Post. Preis- und Gewinnkontrolle

ShortId
07.3762
Id
20073762
Updated
28.07.2023 02:14
Language
de
Title
Post. Preis- und Gewinnkontrolle
AdditionalIndexing
34;Post;Preisüberwachung;Gewinn;Preisrückgang;Marktzugang;Posttarif;Betriebsergebnis
1
  • L06K120204010401, Posttarif
  • L06K070302010206, Gewinn
  • L04K11050501, Preisrückgang
  • L05K0703020102, Betriebsergebnis
  • L04K11050309, Preisüberwachung
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L04K12020202, Post
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es wird immer offensichtlicher, dass das geltende Postgesetz nicht mehr ausreicht. Eine branchenspezifische Preisregulierung, wie sie im Telekommunikationsbereich schon besteht, muss dringend eingeführt werden; dies insbesondere in Bezug auf die Preise der Monopoldienste, bei denen die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Unternehmen keine Wahl haben. Der Bundesrat hat im Mai 2006 vom UVEK eine rasche Revision des Postgesetzes sowie des Postorganisationsgesetzes verlangt. Aber der entsprechende Vernehmlassungstext wurde noch nicht verabschiedet, und es ist anzunehmen, dass es noch Jahre dauern wird, bis diese offensichtliche Gesetzeslücke endlich geschlossen wird.</p><p>Es besteht dringender Handlungsbedarf. Laut Tätigkeitsbericht 2006 der Postreg bringt allein die Monopolstellung der Post schon einen Gewinn von fast 200 Millionen Franken ein. Die Senkung der Briefmonopolgrenze auf 100 Gramm hatte bisher nicht den geringsten Einfluss auf den Wettbewerb. Ausserdem wird die Umsetzung des Rema-Projektes nach Angaben der Post zusätzliche Einsparungen von 170 Millionen Franken pro Jahr bringen. Wirtschaftsakteure meinen sogar, dass die Einsparungen für die Post bis 270 Millionen Franken betragen könnten, da sie gleichzeitig einige Rabatte streicht. Da immer noch 90 Prozent der Briefe von der Monopolinhaberin befördert werden, ist anzunehmen, dass das Ergebnis der Monopoldienste weiter in die Höhe schnellt und die Post einen unannehmbaren Gewinn machen wird.</p><p>Unter diesen Umständen kann unmöglich noch von angemessenen Preisen für die Leistungen des Universaldienstes der Post die Rede sein. Die Angemessenheit der Preise ist jedoch im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Unternehmen ein Grundprinzip des Service public. Das UVEK sieht der Entwicklung tatenlos zu. Eher verteidigt es die Gewinnmaximierung des Staatsunternehmens Post als die Interessen an einem starken Service public. Jetzt muss gehandelt werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Unternehmen sollten schon heute von Preissenkungen von mindestens 150 bis 300 Millionen Franken profitieren können. Die Post könnte trotzdem einen ordentlichen Gewinn erreichen, den sie natürlich auch benötigt.</p>
  • <p>Der Motionär verlangt vom Bundesrat ein System, welches die Preise für alle Privat- und Geschäftskunden senkt, sobald die Post eine angemessene Gewinnschwelle erreicht hat. Er verlangt die Einführung einer branchenspezifischen Preisregulierung.</p><p>Der Bundesrat hat mittlerweile die Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision der Postgesetzgebung beschlossen. Er schlägt eine rasche Öffnung des Postmarktes in zwei Schritten vor. Per 1. April 2009 senkt er in eigener Kompetenz die Monopolgrenze für Briefe auf 50 Gramm, drei Jahre später soll die vollständige Marktöffnung mit dem neuen Postgesetz folgen. Die Vorlage beinhaltet auch Grundlagen für Preisregulierungen. So legt der Bundesrat im Bereich des Monopols für Einzelsendungen von Kleinkunden Preisobergrenzen fest, weil hier der Wettbewerb fehlt, welcher für volkswirtschaftlich optimale Preise sorgen könnte. Ausserhalb des Monopols wird dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, für die Grundversorgung oder für Teile davon Preisobergrenzen festzulegen. Diese Kompetenzdelegation an den Bundesrat besteht für den Fall, dass sich die ordentlichen Regulationsinstrumente der Wettbewerbskommission und des Preisüberwachers nicht bewähren sollten. Die Preise für Dienstleistungen der Grundversorgung sind nach wirtschaftlichen Grundsätzen festzulegen, und Einzelsendungen müssen zu distanzunabhängigen, angemessenen und nach einheitlichen Grundsätzen festgelegten Preisen erhältlich sein.