Zusammenarbeit des Bundes mit Menschenhändlern

ShortId
07.3757
Id
20073757
Updated
28.07.2023 10:15
Language
de
Title
Zusammenarbeit des Bundes mit Menschenhändlern
AdditionalIndexing
2811;Guinea;Ausweis;Asylbewerber/in;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Ausschaffung;Menschenhandel
1
  • L04K03040506, Guinea
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L04K05060104, Ausweis
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K10010204, Zusammenarbeit der Justizbehörden
  • L06K050102010303, Menschenhandel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 22a des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (RS 142.20) und Artikel 3 der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA; RS 142.281) überprüft das Bundesamt die Identität und Nationalität der Ausländer, welche einen Weg- oder Ausweisungsentscheid erhalten haben. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlagen lädt das Bundesamt für Migration (BFM) Delegationen aus den Herkunftsländern ein. Diese Delegationen führen Befragungen durch, mit dem Ziel, die vermutete Nationalität der ausländischen Personen ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu bestätigen oder auszuschliessen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. In der Tat besuchte 2007 eine offizielle Delegation aus der Republik Guinea die Schweiz, um Personen mit mutmasslicher guineischer Herkunft ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu identifizieren. Die Namen der Teilnehmer dieser Delegation kann der Bundesrat indes nicht bekanntgeben. Seitens der guineischen Behörden besteht die Bereitschaft, Delegationen zwecks Identifizierung ins Ausland zu entsenden, vorausgesetzt, die Namen der Delegationsmitglieder werden nicht veröffentlicht. Identifizierung und Rückführung von guineischen Staatsangehörigen sind ein sensibler Bereich. Anlässlich der letzten Befragungen wurden Delegationsmitglieder verbal angegriffen, und es ist zu Versuchen von tätlichen Übergriffen gekommen. Sollten ihre Namen veröffentlicht werden, würde dadurch ihre Sicherheit unweigerlich gefährdet werden. Im Übrigen ist den Behauptungen der Interpellantin hinsichtlich einer möglichen Verwicklung eines Delegationsmitgliedes in Menschenhandel in Deutschland mit grosser Vorsicht zu begegnen, zumal dafür keinerlei Beweise vorliegen. Nach wie vor ist die von der Interpellantin erwähnte Person im guineischen Aussenministerium beschäftigt. Die Delegationsmitglieder sind offizielle Vertreter der guineischen Regierung. Eine Veröffentlichung ihrer Namen könnte sich nachteilig auf die zwischenstaatlichen Beziehungen auswirken.</p><p>2. Im Laufe des Jahres 2007 wurden 174 Personen mit vermuteter guineischer Herkunft einer Delegation aus der Republik Guinea vorgeführt, worauf 135 Reisedokumente ausgestellt worden sind. Bei diesen Befragungen identifiziert die Delegation die vorgeführten Personen, indem sie die gesprochene Sprache analysiert und indem sie deren Sozialisierung beurteilt (Wohnort, familiärer Hintergrund, Landeskenntnisse usw.). In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Erfolg von solchen Befragungen in grossem Ausmass davon abhängt, ob und wie die vorgeladene Person mitwirkt. Für diese Arbeit bezieht die Delegation keinen Lohn, hingegen werden die allgemeinen Kosten einer solchen Geschäftsreise in die Schweiz vom BFM übernommen (Aufenthalt, Reise und administrative Kosten der Passersatzdokumente).</p><p>3. Die Reisedokumente werden von den zuständigen Behörden, welche dazu von ihrer Regierung mit einer "ordre de mission" ermächtigt worden sind, ausgestellt. Diese Regel hat für alle Delegationen Gültigkeit, welche sich im Rahmen einer Identifizierungsmission in die Schweiz begeben.