Bundesamt für Kinder, Jugendliche und Familien
- ShortId
-
07.3759
- Id
-
20073759
- Updated
-
14.11.2025 08:06
- Language
-
de
- Title
-
Bundesamt für Kinder, Jugendliche und Familien
- AdditionalIndexing
-
28;04;junger Mensch;Organisation der Bundesverwaltung;Kind;Familienpolitik;Familie (speziell)
- 1
-
- L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
- L03K010303, Familie (speziell)
- L05K0107010205, Kind
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K01030304, Familienpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Forderung ist alt und wird hier nicht zum ersten Mal gestellt. Da es sich aber immer mehr zeigt, dass unser Land eine koordinierte Kinder-, Jugend- und Familienpolitik (und damit auch Generationenpolitik) dringend nötig hat, ist sie aktueller denn je. Das Schweizervolk hat zudem in den letzten Jahren in zwei Abstimmungen (Bildungsrahmenartikel und Kinderzulagen) mit grosser Klarheit gezeigt, dass es auch in den Politikfeldern Bildung und Familie mehr Koordination und eine weiter gehende Harmonisierung wünscht. Ein Bundesamt kann für diese Koordination sorgen und die Harmonisierung vorantreiben.</p><p>Die Schweiz hat ein Bundesamt für Sport, aber weder eines für Familien noch eines für Kinder und Jugendliche.</p><p>Diese Lücke führt dazu, dass der Ball der Verantwortung in vielen Fällen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden hin und her geschoben wird, ohne dass jemand das Problem löst. Augenfällig ist dies bei der Frage der finanziellen Unterstützung und sozialen Sicherheit der Familien, bei der Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei den Pflegekindern, beim Kinderschutz, bei der Gewaltprävention, aber auch in der Gesundheitsförderung und Prävention. Den Preis für dieses politische Sankt-Florian-Verhalten zahlen in erster Linie die Kinder und Jugendlichen. Ein paar Stichworte: Immer mehr Haushalte mit Kindern sind von Armut betroffen, die Geburtenzahlen gehen zurück, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nach wie vor sehr schwierig, die Bedürfnisse der Jugendlichen drohen laufend vergessen zu gehen, die soziale Situation vieler Kinder und Jugendlicher ist prekär, Kinder und Jugendliche sind mit innerfamiliärer Gewalt und mit zunehmenden gesundheitlichen Problemen konfrontiert, die Diskussion um einen neuen Generationenvertrag bleibt immer bei der Rentenfrage stecken usw.</p><p>Nur eine Konzentration der Kräfte kann bei beschränkten Mitteln die gewünschten Fortschritte in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik erzielen. Und eine solche Konzentration ist am ehesten in einem Bundesamt zu realisieren.</p><p>Ein Land, das sich ein Bundesamt für Sport, nicht aber eines für Kinder, Jugendliche und Familien leistet, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.</p>
- <p>Das Anliegen, die Strukturen auf Bundesebene für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik auszubauen, ist nicht neu. So hat die Motionärin bereits 2003 eine Motion (03.3599) mit demselben Titel und Ziel wie die vorliegende eingereicht. Begründet wurde die damalige Motion mit den gleichen Argumenten, und es wurde ein Katalog von Aufgaben aufgeführt, die im geforderten Bundesamt erfüllt werden sollten. Der Bundesrat hatte damals unter Hinweis auf die im Rahmen einer Groupe de Réflexion im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) laufenden Vorarbeiten zur Konzentration der Zuständigkeiten die Ablehnung der Motion beantragt. Der Nationalrat ist ihm mit 96 zu 76 Stimmen gefolgt.</p><p>Auf den 1. Januar 2005 wurden die Aufgaben des EDI in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in der damaligen Zentralstelle für Familienfragen gebündelt. Anfang 2006 entstand aus dieser Stelle und aus weiteren Bereichen des BSV das neue Geschäftsfeld "Familie, Generationen und Gesellschaft". Seine Tätigkeit umfasst die Familienpolitik (insbesondere die Familienzulagen und die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung), die Politiken zugunsten spezifischer Altersgruppen (Kinder, Jugend und Alter) und ihre Beziehungen (Generationen) sowie das weitere sozial- und gesellschaftspolitische Umfeld, in welches diese Bereiche und die Sozialversicherungen eingebettet sind. Dem neuen Geschäftsfeld sind die Sekretariate der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen und der Eidgenössischen Kinder- und Jugendkommission angegliedert. Mit dieser Stelle wird den Anliegen der Motion weitgehend Rechnung getragen.</p><p>Bei den Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik handelt es sich um ausgesprochene Querschnittaufgaben, mit denen sich auf Bundesebene verschiedene Stellen befassen. So liegen das Familienrecht sowie der zivilrechtliche und der strafrechtliche Kinder- und Jugendschutz im Kompetenzbereich des Bundesamtes für Justiz. Den Themenbereich einer verbesserten Integration erwerbstätiger Eltern in den Arbeitsmarkt behandelt das Staatssekretariat für Wirtschaft. Für Fragen der Schul- und Berufsbildung sind wiederum andere Bundesstellen federführend. Sowohl das genannte neue Geschäftsfeld des BSV wie auch die übrigen Bundesstellen koordinieren ihre Tätigkeiten untereinander und arbeiten mit den entsprechenden kantonalen Behörden zusammen.</p><p>Die Schaffung eines eigenen Bundesamtes erweist sich somit als nicht nötig. Für die Verwirklichung der angestrebten Ziele ist der koordinierte Einsatz der verschiedenen Akteure wichtiger als die organisatorische Struktur.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat schafft ein Bundesamt für Kinder, Jugendliche und Familien.</p>
