Urheberrecht. Verwertungsgesellschaften. Mehr Transparenz

ShortId
07.3734
Id
20073734
Updated
14.11.2025 08:50
Language
de
Title
Urheberrecht. Verwertungsgesellschaften. Mehr Transparenz
AdditionalIndexing
12;Gemeinkosten;Informationsrecht;Kostenrechnung;Dienstleistungsunternehmen;Transparenz;Urheberrecht;Rechnungsabschluss
1
  • L04K16020403, Urheberrecht
  • L04K12010201, Informationsrecht
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K0703020206, Rechnungsabschluss
  • L06K070302020105, Gemeinkosten
  • L05K0703060201, Dienstleistungsunternehmen
  • L05K1201020203, Transparenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Verwertungsgesellschaften werden neu zur Rechnungslegung nach den Vorschriften der privaten Publikumsgesellschaften angehalten. Es fragt sich, welchen Interessen das dient. Für die Mitglieder und die Öffentlichkeit von Interesse ist vielmehr eine Rechnungslegung, die Transparenz herstellt über die Managementkosten einerseits und die Kosten für die eigentlichen Leistungen an die Mitglieder einschliesslich Einzug und Verteilung der Entschädigungen andererseits. Diesbezüglich geben die Berichte der Verwertungsgesellschaften wenig Aufschluss. Mehr Transparenz dient den Rechtsinhaberinnen, den Entschädigungspflichtigen und der Öffentlichkeit. Sie hilft auch, die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Entsprechende Bestrebungen zu mehr Transparenz sind auch in der EU im Gange.</p>
  • <p>Das künftige Rechnungslegungsrecht betrifft wegen seiner rechtsformübergreifenden Konzeption auch die Verwertungsgesellschaften und wird folglich auch in diesem Bereich zu einer Verbesserung der Transparenz führen. Die neue Regelung wird aber schon deshalb nicht ausreichen, weil sie nur die zwei grössten der fünf Verwertungsgesellschaften betrifft. </p><p>Es ist deshalb richtig, eine Verbesserung der Transparenz der Geschäftsberichte der Verwertungsgesellschaften im Kontext der Urheberrechtsgesetzgebung anzustreben. Eine erneute Revision des Urheberrechts ist dafür allerdings nicht erforderlich. Das Institut für geistiges Eigentum hat bereits entsprechende Massnahmen mit den Verwertungsgesellschaften diskutiert und wird sie im Rahmen seiner Geschäftsführungsaufsicht umsetzen sowie in die neuen Weisungen zur Verbesserung der Rechenschaftsberichte aufnehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie mit einer Revision des Urheberrechtsgesetzes die Berichterstattung der Verwertungsgesellschaften mit einer Ergänzung des 3. Kapitels zu deren Pflichten (z. B. Ergänzung zu Art. 50) transparenter gestaltet werden kann. Mit der Rechnungslegung ist insbesondere Transparenz über die folgenden Kosten zu gewährleisten:</p><p>- die Kosten für den Einzug der Entschädigungen,</p><p>- die Verteilkosten,</p><p>- die Kosten für die Dienstleistungen an die Mitglieder,</p><p>- die Managementkosten einschliesslich Transparenz der Kaderlöhne.</p>
  • Urheberrecht. Verwertungsgesellschaften. Mehr Transparenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verwertungsgesellschaften werden neu zur Rechnungslegung nach den Vorschriften der privaten Publikumsgesellschaften angehalten. Es fragt sich, welchen Interessen das dient. Für die Mitglieder und die Öffentlichkeit von Interesse ist vielmehr eine Rechnungslegung, die Transparenz herstellt über die Managementkosten einerseits und die Kosten für die eigentlichen Leistungen an die Mitglieder einschliesslich Einzug und Verteilung der Entschädigungen andererseits. Diesbezüglich geben die Berichte der Verwertungsgesellschaften wenig Aufschluss. Mehr Transparenz dient den Rechtsinhaberinnen, den Entschädigungspflichtigen und der Öffentlichkeit. Sie hilft auch, die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Entsprechende Bestrebungen zu mehr Transparenz sind auch in der EU im Gange.</p>
    • <p>Das künftige Rechnungslegungsrecht betrifft wegen seiner rechtsformübergreifenden Konzeption auch die Verwertungsgesellschaften und wird folglich auch in diesem Bereich zu einer Verbesserung der Transparenz führen. Die neue Regelung wird aber schon deshalb nicht ausreichen, weil sie nur die zwei grössten der fünf Verwertungsgesellschaften betrifft. </p><p>Es ist deshalb richtig, eine Verbesserung der Transparenz der Geschäftsberichte der Verwertungsgesellschaften im Kontext der Urheberrechtsgesetzgebung anzustreben. Eine erneute Revision des Urheberrechts ist dafür allerdings nicht erforderlich. Das Institut für geistiges Eigentum hat bereits entsprechende Massnahmen mit den Verwertungsgesellschaften diskutiert und wird sie im Rahmen seiner Geschäftsführungsaufsicht umsetzen sowie in die neuen Weisungen zur Verbesserung der Rechenschaftsberichte aufnehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie mit einer Revision des Urheberrechtsgesetzes die Berichterstattung der Verwertungsgesellschaften mit einer Ergänzung des 3. Kapitels zu deren Pflichten (z. B. Ergänzung zu Art. 50) transparenter gestaltet werden kann. Mit der Rechnungslegung ist insbesondere Transparenz über die folgenden Kosten zu gewährleisten:</p><p>- die Kosten für den Einzug der Entschädigungen,</p><p>- die Verteilkosten,</p><p>- die Kosten für die Dienstleistungen an die Mitglieder,</p><p>- die Managementkosten einschliesslich Transparenz der Kaderlöhne.</p>
    • Urheberrecht. Verwertungsgesellschaften. Mehr Transparenz

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