</p><p>4. In einigen Fällen erhält das BFM Reisedokumente vom Innenministerium des betreffenden Landes, soweit das betroffene Ministerium ermächtigt ist, solche Papiere auszustellen. In bestimmten Fällen kann das BFM auch direkt ein Ersatzreisepapier ausstellen (Art. 9 VVWA).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In einer kurzen Frage ("Eine eigenartige guineische Delegation. Auch in der Schweiz aktiv?") erkundigte ich mich beim Bundesrat, ob er mit einer guineischen Delegation zusammengearbeitet habe, die anscheinend mit sehr dubiosen Mitteln operiert. Die zurückhaltende und ausweichende Antwort der Regierung lässt vermuten, dass dies tatsächlich der Fall war, was mich dazu veranlasst, Präzisierungen zu verlangen.</p><p>In einem Artikel der deutschen Zeitung "Die Welt" vom 14. Mai 2006 wurden die Machenschaften einer guineischen Delegation unter der Leitung von N'Faly Keita kritisiert. Laut dieser Zeitung wurden in Deutschland der Delegation abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber vorgeführt, die keine Ausweispapiere besassen. So sollte festgestellt werden, ob diese Ausländerinnen und Ausländer von Guinea(-Conakry) stammen. War dies der Fall, so stellte die Behörde einen Passierschein aus und ermöglichte damit die Ausweisung. Der Artikel nimmt Bezug auf mehrere kritische Aussagen gegen dieses Vorgehen: Erstens wurde Keita von verschiedenen Landsleuten beschuldigt, mit gefälschten Dokumenten für guineische Staatsangehörige zu handeln, mit denen sie aus ihrem Land ausreisen können. Zweitens sind die Methoden der Delegation zur Identifikation der auszuschaffenden Personen äusserst willkürlich, da sie hauptsächlich auf der Aussprache und der Gesichtsform basieren. Und drittens kassierte die Delegation 110 000 Franken für die Prüfung von 321 Fällen und erhielt ausserdem eine Gebühr für jeden ausgestellten Passierschein. Diese Informationen wurden offensichtlich bestätigt und führten in Deutschland zu einer gewissen Aufregung, da der deutsche Staat in Praktiken verwickelt schien, die nicht weit vom Menschenhandel entfernt sind. Andere Quellen tönten noch erdrückendere Tatsachen an: Die Delegation habe von einigen zu prüfenden Personen unter Androhung einer Ausschaffung nach Guinea Geld verlangt.</p><p>Im Bulletin der Zürcher Organisation "Augenauf" vom Dezember 2006 wird darauf hingewiesen, dass die ausgestellten Papiere die Kriterien für Reisedokumente nicht erfüllen und wohl eher ein Fantasieprodukt der Delegation sind, die nach dem Muster eines offiziellen guineischen Ausweises erstellt wurden. Die Organisation weist weiter darauf hin, dass die guineische Delegation nach dem Skandal in Deutschland in der Schweiz tätig war und dabei in ähnlicher Weise vorging. Nun wurde Keita im Juli 2007 als Folge der Anschuldigungen wegen Menschenhandels endlich von der Regierung Guineas seines Amtes enthoben. Verschiedene Anhaltspunkte weisen jedoch darauf hin, dass die Schweiz für die Ausschaffung von Ausländerinnen und Ausländern den Dienst von Menschenhändlern in Anspruch genommen hat. Die Antwort des Bundesrates auf die kurze Frage vermag diese Befürchtungen nicht aus dem Weg zu räumen.</p><p>Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass eine mit N'Faly Keita in Verbindung stehende guineische Delegation in die Schweiz gekommen ist, um hier abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber zu prüfen und ihnen Reisedokumente auszustellen, falls sie als Staatsangehörige Guineas identifiziert wurden?</p><p>2. Wenn dies der Fall war, wie viele Personen hat die Delegation geprüft, wie hat sie deren Nationalität festgestellt, wie viele Reisepapiere hat sie ausgestellt, und welchen Betrag hat sie für ihre Arbeit erhalten?</p><p>3. Wenn diese Zusammenarbeit tatsächlich stattfand, wurde dann die Echtheit der ausgestellten Reisedokumente überprüft und mit welchem Ergebnis?</p><p>4. Ist es üblich, dass die Schweiz Reisepapiere für abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber erhält, die nicht von Konsulaten oder Botschaften stammen? Wenn ja, welche Garantien werden verlangt, insbesondere damit Ausländerinnen und Ausländer vor Menschenhändlern geschützt werden können?</p>
