Wursthüllen aus Rinderdärmen

ShortId
07.3793
Id
20073793
Updated
14.11.2025 08:27
Language
de
Title
Wursthüllen aus Rinderdärmen
AdditionalIndexing
55;Einfuhrbeschränkung;Europakompatibilität;Brasilien;Fleischindustrie;Handel mit Agrarerzeugnissen;Fleischerzeugnis;gemeinsame Agrarpolitik;Rind
1
  • L05K1402030306, Fleischerzeugnis
  • L05K1402030102, Fleischindustrie
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K0305020103, Brasilien
  • L06K140108010105, Rind
  • L04K14010301, gemeinsame Agrarpolitik
  • L04K09020206, Europakompatibilität
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Importe von Rinderdärmen aus Ländern, die keinen Status mit vernachlässigbarem BSE-Risiko ausweisen können, sind seit April 2006 verboten. Der BSE-Status eines Landes wird von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) aufgrund einer wissenschaftlichen Beurteilung definiert. 70 Prozent der Schweizer Exporte von Agrargütern und Lebensmitteln gehen in die EU. Der Veterinäranhang des bilateralen Landwirtschaftsabkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft regelt den Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81, Anhang 11). Gestützt darauf hat der Gemischte Veterinärausschuss der Schweiz und der EU am 1. Dezember 2006 die Äquivalenz der Bestimmungen im Bereich der tierischen Lebensmittel anerkannt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass schweizerische Lebensmittel tierischer Herkunft erleichtert in die EU exportiert werden können.</p><p>1. Die Schweizerische Fleischbranche wurde seit Anfang 2006 vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) regelmässig über die Entwicklung im Zusammenhang mit den brasilianischen Rinderdärmen informiert und beraten. Lösungen für mögliche Alternativen werden intensiv gesucht. Solche wurden für die Produktion von Cervelats auch gefunden, allerdings weichen sie von den bisherigen Konsumgewohnheiten leicht ab. Für den langfristigen Erfolg des gesamten Schweizer Fleischsektors sind nur Massnahmen sinnvoll, welche den Aspekt der Lebensmittelsicherheit und Seuchenprävention vollumfänglich berücksichtigen und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in Schweizer Lebensmittel stärken.</p><p>2. Der Import in die Schweiz von Rinderdärmen aus der EU ist nicht möglich, da die EU wie auch die Schweiz oder Brasilien einen BSE-Status hat, bei dem die Därme nicht zur Lebensmittelproduktion verwendet werden dürfen. Der Import aus einzelnen anderen Ländern Südamerikas ist jedoch möglich, so z. B. aus Argentinien und Uruguay, welche einen anderen BSE-Status haben.</p><p>3. Im Jahr 2006 hat die OIE den BSE-Status von Brasilien neu beurteilt. Därme aus Brasilien gelten seither als Risikomaterial. Eine generelle Zulassung von Exporten aus Brasilien kann nur durch die Änderung des BSE-Status durch die OIE erfolgen.</p><p>4. Eine befristete Ausnahme für den Import von brasilianischen Rinderdärmen in die Schweiz würde die Äquivalenz mit der EU gefährden, da das EU-Recht keinen Spielraum für entsprechende Ausnahmeregelungen vorsieht.</p><p>5. Die Schweizerische Fleischbranche und das BVET haben Ende Dezember 2007 beschlossen, eine gemeinsame Studie in Auftrag zu geben, die gegenüber der EU-Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nachweisen soll, dass bei Importen aus bestimmten kontrollierten Produktionseinheiten Brasiliens kein Risiko besteht. Diese Möglichkeit sieht die OIE vor. Die Arbeiten sind bereits aufgenommen worden.