Handelssanktionen für den Klimaschutz

ShortId
07.3735
Id
20073735
Updated
27.07.2023 19:26
Language
de
Title
Handelssanktionen für den Klimaschutz
AdditionalIndexing
52;15;Wirtschaftssanktion;Kohlendioxid;Treibhausgas;Klimaveränderung;Konvention UNO;USA
1
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L05K0602020901, Treibhausgas
  • L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
  • L06K100202020501, Konvention UNO
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L04K03050305, USA
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer noch haben nicht alle Länder das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Wenn Länder wie die USA abseitsstehen, werden auch andere Industriestaaten nicht ernsthaft in den Klimaschutz investieren. Der Bundesrat soll prüfen, ob er mit Handelssanktionen Druck auf diese Länder ausüben kann, damit auch sie ihren CO2-Ausstoss reduzieren.</p><p>Dazu gibt es einen Präzedenzfall innerhalb der WTO. Die USA wollten Thailand zwingen, für den Fang von Garnelen Netze zu verwenden, welche Meeresschildkröten schonen. Denn in den Netzen, welche damals von Thailand verwendet wurden, blieben zahlreiche vom Aussterben bedrohte Schildkrötenarten hängen.</p><p>Die USA drohten mit einem Einfuhrverbot für Garnelen. Die WTO unterstützte damals die Position der USA. Sie stellte den Grundsatz auf, dass der ungehinderte Marktzugang, den die WTO ihren Mitgliedstaaten garantiert, ausgesetzt werden kann, wenn von den Exportindustrien eines Landes eine Gefahr für die Umwelt ausgeht. Dieser Präzedenzfall lässt sich nach Meinung internationaler Experten auf US-Unternehmen ausweiten, welche beim Fertigungsprozess grosse Mengen an Treibhausgasen emittieren.</p>
  • <p>Ein wirksamer Klimaschutz ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig ist er der Ansicht, dass globale Umweltprobleme koordiniert auf multilateraler Ebene anzugehen sind. Daher setzt sich die Schweiz im Rahmen der entsprechenden Umweltforen, wie den Vertragsparteienkonferenzen zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und dem Kyoto-Protokoll, aktiv dafür ein, dass Umweltpolitiken und Handelspolitiken gleich gewichtet werden und gemeinsam auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung abzielen. Die Schweiz mit einer eng in den Welthandel eingebundenen Volkswirtschaft hat ein ausgewiesenes Interesse an gut funktionierenden multilateralen Abkommen, welche einen für alle Staaten geltenden Rechtsrahmen setzen. </p><p>Das WTO-Recht sieht bei der Verletzung von WTO-Bestimmungen klare Verfahren vor. Unilaterale Handelssanktionen sind grundsätzlich nicht WTO-kompatibel. Das WTO-Recht lässt zwar in beschränktem Masse Ausnahmen von diesem Grundsatz zu. Allerdings ist die Berufung auf Ausnahmen, um anderen WTO-Mitgliedern über Handelssanktionen die eigene Umweltpolitik aufzuzwingen, auch nach Ansicht des WTO Appellate Body (u. a. im zitierten Shrimp-Turtle-Fall) missbräuchlich und daher unzulässig. Der Schweiz ist es demnach rechtlich verwehrt, mit unilateralen Handelssanktionen Druck auf Staaten auszuüben, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert haben.</p><p>Der Bundesrat erachtet unilaterale Handelssanktionen auch politisch nicht als geeignetes Mittel, um den Schutz der Umwelt zu fördern. Demgegenüber begrüsst er die Bestrebungen, u. a. mittels der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls, durch verstärkte Kooperation positive Anreize für Staaten zu setzen, sich aktiv am globalen Umweltschutz zu beteiligen. Darüber hinaus setzt sich die Schweiz als Mitglied des Umweltkomitees der WTO für eine verbesserte Kohärenz von Umwelt- und Welthandelsrecht und den Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen für Umweltgüter und -dienstleistungen ein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Handelssanktionen zu prüfen, um Güter aus Nicht-Kyoto-Staaten (u. a. USA), bei deren Produktion Treibhausgase die Atmosphäre unnötig belasten oder grosse Mengen an Treibhausgasen freigesetzt werden, zu beschränken.</p>