  • Zusammenarbeit des Bundes mit Menschenhändlern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 22a des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (RS 142.20) und Artikel 3 der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA; RS 142.281) überprüft das Bundesamt die Identität und Nationalität der Ausländer, welche einen Weg- oder Ausweisungsentscheid erhalten haben. Aufgrund dieser gesetzlichen Grundlagen lädt das Bundesamt für Migration (BFM) Delegationen aus den Herkunftsländern ein. Diese Delegationen führen Befragungen durch, mit dem Ziel, die vermutete Nationalität der ausländischen Personen ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu bestätigen oder auszuschliessen.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. In der Tat besuchte 2007 eine offizielle Delegation aus der Republik Guinea die Schweiz, um Personen mit mutmasslicher guineischer Herkunft ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu identifizieren. Die Namen der Teilnehmer dieser Delegation kann der Bundesrat indes nicht bekanntgeben. Seitens der guineischen Behörden besteht die Bereitschaft, Delegationen zwecks Identifizierung ins Ausland zu entsenden, vorausgesetzt, die Namen der Delegationsmitglieder werden nicht veröffentlicht. Identifizierung und Rückführung von guineischen Staatsangehörigen sind ein sensibler Bereich. Anlässlich der letzten Befragungen wurden Delegationsmitglieder verbal angegriffen, und es ist zu Versuchen von tätlichen Übergriffen gekommen. Sollten ihre Namen veröffentlicht werden, würde dadurch ihre Sicherheit unweigerlich gefährdet werden. Im Übrigen ist den Behauptungen der Interpellantin hinsichtlich einer möglichen Verwicklung eines Delegationsmitgliedes in Menschenhandel in Deutschland mit grosser Vorsicht zu begegnen, zumal dafür keinerlei Beweise vorliegen. Nach wie vor ist die von der Interpellantin erwähnte Person im guineischen Aussenministerium beschäftigt. Die Delegationsmitglieder sind offizielle Vertreter der guineischen Regierung. Eine Veröffentlichung ihrer Namen könnte sich nachteilig auf die zwischenstaatlichen Beziehungen auswirken.</p><p>2. Im Laufe des Jahres 2007 wurden 174 Personen mit vermuteter guineischer Herkunft einer Delegation aus der Republik Guinea vorgeführt, worauf 135 Reisedokumente ausgestellt worden sind. Bei diesen Befragungen identifiziert die Delegation die vorgeführten Personen, indem sie die gesprochene Sprache analysiert und indem sie deren Sozialisierung beurteilt (Wohnort, familiärer Hintergrund, Landeskenntnisse usw.). In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass der Erfolg von solchen Befragungen in grossem Ausmass davon abhängt, ob und wie die vorgeladene Person mitwirkt. Für diese Arbeit bezieht die Delegation keinen Lohn, hingegen werden die allgemeinen Kosten einer solchen Geschäftsreise in die Schweiz vom BFM übernommen (Aufenthalt, Reise und administrative Kosten der Passersatzdokumente).</p><p>3. Die Reisedokumente werden von den zuständigen Behörden, welche dazu von ihrer Regierung mit einer "ordre de mission" ermächtigt worden sind, ausgestellt. Diese Regel hat für alle Delegationen Gültigkeit, welche sich im Rahmen einer Identifizierungsmission in die Schweiz begeben.</p><p>4. In einigen Fällen erhält das BFM Reisedokumente vom Innenministerium des betreffenden Landes, soweit das betroffene Ministerium ermächtigt ist, solche Papiere auszustellen. In bestimmten Fällen kann das BFM auch direkt ein Ersatzreisepapier ausstellen (Art. 9 VVWA).