CO2-Ausstoss. Obligatorische Angabe
- ShortId
-
07.3730
- Id
-
20073730
- Updated
-
28.07.2023 07:37
- Language
-
de
- Title
-
CO2-Ausstoss. Obligatorische Angabe
- AdditionalIndexing
-
52;Kohlendioxid;Deklarationspflicht;Verschmutzung durch das Auto;Abgas;schadstoffarmes Fahrzeug;Umweltzeichen
- 1
-
- L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
- L06K060201010101, Abgas
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L04K06010413, schadstoffarmes Fahrzeug
- L06K070101030401, Umweltzeichen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Erfreulicherweise kann man feststellen, dass sich immer mehr Automobilistinnen und Automobilisten mit den Auswirkungen ihres Fahrzeugs auf die Umwelt beschäftigen. Nun muss aber diese Bereitschaft konkrete Folgen haben, indem die Interessierten angemessen informiert werden. Es ist wichtig, dass der Veräusserer bei der Veräusserung eines Autos - meistens bei einem Verkauf - eine amtliche Bescheinigung des tatsächlichen Verbrauchs des Fahrzeugs vorlegt. Der theoretische Verbrauch eines Gebraucht- oder Neuwagens soll also vom Veräusserer mit einer Bescheinigung bestätigt werden, die auf Antrag des Importeurs oder des Herstellers von einer amtlichen Stelle (beispielsweise der Empa) ausgestellt wird. Es muss noch geprüft werden, ob der Verkauf von Privatperson zu Privatperson von dieser Pflicht ausgenommen werden kann. Jedoch muss der Anwendungsbereich dieser Bescheinigungen so ausgeweitet werden, dass die Kunden nicht nur bei der eigentlichen Übergabe informiert werden, sondern auch durch Werbung, Medien, Internet, Plakate usw. davon erfahren. Für den Fall einer Unterlassung dieser Pflicht gibt es verschiedene Sanktionsmöglichkeiten, insbesondere zivilrechtlicher, aber auch verwaltungsstrafrechtlicher Art. Als zivilrechtliche Sanktion könnte beispielsweise die unwiderlegbare Vermutung eines wesentlichen Irrtums aufgestellt werden.</p>
- <p>Der Personenwagenverkehr war 2006 für rund einen Viertel der gesamten CO-Emissionen in der Schweiz verantwortlich. 2006 lagen die CO-Emissionen aus Treibstoffen 9,1 Prozent über dem Niveau von 1990. Ziel gemäss CO-Gesetz ist es, diese Emissionen bis 2010 8 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Der Bundesrat misst dem Personenwagenverkehr deshalb besondere Bedeutung zu. </p><p>Die Politik des Bundesrats zur Senkung der CO-Emissionen aus dem Personenwagenverkehr basiert auf einer Dreisäulenstrategie: Fahrzeuge, Fahrweise und Verkehrskonzepte. Die erste Säule soll energie- und emissionsarme Fahrzeuge fördern. Hierzu wurde am 19. Januar 2002 eine Vereinbarung zur Reduktion des spezifischen Treibstoffverbrauchs neuer Personenwagen zwischen auto-schweiz, der Vereinigung der Schweizer Autoimporteure, und dem UVEK abgeschlossen. Zur Unterstützung der Zielerreichung wurde auf 1. Oktober 2002 die Energieetikette lanciert. </p><p>Die Energieetikette informiert die Neuwagenkäuferinnen und Neuwagenkäufer über den Treibstoffverbrauch, die CO-Emissionen und die Energieeffizienz. Auf 1. Juli 2006 wurde die Energieetikette revidiert. Die Hürde für schwere Fahrzeuge, in eine energieeffiziente Kategorie eingeteilt zu werden, wurde höher gesetzt, daneben gibt die Etikette bei Dieselfahrzeugen neu Auskunft, ob ein Partikelfilter eingebaut ist. Die Daten zur Erstellung der Etikette stammen aus der Datenbank der Typengenehmigung (Targa). Gemessen werden die Daten auf den Prüfständen der europäischen Hersteller und Importeure nach einem standardisierten Verfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus; NEFZ). Diese Messarbeit einer offiziellen Stelle in der Schweiz (wie z. B. der Empa) zu übertragen wäre aus logistischer, finanzieller und handelsrechtlicher Sicht schwierig umsetzbar. </p><p>Für den Bereich Neuwagen ist damit das Informationsinstrument vorhanden. Es ist rechtlich verankert im Energiegesetz und in der Energieverordnung. Die Energieetikette stösst bei den Autohändlern auf Akzeptanz und ist vielen Neuwagenkäufern bekannt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sieht vor, dem Bundesrat die Weiterentwicklung der heutigen Energieetikette zu einer Umweltetikette vorzuschlagen. Eine Grundlage dazu sollen die Kriterien für emissionsarme und energieeffiziente Fahrzeuge (KeeF) bilden. </p><p>Für den Gebrauchtwagenmarkt fehlt bisher eine vergleichbare Information. Hauptgrund dafür sind die fehlenden Verbrauchsdaten bei Fahrzeugen, welche vor Euro 3, d. h. vor dem 1. Januar 2001, in der Schweiz verkauft wurden. Diese Fahrzeuge bilden heute das Gros der Gebrauchtwagen. Geht man davon aus, dass ein Personenwagen in der Regel eine Betriebsdauer von rund zehn Jahren hat, müssten um rund 2010 bei den dann auf dem Gebrauchtwagenmarkt angebotenen Modellen die Verbrauchs- und Emissionsdaten mehrheitlich vorhanden sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, die vorsieht, dass jede Person, die - unabhängig von der Veräusserungsart - ein Auto erwirbt, vom Veräusserer korrekt über den CO2-Ausstoss des Fahrzeugs informiert wird.</p>