</p><p>6. Sollte die Studie zu einem positiven Ergebnis gelangen, würde das BVET dieses der EFSA unterbreiten. Eine Wertung der EFSA und eine darauf folgende mögliche Zulassung von Rinderdärmen würde mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wurstwaren erfreuen sich steigender Beliebtheit. Dabei spielt der Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten nach Naturprodukten eine wesentliche Rolle. Wurstwaren haben deshalb meistens natürliche Hüllen, die je nach Typ aus Därmen unterschiedlicher Tierarten gewonnen werden. Beispielsweise werden die Cervelats als wichtigste Volkswurstwaren zwar mit Schweizer Fleisch produziert, aber in Rinderdärmen, die aus Brasilien stammen, angeboten, weil den aktuellen schweizerischen Kauf- und Konsumgewohnheiten praktisch ausschliesslich mit Hüllen dieser Provenienz Rechnung getragen werden kann. Das Verbot des Importes von Rinderdärmen aus Brasilien gefährdet die schweizerische Produktion insbesondere von Cervelats akut. Es geht um 25 000 Tonnen oder 30 Prozent der Wurstwarenproduktion, womit auch die agrarpolitische Dimension erkennbar wird, wenn die von der Branche befürchteten Absatz- und Produktionseinbussen von Schweizer Fleisch eintreten. Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des Problems schwer wiegen und alles unternommen werden muss, um einen Einbruch im Verbrauch von Wurstwaren und damit von Schweizer Fleisch zu vermeiden?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass Rinderdärme aus Europa und Südamerika als Lebensmittel zugelassen werden müssen und keinerlei Rechtfertigung besteht, diese Produkte weiterhin als BSE-Risikomaterial zu behandeln?</p><p>3. Welches sind die Gründe für den durch die EU gegenüber Brasilien verfügten Einfuhrstopp? Hat der Bundesrat Möglichkeiten, sich für eine baldige Zulassung des Exportes aus Brasilien nach der EU und der Schweiz einzusetzen?</p><p>4. Ist er bereit und in der Lage, mit den zuständigen EU-Behörden eine mindestens befristete Ausnahme der Schweiz vom EU-lmportstopp zu vereinbaren und damit schweizerische Importe aus Brasilien raschmöglichst zuzulassen?</p><p>5. Ist er gewillt, allen Einfluss bei den EU-Behörden geltend zu machen, um eine neue Risikobeurteilung der Rinderdärme oder mindestens von Teilen derselben zu erwirken, mit dem Ziel, dass diese wieder als Lebensmittel zugelassen werden?</p><p>6. Mit welchen verfahrensmässigen und zeitlichen Abläufen rechnet er, bis die EU-Behörden Rinderdärme oder Teile davon als Lebensmittel zulassen, nachdem die Schweiz im Verein mit anderen Ländern diese Forderung eingebracht hat?</p>
  • Wursthüllen aus Rinderdärmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Importe von Rinderdärmen aus Ländern, die keinen Status mit vernachlässigbarem BSE-Risiko ausweisen können, sind seit April 2006 verboten. Der BSE-Status eines Landes wird von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) aufgrund einer wissenschaftlichen Beurteilung definiert. 70 Prozent der Schweizer Exporte von Agrargütern und Lebensmitteln gehen in die EU. Der Veterinäranhang des bilateralen Landwirtschaftsabkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft regelt den Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81, Anhang 11). Gestützt darauf hat der Gemischte Veterinärausschuss der Schweiz und der EU am 1. Dezember 2006 die Äquivalenz der Bestimmungen im Bereich der tierischen Lebensmittel anerkannt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass schweizerische Lebensmittel tierischer Herkunft erleichtert in die EU exportiert werden können.</p><p>1. Die Schweizerische Fleischbranche wurde seit Anfang 2006 vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) regelmässig über die Entwicklung im Zusammenhang mit den brasilianischen Rinderdärmen informiert und beraten. Lösungen für mögliche Alternativen werden intensiv gesucht. Solche wurden für die Produktion von Cervelats auch gefunden, allerdings weichen sie von den bisherigen Konsumgewohnheiten leicht ab. Für den langfristigen Erfolg des gesamten Schweizer Fleischsektors sind nur Massnahmen sinnvoll, welche den Aspekt der Lebensmittelsicherheit und Seuchenprävention vollumfänglich berücksichtigen und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in Schweizer Lebensmittel stärken.