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser laufenden Totalrevision der Postgesetzgebung erscheint es nicht angezeigt, eine vorgezogene Teilrevision zur Einführung einer branchenspezifischen Preisregulierung durchzuführen.</p><p>Vor der PTT-Reform von 1998 war die Post ein defizitärer Betrieb mit weniger als 5 Milliarden Franken Umsatz. Heute ist die Post ein Konzern mit fast dem doppelten Umsatz, wovon lediglich ein Fünftel im reservierten Bereich erzielt wird. Dank der unternehmerischen Ausrichtung der Post sowie der vorgenommenen Restrukturierungen konnte die Post im Jahr 2006 eine Wertsteigerung von über 500 Millionen Franken erzielen. Gleichzeitig konnten die Qualität und die Kundenzufriedenheit auf einem hohen Niveau gehalten werden. Gemäss den strategischen Zielen des Bundesrates sind mit den Gewinnen primär die Erreichung der als notwendig erachteten Eigenkapitalbasis sowie die Sanierung der Pensionskasse vorzunehmen. Sekundär hat eine angemessene Gewinnausschüttung an den Bund zu erfolgen. Der Bund als Eigentümer der Post hat in den letzten Jahren auf eine Gewinnablieferung verzichtet. Damit hat er der Post den Aufbau von Eigenkapital und die Sanierung der Pensionskasse ermöglicht. Diese beiden Bereiche befinden sich mittlerweile auf gutem Weg, die Probleme sind jedoch noch nicht gelöst. Im Rahmen der Zielerreichung 2006 hat der Bundesrat festgelegt, dass er vom Gewinn 2007 rund 200 Millionen Franken abschöpfen will. Den definitiven Entscheid über die Gewinnverwendung 2007 wird der Bundesrat im Frühling 2008 anlässlich der Beurteilung der Zielerreichung des vergangenen Jahres vornehmen. Dabei beabsichtigt er, im Grundsatz auch über die Gewinnablieferung für die nächsten Jahre zu befinden.</p><p>Im Rahmen des Zielbeurteilungsprozesses überprüft der Bundesrat jeweils auch die Preise der Post im internationalen Vergleich. Im vergangenen Jahr erfolgte dieser Preisvergleich erstmals gestützt auf den sogenannten "Briefpostindex", mit welchem das Preisniveau für Briefe in der Schweiz anhand eines Warenkorbes mit dem Ausland verglichen wird. Gemäss diesem Vergleich kommt die Schweiz auf Rang 6 der fünfzehn wichtigsten Vergleichsländer und ist dabei insbesondere günstiger als die Postunternehmen in den unmittelbaren Nachbarländern. Die Post erhebt damit im internationalen Vergleich angemessene Preise.</p><p>Die vom Motionär vorgeschlagene Preis- bzw. Gewinnregulierung könnte dazu führen, dass die Post den vom Bundesrat erwarteten Effizienzsteigerungen nicht mehr nachkommt. Eine Regulierung in der vorliegend geforderten Art könnte also falsche Anreize setzen und zu ineffizienter Produktion führen. Die geltende Regelung, wonach die Post gehalten ist, die Universaldienstleistungen zu angemessenen Preisen und nach wirtschaftlichen Grundsätzen anzubieten, setzt im Verbund mit den strategischen Zielen des Bundesrates hingegen die unternehmerisch richtigen Anreize. Ausserdem existieren mit der Wettbewerbskommission und der Preisüberwachung bereits heute Institutionen, welche gestützt auf das Kartell- respektive das Preisüberwachungsgesetz Einfluss auf das Marktverhalten und die Preise der Post nehmen können.</p><p>In Anbetracht der bestehenden Preisstabilität, der hohen Kundenzufriedenheit und der erzielten Wertsteigerung ist es deshalb angezeigt, die geltende Regelung bis zum Inkrafttreten des neuen Postgesetzes beizubehalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat soll so schnell wie möglich angemessene Massnahmen treffen, damit bis zum Inkrafttreten des neuen Postmarktgesetzes ein Missbrauch von Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Unternehmen durch übertriebene Monopolpreise der Post ausgeschlossen werden kann. Der Bundesrat soll ein System bestimmen, das die Preise für alle Privat- und Geschäftskunden senkt, sobald die Post eine angemessene Gewinnschwelle erreicht hat. Diese Gewinnschwelle wird nach Abzug der Deckung des Pensionsfonds für das Postpersonal und der Infrastrukturkosten gemäss Ausgleichskonto auf einen branchenüblichen Ertrag festgesetzt.</p>
