Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes
- ShortId
-
07.3789
- Id
-
20073789
- Updated
-
28.07.2023 11:48
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes
- AdditionalIndexing
-
55;Ursprungsbezeichnung;Verordnung;Agrarrecht;Deklarationspflicht;Lebensmitteldeklaration;Handel mit Agrarerzeugnissen;Strafbarkeit;Vollzug von Beschlüssen;Lebensmittelsicherheit;Gesetz
- 1
-
- L05K1401030203, Agrarrecht
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K0105060602, Lebensmittelsicherheit
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
- L04K05010110, Strafbarkeit
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K0503010103, Verordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Motion 04.3301 beauftragte alt Nationalrat Jean-Paul Glasson den Bundesrat, gestützt auf Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes so schnell wie möglich eine Verordnung über die Zentralstelle zur Ermittlung von Zuwiderhandlungen zu erlassen und in Kraft zu setzen. In seiner Stellungnahme zeigte sich der Bundesrat besorgt über das Ausmass der Gesetzesverstösse gegen die Deklarationsvorschriften für Lebensmittel. Das Verfahren auf Erlass einer entsprechenden Verordnung sei jedoch vorläufig zurückgestellt worden, und zwar bis zum Abschluss der durch den Bundesrat eingeleiteten Überprüfung der Organisationsstrukturen zur besseren Koordination und Ressourcennutzung im Bereich Lebensmittelsicherheit.</p><p>Die Motion Glasson wurde am 8. Oktober 2004 vom Nationalrat ohne Gegenstimme angenommen. Der Ständerat ist ihm am 15. März 2005 gefolgt.</p><p>Seit dem 1. Juni 2007 ist der Käsemarkt der Schweiz gegenüber der Europäischen Union vollständig geöffnet. Die Käseimporte haben im Vergleich zu 2006 um 17,5 Prozent zugenommen, während der Export von Schweizer Käse in die EU um 6,5 Prozent gestiegen ist. In diesem Umfeld ist lauterer Wettbewerb speziell wichtig. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen die korrekte Deklaration der Herkunft und der Produktionsmethode von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie der Schutz von Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geografischen Angaben (GGA). Die Förderung von GUB- und GGA-Produkten ermöglicht es, den schweizerischen Lebensmittelsektor auf Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung zu spezialisieren, die zur Vitalität des ländlichen Raums beitragen und den Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten entsprechen. Zuwiderhandlungen müssen daher lückenlos ermittelt und verfolgt werden.</p>
- <p>Das Gesamtkonzept betreffend Nahrungsmittelsicherheit ist noch nicht vollendet. Der Bundesrat hat allerdings bereits Zwischenentscheidungen getroffen, insbesondere die Schaffung der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette, welche am 1. Januar 2007 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Diese Einheit erlaubt es dem Bund, seine Oberaufsicht auszuüben. Unter der Führung des Bundesamtes für Gesundheit, des Bundesamtes für Veterinärwesen und des Bundesamtes für Landwirtschaft überwacht sie den Vollzug der Gesetzgebung durch die Kantone im Bereich der Sicherheit der Nahrungsmittel, der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Sie dient auch als Plattform für die Koordination der Aktivitäten der drei Bundesämter im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Ergänzende Optimierungsmassnahmen werden zudem im Rahmen der Verwaltungsreform geprüft.</p><p>Kurzfristig ist nicht vorgesehen, eine spezifische Verordnung zur Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) zu erlassen. In diesem Bereich beabsichtigt der Bundesrat, die Umfeldentwicklung zu berücksichtigen und andere Elemente zu integrieren, die seit der Verabschiedung von Artikel 182 LwG hinzugekommen sind, insbesondere:</p><p>- die Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse (Cassis-de-Dijon-Prinzip), insbesondere die Frage der Deklaration des Produktionslandes;</p><p>- die Revision des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, die darauf abzielt, den Schutz der Bezeichnung "Schweiz" und des Schweizer Kreuzes auf nationaler Ebene und im Ausland zu verstärken sowie mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei deren Verwendung zu schaffen;</p><p>- die Verhandlungen mit der Europäischen Union hinsichtlich des gegenseitigen Schutzes der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben.</p><p>Diese Dossiers werden voraussichtlich im Laufe der nächsten Monate wichtige Entwicklungen erfahren und sich auf die erforderliche Organisation im Bereich der Betrugsbekämpfung auswirken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Um Täuschungen von Konsumentinnen und Konsumenten zu verhindern und die Positionierung einheimischer Produkte im Konkurrenzmarkt zu verbessern, ist vollständige Markttransparenz notwendig. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Verfügt der Bundesrat über die Ergebnisse der durch den Bundesrat eingeleiteten Überprüfung der Organisationsstrukturen im Bereich Lebensmittelsicherheit sowie über ein Gesamtkonzept für die Lebensmittelsicherheit?</p><p>2. Gedenkt der Bundesrat, falls das Gesamtkonzept noch nicht vorliegt, dennoch eine Verordnung zu erlassen, entsprechend Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes, um den nachfolgend beschriebenen neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen?</p><p>3. Bis wann wäre der Bundesrat in diesem Fall in der Lage, Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes umzusetzen?</p>
- Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der Motion 04.3301 beauftragte alt Nationalrat Jean-Paul Glasson den Bundesrat, gestützt auf Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes so schnell wie möglich eine Verordnung über die Zentralstelle zur Ermittlung von Zuwiderhandlungen zu erlassen und in Kraft zu setzen. In seiner Stellungnahme zeigte sich der Bundesrat besorgt über das Ausmass der Gesetzesverstösse gegen die Deklarationsvorschriften für Lebensmittel. Das Verfahren auf Erlass einer entsprechenden Verordnung sei jedoch vorläufig zurückgestellt worden, und zwar bis zum Abschluss der durch den Bundesrat eingeleiteten Überprüfung der Organisationsstrukturen zur besseren Koordination und Ressourcennutzung im Bereich Lebensmittelsicherheit.</p><p>Die Motion Glasson wurde am 8. Oktober 2004 vom Nationalrat ohne Gegenstimme angenommen. Der Ständerat ist ihm am 15. März 2005 gefolgt.</p><p>Seit dem 1. Juni 2007 ist der Käsemarkt der Schweiz gegenüber der Europäischen Union vollständig geöffnet. Die Käseimporte haben im Vergleich zu 2006 um 17,5 Prozent zugenommen, während der Export von Schweizer Käse in die EU um 6,5 Prozent gestiegen ist. In diesem Umfeld ist lauterer Wettbewerb speziell wichtig. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen die korrekte Deklaration der Herkunft und der Produktionsmethode von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie der Schutz von Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geografischen Angaben (GGA). Die Förderung von GUB- und GGA-Produkten ermöglicht es, den schweizerischen Lebensmittelsektor auf Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung zu spezialisieren, die zur Vitalität des ländlichen Raums beitragen und den Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten entsprechen. Zuwiderhandlungen müssen daher lückenlos ermittelt und verfolgt werden.</p>
- <p>Das Gesamtkonzept betreffend Nahrungsmittelsicherheit ist noch nicht vollendet. Der Bundesrat hat allerdings bereits Zwischenentscheidungen getroffen, insbesondere die Schaffung der Bundeseinheit für die Lebensmittelkette, welche am 1. Januar 2007 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Diese Einheit erlaubt es dem Bund, seine Oberaufsicht auszuüben. Unter der Führung des Bundesamtes für Gesundheit, des Bundesamtes für Veterinärwesen und des Bundesamtes für Landwirtschaft überwacht sie den Vollzug der Gesetzgebung durch die Kantone im Bereich der Sicherheit der Nahrungsmittel, der Tiergesundheit und des Tierschutzes. Sie dient auch als Plattform für die Koordination der Aktivitäten der drei Bundesämter im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Ergänzende Optimierungsmassnahmen werden zudem im Rahmen der Verwaltungsreform geprüft.</p><p>Kurzfristig ist nicht vorgesehen, eine spezifische Verordnung zur Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) zu erlassen. In diesem Bereich beabsichtigt der Bundesrat, die Umfeldentwicklung zu berücksichtigen und andere Elemente zu integrieren, die seit der Verabschiedung von Artikel 182 LwG hinzugekommen sind, insbesondere:</p><p>- die Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse (Cassis-de-Dijon-Prinzip), insbesondere die Frage der Deklaration des Produktionslandes;</p><p>- die Revision des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, die darauf abzielt, den Schutz der Bezeichnung "Schweiz" und des Schweizer Kreuzes auf nationaler Ebene und im Ausland zu verstärken sowie mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei deren Verwendung zu schaffen;</p><p>- die Verhandlungen mit der Europäischen Union hinsichtlich des gegenseitigen Schutzes der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben.</p><p>Diese Dossiers werden voraussichtlich im Laufe der nächsten Monate wichtige Entwicklungen erfahren und sich auf die erforderliche Organisation im Bereich der Betrugsbekämpfung auswirken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Um Täuschungen von Konsumentinnen und Konsumenten zu verhindern und die Positionierung einheimischer Produkte im Konkurrenzmarkt zu verbessern, ist vollständige Markttransparenz notwendig. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Verfügt der Bundesrat über die Ergebnisse der durch den Bundesrat eingeleiteten Überprüfung der Organisationsstrukturen im Bereich Lebensmittelsicherheit sowie über ein Gesamtkonzept für die Lebensmittelsicherheit?</p><p>2. Gedenkt der Bundesrat, falls das Gesamtkonzept noch nicht vorliegt, dennoch eine Verordnung zu erlassen, entsprechend Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes, um den nachfolgend beschriebenen neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen?</p><p>3. Bis wann wäre der Bundesrat in diesem Fall in der Lage, Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes umzusetzen?</p>
- Umsetzung von Artikel 182 des Landwirtschaftsgesetzes
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