</p><p>2. Der Import in die Schweiz von Rinderdärmen aus der EU ist nicht möglich, da die EU wie auch die Schweiz oder Brasilien einen BSE-Status hat, bei dem die Därme nicht zur Lebensmittelproduktion verwendet werden dürfen. Der Import aus einzelnen anderen Ländern Südamerikas ist jedoch möglich, so z. B. aus Argentinien und Uruguay, welche einen anderen BSE-Status haben.</p><p>3. Im Jahr 2006 hat die OIE den BSE-Status von Brasilien neu beurteilt. Därme aus Brasilien gelten seither als Risikomaterial. Eine generelle Zulassung von Exporten aus Brasilien kann nur durch die Änderung des BSE-Status durch die OIE erfolgen.</p><p>4. Eine befristete Ausnahme für den Import von brasilianischen Rinderdärmen in die Schweiz würde die Äquivalenz mit der EU gefährden, da das EU-Recht keinen Spielraum für entsprechende Ausnahmeregelungen vorsieht.</p><p>5. Die Schweizerische Fleischbranche und das BVET haben Ende Dezember 2007 beschlossen, eine gemeinsame Studie in Auftrag zu geben, die gegenüber der EU-Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nachweisen soll, dass bei Importen aus bestimmten kontrollierten Produktionseinheiten Brasiliens kein Risiko besteht. Diese Möglichkeit sieht die OIE vor. Die Arbeiten sind bereits aufgenommen worden.</p><p>6. Sollte die Studie zu einem positiven Ergebnis gelangen, würde das BVET dieses der EFSA unterbreiten. Eine Wertung der EFSA und eine darauf folgende mögliche Zulassung von Rinderdärmen würde mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wurstwaren erfreuen sich steigender Beliebtheit. Dabei spielt der Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten nach Naturprodukten eine wesentliche Rolle. Wurstwaren haben deshalb meistens natürliche Hüllen, die je nach Typ aus Därmen unterschiedlicher Tierarten gewonnen werden. Beispielsweise werden die Cervelats als wichtigste Volkswurstwaren zwar mit Schweizer Fleisch produziert, aber in Rinderdärmen, die aus Brasilien stammen, angeboten, weil den aktuellen schweizerischen Kauf- und Konsumgewohnheiten praktisch ausschliesslich mit Hüllen dieser Provenienz Rechnung getragen werden kann. Das Verbot des Importes von Rinderdärmen aus Brasilien gefährdet die schweizerische Produktion insbesondere von Cervelats akut. Es geht um 25 000 Tonnen oder 30 Prozent der Wurstwarenproduktion, womit auch die agrarpolitische Dimension erkennbar wird, wenn die von der Branche befürchteten Absatz- und Produktionseinbussen von Schweizer Fleisch eintreten. Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des Problems schwer wiegen und alles unternommen werden muss, um einen Einbruch im Verbrauch von Wurstwaren und damit von Schweizer Fleisch zu vermeiden?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass Rinderdärme aus Europa und Südamerika als Lebensmittel zugelassen werden müssen und keinerlei Rechtfertigung besteht, diese Produkte weiterhin als BSE-Risikomaterial zu behandeln?</p><p>3. Welches sind die Gründe für den durch die EU gegenüber Brasilien verfügten Einfuhrstopp? Hat der Bundesrat Möglichkeiten, sich für eine baldige Zulassung des Exportes aus Brasilien nach der EU und der Schweiz einzusetzen?</p><p>4. Ist er bereit und in der Lage, mit den zuständigen EU-Behörden eine mindestens befristete Ausnahme der Schweiz vom EU-lmportstopp zu vereinbaren und damit schweizerische Importe aus Brasilien raschmöglichst zuzulassen?</p><p>5. Ist er gewillt, allen Einfluss bei den EU-Behörden geltend zu machen, um eine neue Risikobeurteilung der Rinderdärme oder mindestens von Teilen derselben zu erwirken, mit dem Ziel, dass diese wieder als Lebensmittel zugelassen werden?</p><p>6. Mit welchen verfahrensmässigen und zeitlichen Abläufen rechnet er, bis die EU-Behörden Rinderdärme oder Teile davon als Lebensmittel zulassen, nachdem die Schweiz im Verein mit anderen Ländern diese Forderung eingebracht hat?</p>
    • Wursthüllen aus Rinderdärmen

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