  • Post. Preis- und Gewinnkontrolle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es wird immer offensichtlicher, dass das geltende Postgesetz nicht mehr ausreicht. Eine branchenspezifische Preisregulierung, wie sie im Telekommunikationsbereich schon besteht, muss dringend eingeführt werden; dies insbesondere in Bezug auf die Preise der Monopoldienste, bei denen die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Unternehmen keine Wahl haben. Der Bundesrat hat im Mai 2006 vom UVEK eine rasche Revision des Postgesetzes sowie des Postorganisationsgesetzes verlangt. Aber der entsprechende Vernehmlassungstext wurde noch nicht verabschiedet, und es ist anzunehmen, dass es noch Jahre dauern wird, bis diese offensichtliche Gesetzeslücke endlich geschlossen wird.</p><p>Es besteht dringender Handlungsbedarf. Laut Tätigkeitsbericht 2006 der Postreg bringt allein die Monopolstellung der Post schon einen Gewinn von fast 200 Millionen Franken ein. Die Senkung der Briefmonopolgrenze auf 100 Gramm hatte bisher nicht den geringsten Einfluss auf den Wettbewerb. Ausserdem wird die Umsetzung des Rema-Projektes nach Angaben der Post zusätzliche Einsparungen von 170 Millionen Franken pro Jahr bringen. Wirtschaftsakteure meinen sogar, dass die Einsparungen für die Post bis 270 Millionen Franken betragen könnten, da sie gleichzeitig einige Rabatte streicht. Da immer noch 90 Prozent der Briefe von der Monopolinhaberin befördert werden, ist anzunehmen, dass das Ergebnis der Monopoldienste weiter in die Höhe schnellt und die Post einen unannehmbaren Gewinn machen wird.</p><p>Unter diesen Umständen kann unmöglich noch von angemessenen Preisen für die Leistungen des Universaldienstes der Post die Rede sein. Die Angemessenheit der Preise ist jedoch im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Unternehmen ein Grundprinzip des Service public. Das UVEK sieht der Entwicklung tatenlos zu. Eher verteidigt es die Gewinnmaximierung des Staatsunternehmens Post als die Interessen an einem starken Service public. Jetzt muss gehandelt werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Unternehmen sollten schon heute von Preissenkungen von mindestens 150 bis 300 Millionen Franken profitieren können. Die Post könnte trotzdem einen ordentlichen Gewinn erreichen, den sie natürlich auch benötigt.</p>
    • <p>Der Motionär verlangt vom Bundesrat ein System, welches die Preise für alle Privat- und Geschäftskunden senkt, sobald die Post eine angemessene Gewinnschwelle erreicht hat. Er verlangt die Einführung einer branchenspezifischen Preisregulierung.</p><p>Der Bundesrat hat mittlerweile die Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision der Postgesetzgebung beschlossen. Er schlägt eine rasche Öffnung des Postmarktes in zwei Schritten vor. Per 1. April 2009 senkt er in eigener Kompetenz die Monopolgrenze für Briefe auf 50 Gramm, drei Jahre später soll die vollständige Marktöffnung mit dem neuen Postgesetz folgen. Die Vorlage beinhaltet auch Grundlagen für Preisregulierungen. So legt der Bundesrat im Bereich des Monopols für Einzelsendungen von Kleinkunden Preisobergrenzen fest, weil hier der Wettbewerb fehlt, welcher für volkswirtschaftlich optimale Preise sorgen könnte. Ausserhalb des Monopols wird dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, für die Grundversorgung oder für Teile davon Preisobergrenzen festzulegen. Diese Kompetenzdelegation an den Bundesrat besteht für den Fall, dass sich die ordentlichen Regulationsinstrumente der Wettbewerbskommission und des Preisüberwachers nicht bewähren sollten. Die Preise für Dienstleistungen der Grundversorgung sind nach wirtschaftlichen Grundsätzen festzulegen, und Einzelsendungen müssen zu distanzunabhängigen, angemessenen und nach einheitlichen Grundsätzen festgelegten Preisen erhältlich sein.