Sofortiger Rückzug der Swisscoy-Truppen aus Kosovo

ShortId
07.3794
Id
20073794
Updated
28.07.2023 09:39
Language
de
Title
Sofortiger Rückzug der Swisscoy-Truppen aus Kosovo
AdditionalIndexing
09;multinationale Truppe;Kosovo;militärische Zusammenarbeit;friedenserhaltende Mission;friedensdurchsetzende Operation
1
  • L04K04010303, friedenserhaltende Mission
  • L05K0401030301, multinationale Truppe
  • L06K030102040101, Kosovo
  • L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
  • L04K04010302, friedensdurchsetzende Operation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach dem Scheitern sämtlicher Vermittlungsbemühungen um den Status von Kosovo wird es mit grosser Wahrscheinlichkeit nach dem 10. Dezember 2007 zu einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung der Provinz Kosovo kommen, und es ist absehbar, dass die Serben diesem Schritt mit militärischen Mitteln entgegentreten werden.</p><p>Angesichts dieser Entwicklung muss die Schweiz ihre 220 AdA, die im Rahmen der Kfor in Kosovo Hilfsdienste leisten, unverzüglich zurückziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Truppen im Umfeld der zu erwartenden bewaffneten Auseinandersetzungen in Kampfhandlungen verwickelt werden können, ist ausserordentlich hoch. Dieses Risiko ist mit dem Auftrag der friedensfördernden Massnahmen nicht mehr abgedeckt. Friedenserzwingende Massnahmen liegen keinesfalls im Auftrag und im gesetzlichen Rahmen der Angehörigen der Schweizer Armee. Dazu kommt, dass die politische und militärische Neutralität unseres Landes bereits jetzt nicht mehr gegeben ist.</p>
  • <p>Die Schweiz ist an der Befriedung von Kosovo unmittelbar interessiert. Die Gegebenheiten vor Ort sind allerdings so, dass eine dauerhafte Beruhigung und Stabilisierung kurzfristig noch nicht erwartet werden kann. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass eine internationale Präsenz mit Friedenstruppen in Kosovo weiterhin und gerade in der jetzigen Situation notwendig ist. Er ist für eine Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes, solange die rechtlichen Grundlagen dafür gegeben sind und der Einsatz dazu beiträgt, Kosovo in eine stabile, demokratische und rechtsstaatliche Zukunft zu führen.</p><p>Bei den rechtlichen Grundlagen geht es vor allem darum, dass der Einsatz aufgrund eines Mandates des Uno-Sicherheitsrates erfolgt und dass Angehörige der Schweizer Armee an keinen Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung teilnehmen.</p><p>Diesbezüglich hält der Bundesrat fest, dass auch nach der Unabhängigkeitserklärung von Kosovo am 17. Februar 2008 die in der Resolution Nr. 1244 des Uno-Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999 enthaltenen Ermächtigungen für eine militärische und zivile Präsenz der internationalen Gemeinschaft in Kosovo weiter in Kraft bleiben, und zwar so lange, bis der Uno-Sicherheitsrat in dieser Sache neu beschliesst. Damit bleibt das UN-Mandat für die Kfor einzig vom Uno-Sicherheitsrat abhängig. Im Falle eines Ersatzes der Resolution Nr. 1244 durch eine neue Resolution des Uno-Sicherheitsrates wird der Bundesrat die Situation neu beurteilen.</p><p>Ausserdem hat der Bundesrat von Beginn des Einsatzes im Jahr 1999 an wiederholt und in verbindlicher Form der Nato kommuniziert, dass die Swisscoy auf keinen Fall an Kampfhandlungen mit friedenserzwingendem Charakter teilnehmen kann. Diese Bestimmung findet auch in den Einsatzregeln ("rules of engagement") der Swisscoy ihren Niederschlag, welche die Anwendung tödlicher Gewalt auf Notwehr und Notwehrhilfe beschränken.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Friedensförderungseinsatz in Kosovo einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Sicherheit darstellt und so auch die Anstrengungen zur Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Respektierung der Menschenrechte und Schutz der Minderheiten unterstützt. Ein Abzug würde die bisherigen zivilen und militärischen Bemühungen um die Stabilität von Kosovo gefährden, direkte Interessen der Schweiz negativ tangieren und aussenpolitischen Schaden verursachen.</p><p>Der Bundesrat prüft im Übrigen regelmässig, ob der Swisscoy-Einsatz weiterhin den Zielen seiner Politik dient. Der Chef VBS erstattet zudem den Aussen- und Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte jährlich Bericht über den Swisscoy-Einsatz. Zusätzlich wird im Frühjahr 2008 diese Frage, im Zusammenhang mit dem Geschäft "Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (Kfor)", vom Parlament behandelt. In diesem Sinne ist das Prüfungsanliegen des Postulates erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob das Swisscoy-Kontingent unverzüglich in die Schweiz zurückzuberufen sei.</p>