- CO2-Ausstoss. Obligatorische Angabe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Erfreulicherweise kann man feststellen, dass sich immer mehr Automobilistinnen und Automobilisten mit den Auswirkungen ihres Fahrzeugs auf die Umwelt beschäftigen. Nun muss aber diese Bereitschaft konkrete Folgen haben, indem die Interessierten angemessen informiert werden. Es ist wichtig, dass der Veräusserer bei der Veräusserung eines Autos - meistens bei einem Verkauf - eine amtliche Bescheinigung des tatsächlichen Verbrauchs des Fahrzeugs vorlegt. Der theoretische Verbrauch eines Gebraucht- oder Neuwagens soll also vom Veräusserer mit einer Bescheinigung bestätigt werden, die auf Antrag des Importeurs oder des Herstellers von einer amtlichen Stelle (beispielsweise der Empa) ausgestellt wird. Es muss noch geprüft werden, ob der Verkauf von Privatperson zu Privatperson von dieser Pflicht ausgenommen werden kann. Jedoch muss der Anwendungsbereich dieser Bescheinigungen so ausgeweitet werden, dass die Kunden nicht nur bei der eigentlichen Übergabe informiert werden, sondern auch durch Werbung, Medien, Internet, Plakate usw. davon erfahren. Für den Fall einer Unterlassung dieser Pflicht gibt es verschiedene Sanktionsmöglichkeiten, insbesondere zivilrechtlicher, aber auch verwaltungsstrafrechtlicher Art. Als zivilrechtliche Sanktion könnte beispielsweise die unwiderlegbare Vermutung eines wesentlichen Irrtums aufgestellt werden.</p>
- <p>Der Personenwagenverkehr war 2006 für rund einen Viertel der gesamten CO-Emissionen in der Schweiz verantwortlich. 2006 lagen die CO-Emissionen aus Treibstoffen 9,1 Prozent über dem Niveau von 1990. Ziel gemäss CO-Gesetz ist es, diese Emissionen bis 2010 8 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Der Bundesrat misst dem Personenwagenverkehr deshalb besondere Bedeutung zu. </p><p>Die Politik des Bundesrats zur Senkung der CO-Emissionen aus dem Personenwagenverkehr basiert auf einer Dreisäulenstrategie: Fahrzeuge, Fahrweise und Verkehrskonzepte. Die erste Säule soll energie- und emissionsarme Fahrzeuge fördern. Hierzu wurde am 19. Januar 2002 eine Vereinbarung zur Reduktion des spezifischen Treibstoffverbrauchs neuer Personenwagen zwischen auto-schweiz, der Vereinigung der Schweizer Autoimporteure, und dem UVEK abgeschlossen. Zur Unterstützung der Zielerreichung wurde auf 1. Oktober 2002 die Energieetikette lanciert. </p><p>Die Energieetikette informiert die Neuwagenkäuferinnen und Neuwagenkäufer über den Treibstoffverbrauch, die CO-Emissionen und die Energieeffizienz. Auf 1. Juli 2006 wurde die Energieetikette revidiert. Die Hürde für schwere Fahrzeuge, in eine energieeffiziente Kategorie eingeteilt zu werden, wurde höher gesetzt, daneben gibt die Etikette bei Dieselfahrzeugen neu Auskunft, ob ein Partikelfilter eingebaut ist. Die Daten zur Erstellung der Etikette stammen aus der Datenbank der Typengenehmigung (Targa). Gemessen werden die Daten auf den Prüfständen der europäischen Hersteller und Importeure nach einem standardisierten Verfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus; NEFZ). Diese Messarbeit einer offiziellen Stelle in der Schweiz (wie z. B. der Empa) zu übertragen wäre aus logistischer, finanzieller und handelsrechtlicher Sicht schwierig umsetzbar. </p><p>Für den Bereich Neuwagen ist damit das Informationsinstrument vorhanden. Es ist rechtlich verankert im Energiegesetz und in der Energieverordnung. Die Energieetikette stösst bei den Autohändlern auf Akzeptanz und ist vielen Neuwagenkäufern bekannt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sieht vor, dem Bundesrat die Weiterentwicklung der heutigen Energieetikette zu einer Umweltetikette vorzuschlagen. Eine Grundlage dazu sollen die Kriterien für emissionsarme und energieeffiziente Fahrzeuge (KeeF) bilden. </p><p>Für den Gebrauchtwagenmarkt fehlt bisher eine vergleichbare Information. Hauptgrund dafür sind die fehlenden Verbrauchsdaten bei Fahrzeugen, welche vor Euro 3, d. h. vor dem 1. Januar 2001, in der Schweiz verkauft wurden. Diese Fahrzeuge bilden heute das Gros der Gebrauchtwagen. Geht man davon aus, dass ein Personenwagen in der Regel eine Betriebsdauer von rund zehn Jahren hat, müssten um rund 2010 bei den dann auf dem Gebrauchtwagenmarkt angebotenen Modellen die Verbrauchs- und Emissionsdaten mehrheitlich vorhanden sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, die vorsieht, dass jede Person, die - unabhängig von der Veräusserungsart - ein Auto erwirbt, vom Veräusserer korrekt über den CO2-Ausstoss des Fahrzeugs informiert wird.</p>
- CO2-Ausstoss. Obligatorische Angabe
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