Einführung einer periodisch aufdatierten Energieetikette für Elektroanlagen, Fahrzeuge und Geräte

ShortId
07.3768
Id
20073768
Updated
24.06.2025 23:41
Language
de
Title
Einführung einer periodisch aufdatierten Energieetikette für Elektroanlagen, Fahrzeuge und Geräte
AdditionalIndexing
66;elektrotechnische Industrie;Motorfahrzeug;Deklarationspflicht;Beförderungsmittel;Energieverbrauch;technische Vorschrift;Umweltzeichen;Energieeinsparung
1
  • L05K1701010602, Energieverbrauch
  • L05K0706010204, technische Vorschrift
  • L04K07050602, elektrotechnische Industrie
  • L06K070101030401, Umweltzeichen
  • L07K07010603010101, Deklarationspflicht
  • L03K180104, Beförderungsmittel
  • L04K18030101, Motorfahrzeug
  • L04K17010107, Energieeinsparung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Einsatz energieeffizienter Geräte und Technologien ermöglicht eine Reduktion des Energieverbrauchs ohne Komforteinbussen. Durch die transparente Deklaration des Energieverbrauchs wird dieser in Kaufentscheide einbezogen. Produzenten und Händler erhalten einen Anreiz, möglichst effiziente Produkte herzustellen und anzubieten.</p><p>Die Energiedeklaration für Haushaltgeräte und -lampen ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft. Auch bei Personenwagen gibt eine Energieetikette Auskunft über den Verbrauch und die Emissionen. Diese Deklaration ist auf weitere Bereiche auszuweiten, für die kein harmonisiertes Vorgehen der EU besteht. Die entsprechenden Prüfverfahren und Standards sind in Zusammenarbeit mit den Herstellern festzulegen.</p><p>In einzelnen Bereichen ist es sinnvoll, die Deklaration nicht auf die Energieeffizienz zu beschränken und Angaben zum Verbrauch weiterer natürlicher Ressourcen aufzunehmen. So gibt beispielsweise die Energieetikette bei Personenwagen auch darüber Auskunft, ob bei Dieselfahrzeugen ein Partikelfilter eingesetzt wird. Die Ausweitung der Deklaration auf weitere ökologische Kriterien soll zum Tragen kommen, wenn die Senkung des Energieverbrauches in Konkurrenz steht zum Verbrauch anderer Ressourcen und wenn kein Widerspruch zu bestehenden Labels der EU besteht.</p><p>Bei der periodischen Anpassung der Kriterien für die Einteilung der Anlagen, Fahrzeuge und Geräte in Effizienzkategorien sind technische Entwicklungen zu berücksichtigen. Damit wird der Anreiz aufrechterhalten, die jeweils effizientesten Technologien zu produzieren und anzubieten.</p>
  • <p>Die Stromnachfrage verzeichnete in den letzten zehn Jahren jährliche Zuwachsraten von 1,8 Prozent. Die Energieperspektiven 2035 zeigen, dass bis 2035 mit einer weiteren Zunahme der Stromnachfrage zu rechnen ist, trotz der Annahme, dass die neuen Stromanwendungen eine höhere Effizienz als bisher aufweisen. Der Wachstumstrend der Elektrizitätsnachfrage lässt sich gemäss Energieperspektiven jedoch mit geeigneten Massnahmen umkehren.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energieeffizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energieeffizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Die Transparenz der Eigenschaften von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten ist, auch betreffend die Energieeffizienz, ein wichtiges Kriterium für den Kaufentscheid, das noch verbessert werden kann. Die Motion hat zum Ziel, diese Transparenz zu erhöhen. Der Bundesrat wird Anfang 2008 nach Vorliegen der Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf das Energiegesetz einheitliche und vergleichbare Angaben des spezifischen Energieverbrauchs (allenfalls des spezifischen Verbrauchs der natürlichen Ressourcen) von in der EU nicht harmonisierten serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten vorzuschreiben (Energieetikette).</p><p>Die Anlagen, Fahrzeuge und Geräte sind in Effizienzkategorien zu unterteilen. Die Effizienzkategorien sind periodisch dem Stand der Technik anzupassen.</p>
  • Einführung einer periodisch aufdatierten Energieetikette für Elektroanlagen, Fahrzeuge und Geräte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Einsatz energieeffizienter Geräte und Technologien ermöglicht eine Reduktion des Energieverbrauchs ohne Komforteinbussen. Durch die transparente Deklaration des Energieverbrauchs wird dieser in Kaufentscheide einbezogen. Produzenten und Händler erhalten einen Anreiz, möglichst effiziente Produkte herzustellen und anzubieten.</p><p>Die Energiedeklaration für Haushaltgeräte und -lampen ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft. Auch bei Personenwagen gibt eine Energieetikette Auskunft über den Verbrauch und die Emissionen. Diese Deklaration ist auf weitere Bereiche auszuweiten, für die kein harmonisiertes Vorgehen der EU besteht. Die entsprechenden Prüfverfahren und Standards sind in Zusammenarbeit mit den Herstellern festzulegen.</p><p>In einzelnen Bereichen ist es sinnvoll, die Deklaration nicht auf die Energieeffizienz zu beschränken und Angaben zum Verbrauch weiterer natürlicher Ressourcen aufzunehmen. So gibt beispielsweise die Energieetikette bei Personenwagen auch darüber Auskunft, ob bei Dieselfahrzeugen ein Partikelfilter eingesetzt wird. Die Ausweitung der Deklaration auf weitere ökologische Kriterien soll zum Tragen kommen, wenn die Senkung des Energieverbrauches in Konkurrenz steht zum Verbrauch anderer Ressourcen und wenn kein Widerspruch zu bestehenden Labels der EU besteht.</p><p>Bei der periodischen Anpassung der Kriterien für die Einteilung der Anlagen, Fahrzeuge und Geräte in Effizienzkategorien sind technische Entwicklungen zu berücksichtigen. Damit wird der Anreiz aufrechterhalten, die jeweils effizientesten Technologien zu produzieren und anzubieten.</p>
    • <p>Die Stromnachfrage verzeichnete in den letzten zehn Jahren jährliche Zuwachsraten von 1,8 Prozent. Die Energieperspektiven 2035 zeigen, dass bis 2035 mit einer weiteren Zunahme der Stromnachfrage zu rechnen ist, trotz der Annahme, dass die neuen Stromanwendungen eine höhere Effizienz als bisher aufweisen. Der Wachstumstrend der Elektrizitätsnachfrage lässt sich gemäss Energieperspektiven jedoch mit geeigneten Massnahmen umkehren.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energieeffizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energieeffizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Die Transparenz der Eigenschaften von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten ist, auch betreffend die Energieeffizienz, ein wichtiges Kriterium für den Kaufentscheid, das noch verbessert werden kann. Die Motion hat zum Ziel, diese Transparenz zu erhöhen. Der Bundesrat wird Anfang 2008 nach Vorliegen der Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf das Energiegesetz einheitliche und vergleichbare Angaben des spezifischen Energieverbrauchs (allenfalls des spezifischen Verbrauchs der natürlichen Ressourcen) von in der EU nicht harmonisierten serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten vorzuschreiben (Energieetikette).</p><p>Die Anlagen, Fahrzeuge und Geräte sind in Effizienzkategorien zu unterteilen. Die Effizienzkategorien sind periodisch dem Stand der Technik anzupassen.</p>
    • Einführung einer periodisch aufdatierten Energieetikette für Elektroanlagen, Fahrzeuge und Geräte

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