  • Sofortiger Rückzug der Swisscoy-Truppen aus Kosovo
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach dem Scheitern sämtlicher Vermittlungsbemühungen um den Status von Kosovo wird es mit grosser Wahrscheinlichkeit nach dem 10. Dezember 2007 zu einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung der Provinz Kosovo kommen, und es ist absehbar, dass die Serben diesem Schritt mit militärischen Mitteln entgegentreten werden.</p><p>Angesichts dieser Entwicklung muss die Schweiz ihre 220 AdA, die im Rahmen der Kfor in Kosovo Hilfsdienste leisten, unverzüglich zurückziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Truppen im Umfeld der zu erwartenden bewaffneten Auseinandersetzungen in Kampfhandlungen verwickelt werden können, ist ausserordentlich hoch. Dieses Risiko ist mit dem Auftrag der friedensfördernden Massnahmen nicht mehr abgedeckt. Friedenserzwingende Massnahmen liegen keinesfalls im Auftrag und im gesetzlichen Rahmen der Angehörigen der Schweizer Armee. Dazu kommt, dass die politische und militärische Neutralität unseres Landes bereits jetzt nicht mehr gegeben ist.</p>
    • <p>Die Schweiz ist an der Befriedung von Kosovo unmittelbar interessiert. Die Gegebenheiten vor Ort sind allerdings so, dass eine dauerhafte Beruhigung und Stabilisierung kurzfristig noch nicht erwartet werden kann. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass eine internationale Präsenz mit Friedenstruppen in Kosovo weiterhin und gerade in der jetzigen Situation notwendig ist. Er ist für eine Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes, solange die rechtlichen Grundlagen dafür gegeben sind und der Einsatz dazu beiträgt, Kosovo in eine stabile, demokratische und rechtsstaatliche Zukunft zu führen.</p><p>Bei den rechtlichen Grundlagen geht es vor allem darum, dass der Einsatz aufgrund eines Mandates des Uno-Sicherheitsrates erfolgt und dass Angehörige der Schweizer Armee an keinen Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung teilnehmen.</p><p>Diesbezüglich hält der Bundesrat fest, dass auch nach der Unabhängigkeitserklärung von Kosovo am 17. Februar 2008 die in der Resolution Nr. 1244 des Uno-Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999 enthaltenen Ermächtigungen für eine militärische und zivile Präsenz der internationalen Gemeinschaft in Kosovo weiter in Kraft bleiben, und zwar so lange, bis der Uno-Sicherheitsrat in dieser Sache neu beschliesst. Damit bleibt das UN-Mandat für die Kfor einzig vom Uno-Sicherheitsrat abhängig. Im Falle eines Ersatzes der Resolution Nr. 1244 durch eine neue Resolution des Uno-Sicherheitsrates wird der Bundesrat die Situation neu beurteilen.</p><p>Ausserdem hat der Bundesrat von Beginn des Einsatzes im Jahr 1999 an wiederholt und in verbindlicher Form der Nato kommuniziert, dass die Swisscoy auf keinen Fall an Kampfhandlungen mit friedenserzwingendem Charakter teilnehmen kann. Diese Bestimmung findet auch in den Einsatzregeln ("rules of engagement") der Swisscoy ihren Niederschlag, welche die Anwendung tödlicher Gewalt auf Notwehr und Notwehrhilfe beschränken.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Friedensförderungseinsatz in Kosovo einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Sicherheit darstellt und so auch die Anstrengungen zur Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Respektierung der Menschenrechte und Schutz der Minderheiten unterstützt. Ein Abzug würde die bisherigen zivilen und militärischen Bemühungen um die Stabilität von Kosovo gefährden, direkte Interessen der Schweiz negativ tangieren und aussenpolitischen Schaden verursachen.</p><p>Der Bundesrat prüft im Übrigen regelmässig, ob der Swisscoy-Einsatz weiterhin den Zielen seiner Politik dient. Der Chef VBS erstattet zudem den Aussen- und Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte jährlich Bericht über den Swisscoy-Einsatz. Zusätzlich wird im Frühjahr 2008 diese Frage, im Zusammenhang mit dem Geschäft "Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (Kfor)", vom Parlament behandelt. In diesem Sinne ist das Prüfungsanliegen des Postulates erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob das Swisscoy-Kontingent unverzüglich in die Schweiz zurückzuberufen sei.</p>
    • Sofortiger Rückzug der Swisscoy-Truppen aus Kosovo

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