  • Handelssanktionen für den Klimaschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer noch haben nicht alle Länder das Kyoto-Protokoll ratifiziert. Wenn Länder wie die USA abseitsstehen, werden auch andere Industriestaaten nicht ernsthaft in den Klimaschutz investieren. Der Bundesrat soll prüfen, ob er mit Handelssanktionen Druck auf diese Länder ausüben kann, damit auch sie ihren CO2-Ausstoss reduzieren.</p><p>Dazu gibt es einen Präzedenzfall innerhalb der WTO. Die USA wollten Thailand zwingen, für den Fang von Garnelen Netze zu verwenden, welche Meeresschildkröten schonen. Denn in den Netzen, welche damals von Thailand verwendet wurden, blieben zahlreiche vom Aussterben bedrohte Schildkrötenarten hängen.</p><p>Die USA drohten mit einem Einfuhrverbot für Garnelen. Die WTO unterstützte damals die Position der USA. Sie stellte den Grundsatz auf, dass der ungehinderte Marktzugang, den die WTO ihren Mitgliedstaaten garantiert, ausgesetzt werden kann, wenn von den Exportindustrien eines Landes eine Gefahr für die Umwelt ausgeht. Dieser Präzedenzfall lässt sich nach Meinung internationaler Experten auf US-Unternehmen ausweiten, welche beim Fertigungsprozess grosse Mengen an Treibhausgasen emittieren.</p>
    • <p>Ein wirksamer Klimaschutz ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig ist er der Ansicht, dass globale Umweltprobleme koordiniert auf multilateraler Ebene anzugehen sind. Daher setzt sich die Schweiz im Rahmen der entsprechenden Umweltforen, wie den Vertragsparteienkonferenzen zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und dem Kyoto-Protokoll, aktiv dafür ein, dass Umweltpolitiken und Handelspolitiken gleich gewichtet werden und gemeinsam auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung abzielen. Die Schweiz mit einer eng in den Welthandel eingebundenen Volkswirtschaft hat ein ausgewiesenes Interesse an gut funktionierenden multilateralen Abkommen, welche einen für alle Staaten geltenden Rechtsrahmen setzen. </p><p>Das WTO-Recht sieht bei der Verletzung von WTO-Bestimmungen klare Verfahren vor. Unilaterale Handelssanktionen sind grundsätzlich nicht WTO-kompatibel. Das WTO-Recht lässt zwar in beschränktem Masse Ausnahmen von diesem Grundsatz zu. Allerdings ist die Berufung auf Ausnahmen, um anderen WTO-Mitgliedern über Handelssanktionen die eigene Umweltpolitik aufzuzwingen, auch nach Ansicht des WTO Appellate Body (u. a. im zitierten Shrimp-Turtle-Fall) missbräuchlich und daher unzulässig. Der Schweiz ist es demnach rechtlich verwehrt, mit unilateralen Handelssanktionen Druck auf Staaten auszuüben, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert haben.</p><p>Der Bundesrat erachtet unilaterale Handelssanktionen auch politisch nicht als geeignetes Mittel, um den Schutz der Umwelt zu fördern. Demgegenüber begrüsst er die Bestrebungen, u. a. mittels der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls, durch verstärkte Kooperation positive Anreize für Staaten zu setzen, sich aktiv am globalen Umweltschutz zu beteiligen. Darüber hinaus setzt sich die Schweiz als Mitglied des Umweltkomitees der WTO für eine verbesserte Kohärenz von Umwelt- und Welthandelsrecht und den Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen für Umweltgüter und -dienstleistungen ein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Handelssanktionen zu prüfen, um Güter aus Nicht-Kyoto-Staaten (u. a. USA), bei deren Produktion Treibhausgase die Atmosphäre unnötig belasten oder grosse Mengen an Treibhausgasen freigesetzt werden, zu beschränken.</p>
    • Handelssanktionen für den Klimaschutz

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