitärs schneller als Berufsmilitärs angestellt werden können und keine entwürdigenden sozialen Situationen geschaffen werden.</p>
  • <p>Die unterschiedlichen Aufgabengebiete, Verantwortlichkeiten, Kompetenzen, Arbeitszeiten und Einsatzorte (In- und Ausland) der Berufsoffiziere und -unteroffiziere einerseits und der Zeitmilitärs andererseits führen zu unterschiedlichen Anforderungen, Anstellungsbedingungen sowie entsprechenden Stellenbewertungen. Im Übrigen ist das Anstellungsverhältnis von Zeitmilitärs auf maximal fünf Jahre befristet.</p><p>Für eine Anstellung als Berufsoffizier oder -unteroffizier müssen die Voraussetzungen gemäss Artikel 5 bzw. 7 der Verordnung des VBS über das militärische Personal vom 9. Dezember 2003 (SR 172.220.111.310.2) erfüllt sein. Diese Kriterien gelten für alle Anwärter, die sich für die Laufbahn als Berufsoffizier oder -unteroffizier interessieren. Die Überprüfung der Anstellungsvoraussetzungen und die Eignungsabklärung (Leistungsbeurteilung durch die Linienverantwortlichen, Assessment-Center, Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit) nimmt dabei eine gewisse Zeit in Anspruch.</p><p>Der zeitlich limitierte Einsatz als Zeitmilitär bietet den meist sehr jungen Anwärtern wertvolle Anhaltspunkte in Bezug auf den Entscheid, eine Laufbahn als Berufsmilitär einzuschlagen. Gleichermassen kann ein solcher Einsatz der Armee dazu dienen, geeignete Kandidaten zu identifizieren und zu evaluieren. Die Armee ist grundsätzlich interessiert, geeigneten Zeitmilitärs möglichst rasch die Grundausbildung zum Berufsoffizier oder -unteroffizier zu ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund keinen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit einer Änderung des rechtlichen Rahmens abzuklären, um es den Zeitmilitärs zu ermöglichen, nach zwei Jahren schneller als Berufsmilitärs angestellt zu werden.</p>
  • Arbeitsbedingungen der Zeitmilitärs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zeitmilitärs sind für die militärische Ausbildung unentbehrlich geworden. Betrachtet man ihre Verantwortung, so ist die geltende Regelung ungerecht. Zeitmilitärs haben einen tieferen Lohn als Berufsmilitärs des gleichen Dienstgrades. Ausserdem erhalten sie nicht die gleichen Entschädigungen und kommen auch nicht in den Genuss einer vorzeitigen Pensionierung. Diese Arbeitsbedingungen sind wenig motivierend. Es muss eine Lösung gefunden werden, damit die Zeitmilitärs schneller als Berufsmilitärs angestellt werden können und keine entwürdigenden sozialen Situationen geschaffen werden.</p>
    • <p>Die unterschiedlichen Aufgabengebiete, Verantwortlichkeiten, Kompetenzen, Arbeitszeiten und Einsatzorte (In- und Ausland) der Berufsoffiziere und -unteroffiziere einerseits und der Zeitmilitärs andererseits führen zu unterschiedlichen Anforderungen, Anstellungsbedingungen sowie entsprechenden Stellenbewertungen. Im Übrigen ist das Anstellungsverhältnis von Zeitmilitärs auf maximal fünf Jahre befristet.</p><p>Für eine Anstellung als Berufsoffizier oder -unteroffizier müssen die Voraussetzungen gemäss Artikel 5 bzw. 7 der Verordnung des VBS über das militärische Personal vom 9. Dezember 2003 (SR 172.220.111.310.2) erfüllt sein. Diese Kriterien gelten für alle Anwärter, die sich für die Laufbahn als Berufsoffizier oder -unteroffizier interessieren. Die Überprüfung der Anstellungsvoraussetzungen und die Eignungsabklärung (Leistungsbeurteilung durch die Linienverantwortlichen, Assessment-Center, Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit) nimmt dabei eine gewisse Zeit in Anspruch.</p><p>Der zeitlich limitierte Einsatz als Zeitmilitär bietet den meist sehr jungen Anwärtern wertvolle Anhaltspunkte in Bezug auf den Entscheid, eine Laufbahn als Berufsmilitär einzuschlagen. Gleichermassen kann ein solcher Einsatz der Armee dazu dienen, geeignete Kandidaten zu identifizieren und zu evaluieren. Die Armee ist grundsätzlich interessiert, geeigneten Zeitmilitärs möglichst rasch die Grundausbildung zum Berufsoffizier oder -unteroffizier zu ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund keinen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit einer Änderung des rechtlichen Rahmens abzuklären, um es den Zeitmilitärs zu ermöglichen, nach zwei Jahren schneller als Berufsmilitärs angestellt zu werden.</p>
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