- Bundesamt für Kinder, Jugendliche und Familien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Forderung ist alt und wird hier nicht zum ersten Mal gestellt. Da es sich aber immer mehr zeigt, dass unser Land eine koordinierte Kinder-, Jugend- und Familienpolitik (und damit auch Generationenpolitik) dringend nötig hat, ist sie aktueller denn je. Das Schweizervolk hat zudem in den letzten Jahren in zwei Abstimmungen (Bildungsrahmenartikel und Kinderzulagen) mit grosser Klarheit gezeigt, dass es auch in den Politikfeldern Bildung und Familie mehr Koordination und eine weiter gehende Harmonisierung wünscht. Ein Bundesamt kann für diese Koordination sorgen und die Harmonisierung vorantreiben.</p><p>Die Schweiz hat ein Bundesamt für Sport, aber weder eines für Familien noch eines für Kinder und Jugendliche.</p><p>Diese Lücke führt dazu, dass der Ball der Verantwortung in vielen Fällen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden hin und her geschoben wird, ohne dass jemand das Problem löst. Augenfällig ist dies bei der Frage der finanziellen Unterstützung und sozialen Sicherheit der Familien, bei der Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei den Pflegekindern, beim Kinderschutz, bei der Gewaltprävention, aber auch in der Gesundheitsförderung und Prävention. Den Preis für dieses politische Sankt-Florian-Verhalten zahlen in erster Linie die Kinder und Jugendlichen. Ein paar Stichworte: Immer mehr Haushalte mit Kindern sind von Armut betroffen, die Geburtenzahlen gehen zurück, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nach wie vor sehr schwierig, die Bedürfnisse der Jugendlichen drohen laufend vergessen zu gehen, die soziale Situation vieler Kinder und Jugendlicher ist prekär, Kinder und Jugendliche sind mit innerfamiliärer Gewalt und mit zunehmenden gesundheitlichen Problemen konfrontiert, die Diskussion um einen neuen Generationenvertrag bleibt immer bei der Rentenfrage stecken usw.</p><p>Nur eine Konzentration der Kräfte kann bei beschränkten Mitteln die gewünschten Fortschritte in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik erzielen. Und eine solche Konzentration ist am ehesten in einem Bundesamt zu realisieren.</p><p>Ein Land, das sich ein Bundesamt für Sport, nicht aber eines für Kinder, Jugendliche und Familien leistet, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.</p>
- <p>Das Anliegen, die Strukturen auf Bundesebene für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik auszubauen, ist nicht neu. So hat die Motionärin bereits 2003 eine Motion (03.3599) mit demselben Titel und Ziel wie die vorliegende eingereicht. Begründet wurde die damalige Motion mit den gleichen Argumenten, und es wurde ein Katalog von Aufgaben aufgeführt, die im geforderten Bundesamt erfüllt werden sollten. Der Bundesrat hatte damals unter Hinweis auf die im Rahmen einer Groupe de Réflexion im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) laufenden Vorarbeiten zur Konzentration der Zuständigkeiten die Ablehnung der Motion beantragt. Der Nationalrat ist ihm mit 96 zu 76 Stimmen gefolgt.</p><p>Auf den 1. Januar 2005 wurden die Aufgaben des EDI in der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in der damaligen Zentralstelle für Familienfragen gebündelt. Anfang 2006 entstand aus dieser Stelle und aus weiteren Bereichen des BSV das neue Geschäftsfeld "Familie, Generationen und Gesellschaft". Seine Tätigkeit umfasst die Familienpolitik (insbesondere die Familienzulagen und die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung), die Politiken zugunsten spezifischer Altersgruppen (Kinder, Jugend und Alter) und ihre Beziehungen (Generationen) sowie das weitere sozial- und gesellschaftspolitische Umfeld, in welches diese Bereiche und die Sozialversicherungen eingebettet sind. Dem neuen Geschäftsfeld sind die Sekretariate der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen und der Eidgenössischen Kinder- und Jugendkommission angegliedert. Mit dieser Stelle wird den Anliegen der Motion weitgehend Rechnung getragen.</p><p>Bei den Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik handelt es sich um ausgesprochene Querschnittaufgaben, mit denen sich auf Bundesebene verschiedene Stellen befassen. So liegen das Familienrecht sowie der zivilrechtliche und der strafrechtliche Kinder- und Jugendschutz im Kompetenzbereich des Bundesamtes für Justiz. Den Themenbereich einer verbesserten Integration erwerbstätiger Eltern in den Arbeitsmarkt behandelt das Staatssekretariat für Wirtschaft. Für Fragen der Schul- und Berufsbildung sind wiederum andere Bundesstellen federführend. Sowohl das genannte neue Geschäftsfeld des BSV wie auch die übrigen Bundesstellen koordinieren ihre Tätigkeiten untereinander und arbeiten mit den entsprechenden kantonalen Behörden zusammen.</p><p>Die Schaffung eines eigenen Bundesamtes erweist sich somit als nicht nötig. Für die Verwirklichung der angestrebten Ziele ist der koordinierte Einsatz der verschiedenen Akteure wichtiger als die organisatorische Struktur.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat schafft ein Bundesamt für Kinder, Jugendliche und Familien.</p>
- Bundesamt für Kinder, Jugendliche und Familien
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