Förderprogramm für Ersatzpflanzungen von Hochstamm-Obstbäumen

ShortId
07.3749
Id
20073749
Updated
28.07.2023 11:45
Language
de
Title
Förderprogramm für Ersatzpflanzungen von Hochstamm-Obstbäumen
AdditionalIndexing
55;Obstfläche;Abholzung;Obstbau;Schutz der Pflanzenwelt;Wiederbepflanzung;Investitionskredite in der Landwirtschaft;Lebensraum;Finanzhilfe;Landschaftsschutz;Pflanzenkrankheit
1
  • L05K1401010112, Pflanzenkrankheit
  • L05K1401010110, Obstbau
  • L05K1401020109, Obstfläche
  • L06K140102030101, Wiederbepflanzung
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L04K06010415, Schutz der Pflanzenwelt
  • L04K06020201, Abholzung
  • L05K0603030501, Lebensraum
  • L04K11020302, Finanzhilfe
  • L05K1401040205, Investitionskredite in der Landwirtschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem grossflächigen Auftreten von Feuerbrand sind in der Schweiz mehrere Tausend Hochstamm-Obstbäume der Zwangsrodung zum Opfer gefallen. Die Hochstammbäume sind für das Landschaftsbild der Schweiz an vielen Orten prägend und sind ein wichtiger Lebensraum für viele Vögel und Nützlinge.</p><p>Der Bund zahlt zwar an die Zwangsrodungen einen finanziellen Beitrag, jedoch gibt es keine finanziellen Anreize für die betroffenen Bauern, den Verlust durch Ersatzpflanzungen wieder wettzumachen. Dass es auch anders gehen kann, zeigt seit mehreren Jahren der Kanton Appenzell Ausserrhoden. Dieser hat mit finanzieller Unterstützung des Fonds Landschaft Schweiz ein Förderprogramm eingerichtet, damit dem Feuerbrand zum Opfer gefallene Hochstamm-Obstbäume möglichst rasch wieder ersetzt werden. Die mehrjährigen Erfahrungen aus dem vorbildlichen Programm sind sehr positiv und sollen für ein kantonsübergreifendes Vorgehen genutzt werden.</p>
  • <p>Der Bund fördert die Hochstamm-Feldobstbäume im Rahmen des ökologischen Ausgleiches mit namhaften Beiträgen. Je Baum können bei Erfüllung der entsprechenden Auflagen 15 Franken Direktzahlungen, 20 Franken für die biologische Qualität und 5 Franken für die Vernetzung ausgerichtet werden, insgesamt also 40 Franken. 2006 beliefen sich die entsprechenden Ausgaben des Bundes auf rund 43,7 Millionen Franken. Mit der "AP 2011" ist vorgesehen, die Beiträge für die Qualität von 20 auf 30 Franken pro Baum zu erhöhen.</p><p>Ein wesentliches Element der Bekämpfungsstrategie gegen den Feuerbrand bildet die Unterstützung durch den Bund mit finanziellen Beiträgen im Rahmen von phytosanitären Massnahmen (Pflanzenschutzverordnung; SR 916.20). So ersetzt der Bund den Kantonen 50 Prozent der anerkannten Kosten, die ihnen aus der Bekämpfung des Feuerbrandes entstanden sind. Ebenfalls werden Bundesbeiträge gewährt an Abfindungen für wirtschaftliche Schäden aus der Vernichtung von Pflanzen sowie für finanzielle Einbussen infolge einer Sperrung des Verkaufs von Feuerbrand-Wirtspflanzen.</p><p>Die Kantone schöpfen heute die Möglichkeit, Abfindungen für wirtschaftliche Schäden oder finanzielle Einbussen auszurichten, für welche sie eine Kostenbeteiligung des Bundes von 50 Prozent geltend machen können, nicht voll aus.</p><p>Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung (SR 101) sind die Kantone für den Natur- und Heimatschutz zuständig. Nach Artikel 18b des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG; SR 451) fällt darunter auch der ökologische Ausgleich. Diese Verpflichtung beinhaltet auch eine angemessene Mitfinanzierung.</p><p>Der Bundesrat erachtet die vom Bund zur Verfügung gestellten Unterstützungsmassnahmen für Hochstamm-Obstbäume als ausreichend. Aufgrund der Vorgaben der Bundesverfassung und des NHG müssen sich auch die Kantone engagieren, wie dies gewisse Kantone aufzeigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Förderprogramm lanciert werden kann, damit dem Feuerbrand zum Opfer gefallene Hochstamm-Obstbäume möglichst rasch wieder ersetzt werden.</p>