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In einer kurzen Frage ("Eine eigenartige guineische Delegation. Auch in der Schweiz aktiv?") erkundigte ich mich beim Bundesrat, ob er mit einer guineischen Delegation zusammengearbeitet habe, die anscheinend mit sehr dubiosen Mitteln operiert. Die zurückhaltende und ausweichende Antwort der Regierung lässt vermuten, dass dies tatsächlich der Fall war, was mich dazu veranlasst, Präzisierungen zu verlangen.</p><p>In einem Artikel der deutschen Zeitung "Die Welt" vom 14. Mai 2006 wurden die Machenschaften einer guineischen Delegation unter der Leitung von N'Faly Keita kritisiert. Laut dieser Zeitung wurden in Deutschland der Delegation abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber vorgeführt, die keine Ausweispapiere besassen. So sollte festgestellt werden, ob diese Ausländerinnen und Ausländer von Guinea(-Conakry) stammen. War dies der Fall, so stellte die Behörde einen Passierschein aus und ermöglichte damit die Ausweisung. Der Artikel nimmt Bezug auf mehrere kritische Aussagen gegen dieses Vorgehen: Erstens wurde Keita von verschiedenen Landsleuten beschuldigt, mit gefälschten Dokumenten für guineische Staatsangehörige zu handeln, mit denen sie aus ihrem Land ausreisen können. Zweitens sind die Methoden der Delegation zur Identifikation der auszuschaffenden Personen äusserst willkürlich, da sie hauptsächlich auf der Aussprache und der Gesichtsform basieren. Und drittens kassierte die Delegation 110 000 Franken für die Prüfung von 321 Fällen und erhielt ausserdem eine Gebühr für jeden ausgestellten Passierschein. Diese Informationen wurden offensichtlich bestätigt und führten in Deutschland zu einer gewissen Aufregung, da der deutsche Staat in Praktiken verwickelt schien, die nicht weit vom Menschenhandel entfernt sind. Andere Quellen tönten noch erdrückendere Tatsachen an: Die Delegation habe von einigen zu prüfenden Personen unter Androhung einer Ausschaffung nach Guinea Geld verlangt.</p><p>Im Bulletin der Zürcher Organisation "Augenauf" vom Dezember 2006 wird darauf hingewiesen, dass die ausgestellten Papiere die Kriterien für Reisedokumente nicht erfüllen und wohl eher ein Fantasieprodukt der Delegation sind, die nach dem Muster eines offiziellen guineischen Ausweises erstellt wurden. Die Organisation weist weiter darauf hin, dass die guineische Delegation nach dem Skandal in Deutschland in der Schweiz tätig war und dabei in ähnlicher Weise vorging. Nun wurde Keita im Juli 2007 als Folge der Anschuldigungen wegen Menschenhandels endlich von der Regierung Guineas seines Amtes enthoben. Verschiedene Anhaltspunkte weisen jedoch darauf hin, dass die Schweiz für die Ausschaffung von Ausländerinnen und Ausländern den Dienst von Menschenhändlern in Anspruch genommen hat. Die Antwort des Bundesrates auf die kurze Frage vermag diese Befürchtungen nicht aus dem Weg zu räumen.</p><p>Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass eine mit N'Faly Keita in Verbindung stehende guineische Delegation in die Schweiz gekommen ist, um hier abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber zu prüfen und ihnen Reisedokumente auszustellen, falls sie als Staatsangehörige Guineas identifiziert wurden?</p><p>2. Wenn dies der Fall war, wie viele Personen hat die Delegation geprüft, wie hat sie deren Nationalität festgestellt, wie viele Reisepapiere hat sie ausgestellt, und welchen Betrag hat sie für ihre Arbeit erhalten?</p><p>3. Wenn diese Zusammenarbeit tatsächlich stattfand, wurde dann die Echtheit der ausgestellten Reisedokumente überprüft und mit welchem Ergebnis?</p><p>4. Ist es üblich, dass die Schweiz Reisepapiere für abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber erhält, die nicht von Konsulaten oder Botschaften stammen? Wenn ja, welche Garantien werden verlangt, insbesondere damit Ausländerinnen und Ausländer vor Menschenhändlern geschützt werden können?</p>
    • Zusammenarbeit des Bundes mit Menschenhändlern

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