Einführung von Verbrauchsvorschriften für Büro- und Haushaltgeräte, Leuchtmittel, elektrische Norm-Motoren sowie haustechnische Anlagen

ShortId
07.3767
Id
20073767
Updated
24.06.2025 23:49
Language
de
Title
Einführung von Verbrauchsvorschriften für Büro- und Haushaltgeräte, Leuchtmittel, elektrische Norm-Motoren sowie haustechnische Anlagen
AdditionalIndexing
66;Elektromaschine;Elektroheizung;Heimwerkerausrüstung;Büromaschine;Computer;Norm;elektrischer Leuchtkörper;Energieverbrauch;technische Vorschrift;Elektrohaushaltsgerät;Angleichung der Normen;Energieeinsparung
1
  • L05K1701010602, Energieverbrauch
  • L05K0705060202, Elektrohaushaltsgerät
  • L05K0705060201, elektrischer Leuchtkörper
  • L05K0705060101, Büromaschine
  • L05K0705060203, Elektroheizung
  • L04K12030201, Computer
  • L04K07050804, Heimwerkerausrüstung
  • L05K0705060206, Elektromaschine
  • L05K0706010201, Norm
  • L06K070601020101, Angleichung der Normen
  • L05K0706010204, technische Vorschrift
  • L04K17010107, Energieeinsparung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bei der Energieeffizienz von Büro- und Haushaltgeräten, Leuchtmitteln, elektrischen Norm-Motoren und haustechnischen Anlagen besteht ein Verbesserungspotenzial, das heute nur unzureichend ausgeschöpft wird. Unter Gewährung von Übergangsfristen sollen nur noch Geräte auf den Markt gelangen, deren Energieeffizienz dem Stand der Technik entspricht. Die Mindestanforderungen sind regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen an technische Entwicklungen, die von der Branche als allgemein umsetzbar erachtet werden. Neben der technischen Machbarkeit sollen dabei auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden.</p><p>Der Erlass von Vorschriften zum maximal zulässigen Energieverbrauch in den erwähnten Gebieten ist in Einklang mit der Stossrichtung der Europäischen Kommission und den Aktionsplänen der EU. Bestehende europäische Vorschriften sollen wenn möglich übernommen werden. In Bereichen mit einer bedeutenden Inlandproduktion, wie beispielsweise bei Kaffeemaschinen, kann jedoch ein Vorangehen der Schweiz angezeigt sein. In Zusammenarbeit mit den Herstellern erarbeitete Prüfverfahren und Standards werden mit grosser Wahrscheinlichkeit von der EU übernommen werden.</p>
  • <p>Die Stromnachfrage verzeichnete in den letzten zehn Jahren jährliche Zuwachsraten von 1,8 Prozent. Die Energieperspektiven 2035 zeigen, dass bis 2035 mit einer weiteren Zunahme der Stromnachfrage zu rechnen ist, trotz der Annahme, dass die neuen Stromanwendungen eine höhere Effizienz als bisher aufweisen. Der Wachstumstrend der Elektrizitätsnachfrage lässt sich gemäss Energieperspektiven jedoch mit geeigneten Massnahmen umkehren.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energieeffizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energieeffizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Verbrauchsvorschriften für Geräte und Anlagen können dazu dienen, die energetisch schlechtesten und damit in der Regel volkswirtschaftlich teuren Modelle vom Markt auszuschliessen. Solche Massnahmen werden aufgrund der Aktionspläne diskutiert werden. Der Bundesrat wird Anfang 2008 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Verbrauchsvorschriften zu erlassen und diese gemäss dem Stand der Technik bei Bedarf periodisch anzupassen, insbesondere für:</p><p>- Stand-by-Betrieb;</p><p>- Kaffeemaschinen;</p><p>- Büro- und Haushaltgeräte;</p><p>- Leuchtmittel (inklusive für Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Strassen);</p><p>- elektrische Norm-Motoren;</p><p>- serienmässig hergestellte haustechnische Anlagen und Geräte wie Lüftungen, Klima- und Kühlgeräte, Elektroboiler, Elektrowiderstandsheizungen.</p>
  • Einführung von Verbrauchsvorschriften für Büro- und Haushaltgeräte, Leuchtmittel, elektrische Norm-Motoren sowie haustechnische Anlagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Energieeffizienz von Büro- und Haushaltgeräten, Leuchtmitteln, elektrischen Norm-Motoren und haustechnischen Anlagen besteht ein Verbesserungspotenzial, das heute nur unzureichend ausgeschöpft wird. Unter Gewährung von Übergangsfristen sollen nur noch Geräte auf den Markt gelangen, deren Energieeffizienz dem Stand der Technik entspricht. Die Mindestanforderungen sind regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen an technische Entwicklungen, die von der Branche als allgemein umsetzbar erachtet werden. Neben der technischen Machbarkeit sollen dabei auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden.</p><p>Der Erlass von Vorschriften zum maximal zulässigen Energieverbrauch in den erwähnten Gebieten ist in Einklang mit der Stossrichtung der Europäischen Kommission und den Aktionsplänen der EU. Bestehende europäische Vorschriften sollen wenn möglich übernommen werden. In Bereichen mit einer bedeutenden Inlandproduktion, wie beispielsweise bei Kaffeemaschinen, kann jedoch ein Vorangehen der Schweiz angezeigt sein. In Zusammenarbeit mit den Herstellern erarbeitete Prüfverfahren und Standards werden mit grosser Wahrscheinlichkeit von der EU übernommen werden.</p>
    • <p>Die Stromnachfrage verzeichnete in den letzten zehn Jahren jährliche Zuwachsraten von 1,8 Prozent. Die Energieperspektiven 2035 zeigen, dass bis 2035 mit einer weiteren Zunahme der Stromnachfrage zu rechnen ist, trotz der Annahme, dass die neuen Stromanwendungen eine höhere Effizienz als bisher aufweisen. Der Wachstumstrend der Elektrizitätsnachfrage lässt sich gemäss Energieperspektiven jedoch mit geeigneten Massnahmen umkehren.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energieeffizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energieeffizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Verbrauchsvorschriften für Geräte und Anlagen können dazu dienen, die energetisch schlechtesten und damit in der Regel volkswirtschaftlich teuren Modelle vom Markt auszuschliessen. Solche Massnahmen werden aufgrund der Aktionspläne diskutiert werden. Der Bundesrat wird Anfang 2008 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Verbrauchsvorschriften zu erlassen und diese gemäss dem Stand der Technik bei Bedarf periodisch anzupassen, insbesondere für:</p><p>- Stand-by-Betrieb;</p><p>- Kaffeemaschinen;</p><p>- Büro- und Haushaltgeräte;</p><p>- Leuchtmittel (inklusive für Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Strassen);</p><p>- elektrische Norm-Motoren;</p><p>- serienmässig hergestellte haustechnische Anlagen und Geräte wie Lüftungen, Klima- und Kühlgeräte, Elektroboiler, Elektrowiderstandsheizungen.</p>
    • Einführung von Verbrauchsvorschriften für Büro- und Haushaltgeräte, Leuchtmittel, elektrische Norm-Motoren sowie haustechnische Anlagen

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