  • Förderprogramm für Ersatzpflanzungen von Hochstamm-Obstbäumen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem grossflächigen Auftreten von Feuerbrand sind in der Schweiz mehrere Tausend Hochstamm-Obstbäume der Zwangsrodung zum Opfer gefallen. Die Hochstammbäume sind für das Landschaftsbild der Schweiz an vielen Orten prägend und sind ein wichtiger Lebensraum für viele Vögel und Nützlinge.</p><p>Der Bund zahlt zwar an die Zwangsrodungen einen finanziellen Beitrag, jedoch gibt es keine finanziellen Anreize für die betroffenen Bauern, den Verlust durch Ersatzpflanzungen wieder wettzumachen. Dass es auch anders gehen kann, zeigt seit mehreren Jahren der Kanton Appenzell Ausserrhoden. Dieser hat mit finanzieller Unterstützung des Fonds Landschaft Schweiz ein Förderprogramm eingerichtet, damit dem Feuerbrand zum Opfer gefallene Hochstamm-Obstbäume möglichst rasch wieder ersetzt werden. Die mehrjährigen Erfahrungen aus dem vorbildlichen Programm sind sehr positiv und sollen für ein kantonsübergreifendes Vorgehen genutzt werden.</p>
    • <p>Der Bund fördert die Hochstamm-Feldobstbäume im Rahmen des ökologischen Ausgleiches mit namhaften Beiträgen. Je Baum können bei Erfüllung der entsprechenden Auflagen 15 Franken Direktzahlungen, 20 Franken für die biologische Qualität und 5 Franken für die Vernetzung ausgerichtet werden, insgesamt also 40 Franken. 2006 beliefen sich die entsprechenden Ausgaben des Bundes auf rund 43,7 Millionen Franken. Mit der "AP 2011" ist vorgesehen, die Beiträge für die Qualität von 20 auf 30 Franken pro Baum zu erhöhen.</p><p>Ein wesentliches Element der Bekämpfungsstrategie gegen den Feuerbrand bildet die Unterstützung durch den Bund mit finanziellen Beiträgen im Rahmen von phytosanitären Massnahmen (Pflanzenschutzverordnung; SR 916.20). So ersetzt der Bund den Kantonen 50 Prozent der anerkannten Kosten, die ihnen aus der Bekämpfung des Feuerbrandes entstanden sind. Ebenfalls werden Bundesbeiträge gewährt an Abfindungen für wirtschaftliche Schäden aus der Vernichtung von Pflanzen sowie für finanzielle Einbussen infolge einer Sperrung des Verkaufs von Feuerbrand-Wirtspflanzen.</p><p>Die Kantone schöpfen heute die Möglichkeit, Abfindungen für wirtschaftliche Schäden oder finanzielle Einbussen auszurichten, für welche sie eine Kostenbeteiligung des Bundes von 50 Prozent geltend machen können, nicht voll aus.</p><p>Gemäss Artikel 78 der Bundesverfassung (SR 101) sind die Kantone für den Natur- und Heimatschutz zuständig. Nach Artikel 18b des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG; SR 451) fällt darunter auch der ökologische Ausgleich. Diese Verpflichtung beinhaltet auch eine angemessene Mitfinanzierung.</p><p>Der Bundesrat erachtet die vom Bund zur Verfügung gestellten Unterstützungsmassnahmen für Hochstamm-Obstbäume als ausreichend. Aufgrund der Vorgaben der Bundesverfassung und des NHG müssen sich auch die Kantone engagieren, wie dies gewisse Kantone aufzeigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Förderprogramm lanciert werden kann, damit dem Feuerbrand zum Opfer gefallene Hochstamm-Obstbäume möglichst rasch wieder ersetzt werden.</p>
    • Förderprogramm für Ersatzpflanzungen von Hochstamm-Obstbäumen

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