Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz

ShortId
07.3786
Id
20073786
Updated
27.07.2023 20:31
Language
de
Title
Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
AdditionalIndexing
48;Autobahn;Nationalstrassenbau;Verkehrsinfrastruktur;Verkehrsstau;Fonds
1
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L04K18010219, Verkehrsstau
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L04K11090203, Fonds
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach dem Infrastrukturfondsgesetz (IFG) und dem Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds wurden 5,5 Milliarden Franken für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, also die Vermeidung von Stauproblemen auf Autobahnen, gesperrt. Der Bundesrat muss der Bundesversammlung bis spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Infrastrukturfondsgesetzes ein Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz unterbreiten (Art. 6 IFG). Es kann also davon ausgegangen werden, dass dieses Programm dem Parlament bis spätestens Ende 2009 vorgelegt werden wird. Die Vorarbeiten dazu haben bereits begonnen. </p><p>Aufgrund des doppelten Ziels, Autobahnengpässe dort zu beseitigen, wo es nötig ist, und den alpenquerenden Güterverkehr auf der Nord-Süd-Achse auf die Schiene zu verlagern, müssen zuerst die kritischen Autobahnabschnitte auf der Ost-West-Achse geprüft werden. Aus der Botschaft des Bundesrates vom 2. Dezember 2005 zum Infrastrukturfonds und dem kürzlich erschienenen Statusbericht "Grundlagendaten Landverkehr" des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) geht hervor, dass sich die längsten Problemstrecken auf der Ost-West-Achse (A1) befinden. Es sind dies die Abschnitte Zürich-Winterthur, Genf-Lausanne (Genferseebecken) und Solothurn-Aargau (A1 Bern-Zürich).</p><p>Aus Prioritätsgründen müssen diese Autobahnabschnitte dementsprechend vorrangig und genau geprüft und die Ergebnisse anschliessend in einem ausführlichen Bericht veröffentlicht werden.</p>
  • <p>Nach dem Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (Infrastrukturfondsgesetz, IFG; SR 725.13) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes - mithin bis spätestens Ende 2009 - ein Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (Art. 6 Abs. 2 IFG). Das Bundesamt für Strassen nimmt derzeit die diesbezüglich notwendigen Studien vor. In diesem Rahmen werden auch die erwähnten drei Autobahnabschnitte im Detail überprüft. Das Resultat dieser Studien wird - zusammen mit den Studienergebnissen betreffend die übrigen Engpässe - im Entwurf der Botschaft veröffentlicht, die voraussichtlich Anfang 2009 in die Vernehmlassung gegeben wird. Unter diesen Umständen erscheint es nicht notwendig, vorweg einen detaillierten Bericht über diese drei Autobahnabschnitte zu veröffentlichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Vorarbeiten zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz vorrangig die folgenden kritischen Autobahnabschnitte auf der Ost-West-Achse genau zu prüfen:</p><p>- Zürich-Winterthur (A1)</p><p>- Genf-Lausanne (A1)</p><p>- Solothurn-Aargau (A1 Bern-Zürich)</p><p>Ein ausführlicher Bericht über diese drei Autobahnabschnitte ist spätestens anlässlich der Vernehmlassung zum Projekt "Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz" zu veröffentlichen. Dadurch lassen sich Prioritäten setzen.</p>
  • Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach dem Infrastrukturfondsgesetz (IFG) und dem Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds wurden 5,5 Milliarden Franken für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, also die Vermeidung von Stauproblemen auf Autobahnen, gesperrt. Der Bundesrat muss der Bundesversammlung bis spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Infrastrukturfondsgesetzes ein Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz unterbreiten (Art. 6 IFG). Es kann also davon ausgegangen werden, dass dieses Programm dem Parlament bis spätestens Ende 2009 vorgelegt werden wird. Die Vorarbeiten dazu haben bereits begonnen. </p><p>Aufgrund des doppelten Ziels, Autobahnengpässe dort zu beseitigen, wo es nötig ist, und den alpenquerenden Güterverkehr auf der Nord-Süd-Achse auf die Schiene zu verlagern, müssen zuerst die kritischen Autobahnabschnitte auf der Ost-West-Achse geprüft werden. Aus der Botschaft des Bundesrates vom 2. Dezember 2005 zum Infrastrukturfonds und dem kürzlich erschienenen Statusbericht "Grundlagendaten Landverkehr" des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) geht hervor, dass sich die längsten Problemstrecken auf der Ost-West-Achse (A1) befinden. Es sind dies die Abschnitte Zürich-Winterthur, Genf-Lausanne (Genferseebecken) und Solothurn-Aargau (A1 Bern-Zürich).</p><p>Aus Prioritätsgründen müssen diese Autobahnabschnitte dementsprechend vorrangig und genau geprüft und die Ergebnisse anschliessend in einem ausführlichen Bericht veröffentlicht werden.</p>
    • <p>Nach dem Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (Infrastrukturfondsgesetz, IFG; SR 725.13) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes - mithin bis spätestens Ende 2009 - ein Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (Art. 6 Abs. 2 IFG). Das Bundesamt für Strassen nimmt derzeit die diesbezüglich notwendigen Studien vor. In diesem Rahmen werden auch die erwähnten drei Autobahnabschnitte im Detail überprüft. Das Resultat dieser Studien wird - zusammen mit den Studienergebnissen betreffend die übrigen Engpässe - im Entwurf der Botschaft veröffentlicht, die voraussichtlich Anfang 2009 in die Vernehmlassung gegeben wird. Unter diesen Umständen erscheint es nicht notwendig, vorweg einen detaillierten Bericht über diese drei Autobahnabschnitte zu veröffentlichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Vorarbeiten zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz vorrangig die folgenden kritischen Autobahnabschnitte auf der Ost-West-Achse genau zu prüfen:</p><p>- Zürich-Winterthur (A1)</p><p>- Genf-Lausanne (A1)</p><p>- Solothurn-Aargau (A1 Bern-Zürich)</p><p>Ein ausführlicher Bericht über diese drei Autobahnabschnitte ist spätestens anlässlich der Vernehmlassung zum Projekt "Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz" zu veröffentlichen. Dadurch lassen sich Prioritäten setzen.</p>
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