</p><p>Vor dem Hintergrund dieser laufenden Totalrevision der Postgesetzgebung erscheint es nicht angezeigt, eine vorgezogene Teilrevision zur Einführung einer branchenspezifischen Preisregulierung durchzuführen.</p><p>Vor der PTT-Reform von 1998 war die Post ein defizitärer Betrieb mit weniger als 5 Milliarden Franken Umsatz. Heute ist die Post ein Konzern mit fast dem doppelten Umsatz, wovon lediglich ein Fünftel im reservierten Bereich erzielt wird. Dank der unternehmerischen Ausrichtung der Post sowie der vorgenommenen Restrukturierungen konnte die Post im Jahr 2006 eine Wertsteigerung von über 500 Millionen Franken erzielen. Gleichzeitig konnten die Qualität und die Kundenzufriedenheit auf einem hohen Niveau gehalten werden. Gemäss den strategischen Zielen des Bundesrates sind mit den Gewinnen primär die Erreichung der als notwendig erachteten Eigenkapitalbasis sowie die Sanierung der Pensionskasse vorzunehmen. Sekundär hat eine angemessene Gewinnausschüttung an den Bund zu erfolgen. Der Bund als Eigentümer der Post hat in den letzten Jahren auf eine Gewinnablieferung verzichtet. Damit hat er der Post den Aufbau von Eigenkapital und die Sanierung der Pensionskasse ermöglicht. Diese beiden Bereiche befinden sich mittlerweile auf gutem Weg, die Probleme sind jedoch noch nicht gelöst. Im Rahmen der Zielerreichung 2006 hat der Bundesrat festgelegt, dass er vom Gewinn 2007 rund 200 Millionen Franken abschöpfen will. Den definitiven Entscheid über die Gewinnverwendung 2007 wird der Bundesrat im Frühling 2008 anlässlich der Beurteilung der Zielerreichung des vergangenen Jahres vornehmen. Dabei beabsichtigt er, im Grundsatz auch über die Gewinnablieferung für die nächsten Jahre zu befinden.</p><p>Im Rahmen des Zielbeurteilungsprozesses überprüft der Bundesrat jeweils auch die Preise der Post im internationalen Vergleich. Im vergangenen Jahr erfolgte dieser Preisvergleich erstmals gestützt auf den sogenannten "Briefpostindex", mit welchem das Preisniveau für Briefe in der Schweiz anhand eines Warenkorbes mit dem Ausland verglichen wird. Gemäss diesem Vergleich kommt die Schweiz auf Rang 6 der fünfzehn wichtigsten Vergleichsländer und ist dabei insbesondere günstiger als die Postunternehmen in den unmittelbaren Nachbarländern. Die Post erhebt damit im internationalen Vergleich angemessene Preise.</p><p>Die vom Motionär vorgeschlagene Preis- bzw. Gewinnregulierung könnte dazu führen, dass die Post den vom Bundesrat erwarteten Effizienzsteigerungen nicht mehr nachkommt. Eine Regulierung in der vorliegend geforderten Art könnte also falsche Anreize setzen und zu ineffizienter Produktion führen. Die geltende Regelung, wonach die Post gehalten ist, die Universaldienstleistungen zu angemessenen Preisen und nach wirtschaftlichen Grundsätzen anzubieten, setzt im Verbund mit den strategischen Zielen des Bundesrates hingegen die unternehmerisch richtigen Anreize. Ausserdem existieren mit der Wettbewerbskommission und der Preisüberwachung bereits heute Institutionen, welche gestützt auf das Kartell- respektive das Preisüberwachungsgesetz Einfluss auf das Marktverhalten und die Preise der Post nehmen können.</p><p>In Anbetracht der bestehenden Preisstabilität, der hohen Kundenzufriedenheit und der erzielten Wertsteigerung ist es deshalb angezeigt, die geltende Regelung bis zum Inkrafttreten des neuen Postgesetzes beizubehalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat soll so schnell wie möglich angemessene Massnahmen treffen, damit bis zum Inkrafttreten des neuen Postmarktgesetzes ein Missbrauch von Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Unternehmen durch übertriebene Monopolpreise der Post ausgeschlossen werden kann. Der Bundesrat soll ein System bestimmen, das die Preise für alle Privat- und Geschäftskunden senkt, sobald die Post eine angemessene Gewinnschwelle erreicht hat. Diese Gewinnschwelle wird nach Abzug der Deckung des Pensionsfonds für das Postpersonal und der Infrastrukturkosten gemäss Ausgleichskonto auf einen branchenüblichen Ertrag festgesetzt.</p>
    • Post. Preis- und Gewinnkontrolle

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